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Hausratversicherung 2026 – Schutz für alles, was Dir zuhause gehört

​

Was würde es kosten, wenn Du nach einem Brand, einem schweren Wasserschaden oder Einbruch den gesamten Inhalt Deiner Wohnung neu kaufen müsstest?

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Möbel, Kleidung, Fernseher, Computer, Smartphone, Haushaltsgeräte, Fahrräder, Schmuck und viele kleine Dinge summieren sich schnell auf mehrere zehntausend Euro.

​

Genau hier setzt die Hausratversicherung an.

​

Vereinfacht gesagt:

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Stell Dir vor, Du könntest Dein Haus oder Deine Wohnung auf den Kopf stellen. Alles, was herausfallen würde, gehört grundsätzlich zum Hausrat.

​

Das Gebäude selbst gehört dagegen in die Wohngebäudeversicherung.

Was gehört zum Hausrat?

​

Zum versicherten Hausrat gehören grundsätzlich alle Sachen, die Deinem Haushalt zur privaten Nutzung dienen.

Beispielsweise:

​

Möbel | Kleidung | Fernseher | Computer | Smartphones | Geschirr | Bücher | Teppiche | Haushaltsgeräte | Sportgeräte | Werkzeuge | Fahrräder | Lebensmittel

​

Auch Gegenstände in

​

Keller, Garage oder bestimmten Nebengebäuden

​

können zum versicherten Hausrat gehören, sofern diese dem Versicherungsort zuzurechnen sind.

​

Selbst kleinere Dinge werden häufig unterschätzt.

​

Nach einem größeren Brand muss nicht nur das Sofa ersetzt werden, sondern vielleicht auch

​

30 Hemden, 15 Paar Schuhe, Bettwäsche, Handtücher, Geschirr, Töpfe, Bücher, Lebensmittel, Lampen, Werkzeug und sämtliche Elektrogeräte.

​

Genau deshalb wird der tatsächliche Wert eines Hausrats häufig unterschätzt.

 

 
Welche Schäden sind versichert?
​

Die klassische Hausratversicherung schützt insbesondere bei Schäden durch:

​

Feuer

​

Dazu gehören typischerweise:

​

Brand | Blitzschlag | Explosion | Implosion

​

Je nach Tarif können weitere Schäden eingeschlossen sein.

 

 

Leitungswasser
​

Platzt beispielsweise ein Wasserrohr und beschädigt

​

Möbel, Teppiche, Elektrogeräte oder Kleidung,

​

kann die Hausratversicherung für den beschädigten Hausrat aufkommen.

​

Wichtig ist die Abgrenzung:

​

Beschädigt das Wasser den Hausrat, ist grundsätzlich die Hausratversicherung zuständig.

​

Beschädigt es dagegen

​

Wände, Fußbodenaufbau oder andere Gebäudebestandteile,

​

ist das grundsätzlich ein Fall für die Wohngebäudeversicherung.

 

 

Sturm und Hagel
​

Auch Schäden durch Sturm und Hagel gehören zu den klassischen versicherten Gefahren.

​

Wird beispielsweise bei einem Sturm ein Fenster beschädigt und Regen zerstört anschließend Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände, kann Versicherungsschutz bestehen.

​

Beim klassischen Sturmbegriff wird regelmäßig mindestens Windstärke 8 vorausgesetzt. Die GDV-Musterbedingungen unterscheiden Sturm/Hagel von den zusätzlich versicherbaren weiteren Naturgefahren.

 

 

Einbruchdiebstahl und Vandalismus
​

Bricht jemand in Deine Wohnung oder Dein Haus ein und stiehlt beispielsweise

​

Computer, Fernseher, Schmuck oder Bargeld,

​

ist das ein klassischer Fall für die Hausratversicherung.

​

Auch Vandalismus nach einem Einbruch kann versichert sein.

​

Das ist wichtig:

​

​

Einbruchdiebstahl ist nicht dasselbe wie einfacher Diebstahl.

​

Wird Dir beispielsweise unbeobachtet das Smartphone aus der Jackentasche gestohlen, ist das nicht automatisch ein klassischer Einbruchdiebstahlschaden.

​

Hier beginnen die Unterschiede moderner Tarife.

 

 

Raub
​

Auch Raub gehört grundsätzlich zu den versicherbaren Gefahren.

​

Von Diebstahl unterscheidet sich Raub insbesondere dadurch, dass der Täter Gewalt anwendet oder damit droht.

Beispiel:

​

Du wirst unterwegs bedroht und gezwungen, Deine Geldbörse oder andere Wertsachen herauszugeben.

​

Abhängig von den Versicherungsbedingungen kann hier die Hausratversicherung greifen.

 

 
Elementarschäden – auch beim Hausrat wichtig
​

Elementarschutz ist nicht nur ein Thema für Hauseigentümer.

​

Auch Dein Hausrat kann durch

​

Starkregen | Überschwemmung | Rückstau | Hochwasser | Erdbeben | Erdsenkung | Erdrutsch | Schneedruck | Lawinen

beschädigt oder vollständig zerstört werden.

​

Diese sogenannten weiteren Naturgefahren sind in einer klassischen Hausratversicherung nicht automatisch vollständig enthalten.

​

Dafür wird regelmäßig ein zusätzlicher Elementar- bzw. Naturgefahrenbaustein benötigt. Darauf weist auch die Verbraucherzentrale aktuell ausdrücklich hin.

​

„Ich wohne nicht am Fluss“ reicht als Argument nicht
​

Gerade Starkregen kann praktisch überall auftreten.

​

Läuft nach einem Unwetter der Keller voll und dort stehen

​

Waschmaschine, Gefrierschrank, Werkzeug, Fahrräder, Möbel oder eingelagerte Gegenstände,

kann schnell ein erheblicher Schaden entstehen.

​

Deshalb gehört für mich der Elementarschutz auch bei einer Hausratversicherung zumindest immer in die Prüfung.

Schäden am Hausrat
Achtung bei Hausrat im Keller

​

Gerade bei Überschwemmung und Starkregen können für Sachen in Kellerräumen besondere Bedingungen oder Obliegenheiten gelten.

​

Beispielsweise kann verlangt werden, bestimmte Gegenstände nicht unmittelbar auf dem Kellerboden zu lagern.

 

Deshalb:

​

Kartons, Elektrogeräte und wertvollere Gegenstände im Keller möglichst erhöht lagern.
​

Das schützt nicht nur versicherungstechnisch, sondern verhindert auch viele vermeidbare Schäden.

 

 

Fahrräder und E-Bikes

​

Ein Fahrrad gehört grundsätzlich zum Hausrat.

​

Wird es beispielsweise bei einem Einbruch aus dem versicherten Keller gestohlen, kann bereits über die normale Einbruchdiebstahldeckung Versicherungsschutz bestehen.

​

Anders sieht es beim klassischen Fahrraddiebstahl unterwegs aus.

​

Dafür ist regelmäßig ein zusätzlicher Schutz gegen einfachen Fahrraddiebstahl erforderlich.

​

Die Verbraucherzentrale unterscheidet deshalb ebenfalls zwischen Absicherung über die Hausratversicherung und einer separaten Fahrradversicherung.

​

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E-Bikes und Pedelecs
​

Auch ein normales Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 km/h kann grundsätzlich wie ein Fahrrad behandelt und über eine entsprechende Hausratdeckung abgesichert werden.

​

Bei teuren E-Bikes sollte aber genauer geprüft werden:

​

  • Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze?

  • Gilt der Schutz rund um die Uhr?

  • Welche Anforderungen bestehen an das Schloss?

  • Ist der Akku mitversichert?

  • Sind nur Diebstahl oder auch Beschädigungen versichert?

  • Besteht Schutz bei Verschleiß?

  • Sind Sturz- und Unfallschäden versichert?

 

Gerade bei einem E-Bike im Wert von beispielsweise 4.000 oder 5.000 € kann eine spezielle Fahrrad-/E-Bike-Versicherung umfangreicher sein.

 

 

Balkonkraftwerk und private Energietechnik

​

Immer mehr Haushalte besitzen ein Balkonkraftwerk bzw. eine steckerfertige Solaranlage.

​

Je nach Montage, Eigentumsverhältnissen und Versicherungsbedingungen kann eine solche Anlage dem Hausrat oder dem Gebäude zugeordnet sein.

​

Deshalb sollte geklärt werden:

​

  • Ist mein Balkonkraftwerk mitversichert?

  • Gegen welche Gefahren?

  • Was gilt bei Sturm oder Hagel?

  • Ist Überspannung versichert?

​

Gerade Mieter sollten nach Anschaffung einer solchen Anlage ihre Hausratversicherung überprüfen.

 

 
Überspannungsschäden
​

Ein Blitzeinschlag in der Umgebung kann empfindliche Elektronik beschädigen.

​

Beispielsweise:

​

Fernseher | Computer | Router | Smart-Home-Technik | Spielekonsole | Haushaltsgeräte

Moderne Hausrattarife können Überspannungsschäden umfangreich einschließen.

​

Die GDV-Musterbedingungen führen Überspannung durch Blitz ausdrücklich innerhalb der entsprechenden Gefahrengruppe auf.

​

Beim Vergleich sollte aber geprüft werden, ob und in welcher Höhe der konkrete Tarif leistet.

 

 
Seng- und Schmorschäden
​

Nicht jeder Schaden durch Hitze ist automatisch ein klassischer Brandschaden.

Beispiel:

​

Eine heiße Pfanne beschädigt die Küchenarbeitsplatte oder ein heruntergefallenes Stück Glut verursacht ein Loch im Teppich.

Es brennt jedoch nicht selbstständig weiter.

​

Dann kann es sich um einen Seng- oder Schmorschaden handeln.

​

Leistungsstarke Tarife können solche Schäden zusätzlich einschließen.

​

Das ist ein typisches Beispiel für eine Leistung, die man bei einem reinen Beitragsvergleich kaum erkennt.

 

 

Grobe Fahrlässigkeit – für mich ein entscheidendes Tarifmerkmal

​

Beispiel:

​

Du verlässt kurz die Küche, obwohl auf dem Herd noch etwas erhitzt wird.

​

Es entsteht ein Brand.

​

Oder Du lässt eine Kerze unbeaufsichtigt.

​

Wird ein Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, kann ein Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen seine Leistung kürzen.

​

Deshalb sollte ein guter Hausrattarif möglichst weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.

​

Ich würde beim Vergleich insbesondere darauf achten:

​

Verzichtet der Versicherer vollständig auf Leistungskürzungen?
​

Oder gilt der Verzicht nur bis beispielsweise

​

5.000 €, 10.000 € oder 50.000 €?

​

Bei einem Totalschaden kann dieser Unterschied enorm sein.

 

 
Trickdiebstahl und Diebstahl aus Krankenzimmern
​

Moderne Premiumtarife gehen teilweise deutlich über den klassischen Einbruchdiebstahl hinaus.

​

Je nach Versicherer können beispielsweise begrenzt mitversichert sein:

​

Trickdiebstahl | Diebstahl aus Krankenzimmern | Diebstahl am Arbeitsplatz | Diebstahl aus Umkleidekabinen

​

Die Bedingungen und Entschädigungsgrenzen unterscheiden sich allerdings erheblich.

​

Solche Leistungen würde ich nicht als Muss betrachten – aber als interessantes Qualitätsmerkmal.

 

 

Diebstahl von Gartenmöbeln, Wäsche auf der Leine, Grill oder Kinderwagen

 

Auch außerhalb der Wohnung befinden sich mittlerweile erhebliche Werte.

Beispielsweise:

​

Gartenmöbel | Gasgrill | Mähroboter | Kinderwagen | Gartengeräte

​

Leistungsstarke Hausrattarife können den einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände vom Versicherungsgrundstück einschließen.

​

Gerade bei hochwertigen Gartengeräten oder einem teuren Mähroboter sollte deshalb geprüft werden, was tatsächlich versichert ist.

 

 

Wertsachen – hier gelten besondere Grenzen
​

Schmuck, Bargeld, Uhren und andere Wertsachen sind zwar grundsätzlich Hausrat.

Aber:

​

Für Wertsachen gelten häufig besondere Entschädigungsgrenzen.
​

Dazu können beispielsweise gehören:

​

Bargeld | Schmuck | Edelsteine | Edelmetalle | Münzen | Briefmarken | Urkunden | wertvolle Sammlungen

Zusätzlich kann es einen Unterschied machen, ob die Sachen

​

frei in der Wohnung oder in einem entsprechenden Wertschutzschrank

​

aufbewahrt werden.

​

Wer größere Werte zuhause besitzt, sollte deshalb unbedingt prüfen:

​

Wie hoch ist die Wertsachengrenze meines Tarifs?

​

und

​

Welche zusätzlichen Grenzen gelten beispielsweise für Bargeld, Schmuck oder Edelmetalle?

 

 
Smart Home, Computer und Elektronik
​

Der durchschnittliche Haushalt enthält heute wesentlich mehr Elektronik als noch vor 20 Jahren.

​

Neben Fernseher und Computer kommen inzwischen beispielsweise hinzu:

​

Tablets | Smartphones | Smartwatches | Spielekonsolen | Smart-Home-Zentralen | Saugroboter | vernetzte Haushaltsgeräte

 

Bei einem Brand- oder Überspannungsschaden können allein die Elektronikwerte mehrere tausend Euro ausmachen.

​

Das sollte bei der Ermittlung des Hausratwertes berücksichtigt werden.

 

 
Cyber und Online-Bausteine
​

Einige moderne Hausratversicherungen enthalten mittlerweile zusätzliche Assistance- oder Cyberleistungen.

​

Je nach Tarif kann es beispielsweise Unterstützung geben bei:

​

Identitätsmissbrauch | bestimmten Online-Käufen | Datenrettung | Cybermobbing oder Online-Betrug.

​

Hier sollte man allerdings genau hinschauen.

​

Solche Zusatzleistungen können interessant sein, ersetzen aber nicht automatisch eine eigenständige Cyberversicherung bzw. andere spezialisierte Absicherungen.

 

 
Was zahlt die Hausratversicherung?
​

Grundsätzlich geht es bei der Hausratversicherung um den Neuwert.

​

Das bedeutet vereinfacht:

​

Nicht entscheidend ist, was Dein Fernseher vor fünf Jahren gekostet hat oder welchen Gebrauchtwert Dein Sofa heute noch besitzt.

​

Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird im Rahmen der Versicherungsbedingungen grundsätzlich der Betrag ersetzt, der notwendig ist, um eine vergleichbare neue Sache wiederzubeschaffen.

​

Bei beschädigten Sachen können beispielsweise

​

Reparaturkosten

​

und gegebenenfalls eine verbleibende Wertminderung

​

ersetzt werden.

​

Das entspricht auch der Grundstruktur der GDV-Musterbedingungen.

 

 

Versicherungssumme – Unterversicherung vermeiden

​

Die Versicherungssumme sollte zum tatsächlichen Hausrat passen.

​

Viele Versicherer arbeiten mit einer pauschalen Berechnung anhand der Wohnfläche.

​

Häufig findet man Größenordnungen um

​

650 € Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche.
​

Die konkrete Berechnung ist jedoch tarifabhängig.

​

Wichtiger als die Zahl selbst ist der damit häufig verbundene:

 

 

Unterversicherungsverzicht
​

Erfüllst Du die Voraussetzungen des Versicherers, verzichtet dieser im Schadenfall auf die Prüfung bzw. Anrechnung einer Unterversicherung entsprechend den vereinbarten Bedingungen.

​

Das kann sehr wichtig sein.

 

 

Warum Unterversicherung problematisch ist
​

Beispiel:

​

Dein gesamter Hausrat besitzt tatsächlich einen Wert von:

​

100.000 €

​

Versichert sind aber nur:

​

50.000 €

​

Entsteht nun ein Schaden von 20.000 €, kann eine klassische Unterversicherungsregelung dazu führen, dass nicht automatisch die vollen 20.000 € ersetzt werden.

​

Deshalb ist ein ausreichend hoher Versicherungsschutz wesentlich wichtiger als eine möglichst niedrige Versicherungssumme zur Beitragsersparnis.

 

 

Außenversicherung – Dein Hausrat kann mit Dir reisen
​

Die Außenversicherung Deiner bisherigen Seite würde ich unbedingt behalten.

​

Denn Hausrat kann auch vorübergehend außerhalb Deiner Wohnung versichert sein.

​

Beispielsweise:

​

im Hotel | in der Ferienwohnung | auf Reisen | während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes

​

Wird beispielsweise während einer Reise in Dein Hotelzimmer eingebrochen, kann die Außenversicherung relevant werden.

​

Die GDV-Musterbedingungen enthalten die Außenversicherung ausdrücklich als eigenen Regelungsbereich.

​

Wichtig sind allerdings:

​

Dauer + Entschädigungsgrenze + konkrete versicherte Gefahr.

​

Eine Hausratversicherung ist deshalb keine vollwertige Reisegepäckversicherung für jeden Verlust unterwegs.

 

 
Kinder in Ausbildung oder Studium
​

Zieht das Kind für

​

Ausbildung oder Studium

​

vorübergehend aus, kann sein Hausrat unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin über den elterlichen Vertrag außenversichert sein.

​

Entscheidend sind die konkreten Tarifbedingungen und insbesondere die Frage, ob bereits ein eigener dauerhafter Hausstand gegründet wurde.

​

Gerade beim ersten Auszug eines Kindes lohnt sich deshalb ein kurzer Versicherungscheck.

 

 

Was passiert beim Umzug?
​

Deine bisherige Aussage

​

„Ja, sie zieht mit um.“

​

würde ich etwas genauer formulieren.

​

Bei einem Umzug besteht grundsätzlich für eine Übergangszeit Versicherungsschutz für die bisherige und die neue Wohnung.

Die neue Anschrift und insbesondere die neue Wohnfläche sollten dem Versicherer mitgeteilt werden.

​

Denn:

​

Eine größere Wohnung kann auch eine Anpassung der Versicherungssumme erforderlich machen.

​

Wichtig:
​

Die konkreten Regelungen rund um Umzug und Transport hängen vom Bedingungswerk ab.

 

 

Hotelkosten und weitere Kosten nach einem Schaden
​

Nach einem größeren Schaden geht es nicht nur darum, zerstörte Möbel zu ersetzen.

​

Ist die Wohnung beispielsweise nach einem Brand unbewohnbar, können zusätzliche Kosten entstehen.

​

Gute Hausrattarife können beispielsweise übernehmen:

​

Hotelkosten | Aufräumkosten | Bewegungs- und Schutzkosten | Transportkosten | Lagerkosten | Bewachungskosten

​

Auch hier unterscheiden sich

​

Entschädigungshöhen und maximale Leistungsdauer.

 

 

Was macht eine gute Hausratversicherung 2026 aus?
​

Bei einem Vergleich würde ich insbesondere auf folgende Punkte achten:

​

✓ ausreichend hohe Versicherungssumme

✓ Unterversicherungsverzicht

✓ Neuwertentschädigung

✓ grobe Fahrlässigkeit möglichst vollständig versichert

✓ Überspannungsschäden

✓ Seng- und Schmorschäden

✓ Elementarschäden inklusive Starkregen und Rückstau

✓ ausreichende Wertsachengrenzen

✓ Fahrraddiebstahl/E-Bike passend zum tatsächlichen Wert

✓ Außenversicherung

✓ Hotel- und Unterbringungskosten

✓ Hausrat in Keller, Garage und Nebengebäuden

✓ Diebstahl bestimmter Sachen vom Grundstück

✓ gegebenenfalls Balkonkraftwerk

✓ Assistance-/Cyberleistungen je nach Bedarf

 

 

Brauche ich überhaupt eine Hausratversicherung?
​

Anders als eine Privathaftpflicht ist eine Hausratversicherung nicht für jeden Menschen gleichermaßen existenziell.

Die entscheidende Frage lautet:

​

Könntest Du Deinen kompletten Hausrat nach einem Totalschaden problemlos aus eigenen Mitteln neu kaufen?

​

Bei einer kleinen Studentenwohnung mit überschaubarem Hausrat kann die Antwort anders ausfallen als bei

einem Einfamilienhaus, einer Familie mit Kindern oder einem Haushalt mit hochwertiger Einrichtung.

​

Je höher der Wert des Hausrats, desto wichtiger wird die Absicherung.

​

​

​

Hausratversicherung ist nicht gleich Gebäudeversicherung

​

Hausratversicherung                   Wohngebäudeversicherung

​

Möbel                                                 Dach

Kleidung                                             Wände

Fernseher                                          Fenster

Computer                                          Heizungsanlage

Haushaltsgeräte                               fest verbaute Gebäudetechnik

Fahrräder                                          Gebäudebestandteile

persönlicher Besitz                          Gebäude

 

​

Merksatz:

​

Hausrat = Dein Eigentum IN der Wohnung.

​

Wohngebäude = das Haus selbst.

​

Bei einem Leitungswasser- oder Brandschaden können deshalb durchaus beide Versicherungen gleichzeitig betroffen sein.

​

​

​

Was tun im Schadenfall?

​

Nach einem Schaden gilt grundsätzlich:

​

1. Schaden möglichst begrenzen.
Beispielsweise Wasser abstellen oder notwendige Sofortmaßnahmen treffen.

​

2. Schaden dokumentieren.
Fotos und Videos machen.

​

3. Beschädigte Sachen nicht vorschnell entsorgen.

​

4. Versicherer bzw. Makler informieren.

​

5. Kaufbelege und Nachweise zusammensuchen.

Bei Einbruch oder Diebstahl zusätzlich:

​

6. Polizei verständigen.

​

7. Stehlgutliste erstellen.

​

Gerade bei hochwertigen Sachen sind

​

Rechnungen, Fotos, Seriennummern, Zertifikate und andere Eigentumsnachweise

​

enorm hilfreich.

​

​

Mein Tipp: Fotografiere Deinen Hausrat
​

Einmal mit dem Smartphone durch

​

Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Keller und Garage

​

gehen und einige Fotos oder ein Video aufnehmen.

​

Bei wertvolleren Gegenständen zusätzlich:

​

Kaufbeleg + Seriennummer + Foto

​

digital speichern.

​

Nach einem größeren Brand oder Einbruch ist es erstaunlich schwer, sich aus dem Gedächtnis an jeden einzelnen Gegenstand zu erinnern.

​

​

Bestehende Hausratversicherung überprüfen
​

Gerade ältere Hausratverträge sollte man gelegentlich überprüfen.

​

Hat sich seit Vertragsabschluss etwas verändert?

​

Vielleicht hast Du inzwischen:

​

  • ein teures E-Bike

  • hochwertigere Elektronik

  • neue Möbel

  • Schmuck oder andere Wertsachen

  • ein Balkonkraftwerk

  • einen Mähroboter

  • oder bist in eine größere Wohnung gezogen.

​

Dann kann der ursprünglich vereinbarte Versicherungsschutz nicht mehr zur heutigen Situation passen.

​

​

Hausratversicherung vergleichen
​

Eine gute Hausratversicherung muss nicht teuer sein.

​

Entscheidend ist aber, dass die Leistungen zum Haushalt passen.

​

Ich würde deshalb nicht nur vergleichen:

​

​

„Welcher Tarif kostet 20 € weniger?“
​

sondern vor allem:

​

„Was passiert, wenn wirklich ein Schaden von 20.000 €, 50.000 € oder mehr entsteht?“
​

Gemeinsam können wir beispielsweise prüfen:

​

  • Ist Deine Versicherungssumme ausreichend?

  • Besteht Unterversicherungsverzicht?

  • Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert?

  • Besteht Elementarschutz?

  • Ist Dein Fahrrad oder E-Bike ausreichend abgesichert?

  • Wie hoch sind die Wertsachengrenzen?

  • Sind moderne Risiken und technische Geräte berücksichtigt?

 

→ Hausratversicherung vergleichen
​
→ Persönliche Beratung vereinbaren
​
​
​

Stand: August 2026. Der konkrete Versicherungsschutz ergibt sich aus den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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