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Arbeitslosenversicherung für Selbständige!?

Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen, die vor der Existenzgründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld bezogen. Doch laut einer IAB-Studie sinkt die Zahl der Selbstständigen in Deutschland, die sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit absichern.

Auch Selbstständigen steht die Arbeitslosenversicherung offen, sofern sie vor der Existenzgründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld-Bezieher. Gründer, die vor ihrer Selbstständigkeit gegen Arbeitslosigkeit versichert waren, können sich also freiwillig weiterversichern, indem sie in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bleiben. Doch wie eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, nutzen relativ wenige Selbstständige diese Möglichkeit gemessen an der Zahl der Selbstständigen in Deutschland und der Anzahl der jährlichen Gründungen. Insgesamt hat sich die Zahl der Versicherten in den vergangenen Jahren deutlich verringert. So waren 2013 noch 145.000 Selbstständige versichert. Bis 2017 sank die Zahl der Versicherten um mehr als 40% auf 81.000.


Neigung zur Arbeitslosenversicherung steigt mit Bildungsstand

Wie die Studie zeigt, nimmt bei Existenzgründern, die mit dem Gründungszuschuss gefördert wurden, die Neigung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung zu, wenn sie über eine bessere Qualifikation verfügen und der vorherige Lohn höher war. Auch ein zunehmendes Lebensalter und eine längere Dauer der Arbeitslosigkeit vor der Existenzgründung erhöhen die Wahrscheinlichkeit, die Versicherung freiwillig abzuschließen.


Kritikpunkt an der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Als kritisch erachten es die Studienautoren, dass bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige die Beitragshöhe und die Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld entkoppelt sind. Im Gegensatz zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte ist bei Selbstständigen die Höhe der Beitragszahlungen nicht vom Verdienst abhängig: Das mögliche Arbeitslosengeld für Selbstständige orientiert sich am erzielbaren Lohn in abhängiger Beschäftigung und variiert mit dem früheren Arbeitseinkommen oder der beruflichen Qualifikation. Der monatliche Versicherungsbeitrag dagegen unterscheidet sich nur zwischen Ost- und Westdeutschland. In Ostdeutschland zahlen Versicherte pauschal rund 80 Euro monatlich, Versicherte in Westdeutschland rund 90 Euro.

„Selbstständige, die ein höheres Arbeitslosengeld erhalten, beziehen in den zwei Jahren nach der Gründung nicht kürzer Arbeitslosengeld als andere Selbstständige. Unterschiedliche Leistungshöhen bei gleichen Beiträgen lassen sich daher nicht durch Unterschiede in der Dauer des Leistungsbezugs rechtfertigen“, sagt IAB-Forscher und Studienautor Michael Oberfichtner. Er plädiert dafür, die Beiträge an die Höhe des möglichen Arbeitslosengeld-Anspruchs zu koppeln. (tk)




Quelle: asscompact.de, 09.01.19


http://www.asscompact.de/nachrichten/immer-weniger-selbstst%C3%A4ndige-versichern-sich-gegen-arbeitslosigkeit?from=2019-01-09%2008%3A45&to=2019-01-10%2007%3A15&pid=298572

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