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Sind wir schon per DU?

Als Beamter haben Sie in der Regel einen sicheren Arbeitsplatz. Doch auch Sie sind nicht vor Krankheiten oder Unfällen gefeit. Beamte scheiden vor allem aufgrund psychischer Erkrankungen vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus: Mehr als jeder 2. wird deswegen dienstunfähig. Die gesetzliche Versorgung reicht im Fall der Dienstunfähigkeit jedoch nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.


Mit der BU per DU

Condor mit neuer DU-Klausel


In Deutschland gibt es nur noch wenige Versicherer, die spezielle Bedingungen für Beamte in ihren BU-Tarifen vorsehen – Condor ist einer davon! Durch die in den Bedingungen verankerte „DU-Klausel“ genießen Beamte auch im Falle der Dienstunfähigkeit einen finanziellen Schutz und profitieren zudem von einem schnellen und vereinfachten Prozedere im Leistungsfall.

Ab sofort gilt unsere DU-Klausel auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf!

Und mehr noch: Gerade die jungen oder angehenden Beamten auf Probe und auf Widerruf haben meist große Versorgungslücken, da sie in den ersten 5 Beamtenjahren in der Regel weder einen Anspruch auf Ruhegehalt noch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben. Für sie bietet die Condor nun diverse Lösungen auch für den kleinen Geldbeutel...


Wann bin ich dienstunfähig?


Als Beamter haben Sie in der Regel einen sicheren Job. Doch auch

Sie sind nicht vor Krankheiten und Unfällen gefeit und müssten im Fall der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit Ihren Job aufgeben – mit

erheblichen finanziellen Einbußen. Umso wichtiger ist daher

ein Berufsunfähigkeitsschutz, der die finanziellen Folgen Ihres

Arbeitskraftverlustes ausgleichen kann. Als Beamter können Sie dabei jedoch besondere Versicherungsbedingungen abschließen, die auf die speziellen Regelungen des Beamtenrechts zugeschnitten sind.


§ 44 Abs. 1 BBG: „Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen.“

Als Beamter auf Probe oder Widerruf haben Sie die ersten Schritte auf dem Weg zur „echten“ Beamtenlaufbahn gemacht. Doch bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit ist Ihr Schutz bei Dienstunfähigkeit sehr lückenhaft. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, werden Sie als dienstunfähig ent­ lassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sie haben demnach i. d. R. keinen Anspruch auf das gesetzliche Ruhegehalt vom Dienstherrn, sondern lediglich auf die deutlich schlechtere Erwerbsminde­rungsrente! Und das auch nur, wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre lang Beiträge gezahlt haben – was Sie als junger Beamter selten erfüllen dürften!


Die finanziellen Einbußen zu Ihrem letzten Gehalt wären enorm


Die volle Rente bei Erwerbsminderung beträgt im Durchschnitt lediglich 35 % des letzten Brutto­ einkommens. Davon kann keiner leben!


„Rund die Hälfte der krankheitsbedingten Frühpensionierungen von Beamten erfolgt aufgrund psychischer Erkrankungen(...)“ (Finanztest, Ausgabe 10/11, „Dienstschluss“)

Beamte auf Probe oder Widerruf brauchen einen erhöhten Anfangsschutz bei Dienstunfähigkeit Schützen Sie sich daher gleich zu Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit (DU) ab!



Besser man ist mit seiner BU per DU!

Die Vorteile der DU-Absicherung für Beamte

  • „ DU-Klausel“ für Beamte

Vereinfachter Nachweis bei Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen für Beamte.

Einzureichende Unterlagen lediglich Entlassungsbescheid / Versetzungsverfügung und amtsärztliches Gutachten.

  • Sofortige Anwartschaft für alle

Auch Kunden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch keine Beamten sind, haben die „DU-Klausel“ obligatorisch im Vertrag verankert. Wichtig insbesondere für z. B. Schüler, Azubis oder Studenten, die erst später in die Beamtenlaufbahn einsteigen.

  • Vereinfachte Nachprüfung im Leistungsfall

Solange Sie aufgrund Ihrer Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt bleiben und keiner anderen vergleichbaren Tätigkeit nachgehen, bekommen Sie Ihre BU-Rente.

  • Viele Beamtenberufe bis Alter 65 versicherbar

Die meisten Beamtenberufe können Sie bei Condor sogar bis zum Alter 65 gegen Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit versichern.

  • Angemessenes Absicherungsniveau

Als Beamter auf Lebenszeit und auf Probe können Sie bei uns eine Rentenhöhe von max. 1/3 Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 3 Jahre versichern. Beamte auf Widerruf können 500 EUR monatliche BU-Rente absichern.

  • Besondere Vertragsgestaltung für Beamte auf Probe / Widerruf Als Beamter auf Widerruf bzw. auf Probe

haben Sie in den ersten 5 Jahren i. d. R. keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt. Daher bietet Ihnen Condor in den ersten Jahren bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit zusätzlich die Möglichkeit die erhöhte Versorgungslücke mit einem zweiten zusätzlichen Vertrag zu schließen. („DUales System“)

  • Vier Leistungsauslöser mit der „BU 4 U“ (AU, DU, BU, EU)

Neben der Dienstunfähigkeitsabsicherung (DU) bietet Ihnen die Berufsunfähigkeitsversicherung von Condor auch noch Schutz bei Arbeitsunfähigkeit (AU), bei Berufsunfähigkeit (BU), bei Erwerbsunfähigkeit (EU) und bei einem Tätigkeitsverbot aufgrund einer Infektion (Infektionsklausel).




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