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Baukindergeld: Mit Zuschuss vom Staat ins eigene Zuhause


Baukindergeld, Förderungen
Bild: kfw.de

Das Wichtigste in Kürze

12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro) für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände für Familien mit Kindern und Allein­erziehende mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind nach Ihrem Einzug einfach online beantragen im KfW-Zuschussportal


Erhalten Sie Baukindergeld?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraus­setzungen für die Förderung erfüllen.

Die vollständigen Informationen finden Sie im Merkblatt(PDF, 206 KB, barrierefrei).


Was fördert die KFW?:

" Mit dem Baukinder­geld fördern wir Sie, wenn Sie

ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen, eine Eigentums­wohnung kaufen und selbst einziehen, Ihre gemietete Wohn­immobilie kaufen und Sie weiterhin in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen.


Mehr Förderung für Ihr Zuhause

Zusätzlich zum Baukinder­geld können Sie auch andere KfW-Förder­produkte nutzen. Dabei ist es wichtig zu wissen, wann Sie jeweils den Antrag stellen müssen:

Andere KfW-Förder­produkte beantragen Sie, bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren. Baukinder­geld beantragen Sie erst, wenn Sie schon in Ihr neues Zuhause eingezogen sind. "


Wen fördert die KFW?:

Wir fördern Familien mit Kindern und Allein­erziehende, die folgende Voraus­setzungen erfüllen:

In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten. Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unter­zeichnet oder die Baugenehmigung erhalten. Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohn­immobilie. Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Ihr neues Eigen­heim oder Ihre Eigentums­wohnung befindet sich in Deutsch­land. Ihre Staats­angehörigkeit spielt keine Rolle.

Wichtig: Ob Sie Baukinder­geld erhalten und für wie viele Kinder, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antrag­stellung ab. Zwei Beispiele:

Sie erhalten das volle Baukinder­geld auch für ein Kind, das am Tag nach Antrag­stellung 18 Jahre alt wird. Sie erhalten kein Baukinder­geld für Kinder, die nach der Antrag­stellung geboren werden.


Konditionen:


Baukindergeld, Konditionen
Foto: kfw.de

Die Zahl der Kinder, für die Sie den Zuschuss erhalten können, ist nicht begrenzt. Als Haushaltseinkommen gilt das Durchschnitts­einkommen des vorletzten und vorvor­letzten Jahres vor Antrag­stellung. Beispiel: Für Anträge im Jahr 2018 gilt Ihr Einkommen von 2016 und 2015. Schauen Sie einfach in Ihre Einkommen­steuer­bescheide. Für das Baukinder­geld stehen Bundes­mittel in fest­gelegter Höhe zur Verfügung. Wir können den Zuschuss so lange zusagen, wie Mittel vorhanden sind. Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist das Baukinder­geld bis zu unserer finalen Prüfung für Sie reserviert.


So funktionierts:

Vor oder nach dem Bau bzw. Kauf beantragen?

Ihren Antrag auf Baukinder­geld stellen Sie nicht im Vorfeld, sondern erst nachdem Sie eingezogen sind.

Sie möchten zusätzlich andere KfW-Förder­produkte nutzen? Den Antrag dafür stellen Sie bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren.


1. In die eigenen vier Wände einziehen

Wenn Sie eingezogen sind, melden Sie sich in Ihrer Gemeinde an. Die Melde­bestätigung brauchen Sie später, um Ihr Einzugs­datum nachzuweisen.


2. Zuschuss beantragen

Sie registrieren sich im KfW-Zuschuss­portal und stellen Ihren Antrag online. Halten Sie unbedingt die Antrags­frist ein:


... Einzugsdatum: 01.01.2018 bis 17.09.2018 dann Antrag stellen ab 18.09.2018 bis 31.12.2018

... Einzugsdatum: ab 18.09.2018 dann Antrag stellen innerhalb von 3 Monaten nach Einzug (Datum der Melde­bestätigung Ihrer Gemeinde)

3. Identität nachweisen

Sie legitimieren sich per Video-Identifizierung oder mit Postident.


Gleich nach Antrag­stellung erhalten Sie eine Antrag­bestätigung, zu finden im KfW-Zuschuss­portal unter "Meine Zuschuss­anträge". Jetzt können Sie Ihre Identität nachweisen – online per Video-Identifizierung oder mit Post­ident in einer Filiale der Deutschen Post.


4. Nachweise hochladen

Wir benötigen drei verschiedene Nach­weise von Ihnen:


Einkommensteuerbescheid

Bitte reichen Sie Ihre Einkommen­steuer­bescheide des vorletzten und vorvor­letzten Jahres vor Antrag­stellung ein – für einen Antrag im Jahr 2018 also die Jahre 2016 und 2015. Laden Sie bitte zusätzlich die Einkommen­steuer­bescheide Ihres Partners hoch.


Meldebestätigung

Um nachzuweisen, dass Sie selbst in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung eingezogen sind, laden Sie bitte die Melde­bestätigung Ihrer Gemeinde hoch. Aus der Melde­bestätigung muss hervor­gehen, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung der Haupt­wohnsitz ist – und zwar für den Antrag­steller, für Ihren Partner und die im Antrag angegebenen Kinder.


Grundbuchauszug

Bitte laden Sie den aktuellen Grund­buch­auszug hoch, in dem Sie als Eigen­tümer oder Mit­eigentümer eingetragen sind.


5. Zuschuss erhalten

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Nach­weise zahlen wir Ihnen den Zuschuss auf Ihr Konto aus.


Wann erhalte ich die erste Auszahlung?

Nach erfolg­reicher Prüfung Ihrer Nach­weise erhalten Sie eine Auszahlungs­bestätigung, zu finden im Zuschuss­portal unter "Meine Anträge". In der Auszahlungs­bestätigung erfahren Sie den Termin für die erste Auszahlung. Wir rechnen damit, dass wir bis Mitte 2019 viele Anträge und Nach­weise zur Prüfung erhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung einige Zeit dauern kann.


Was passiert während der Laufzeit von 10 Jahren?

Sie erhalten 10 Jahre lang je 1.200 Euro pro Kind, wenn Sie so lange in Ihrem Eigen­heim oder in Ihrer Eigentums­wohnung wohnen. Sie ziehen aus? Sie verkaufen oder vermieten Ihr Haus oder Ihre Wohnung? Dann sind Sie verpflichtet, uns umgehend zu informieren – Sie erfüllen dann die Förder­bedingungen nicht mehr und können keine weiteren jährlichen Auszahlungen mehr erhalten. Bitte kalkulieren Sie vorsichtig: Das Baukinder­geld kann Ihnen die Rück­zahlung eines Kredites erleichtern. Ideal ist es aber, wenn Ihre Finanzierung auch ohne Baukinder­geld funktioniert. Denn: Den Antrag auf Baukinder­geld können Sie erst nach Einzug stellen – und erst dann können wir Ihren Antrag auch prüfen und zusagen. ..."


Ihren Antrag stellen Sie online im KfW-Zuschuss­portal. Hier erfahren Sie auch genau, wie das funktioniert und wann Sie Ihre Nachweise einreichen müssen.


Hier geht's zum Link:





(Quelle: kfw.de, Inlandsförderung, Zuschuss 424, Stand November 2018)

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