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Schnee­druck und Dach­la­wi­nen: So sind die Schä­den ver­si­chert

Schnee kann zum Risiko für Häuser, Autos und Menschen werden. Vor allem Hausbesitzer in schneereichen Regionen sollten sich der Schneegefahr bewusst sein und wissen, wie diese Schäden versichert sind.




Schneedruck, Schneelawine



Wie sind Schäden am Gebäude durch Schneedruck versichert?


Stürzt ein Dach durch die Last des Schnees ein, leistet die Elementarschadenversicherung. Eine Wohngebäudeversicherung ohne diese zusätzliche Deckung für Naturgefahren greift bei Schäden durch Schneedruck nicht. Die Elementarschadenversicherung kann nur als optionaler Zusatzbaustein in Zusammenhang mit einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung abgeschlossen werden. Sie schützt ebenfalls vor anderen Naturgefahren wie Starkregen oder Hochwasser. Mittlerweile bieten viele Versicherer die Wohngebäudeversicherung gleich inklusive der Elementarschadenversicherung an.



Wie kann ich meine Photovoltaikanlage versichern?


Diese kann ebenfalls durch den Zusatzbaustein "erweiterte Naturgefahren" in der Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Versichert sind in der Regel damit Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und die Verkabelung. Die Photovoltaikanlage kann aber auch eine eigenständige Police unabhängig von der Absicherung des Hauses bekommen



Eine Dachlawine beschädigt parkende Autos: Welche Versicherung leistet?


Mit einer KFZ-Vollkaksoversicherung sind Autofahrer auf der sicheren Seite, wenn ihr Auto durch eine Dachlawine beschädigt wurde. Zerstört die Dachlawine die Autoscheiben, leistet die Teilkaskoversicherung. Wer ohne Kasko-Schutz unterwegs ist, könnte Probleme bekommen, seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Denn dafür müsste er nachweisen können, dass der Hausbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist – vor Gericht ein schwieriges Unterfangen.


Eine Dachlawine verletzt Passanten: Welchen Versicherungsschutz benötigt der Hauseigentümer?


Wer selbst in seinem Eigenheim wohnt, kann sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen. Wer sein Haus vermietet hat, muss für solche Schäden eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.





Quellen / Bildquellen: dieversicherer.de


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