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Sechs Bau-Förderprogramme, die Sie kennen sollten

Sie planen ein Eigenheim zu bauen? Und suchen noch nach geeigneten Fördermitteln? Doch wie wird es beantragt – und was ist zu beachten? Hier erhalten Sie die wichtigsten Förderprogramme für Häuslebauer auf einen Blick.


Immoblienfinanzierung, Förderungen,
Foto: Tinnakorn jorruang

Wer seinen Wunsch vom Eigenheim verwirklichen will, muss einiges investieren. Doch angehende Hausbesitzer können sich Hilfe durch staatliche Förderprogramme holen. Es gibt Förderungen durch Darlehen durch günstige Zinsen, steuerliche Vergünstigungen, Zuschüsse und weitere Subventionen, die hier exemplarisch aufgeführt sind:

Baukindergeld

Familien mit mindestens einem Kind, die ab dem 1. Januar 2018 eine Immobilie gekauft oder gebaut haben, profitieren zusätzlich von dem Baukindergeld. Die Förderung kann seit September 2018 bei der KfW beantragt werden. Voraussetzung: Die Familien dürfen nicht mehr als 75.000 Euro im Jahr verdienen. Pro Kind gibt es einen Freibetrag von 15.000 Euro. Familien mit einem Kind dürfen also pro Jahr maximal ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro

Wohnraumförderung

Auch mit dem Wohnraumförderungsgesetz fördert der Staat den Bau neuer Häuser durch zinsgünstige Darlehen, finanzielle Zuschüsse oder vergünstigtem Bauland – davon profitieren besonders einkommensschwache Familien.


Zinsgünstige KfW-Darlehen

Die KfW-Bank fördert den Bau oder Erwerb von Wohneigentum mit zinsvergünstigtem Darlehen und Tilgungszuschüssen. Jede Privatperson, die selbstgenutztes Wohneigentum erwirbt, kann von der staatlichen Förderung durch KfW-Programme profitieren. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher die Förderung. Von der staatlichen Förderung ausgeschlossen sind allerdings Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits durchgeführter Investitionen. Daher: Erst Förderung beantragen, dann bauen


Förderung für erneuerbare Energien

Auch beim Einstieg auf erneuerbare Energien ist eine Förderung durch die KfW-Bank möglich. Wurde die alte Heizungsanlage vor Januar 2009 eingebaut, gibt es zinsvergünstigte Darlehen beispielsweise für: Solarkollektoren, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und kombinierte Heizungsanlagen. Daneben fördert auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen. Das BafA vergibt allerdings nur Zuschüsse und keine Darlehen.


Wohn-Riester

Die bekannteste Förderungsmöglichkeit für Ihre Kunden ist sicherlich die Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester. Der Staat unterstützt Arbeitnehmer (Zulagen und Steuererleichterungen), die bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen wollen, um sie im Alter zu entlasten. Voraussetzung: Die Immobilie muss selbst bewohnt werden. Und: Riester richtet sich an alle, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.

Arbeitgeberdarlehen

Den Chef nach Geld für den Hausbau bitten? Das klingt illusorisch, ist aber machbar. Denn in manchen Unternehmen gewähren die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern durchaus Darlehen, die günstiger sind, als ein üblicher Immobilienkredit. Allerdings kommt hier auf die Arbeitnehmer eine höhere Steuerbelastung und Abhängigkeit vom Arbeitgeber zu. Daher sollte vertraglich geregelt werden, was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor das Mitarbeiterdarlehen getilgt ist




(Quelle: procontra-online.de, von Beatrix Altmann, 22.11.18)

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