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Betriebliche Altersversorgung: Plan zur Abschaffung der Doppelverbeitragung vorgelegt

Betriebsrentner sollen bei der Zahlung von Krankenkassenbeiträgen entlastet werden. Darin sind sich Vertreter der CDU und SPD einig. Um diesem Vorhaben nun Taten folgen zu lassen, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt offenbar ein entsprechendes Gesetz entworfen. Hier kommen die Details.


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat offenbar einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der doppelten Beitragszahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Betriebsrenten vorgelegt. Medienberichten zufolge soll das Gesetz ab 2020 gelten. Betriebsrentner sollen dann nur noch den einfachen Satz zur Krankenversicherung zahlen und nicht mehr den Teil, den während einer Beschäftigung der Arbeitgeber übernimmt.


Ziel des Gesetzentwurfes sei, die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung hinsichtlich der Beiträge, die sie im Alter auf die Versorgungsbezüge leisten, spürbar zu entlasten.

Damit würden jedoch rund 3 Milliarden Euro Einnahmen für die Krankenversicherung wegfallen – und das will Spahn, so die Berichte, zum überwiegenden Teil aus Steuermitteln ausgleichen. 2,5 Milliarden Euro sollen es wohl sein. 500 Millionen sollen die Krankenkassen übernehmen.


Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) begrüße diesen Vorstoß grundsätzlich, heißt es weiter. Allerdings stünden keine Mittel aus Steuergeldern zur Verfügung. Die Krankenkassen würden jedoch finanziell gut dastehen und könnten den Ausfall allein schultern.

Aus dem Bundesgesundheitsministerium wird dagegen argumentiert, dass die SPD es sich auf die Fahnen geschrieben hatte, Betriebsrentner zu entlasten. Das könne nun nicht allein zu Lasten der Beitragszahler gehen, wird ein Sprecher zitiert.


Auch andere Politiker wollen nun den Druck erhöhen, dass diese Doppelverbeitragung abgeschafft wird. Arbeitgeber indes warnen vor der Abschaffung dieser Regelung.

Erst kürzlich hatte sich Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) entsprechend geäußert. Denn von der eigentlichen doppelten Verbeitragung seien nur wenige Betriebsrentner betroffen. Nämlich diejenigen, die eine Direktversicherung abgeschlossen haben.




Quelle: xing-news.com, 30.01.19


http://www.xing-news.com/reader/news/articles/2025737?cce=em5e0cbb4d.%3AXqivUbal3s_UoerLJ_VyAJ&link_position=digest&newsletter_id=41319&toolbar=true&xng_share_origin=email

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