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Borger, Mieter und die Private Haftpflichtversicherung

Jeder hat sich schon mal was geborgt. Jeder hat auch schon mal etwas verborgt. Man erwartet, dass sorgfältig mit den Dingen umgegangen wird. Aber manchmal geht das schief…


Gartenarbeit mit geborgten und geliehenen Arbeitsgeräten

…und dann wäre es ja schon mal eine große Hilfe, wenn die Privathaftpflicht zumindest den finanziellen Schaden, den man da angerichtet hat, übernimmt.


Dummerweise schließen die AHB Schäden an geliehenen, gemieteten, geleasten u. ä. Gegenständen aus. Aber damit ist dieser Artikel noch nicht beendet, keine Sorge ;-)


Inzwischen bieten sehr viele PHV-Tarife die verschiedensten Deckungen für Geliehenes und Gemietetes.


Am einfachsten findet man Schutz für die gemietete Wohnimmobilie. Pizza im Ofen vergessen, auf dem Sofa eingeschlafen und von der Feuerwehr geweckt? Kein Problem! Also grundsätzlich. Sind Haus oder Wohnung möbliert gemietet worden und besteht keine eigene Hausratversicherung, kann es schon ein wenig holprig werden, denn gemietete, bewegliche Dinge sind zumeist weitaus schlechter, wenn überhaupt abgesichert.


Dabei ist es dann eigentlich egal, ob es der geliehene Rasenmäher vom Nachbarn ist oder das mit angemietete Sofa. Aber auch da können gleich mehrere Tarife Lösungen bieten.

Die Sublimits (Obergrenzen) fallen hier von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich aus. In einem Leistungsvergleich kannst Du recht schnell sehen, dass bei den Sachen auch nochmal unterschieden wird, worum es sich handelt und hier ggf. wieder abweichende Regelungen greifen.

So deckt die BSG / Basler z. B. für nicht zulassungs-/versicherungspflichtige Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge bis 10.000 Euro, die Beschädigung oder das Abhandenkommen bzw. der Verlust von gemieteten Fahrrädern und E-Bikes ist hingegen nur bis 5.000 Euro abgesichert.


Grundsätzlich greift bei der Privaten Haftpflichtversicherung und zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen die Benzinklausel, aber wenn man den geliehenen Wagen versehentlich falsch betankt, kann auch dies abgesichert werden – teils sogar mit Folgeschäden, falls man es nicht noch an der Zapfsäule bemerkt, dass der fremde Wagen kein Benziner ist. Und verursacht man mit dem geliehenen Fahrzeug einen Schaden, dann übernehmen manche Tarife sogar den Mehrbeitrag für eine gewisse Anzahl von Jahren, die sich aus der SFR-Rückstufung in der Kfz-Versicherung des Fahrzeugs ergibt.


Da hat sich in den letzten Jahren schon sehr viel getan. Einen Leistungsvergleich erstelle ich Dir gerne. Dieser behandelt alle wichtigen Punkte, so dass Du Dir schnell einen Überblick verschaffen kannst, um das passendste Produkt für deinen Bedarf zu finden.



Mehr Infos zum Thema Haftpflicht findest Du hier:





Quellen:


vemaeg.de

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