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BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG | Definition, Leistungen, Absicherung

Pod­cast Risiko: LebenFolge 04: Nora Fieling: Leben mit der Angst
00:00 / 32:34

Berufsunfähigkeitsversicherung – Deine Arbeitskraft richtig absichern

​

​

Was passiert mit Deinem Einkommen, wenn Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst?

 

 

Deine Arbeitskraft ist für die meisten Menschen die Grundlage ihres Lebensstandards.

​

Miete oder Finanzierung, Lebensmittel, Auto, Familie, Urlaub und Altersvorsorge werden letztlich aus Deinem laufenden Einkommen bezahlt.

​

Doch was passiert, wenn Du wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder psychischer Beschwerden Deinen Beruf über Monate oder dauerhaft nicht mehr ausüben kannst?

​

Genau hier setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU – an.

​

Sie zahlt Dir bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit eine vereinbarte monatliche Rente und kann damit einen erheblichen Teil Deines wegfallenden Einkommens ersetzen.

 

 

Wann ist man berufsunfähig?

​

Das Versicherungsvertragsgesetz beschreibt Berufsunfähigkeit grundsätzlich als eine Situation, in der jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf – so wie dieser ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – infolge

​

Krankheit | Körperverletzung | mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall

​

ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

​

In modernen BU-Tarifen wird die Leistung häufig an eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % und einen bestimmten Prognosezeitraum – häufig sechs Monate – geknüpft.

​

Entscheidend sind jedoch immer die konkreten Versicherungsbedingungen Deines Vertrages.

 

 

Dein zuletzt ausgeübter Beruf zählt

​

Einer der großen Vorteile einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung:

​

Es geht nicht einfach darum, ob Du theoretisch noch irgendeine Arbeit erledigen kannst.

​

Entscheidend ist zunächst Dein zuletzt ausgeübter Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung.

 

Beispiel:

​

Ein Physiotherapeut kann vielleicht noch telefonieren, E-Mails schreiben oder einfache Büroarbeiten erledigen.

​

Kann er seine bisherige Tätigkeit aufgrund einer Erkrankung aber zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben, kann trotzdem bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegen.

​

Deshalb ist eine BU etwas grundlegend anderes als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

 

 

Berufsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie Erwerbsminderung

​

Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt.

 

 

Private Berufsunfähigkeitsversicherung

​

​

Hier wird grundsätzlich geprüft, ob Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf entsprechend den vereinbarten Versicherungsbedingungen noch ausüben kannst.

​

​

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

​

Hier geht es dagegen grundsätzlich darum, wie viele Stunden Du noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein kannst.

​

Volle Erwerbsminderung

​

Du kannst weniger als 3 Stunden täglich arbeiten.

​

Teilweise Erwerbsminderung

​

Du kannst noch mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten.

​

Wer noch mindestens 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, gilt grundsätzlich nicht als erwerbsgemindert.

​

Zusätzlich müssen für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente grundsätzlich versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

​

Deshalb kann es passieren:

​

Du bist berufsunfähig – aber nicht erwerbsgemindert.

​

Genau darin liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen BU und gesetzlicher Erwerbsminderungsrente

 

Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

​

Grundsätzlich sollte sich jeder mit dem Thema beschäftigen, der zur Finanzierung seines Lebens auf sein Einkommen angewiesen ist.

​

Besonders relevant ist eine BU beispielsweise für:

​

  • Arbeitnehmer

  • Selbstständige und Freiberufler

  • Berufseinsteiger

  • Auszubildende

  • Studenten

  • Schüler

  • Handwerker

  • medizinische und soziale Berufe

  • Büroangestellte

  • Führungskräfte.

 

Auch Menschen mit überwiegend körperlich wenig belastender Tätigkeit können berufsunfähig werden.

Denn nicht nur Unfälle oder Rückenprobleme können zur Berufsunfähigkeit führen.

​

Auch psychische Erkrankungen, Krebs, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und andere gesundheitliche Einschränkungen können die berufliche Tätigkeit unmöglich machen.

​

​

Berufsunfähigkeit kann auch Büroberufe treffen

​

„Ich sitze doch nur im Büro – was soll mir passieren?“

Diese Aussage höre ich immer wieder.

​

Doch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Unfallversicherung.

Es muss kein schwerer Arbeitsunfall passieren.

​

Beispielsweise können

​

Depression | Burnout | Angststörung | Krebs | Multiple Sklerose | chronische Schmerzen | Rückenprobleme | Herz-Kreislauf-Erkrankungen

​

dazu führen, dass der bisherige Beruf nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt ausgeübt werden kann.

​

Die körperliche Belastung eines Berufes ist deshalb nur ein Teil des Risikos.

 

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

​

Die Berufsunfähigkeitsrente sollte sich nicht an einer beliebigen runden Zahl orientieren.

Entscheidend ist:

​

Wie viel Geld benötigst Du monatlich, wenn Dein Arbeitseinkommen wegfällt?

​

Berücksichtigt werden sollten beispielsweise:

​

  • Miete oder Immobilienfinanzierung

  • Lebenshaltungskosten

  • Kranken- und Pflegeversicherung

  • laufende Kredite

  • Familie und Kinder

  • Mobilität

  • Versicherungen

  • Altersvorsorge

  • sonstige regelmäßige Verpflichtungen.

 

Als grobe Orientierung werden häufig etwa 70 bis 80 % des Nettoeinkommens betrachtet.

​

Die tatsächlich versicherbare Rentenhöhe hängt allerdings auch von den Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers ab.

 

Mein Tipp:

​

Eine BU-Rente von beispielsweise 1.000 € klingt zunächst nach viel Geld.

​

Wenn Dein Nettoeinkommen aber 3.000 € beträgt und davon Deine komplette Lebenshaltung finanziert wird, können 1.000 € im Leistungsfall deutlich zu wenig sein.

​

Wie lange sollte eine BU laufen?

​

Auch die Laufzeit ist entscheidend.

​

Ein günstiger Beitrag hilft wenig, wenn der Vertrag genau in den Jahren endet, in denen Du noch auf Dein Arbeitseinkommen angewiesen bist.

​

Für viele Arbeitnehmer ist deshalb eine Absicherung bis zum geplanten Renteneintritt – häufig bis Alter 67 – sinnvoll.

 

Beispiel:

​

Endet Deine BU bereits mit 60 und Du wirst mit 59 berufsunfähig, kann eine erhebliche Versorgungslücke bis zum Ruhestand entstehen.

​

Eine kürzere Laufzeit sollte deshalb bewusst gewählt und nicht allein aufgrund eines niedrigeren Beitrages abgeschlossen werden.

​

​

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

​

Darauf gibt es keine pauschale Antwort.

​

Der Beitrag hängt unter anderem ab von:

​

Alter | Beruf | konkrete Tätigkeit | Gesundheitszustand | Vorerkrankungen | Hobbys | Rentenhöhe | Laufzeit | Tarif | Versicherer

​

Ein 25-jähriger kaufmännischer Angestellter kann deshalb einen völlig anderen Beitrag zahlen als ein 40-jähriger Dachdecker – obwohl beide die gleiche BU-Rente absichern.

​

​

Deshalb reicht ein reiner Preisvergleich bei einer BU nicht aus.

​

Versicherungsbedingungen und individuelle Versicherbarkeit sind mindestens genauso wichtig.

​

Je früher, desto besser?

​

Häufig ja.

​

Ein früher Abschluss kann mehrere Vorteile haben:

​

Jüngeres Eintrittsalter

​

Das kann sich positiv auf den Beitrag auswirken.

​

Häufig weniger Vorerkrankungen

​

Gesundheitliche Beschwerden und Diagnosen sammeln sich bei vielen Menschen erst im Laufe des Lebens an.

​

Frühe Berufseinstufung

​

Gerade bei Schülern, Studenten und Berufseinsteigern können gute Tarifbedingungen interessant sein.

​

Langfristige Versicherbarkeit sichern

​

Später auftretende Erkrankungen müssen bei einem bereits bestehenden Vertrag grundsätzlich nicht erneut für den ursprünglichen Versicherungsschutz angegeben werden.

​

Deshalb kann es sinnvoll sein, sich bereits als Schüler, Student oder Auszubildender mit dem Thema zu beschäftigen.

​

 

Schüler-BU – Arbeitskraft absichern, bevor der Beruf beginnt?

​

Das klingt zunächst widersprüchlich:

​

„Mein Kind arbeitet doch noch gar nicht.“

​

Trotzdem bieten verschiedene Versicherer bereits Schülern einen BU-Schutz an.

​

Der Vorteil liegt weniger darin, dass ein Schüler bereits ein hohes Erwerbseinkommen absichern müsste.

Interessant kann vielmehr sein:

​

Gesundheitszustand frühzeitig sichern

​

und

​

eine günstige berufliche Einstufung erhalten.

​

Je nach Tarif kann der Vertrag später bei Ausbildung, Studium und Beruf weitergeführt und die BU-Rente erhöht werden.

Allerdings unterscheiden sich gerade Schüler-BU-Tarife erheblich.

​

Entscheidend ist beispielsweise, wie der Versicherer die Tätigkeit eines Schülers definiert und welche Regelungen beim späteren Berufswechsel gelten.

​

​

Gesundheitsfragen – einer der wichtigsten Punkte überhaupt

​

Vor Abschluss einer BU führt der Versicherer eine Risikoprüfung durch.

​

Gefragt wird – abhängig vom Versicherer – beispielsweise nach:

​

  • Erkrankungen

  • Beschwerden

  • Arztbesuchen

  • Medikamenten

  • Behandlungen

  • Operationen

  • Krankenhausaufenthalten

  • psychotherapeutischen Behandlungen

  • Arbeitsunfähigkeitszeiten

  • bestimmten Hobbys

  • Größe und Gewicht.

 

Die abgefragten Zeiträume unterscheiden sich zwischen den Versicherern.

​

​

Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

​

Fehlerhafte Angaben können später den Versicherungsschutz gefährden.

​

Deshalb sollte eine BU nicht einfach „mal schnell online“ beantragt werden, wenn gesundheitliche Themen vorhanden sind.

 

 

Patientenakte und Krankenkassendaten vorher prüfen

​

Viele Menschen können sich nicht mehr daran erinnern, welche Diagnose ein Arzt vor vier oder acht Jahren abgerechnet hat.

Deshalb kann es sinnvoll sein, vor Antragstellung beispielsweise

​

Patientenakten bei Ärzten

​

und/oder

​

Leistungs- bzw. Versichertenauskünfte der Krankenkasse

​

anzufordern.

 

Dabei sollte nicht jede dort aufgeführte Diagnose ungeprüft in einen Antrag übertragen werden.

​

Manchmal finden sich in Abrechnungsdaten Diagnosen, die dem Patienten unbekannt sind oder nur als Verdachts- bzw. Abrechnungsdiagnose dokumentiert wurden.

​

Solche Sachverhalte sollten möglichst vor Antragstellung geklärt werden.

​

→ Informationen zur Versichertenauskunft und Gesundheitsprüfung

​

​

Anonyme Risikovoranfrage statt mehrere Anträge stellen

​

Bestehen Vorerkrankungen oder andere Besonderheiten, kann eine anonyme bzw. pseudonymisierte Risikovoranfrage sinnvoll sein.

​

Dabei wird zunächst geprüft, wie verschiedene Versicherer den konkreten Fall voraussichtlich beurteilen.

Mögliche Ergebnisse können beispielsweise sein:

​

  • Normalannahme

  • Risikozuschlag

  • Leistungsausschluss

  • Zurückstellung

 

oder

​

  • Ablehnung.

 

Da Versicherer Vorerkrankungen unterschiedlich bewerten können, kann das Ergebnis von Gesellschaft zu Gesellschaft erheblich variieren.

​

​

Genau deshalb sollte nicht nur der Beitrag verglichen werden – sondern zuerst die Versicherbarkeit.

​​

​

BU-Aktionen und vereinfachte Gesundheitsprüfung

​

​

Für bestimmte Berufsgruppen, Arbeitgeber, Verbände oder besondere Anlässe gibt es gelegentlich Angebote mit

verkürzten oder vereinfachten Gesundheitsfragen.

​

Das kann insbesondere bei bestimmten Vorerkrankungen interessant sein.

Aber:

​

„Vereinfachte Gesundheitsprüfung“ bedeutet nicht automatisch „keine Gesundheitsprüfung“.

 

Auch hier müssen die tatsächlich gestellten Fragen korrekt beantwortet und die jeweiligen Voraussetzungen geprüft werden.

​

→ Aktuelle BU-Aktionen und Sonderlösungen ansehen

 

​

Verzicht auf abstrakte Verweisung

​

Ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer BU ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung.

Vereinfacht bedeutet das:

​

Der Versicherer soll Dich im Leistungsfall nicht allein deshalb auf einen anderen theoretisch möglichen Beruf verweisen können, weil Du aufgrund Deiner Ausbildung und Fähigkeiten möglicherweise noch irgendeine andere Tätigkeit ausüben könntest.

​

Davon zu unterscheiden ist die konkrete Verweisung.

​

Sie kann relevant werden, wenn Du tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübst.

​

Hier unterscheiden sich Versicherungsbedingungen beispielsweise darin, wann eine neue Tätigkeit hinsichtlich

 

Einkommen und sozialer Wertschätzung

 

der bisherigen Lebensstellung entspricht.

 

 

Arbeitsunfähigkeitsklausel – Leistung schon bei längerer Krankschreibung?

 

Einige BU-Tarife bieten zusätzlich eine sogenannte

​

AU-Klausel.

​

Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit eine zeitlich begrenzte Leistung gezahlt werden – auch wenn eine Berufsunfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt wurde.

Die Bedingungen unterscheiden sich allerdings erheblich.

 

Zu prüfen ist beispielsweise:

​

  • Ab welcher Dauer wird geleistet?

  • Wie lange maximal?

  • Welche Nachweise werden verlangt?

  • Muss gleichzeitig ein BU-Leistungsantrag gestellt werden?

  • Wie hoch ist die AU-Leistung?

​

Eine AU-Klausel kann sinnvoll sein – sie ersetzt aber nicht die eigentliche BU-Absicherung.

 

 

Beitragsdynamik – damit Deine BU-Rente mitwächst

​

2.000 € BU-Rente haben heute eine andere Kaufkraft als in 20 oder 30 Jahren.

​

Mit einer Beitragsdynamik können Beitrag und versicherte BU-Rente regelmäßig steigen.

 

Der Vorteil:

​

Die Erhöhung erfolgt im vereinbarten Rahmen grundsätzlich ohne erneute Gesundheitsprüfung.

 

Wichtig:

​

Die Regeln für Widerspruch, Aussetzen und späteres Fortführen der Dynamik unterscheiden sich je nach Versicherer.

 

Die pauschale Aussage

​​

„Man muss jede dritte Dynamik annehmen“

​

gilt deshalb nicht für jeden Vertrag.

​

Hier lohnt sich der Blick in die konkreten Bedingungen.

​

​

Leistungsdynamik – ein anderer wichtiger Baustein

 

Die Beitragsdynamik vor Eintritt der Berufsunfähigkeit sollte nicht mit der

 

garantierten Rentensteigerung im Leistungsfall

​

verwechselt werden.

​

Bei einer Leistungsdynamik erhöht sich die bereits gezahlte BU-Rente während einer bestehenden Berufsunfähigkeit jährlich um den vereinbarten Prozentsatz.

​

Das kann bei einer langjährigen Berufsunfähigkeit wichtig werden.

​

Denn auch während des Leistungsbezugs verliert eine unveränderte BU-Rente durch Inflation an Kaufkraft.

 

​

Nachversicherungsgarantie – BU später erhöhen

​

Mit einer guten Nachversicherungsgarantie kannst Du Deine BU-Rente später unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, ohne erneut Deinen Gesundheitszustand prüfen zu lassen.

​

Typische Ereignisse können sein:

​

Heirat | Geburt eines Kindes | Immobilienkauf | Gehaltserhöhung | Karrieresprung | Abschluss von Ausbildung oder Studium | Selbstständigkeit

 

Moderne Tarife bieten teilweise zusätzlich ereignisunabhängige Erhöhungsmöglichkeiten.

Dabei sollte genau geprüft werden:

​

  • Bis zu welchem Alter darf erhöht werden?

  • Wie hoch darf die einzelne Erhöhung sein?

  • Welche Gesamtrente ist maximal möglich?

  • Welche Fristen gelten?

  • Erfolgt die Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung?

  • Wird auch auf eine erneute Berufs- oder Risikoprüfung verzichtet?

 

Gerade für junge Menschen kann eine gute Nachversicherungsgarantie wichtiger sein als ein minimal günstigerer Anfangsbeitrag.

​

​

Teilzeit und Elternzeit

​

Auch bei Teilzeitbeschäftigten ist eine genaue Tätigkeitsbeschreibung wichtig.

​

Wer beispielsweise wegen Kinderbetreuung von 40 auf 20 Wochenstunden reduziert, sollte wissen, wie der Versicherer die Berufsunfähigkeit während der Teilzeit bewertet.

​

Moderne Tarife können hierfür besondere Regelungen enthalten.

 

Das Gleiche gilt für:

​

Elternzeit | Sabbatical | vorübergehendes Ausscheiden aus dem Beruf | Arbeitslosigkeit.

 

Gerade bei langfristigen Verträgen sollte deshalb nicht nur der heutige Beruf betrachtet werden.

​

​

Berufswechsel – muss ich ihn melden?

​

Bei vielen modernen BU-Verträgen muss ein späterer Berufswechsel grundsätzlich nicht gemeldet werden.

 

Der bestehende Versicherungsschutz bleibt erhalten.

​

Interessant können allerdings Tarife sein, die eine Besserprüfungsoption anbieten.

​

Wechselst Du beispielsweise von einem körperlich belastenden in einen risikoärmeren Beruf, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine günstigere Berufseinstufung möglich sein.

​

Die konkrete Regelung hängt vom Tarif ab.

​​

​

Selbstständige – besondere Bedingungen beachten

​

Bei Selbstständigen spielt im Leistungsfall häufig zusätzlich die Frage eine Rolle:

​

Kann der Betrieb zumutbar umorganisiert werden?

​

Eine sogenannte Umorganisationsklausel kann deshalb ein wichtiger Bestandteil der Versicherungsbedingungen sein.

​

Gute Bedingungen definieren möglichst klar, wann eine Umorganisation verlangt werden kann und wann nicht.

​

Beispielsweise können Betriebsgröße, Anzahl der Mitarbeiter, konkrete Tätigkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit eine Rolle spielen.

​

Für Selbstständige sollte dieser Punkt bei einem Tarifvergleich ausdrücklich berücksichtigt werden.

 

 

Was passiert im Leistungsfall?

​

Eine BU-Rente wird nicht automatisch gezahlt, nur weil eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.

Der Versicherer prüft den Leistungsfall.

​

Dabei geht es insbesondere um:

​

  • Welche Tätigkeit hast Du zuletzt konkret ausgeübt?

  • Welche einzelnen Tätigkeiten gehörten zu Deinem Berufsalltag?

  • Welche gesundheitlichen Einschränkungen bestehen?

  • Welche Tätigkeiten kannst Du noch ausführen?

  • Seit wann besteht die Einschränkung?

  • Wie lautet die medizinische Prognose?

 

Gerade die Beschreibung des bisherigen Berufsalltags ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der Leistungsprüfung.

​

Wird bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit anerkannt, zahlt der Versicherer die vereinbarte BU-Rente und übernimmt – je nach Vertragsgestaltung – die Beitragsbefreiung.

​

​

Berufsunfähig und trotzdem wieder arbeiten?

​

Eine anerkannte Berufsunfähigkeit bedeutet nicht zwangsläufig, dass Du niemals wieder arbeiten darfst.

Je nach Situation kann beispielsweise

​

eine andere Tätigkeit

​

oder

​

eine Tätigkeit in reduziertem Umfang

​

möglich sein.

​

Ob sich dadurch etwas am BU-Leistungsanspruch ändert, hängt von den Versicherungsbedingungen und der konkreten beruflichen Situation ab.

​

Gerade die Regelungen zur konkreten Verweisung sind hier wichtig.

​

​

Selbstständige BU oder BU-Zusatzversicherung?

​

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten.

 

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung – SBU

​

Die BU besteht als eigenständiger Vertrag.

​

Sie dient ausschließlich der Absicherung der Arbeitskraft.

​

Das ist transparent und ermöglicht eine klare Trennung von Risikoabsicherung und Altersvorsorge.

​​

​

​

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – BUZ

​

Die BU wird beispielsweise mit einer Renten- oder Basisrentenversicherung kombiniert.

Dabei kann unter anderem eine

​

Beitragsbefreiung für die Altersvorsorge

​

vereinbart werden.

​

Je nach Gestaltung kann zusätzlich eine BU-Rente abgesichert werden.

​

Eine BUZ ist nicht grundsätzlich besser oder schlechter.

​

Entscheidend sind unter anderem:

​

Kosten | Flexibilität | steuerliche Behandlung | Höhe der BU-Rente | Versicherungsbedingungen | langfristige Tragfähigkeit des Gesamtvertrages.

 

​

Was sollte eine gute BU können?

​

Bei einem Tarifvergleich würde ich insbesondere auf folgende Punkte achten:

​

✓ Leistung bei mindestens 50 % Berufsunfähigkeit

✓ sinnvoller Prognosezeitraum

✓ Verzicht auf abstrakte Verweisung

✓ rückwirkende Leistung entsprechend der Bedingungen

✓ klare Regelungen zur konkreten Verweisung

✓ weltweiter Versicherungsschutz

✓ Beitragsdynamik

✓ optional garantierte Leistungsdynamik

✓ gute Nachversicherungsmöglichkeiten

✓ Regelungen für Berufswechsel

✓ Regelungen für Teilzeit und Elternzeit

✓ faire Umorganisationsregelungen für Selbstständige

✓ optional AU-Klausel

✓ klare Regelungen bei verspäteter Meldung

✓ angemessene maximale BU-Rente

✓ ausreichend lange Versicherungs- und Leistungsdauer.

 

Nicht jeder dieser Punkte muss für jeden Kunden gleich wichtig sein.

​

Deshalb ist ein individueller Bedingungsvergleich sinnvoller als eine pauschale Rangliste.

​

​

BU ist nicht gleich BU

​

Zwei Angebote können beide beispielsweise

​

2.000 € BU-Rente bis Alter 67

​

versichern und trotzdem völlig unterschiedlich sein.

​

Unterschiede können bestehen bei:

​

Gesundheitsprüfung | Berufsdefinition | Verweisung | AU-Klausel | Nachversicherung | Dynamik | Teilzeit | Umorganisation | Leistungsprüfung | Ausschlüssen | Beitrag.

​

Deshalb sollte die Entscheidung nicht nur lauten:

 

„Welche BU ist am billigsten?“

​

Sondern:

​

„Welcher Tarif passt zu meinem Beruf, meiner Gesundheit und meiner Lebensplanung?“

​

 

 

Was, wenn eine BU nicht möglich oder zu teuer ist?

​

Nicht jeder bekommt eine BU zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen.

​

Gerade bei körperlich anspruchsvollen Berufen oder bestimmten Vorerkrankungen können Beiträge hoch sein oder Versicherer Einschränkungen verlangen.

​

Dann können – abhängig von der persönlichen Situation – Alternativen geprüft werden.

 

Beispielsweise:

​

Grundfähigkeitsversicherung

​

Leistet bei Verlust bestimmter versicherter Fähigkeiten.

​

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

​

Orientiert sich stärker an der allgemeinen Erwerbsfähigkeit und nicht am konkreten Beruf.

​

Schwere-Krankheiten-Vorsorge

​

Kann bei bestimmten definierten schweren Erkrankungen eine Kapitalleistung erbringen.

​

Unfallversicherung

​

Leistet bei unfallbedingter dauerhafter Invalidität – ersetzt aber keine BU, weil Krankheiten grundsätzlich nicht der klassische Leistungsanlass einer Unfallversicherung sind.

​

Welche Alternative sinnvoll ist, hängt vom konkreten Absicherungsziel ab.

​

​

Bestehende BU regelmäßig überprüfen

​

Auch eine vor Jahren abgeschlossene BU sollte gelegentlich überprüft werden.

​

Beispielsweise nach:

​

  • deutlicher Gehaltserhöhung

  • Heirat

  • Geburt eines Kindes

  • Immobilienkauf

  • Berufswechsel

  • Wechsel in die Selbstständigkeit

  • oder

  • Verbeamtung.

 

Dabei geht es nicht automatisch darum, einen bestehenden Vertrag zu kündigen.

​

Im Gegenteil:

 

Eine alte BU sollte niemals vorschnell aufgegeben werden.

​

Gesundheitszustand, Eintrittsalter und alte Vertragsbedingungen können einen bestehenden Vertrag sehr wertvoll machen.

Zunächst sollte geprüft werden, ob der bestehende Schutz angepasst oder ergänzt werden kann.

​

​

Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen

​

Bei einer BU geht es um einen Vertrag, der Dich möglicherweise über mehrere Jahrzehnte begleitet.

​

Deshalb vergleiche ich nicht nur Beiträge.

​

Gemeinsam können wir insbesondere prüfen:

​

  • Wie hoch sollte Deine BU-Rente sein?

  • Welche Laufzeit ist sinnvoll?

  • Wie wird Dein Beruf eingestuft?

  • Gibt es gesundheitliche Besonderheiten?

  • Ist eine Risikovoranfrage sinnvoll?

  • Welche Versicherer bieten passende Bedingungen?

  • Welche Nachversicherungsmöglichkeiten brauchst Du?

  • Ist eine AU-Klausel sinnvoll?

  • Wie flexibel muss Dein Vertrag für Deine weitere Karriere sein?

 

 

Persönliche BU-Beratung

​

Du möchtest Deine Arbeitskraft absichern oder einen bestehenden Vertrag überprüfen lassen?

 

Dann können wir gemeinsam Deine persönliche Situation analysieren.

 

Persönlich in Greiz und im Vogtland oder digital deutschlandweit.

​

​

→ BU-Beratung vereinbaren

→ Bestehende BU prüfen lassen

→ BU-Tarife vergleichen

→ BU-Aktionen & vereinfachte Gesundheitsprüfung

 

​

Erst verstehen, dann versichern.

​

​

Stand: September 2026. Die konkrete Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich immer nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle Prüfung des jeweiligen Vertrages.

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