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Junge Beamte: Erwartungen und Realität Beim Pensionsniveau


Warum entscheiden sich junge Leute für den Staat statt fürs Start-Up? – Der öffentliche Dienst gilt als krisensicher und „Vater Staat“ sorgt bei Krankheit und im Alter für eine hohe Versorgung.

Eine hohe Versorgung im Alter?

Junge Beamte hören von ihren diensterfahrenen Kolleginnen und Kollegen, dass man im Alter eine satte Pension erhält – bis zu 71,75 Prozent der letzten Bezüge. Dies setzt allerdings voraus, dass 40 Dienstjahre zusammenkommen. Wenn man nun ein bisschen googelt und nach dem statistischen, durchschnittlichen Ruhegehaltssatz bei Beamten in den Ländern sucht, dann stößt man auf interessante Erkenntnisse (hier Baden-Württemberg):

  • Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz liegt um 66 Prozent

  • Der von Ruhegehaltsempfängerinnen nur um 60 Prozent

Es sind also vor allem Frauen, die in der Regel deutlich weniger Pension haben. „Im Durchschnitt 60 Prozent“ heißt, dass es auch Pensionärinnen gibt, die nur 50 Prozent haben.

Dieses niedrigere Niveau ist regelmäßig der Teilzeitbeschäftigung aufgrund der Kindererziehung oder später der Pflege von Angehörigen geschuldet. Diese Zeiten fehlen dann in der Gesamtabrechnung. Auch der Kindererziehungszuschlag zur Pension wird das im gehobenen und höheren Dienst (Laufbahngruppe 2 – Qualifikationsebenen 3+4) nicht ausgleichen.

Junge Beamtinnen haben daher oftmals vorprogrammierte Versorgungslücken, die sie in ihrer Dienstzeit nicht mehr ausgleichen können – aber mit privater Altersvorsorge!


Deshalb gilt hierbei, sich rechtzeitig Gedanken um eine private Altersvorsorge zu machen.



Lehrer, Beamte, Beamtenanwärter, Polizei, Verwaltung


Doch später zum Start-Up?


Vielleicht schleicht sich bei dem einen oder anderen Beamten auch irgendwann der Gedanke ein, ein Wechsel in die Privatwirtschaft dürfte doch attraktiver sein?


Mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis könnte der Beamte aber seine Pensionsanwartschaften verlieren, denn grundsätzlich gilt eine Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung oder in einem berufsständischem Versorgungswerk.

Dabei übernimmt der Dienstherr die volle Beitragszahlung. Es gibt zwar Ausnahmeregelungen beim Bund und in einzelnen Ländern – nämlich mit dem sogenannten „Altersgeld“.


In der Gesamtbetrachtung ergibt sich aber fast immer ein beträchtliches Minus bei der Altersversorgung. Dieses kann mit frühzeitiger privater Altersvorsorge ausgeglichen werden.










(Quelle Vema.eg)

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