Das Wichtigste in Kürze
12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro) für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind nach Ihrem Einzug einfach online beantragen im KfW-Zuschussportal
Erhalten Sie Baukindergeld?
Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Die vollständigen Informationen finden Sie im Merkblatt(PDF, 206 KB, barrierefrei).
Was fördert die KFW?:
" Mit dem Baukindergeld fördern wir Sie, wenn Sie
ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen, eine Eigentumswohnung kaufen und selbst einziehen, Ihre gemietete Wohnimmobilie kaufen und Sie weiterhin in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen.
Mehr Förderung für Ihr Zuhause
Zusätzlich zum Baukindergeld können Sie auch andere KfW-Förderprodukte nutzen. Dabei ist es wichtig zu wissen, wann Sie jeweils den Antrag stellen müssen:
Andere KfW-Förderprodukte beantragen Sie, bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren. Baukindergeld beantragen Sie erst, wenn Sie schon in Ihr neues Zuhause eingezogen sind. "
Wen fördert die KFW?:
Wir fördern Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten. Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten. Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohnimmobilie. Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Ihr neues Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung befindet sich in Deutschland. Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Wichtig: Ob Sie Baukindergeld erhalten und für wie viele Kinder, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. Zwei Beispiele:
Sie erhalten das volle Baukindergeld auch für ein Kind, das am Tag nach Antragstellung 18 Jahre alt wird. Sie erhalten kein Baukindergeld für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden.
Konditionen:
Die Zahl der Kinder, für die Sie den Zuschuss erhalten können, ist nicht begrenzt. Als Haushaltseinkommen gilt das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung. Beispiel: Für Anträge im Jahr 2018 gilt Ihr Einkommen von 2016 und 2015. Schauen Sie einfach in Ihre Einkommensteuerbescheide. Für das Baukindergeld stehen Bundesmittel in festgelegter Höhe zur Verfügung. Wir können den Zuschuss so lange zusagen, wie Mittel vorhanden sind. Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist das Baukindergeld bis zu unserer finalen Prüfung für Sie reserviert.
So funktionierts:
Vor oder nach dem Bau bzw. Kauf beantragen?
Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen Sie nicht im Vorfeld, sondern erst nachdem Sie eingezogen sind.
Sie möchten zusätzlich andere KfW-Förderprodukte nutzen? Den Antrag dafür stellen Sie bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren.
1. In die eigenen vier Wände einziehen
Wenn Sie eingezogen sind, melden Sie sich in Ihrer Gemeinde an. Die Meldebestätigung brauchen Sie später, um Ihr Einzugsdatum nachzuweisen.
2. Zuschuss beantragen
Sie registrieren sich im KfW-Zuschussportal und stellen Ihren Antrag online. Halten Sie unbedingt die Antragsfrist ein:
... Einzugsdatum: 01.01.2018 bis 17.09.2018 dann Antrag stellen ab 18.09.2018 bis 31.12.2018
... Einzugsdatum: ab 18.09.2018 dann Antrag stellen innerhalb von 3 Monaten nach Einzug (Datum der Meldebestätigung Ihrer Gemeinde)
3. Identität nachweisen
Sie legitimieren sich per Video-Identifizierung oder mit Postident.
Gleich nach Antragstellung erhalten Sie eine Antragbestätigung, zu finden im KfW-Zuschussportal unter "Meine Zuschussanträge". Jetzt können Sie Ihre Identität nachweisen – online per Video-Identifizierung oder mit Postident in einer Filiale der Deutschen Post.
4. Nachweise hochladen
Wir benötigen drei verschiedene Nachweise von Ihnen:
Einkommensteuerbescheid
Bitte reichen Sie Ihre Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung ein – für einen Antrag im Jahr 2018 also die Jahre 2016 und 2015. Laden Sie bitte zusätzlich die Einkommensteuerbescheide Ihres Partners hoch.
Meldebestätigung
Um nachzuweisen, dass Sie selbst in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung eingezogen sind, laden Sie bitte die Meldebestätigung Ihrer Gemeinde hoch. Aus der Meldebestätigung muss hervorgehen, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung der Hauptwohnsitz ist – und zwar für den Antragsteller, für Ihren Partner und die im Antrag angegebenen Kinder.
Grundbuchauszug
Bitte laden Sie den aktuellen Grundbuchauszug hoch, in dem Sie als Eigentümer oder Miteigentümer eingetragen sind.
5. Zuschuss erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Nachweise zahlen wir Ihnen den Zuschuss auf Ihr Konto aus.
Wann erhalte ich die erste Auszahlung?
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Nachweise erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung, zu finden im Zuschussportal unter "Meine Anträge". In der Auszahlungsbestätigung erfahren Sie den Termin für die erste Auszahlung. Wir rechnen damit, dass wir bis Mitte 2019 viele Anträge und Nachweise zur Prüfung erhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung einige Zeit dauern kann.
Was passiert während der Laufzeit von 10 Jahren?
Sie erhalten 10 Jahre lang je 1.200 Euro pro Kind, wenn Sie so lange in Ihrem Eigenheim oder in Ihrer Eigentumswohnung wohnen. Sie ziehen aus? Sie verkaufen oder vermieten Ihr Haus oder Ihre Wohnung? Dann sind Sie verpflichtet, uns umgehend zu informieren – Sie erfüllen dann die Förderbedingungen nicht mehr und können keine weiteren jährlichen Auszahlungen mehr erhalten. Bitte kalkulieren Sie vorsichtig: Das Baukindergeld kann Ihnen die Rückzahlung eines Kredites erleichtern. Ideal ist es aber, wenn Ihre Finanzierung auch ohne Baukindergeld funktioniert. Denn: Den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach Einzug stellen – und erst dann können wir Ihren Antrag auch prüfen und zusagen. ..."
Ihren Antrag stellen Sie online im KfW-Zuschussportal. Hier erfahren Sie auch genau, wie das funktioniert und wann Sie Ihre Nachweise einreichen müssen.
Hier geht's zum Link:
(Quelle: kfw.de, Inlandsförderung, Zuschuss 424, Stand November 2018)
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