Gerade im Weihnachtsgeschäft brauchen viele Unternehmen Unterstützung durch Minijobber. Gut zu wissen: Wenn Sie den Minijobber als kurzfristig Beschäftigten einstellen, darf der Verdienst über 450 Euro im Monat liegen. Entscheidend dabei ist, dass die Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen bei der Beschäftigung nicht überschritten werden darf. Diese Grenze gilt auch über den Jahreswechsel hinaus weiterhin. Alles, was Sie über die Einstellung von kurzfristig Beschäftigten wissen müssen, erfahren Sie in unserer Broschüre „Minijobs“.
Hier kostenlos bestellen oder downloaden
Fragen zur Beschäftigung von Minijobbern können Sie auch bequem online im AOK‑Expertenforum stellen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Antwort.
(Quelle: aok-business.de, November 2018)
Comments