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Minijobber: Kurzfristig Beschäftigte im Weihnachtsgeschäft: 70-Tage-Grenze beachten


Kalender, Minijobber
© nigelcarse / iStockphoto

Gerade im Weihnachtsgeschäft brauchen viele Unternehmen Unterstützung durch Minijobber. Gut zu wissen: Wenn Sie den Minijobber als kurzfristig Beschäftigten einstel­len, darf der Verdienst über 450 Euro im Monat liegen. Entscheidend dabei ist, dass die Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen bei der Beschäftigung nicht über­schrit­ten werden darf. Diese Grenze gilt auch über den Jahreswechsel hinaus weiterhin. Alles, was Sie über die Einstellung von kurzfristig Beschäftigten wissen müssen, erfahren Sie in unserer Broschüre „Minijobs“.


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Fragen zur Beschäftigung von Minijobbern können Sie auch bequem online im AOK‑Expertenforum stellen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Antwort.




(Quelle: aok-business.de, November 2018)

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