Deutschlandweit sind Unternehmen von einer Betriebsschließung wegen des Coronavirus betroffen. Hierdurch brechen den Unternehmen alle oder jedenfalls einen Großteil der laufenden Einnahmen weg. Diese Situation ist für viele Unternehmen existenzgefährdend. Es stellt sich daher die Frage, ob nicht eine Versicherung die auftretenden finanziellen Schäden zu zahlen hat und ob bisherige Leistungsablehnungen von Versicherungen überhaupt rechtlich haltbar sind.
Benötigst Du rechtliche Hilfe bei möglichen Schadensablehnungen der Versicherungen?
Unsere Partnerkanzlei Jöhnke & Reichow bietet Dir Hilfe während der Corona-Krise.
Weitere Informationen erhälst Du auf der Website von Jöhnke & Reichow.
Du hast eine Leistungsablehnung erhalten und benötigst Unterstützung gegenüber Deiner Versicherung?
Bei Versicherungen geht es um die Absicherung der wirtschaftlichen Existenz des Versicherten. Versicherungsrechtsfällen widmet sich die Kanzlei daher mit besonderem persönlichen Engagement. Gerade bei Schäden infolge des Coronavirus (COVID-19), stehen sie an Deiner Seite.
Du möchtest mehr dazu erfahren oder brauchst Hilfe:
Mehr Infos bekommst Du bei mir oder direkt unter:
https://joehnke-reichow.de/coronavirus/
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