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Deutschen müssen im kommenden Jahr erneut deutlich mehr an die Krankenkassen zahlen!

Die Sozialversicherungsbeiträge überschreiten damit nach Informationen der F.A.Z. die eigentlich festgelegte Höchstgrenze.


Wegen der Corona-Krise werden die Zusatzbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr steigen. Geplant ist eine Anhebung des durchschnittlichen Satzes um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent. Darauf haben sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nach Informationen der F.A.Z. geeinigt.


Hintergrund ist eine für das kommende Jahr 2021 zu erwartende Finanzierungslücke von etwa 16 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür verantwortlich sind nach Angaben der Gesetzlichen Krankenkassen die Mindereinnahmen aufgrund der Wirtschaftskrise und die höheren Gesundheitsausgaben als Folge der Corona-Pandemie.


Tatsächliche Belastung 40,2 Prozent


Wie die F.A.Z. erfahren hat, stellt Scholz fünf Milliarden Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung, um die Löcher zu stopfen. Weitere acht Milliarden Euro will Spahn aus den Rücklagen der Krankenkassen entnehmen. Der Rest, rund drei Milliarden Euro, soll über die Erhöhung des Zusatzbeitrags aufgebracht werden.


Nach der Erhöhung erreichen die Sozialversicherungsbeiträge fast die von der Bundesregierung für die Corona-Krise festgelegte Höchstgrenze von 40 Prozent. Das von Scholz und Spahn vereinbarte „Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge“ gibt die Gesamtbelastung für 2021 mit 39,95 Prozent an.


Dieses Ergebnis berücksichtigt nach F.A.Z.-Berechnungen jedoch nicht den Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung. Bezieht man diese Belastung mit ein, beträgt die tatsächliche Belastung 40,2 Prozent – und liegt damit über der festgelegten Höchstgrenze.


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Zusätzliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken-/ Pflegeversicherung!


  • Die Versicherungspflichtgrenze steigt ab 01.01.21 auf 64.350 € ! (2020: 62.550 €)

  • die Beitragsbemessungsgrenze KV/PV steigt dann auf 58.050 € (alt 56.250 €)

Draus ergeben sich folgende neue Werte:


  • maximaler Beitrag GKV steigt auf 706,28 € zzgl. Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,1 % (alt 684,38 €)

  • maximaler Beitrag SPV steigt auf 159,68 € (kinderlos - alt 154,69 €)

  • maximaler AG-Zuschuss PKV steigt gleichzeitig auf 379,74 € (alt 367,97 €)

  • maximaler AG-Zuschuss PPV steigt auch auf 73,77 € (in der Praxis oft Hälfte des tatsächlichen Beitrages - alt 71,48 €)

Inklusive des aktuellen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 % ergibt sich für die Besserverdiener / freiwillig Gesetzlich Versicherte (kinderlose) Personen in der GKV ein neuer Höchstbeitrag von gut 920 € (706,28 + 53,21 + 159,64 €) bzw. 907,03 € für Versicherte mit Kindern. Der AN-Anteil beträgt dabei für Kinderlose 465,60 €.


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Hier unten beigefügt erhältst Du eine Übersicht der Beitragsentwicklung des GKV-Höchstbeitrages von 1970 bis 2020. Wobei die jährliche Beitraganpassung im Durchschnitt bei ca. 5,8 % p.a. liegt!





Mehr Infos zu den Gesetzlichen Krankenkassen findest Du hier:



Mehr Infos zur Privaten Krankenversicherung findest Du hier:






Quellen:


HanseMerkur


https://www.xing-news.com/reader/news/articles/3487162?cce=em5e0cbb4d.%3AQjry21_pXuRE9TGvPsudAB&link_position=digest&newsletter_id=66739&toolbar=true&xng_share_origin=email

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