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Baufinanzierung: Darum ist die Sondertilgung so wichtig


Abzocke beim Baukredit? Nichts weniger wirft Herman-Josef Tenhagen Banken vor. Knackpunkt: die Vorfälligkeitsentschädigung. Einen Vorschlag zur Neuberechnung unterstützt der Verbraucherschützer auch. Was davon zu halten ist und warum die Sondertilgung so wichtig ist, klärt procontra im Interview mit Baufinanzierungsberater Constantin Dezius.


In seiner aktuellen Kolumne setzt sich Herman-Josef Tenhagen dafür ein, dass Banken schon bei Vertragsabschluss aufschreiben sollten, wie groß der Unterschied zwischen dem Zins, den sie vom Kunden bekommt und dem Zins, den sie selbst für eine Refinanzierung des Darlehns zahlt. Wenn der Kunde dann vorher aus dem Vertrag raus darf, weil er umzieht, wird exakt dieser Unterschied auf den dann richtigen Zins für eine dann vollständig risikofreie Finanzierung draufgeschlagen.

procontra: Was halten Sie von dem Vorschlag?

Constantin Dezius: Der Vorschlag bedeutet letztlich, dass die Bank ihre Kalkulation dem Kunden offenlegen soll. Das wird sie auch aus Wettbewerbsgründen nicht tun. Aber es passt in die Reihe, dass Versicherungsvermittler und alle anderen aus der Finanzdienstleistung ihr Einkommen offenlegen müssen.

procontra: Können Sie aus Ihrer Berufspraxis heraus die Vorwürfe nachvollziehen?

Dezius: Herr Tenhagen spricht hier von Abzocke. Wenn ich eine Vorfälligkeitsentschädigung von beispielsweise 15.000 Euro habe und eine möglicherweise fehlerhafte Rechnung der Bank bringt 1.000 Euro zu viel, halte ich den Begriff für überzogen. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass ein Gespräch mit der Bank häufig schon eine Reduzierung bringt. Diesen Rat gebe ich allen Kunden.

procontra: Worauf sollte in der Beratung zur Baufinanzierung beim Thema Vorfälligkeitsentschädigung geachtet werden?

Dezius: Mit Vorfälligkeitsentschädigung hat man es immer bei einem Objektverkauf innerhalb von 10 Jahren zu tun oder wenn die Zinsbindung nur 10 Jahre beträgt. Hat der Kunde eine längere Zinsbindung als 10 Jahre gewählt, was wir in Anbetracht des Zinsniveaus meistens raten, hat er gemäß § 489 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Damit die Vorfälligkeitsentschädigung niedriger ausfällt, sollte immer die Möglichkeit zur Sondertilgung vereinbart werden - unabhängig davon, ob sie realistisch machbar ist oder nicht. Bei der Planung seiner Finanzierung sollte der Kunde darüber nachdenken, ob es bei ihm in den nächsten Jahren zu einer anderen Weichenstellung kommen könnte, die dann den Verkauf erfordert. In so einem Falle sollte die Sondertilgung auf 10 Prozent gesetzt werden oder es wird eine Bank ausgesucht, die keine Vorfälligkeitsentschädigung fordert. Es gibt auch Banken, die gegen einen moderaten Zinsaufschlag eine 100 Prozent Sondertilgung vereinbaren.

Zur Person:

Constantin Dezius ist Diplomkaufmann und Fachwirt für Finanzberatung (IHK). Er ist seit 1991 in verschiedenen Gesellschaften und Banken als Finanzberater, Versicherungsvertreter mit Nebentätigkeit Baufinanzierungsberatung tätig u.a. für Gerling, Axa, R+V und Continentale. Seit 2012 ist er bei dem Baufinanzierungsspezialisten Dr. Klein.




(Quelle: procontra-online.de, 16.11.2018, von Michael Fiedler)

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