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Säu­len­über­grei­fende Ren­ten­in­for­mation: So soll das geplante Ren­ten­por­tal funk­tio­nie­ren


Rentenportal, Rentenauskünfte
Foto: pixabay

Die Bundesregierung will, dass die Menschen künftig über eine Onlineplattform ihre gesamten Altersbezüge abfragen können. Ein von ihr beauftragtes Gutachten zeigt, wie das Tool aussehen könnte. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten.


Was es in anderen europäischen Ländern schon gibt, soll auch in Deutschland eingeführt werden: ein Online-Rentenportal, über das Verbraucher ihre gesamten Alterseinkünfte einsehen können. Die Bundesregierung will die Informationsplattform noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen.

In einem ersten Schritt haben Experten der Universität Ulm und des Beratungsunternehmens Aon einen Weg skizziert, wie das Vorhaben umgesetzt werden könnte. Auf der Handelsblatt-Jahrestagung in Berlin präsentierten sie die Ergebnisse ihres Gutachtens, das sie im Auftrag des Sozial- und Finanzministeriums erstellt haben. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Projekt.


Was verbirgt sich hinter dem Rentenportal?

Beim Rentenportal handelt es sich um eine Internetplattform, über die Verbraucher ihre gesamten Alterseinkünfte abfragen können sollen. Die meisten Menschen bekommen im Alter ja nicht nur eine gesetzliche Rente, viele Beschäftigte erhalten darüber hinaus auch eine Betriebs- oder Riesterrente – oder gar beides. Das Rentenportal soll die Anwartschaften aus all diesen drei Quellen – also gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersversorgung – bündeln. Es wird deshalb auch als säulenübergreifende Renteninformation bezeichnet.


Warum ist eine Informationsplattform so wichtig?

Das Rentenportal soll Menschen helfen, einen vollständigen und verständlichen Überblick über ihr zu erwartendes Einkommen im Ruhestand zu bekommen – und eventuelle Versorgungslücken frühzeitig durch zusätzliche Sparanstrengungen zu schließen. Laut einer Umfrage wissen zwei Drittel der Deutschen nicht, womit sie im Alter rechnen können. Bislang geben auch nicht alle Versorgungsträger regelmäßig Auskunft über die Höhe der Anwartschaften. Selbst Beamte kennen ihre Pensionsansprüche nicht genau. Und die Informationen (Standmitteilungen), die es gibt, unterscheiden sich in Form und Inhalt.


Wie soll die Rentenabfrage genau funktionieren?

Die Gutachter stellen sich folgenden Ablauf vor: Der Nutzer loggt sich mit einem Passwort im Portal ein und löst so eine Datenabfrage aus. Alle angeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen – also beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung, die Pensionsfonds, die Lebens- und Rentenversicherer oder die berufsständischen Versorgungswerke – übermitteln anschließend die Informationen, die ihnen über die Person vorliegen. Die Rentenplattform erstellt dann innerhalb einer Minute einen Überblick über die bisher erreichten und künftig noch erreichbaren Leistungen für jede der drei Säulen – ergänzt um den Hinweis, ob darauf Steuern oder Sozialabgaben anfallen.


Die Zielvorstellung der Gutachter geht aber noch einen Schritt weiter: Das Portal soll aus allen Prognosen auch das gesamte Altersvermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt abschätzen. Der Nutzer bekäme so beispielsweise vorgerechnet, welche lebenslange Rente er bei Erreichen der Regelaltersgrenze erwarten könnte. Versorgungsleistungen, die aus Einmalzahlungen bestehen, würde das Portal in eine Rente umrechnen.

Die Rentenplattform soll zudem eine Exportfunktion bekommen, damit die Bürger die Ergebnisse beispielsweise zu einem Beratungsgespräch mitnehmen können. Das Portal gibt keine Hinweise auf mögliche Vorsorgelücken und spricht auch keine Empfehlungen aus.


Werden die künftigen Leistungen einheitlich ermittelt?

Nein. Um den Aufwand für die Vorsorgeeinrichtungen gering zu halten, soll es für sie keine zusätzlichen Vorgaben zur Berechnung geben. Die Träger übertragen die Werte, die sie ohnehin ermitteln und beispielsweise auch in ihren eigenen Informationsschreiben nutzen. Entsprechend liegen den Prognosen über die künftigen Leistungen auch verschiedene Annahmen der Anbieter zugrunde, beispielsweise zur Rendite- oder Lohnentwicklung. Die Gutachter rechtfertigen dieses Vorgehen damit, dass allein die Träger wissen, welche Werte angemessen sind. Nach den Vorstellungen der Experten könnte aber eine Governance-Kommission darüber wachen, dass die Anbieter keine zu optimistischen Annahmen unterstellen. Das Portal soll dann aber die Daten zu einem einheitlichen Wert zusammenfassen, der auch die Inflation bis zur Rente berücksichtigt.


Speichert das Portal die Daten?

Diese Befürchtung ist wohl unbegründet. Die Gutachter sprechen sich aus Datenschutzgründen gegen eine zentrale Speicherung aus. Die Informationen verbleiben bei den jeweiligen Versorgungsträgern und werden nur auf Abruf bereitgestellt. Nach dem Ausloggen aus dem Portal werden die Daten gelöscht.


Wie werden die Nutzer identifiziert?

Diese Frage ist noch offen. Um Verwechslungen auszuschließen und zu vermeiden, dass das Portal unvollständige Ergebnisse ausspuckt, müssen sämtliche Renteninformationen einer Person eindeutig zugeordnet werden können. Für die Zuordnung infrage kommen laut den Gutachtern beispielsweise die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) oder die Sozialversicherungsnummer. Sie sind zeitlebens unveränderlich und liegen vielen Anbietern von Altersvorsorgeprodukten ohnehin schon vor. Allerdings darf beispielsweise die Steuer-ID bislang nur in begrenztem Rahmen genutzt werden.


Wann steht das Portal zur Verfügung?

Ein Starttermin steht noch nicht fest. Die Bundesregierung will nach eigener Aussage in dieser Legislaturperiode zumindest noch die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit das Portal starten kann. So müsste beispielsweise für die Nutzung der Steuer-ID erst der rechtliche Rahmen geschaffen werden. Für die Datensätze und Schnittstellen braucht es ebenfalls noch Standards. Und die Regierung muss einen Träger für die Rentenplattform finden. Die Gutachter empfehlen dafür eine gemeinschaftlich durch alle Altersvorsorgeeinrichtungen organisierte Trägerschaft.

In zwei bis drei Jahren – so die Einschätzung der Experten – könnte die Pilotphase beginnen, an der die Vorsorgeeinrichtungen freiwillig teilnehmen können. Die Testphase soll dazu dienen, um die Datenqualität zu verbessern oder das Design des Portals anzupassen, falls sich die Handhabung als nutzerunfreundlich erweisen sollte. Wann dann der Regelbetrieb folgen wird, lassen die Gutachter offen. Die Experten sprechen sich für einen schrittweisen Übergang aus – verbunden mit großen Übergangszeiträumen. Zunächst sollen diejenigen Produkte auf dem Portal integriert werden, für die bereits Informationspflichten bestehen und zu denen es gute Daten gibt.


Wie sind die Erfolgsaussichten des Projekts?

Trotz der vielen Befürworter einer einheitlichen Rentenplattform: Das Projekt ist sehr komplex. Das Bundesarbeitsministerium traut sich derzeit noch keine Prognose darüber zu, welche Marktabdeckung das Online-Portal einmal erreichen wird. Das betrifft sowohl die Zahl der erfassten Personen als auch der eingebundenen Vorsorgeeinrichtungen. Klar ist, dass es insbesondere bei der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland allein aus rund 10.000 Trägern besteht, noch erhebliche Hürden und Informationslücken gibt. Viele Unternehmen haben beispielsweise Probleme, die Betriebsrentenansprüche ehemaliger Mitarbeiter elektronisch aufzubereiten.


Der Erfolg des Portals hängt letztlich auch sehr stark davon ab, ob es zu einer freiwilligen oder verpflichtenden Teilnahme der Versorgungseinrichtungen kommt. Die Empfehlung der Gutachter ist in diesem Punkt eindeutig: Sie halten eine freiwillige Teilnahme nicht für hilfreich.





Quelle: gdv.de


https://www.gdv.de/de/themen/news/so-soll-das-geplante-rentenportal-funktionieren-45182?xing_share=news

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