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Berufsunfähigkeit: Diese 5 Mythen sind weit verbreitet, aber falsch!

Aktualisiert: 15. März 2022


Berufsunfähigkeit - Wahrheit und Mythos
Foto: pixabay

Mythos 1: „Junge Leute brauchen keine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU). Die meisten BU-Fälle passieren erst kurz vor der Rente.“


Im Durchschnitt tritt eine Berufsunfähigkeit bei Frauen mit 46, bei Männern mit 48 Jahren ein, also deutlich vor der Rente. Es müssen also im Schnitt rund 20 Jahre überbrückt werden, in denen das Einkommen fehlt. Selbst bei Beamten mit Anspruch auf eine staatliche BU-Rente wird dann das Geld knapp, denn allzu großzügig fällt diese Versorgungszahlung nicht aus. Ein Problem ergibt sich außerdem für alle Neueinsteiger im Staatsdienst: Gerade in den ersten fünf Jahren nach Berufseinstieg besteht keine gesetzliche Absicherung. Das Gleiche gilt für Beamte auf Widerruf und auf Probe. Sie sollten sich unbedingt um eine BU-Versicherung kümmern, um die Absicherungslücken zu schließen.


Mythos 2: „Wer einen Bürojob und keine gefährlichen Hobbys hat, braucht keine BU-Versicherung. Die Wahrscheinlichkeit, berufs- oder dienstunfähig zu werden, ist hier verschwindend gering.“

Man muss sich keiner Gefahr aussetzen, um berufsunfähig zu werden. Die häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen (31 %), Erkrankungen an Skelett- und Bewegungsapparat (24 %) und Krebs (15 %). Das sind alles Ursachen, die auch einen Büromenschen treffen können. Jeder vierte Arbeitnehmer wird berufs- oder dienstunfähig – das zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, auch ohne spezielle Risiken von diesem Schicksal getroffen zu werden.


Mythos 3: „Eine Unfallversicherung reicht – sie schützt genauso gut und ist außerdem viel günstiger als eine Berufsunfähigkeits-Versicherung.“


Für weniger als 10 Prozent aller BU-Fälle sind Unfälle verantwortlich. Eine Unfallversicherung zahlt wirklich nur bei Unfällen, also plötzlichen, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignissen, die zu dauerhaften Schäden führen. Das heißt: Wer aufgrund einer psychischen Erkrankung, eines Bandscheiben-Vorfalls, eines Tumors, Herzinfarkts oder Schlaganfalls berufs- oder dienstunfähig wird, der bekommt von einer Unfallversicherung keinen Cent.


Mythos 4:Für Beamte zahlt bei Dienstunfähigkeit der Staat als Dienstherr eine ausreichende Dienstunfähigkeits-Rente.“


Das gilt nicht immer. Beamte auf Widerruf (z. B. Referendare) oder Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Aufgrund der Wartezeit von fünf Jahren haben sie dann in der Regel noch keine Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungs-Rente erlangt. Für alle anderen Beamten gilt: Die bei Berufsunfähigkeit gezahlte Rente hängt vom Dienstalter ab und liegt maximal bei gut 70 Prozent des letzten Gehalts. Das kann knapp werden – gerade für Beamte, die eine Familie ernähren oder ein Haus abzahlen müssen.


Mythos 5: Eine BU-Versicherung kann sich mit dem Verweis auf eine andere, trotz Erkrankung noch mögliche Tätigkeit vor der Zahlung einer BU-Rente drücken.


Eine solche „abstrakte Verweisung“ ist in modernen BU-Policen nicht mehr enthalten. Gezahlt wird, wenn die Ausübung des eigenen Berufs nicht mehr möglich ist. Sie müssen also nicht befürchten, dass die Versicherung Ihnen die BU-Rente verweigert, weil Sie zumindest ja theoretisch noch einen ganz anderen Job ausüben könnten. Das kann Ihnen nicht passieren!


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Dann lohnt es sich für Sie, sich mit dem Angebot spezialisierter Anbieter (wie z.B. DBV, Condor, Signal, Universa, Nürnberger, die Bayerische, usw.) zu beschäftigen. Gerade für Studenten, Azubis oder Berufseinsteiger im öffentlichen Dienst bietet diese einen günstigen Beitrag in Verbindung mit einer hohen Absicherung. Mit viel Erfahrung und Experten-Knowhow finden wir zusammen die passgenaue Lösung.





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