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Der Zecken­biss: Kein Unfall, den­noch oft ver­si­chert

Sie sind nicht größer als der Kopf einer Stecknadel. Doch können Zecken schwere Krankheiten übertragen. Die finanziellen Folgen eines Zeckenstiches decken immer mehr private Unfallversicherungen ab.

Gerade im Sommer zieht es die Menschen in Scharen ins Freie: Doch in vielen Regionen Deutschlands wird die Freude an der Radtour oder dem Picknick von einem winzigen Spinnentier getrübt. Der Zecke nämlich gefällt Sonne und Wärme ebenso: Sie sitzt in Gras und Gebüsch, meist nicht höher als einen halben Meter über dem Boden und wartet auf einen geeigneten Wirt. Und wen der Blutsauger erwischt, dem droht Gefahr. Denn Zecken können gefährliche Krankheiten übertragen wie die Borreliose oder die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Vor allem im Osten und Süden Deutschlands ist das Risiko einer Erkrankung nach einem Zeckenbiss hoch. Private Unfallversicherung schließt Zeckenkrankheiten oft mit ein Bei einer schweren Erkrankung kann eine Unfallversicherung mögliche finanzielle Einbußen abfedern. Zwar sind Infektionen infolge eines Insektenstiches kein „klassischer“ Unfall. Viele Versicherer bieten aber einen erweiterten Schutz an, der oft die typischen Zecken-Krankheiten Borreliose und FSME mit einschließt. Die Versicherung übernimmt dann beispielsweise das Krankenhaustagegeld, kommt für die Kosten der Rehabilitation auf oder zahlt bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen eine lebenslange Rente. Diese Leistungen können viel wert sein. Denn die Folgen einer Erkrankung mit (Lyme-) Borreliose oder FSME sind mitunter schwerwiegend und langfristig. So beeinträchtigt Borreliose das Nervensystem, greift Organe und Gewebe an und verursacht Herzprobleme. Beide Erkrankungen können zudem zu einer Gehirn- oder Hirnhautentzündung führen – mit schlimmstenfalls tödlichem Ausgang.


Nicht vergessen: Die Versicherung informieren Wer erste Krankheitssymptome wie Fieber, Kopfschmerzen oder Abgeschlagenheit bemerkt, sollte sich daher umgehend ärztlich untersuchen lassen. Und – wie auch bei „klassischen“ Unfällen üblich – so schnell wie möglich die Unfallversicherung informieren. Wenn es um die Einhaltung von Fristen geht, berücksichtigen die Anbieter in aller Regel, dass zwischen – häufig unbemerktem – Zeckenbiss und den ersten Beschwerden eine geraume Zeit vergeht. Der Versicherungsverband GDV schlägt in seinen Musterbedingungen vor, die maßgeblichen Fristen nicht mit dem Stich, sondern mit der ersten ärztlichen Diagnose beginnen zu lassen. Eine Impfung schützt dealerweise geht man das Risiko einer Erkrankung gar nicht erst ein. Vor FSME schützt immerhin eine Impfung, die von der Ständigen Impfkommission auch für Aufenthalte in den Hochrisikogebieten in Süd- und Ostdeutschland empfohlen wird. Ein Impfung gegen Borreliose gibt es nicht. Doch schon mit recht einfachen Maßnahmen lassen sich Infektionen vermeiden. Wer trotz aller Vorsicht eine Zecke findet, die schon in der Haut steckt, sollte sie möglichst schnell und sauber entfernen. Das senkt das Infektionsrisiko. Am besten geht das mit einer Pinzette oder einer speziellen Zeckenzange.

Ganz wichtig dabei: Die Zecke niemals am vollgesogenen Körper packen, beim Herausziehen nicht drehen und vorher auf keinen Fall mit Öl oder Klebstoff beträufeln!


Mehr Infos und Tarifrechner zur Unfallversicherung findest Du hier:






Quelle: dieversicherer.de vom 18.06.19

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