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FAQ rund um Coro­na­virus und (Urlaubs-)Reisen

Aktualisiert: 18. März 2020

Wie heißt das Virus?


Das neuartige Coronavirus wurde von der WHO auf den Namen SARS-CoV-2 getauft. Die Infektionskrankheit, die es verursacht, heißt COVID-19.



Wie kann ich eine Infektion vermeiden?


Wichtig ist, sich mehrmals täglich gründlich die Hände zu waschen. Du solltest nicht in die Hand husten oder niesen, sondern in den Ellenbogen bzw. ein Taschentuch verwenden. Taschentücher gleich in einem geschlossenen Mülleimer entsorgen und möglichst 3-mal täglich 5-10 Minuten stoßlüften.



Darf ich wegen der theoretischen Gefahr einer Ansteckung eine Reise stornieren?


Jeder Reisende hat das Recht zum Rücktritt. Aber Reiseveranstalter oder andere Leistungsträger sind grundsätzlich berechtigt, die bei Abschluss vereinbarten Stornogebühren zu verrechnen.



Ich habe Angst zu verreisen. Welche Regelungen gelten in der Reise-Rücktrittsversicherung bzgl. des Coronavirus?


Die Reise-Rücktrittsversicherung schützt Dich, wenn Du wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Deiner Reise zurücktreten musst. Die Angst zu erkranken, stellt kein versichertes Ereignis dar.



Greift die Reise-Rücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes?


Eine Warnung des Auswärtigen Amtes stellt kein versichertes Ereignis dar. Bitte wende Dich bei einer Pauschalreise an Deinen Reiseveranstalter bzw. bei einer Bausteinreise an die Leistungsträger.



Wird die Reise-Rücktrittsversicherung erstattet, wenn meine Reise nach China abgesagt wird?


Die Prämie der Reise-Rücktrittsversicherung kann auf eine andere Reise umgebucht werden. Findet keine Umbuchung statt, so ist in diesem Fall auch eine Erstattung möglich.



Greift die Reise-Rücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?


Ja, das ist ein versichertes Ereignis.



Werden die Mehrkosten übernommen, wenn ich nicht selbst erkrankt bin, aber aufgrund einer Quarantäne-Situation die Reise- oder Rückreise nicht antreten kann?


Eine eventuelle Quarantäne-Situation ist nicht versichert. Es handelt sich um einen sogenannten „Eingriff von hoher Hand“. Bitte wende Dich bei einer Pauschalreise an Deinen Reiseveranstalter bzw. bei einer Bausteinbuchung an die Leistungsträger.



Kann ich von meiner Reise-Rücktrittsversicherung Gebrauch machen, wenn die Behörde den Urlaubsort zwar nicht von der Außenwelt abriegelt, aber starke Einschränkungen durch Sicherheitsmaßen vornimmt?


Versicherungsschutz gilt nur für die in den Versicherungsbedingungen explizit aufgelisteten versicherten Ereignisse. Eine Stornierung wegen Einschränkungen am Urlaubsort gehört nicht dazu.



Was ist, wenn die Anreise in das Urlaubsgebiet gar nicht mehr möglich ist, z. B. weil der Urlaubsort in einer Sicherheitszone liegt, eine Einreisesperre verhängt wurde oder das Hotel vorübergehend geschlossen ist? Kein versichertes Ereignis.



Wie sieht der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus aus?


Wenn Du z.B. bei der HanseMerkur eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen hast, bist Du im Ausland umfassend geschützt. Solltest Du Dich während Deiner Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert! Dies trifft auch zu, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Coronavirus als Pandemie klassifiziert.



Bin ich versichert, wenn ich in die Region Hubei reise?


Nein. Für Reisen in Regionen, die mit der Sicherheitsstufe 5 oder 6 klassifiziert sind, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.



Kann ich eine Auslandsreise-Krankenversicherung vor Reiseantritt stornieren, wenn ich die Reise aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus nicht antreten kann?


Ja, (in dem Falle, bitte schriftlich mitteilen).



Wo finde ich Informationen zu Reisewarnungen?


Reisewarnungen findest Du auf der Website des Auswärtigen Amtes:



Update 18.03.20:


Das auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung erlassen.

D. h. alle neu abgeschlossenen Verträge, sowie beginnenden Reisen ab heute, hier würde die Reiseversicherung nicht leisten. Hier bitte an den Reiseveranstalter wenden.


Kunden, die bereits eine Police haben und im Urlaubsort / Ausland / oder als Ausländer in Deutschland sind, behalten ihren Versicherungsschutz. Eine Verlängerung ist aber nicht möglich.




Corona-Virus / Reisekrankenversicherung / Reiserückrittversicherung



Quelle: hansemerkur.de


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