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BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG | Definition, Leistungen, Absicherung

Pod­cast Risiko: LebenFolge 04: Nora Fieling: Leben mit der Angst
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Was ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung?

 

Wird man berufsunfähig, fallen in der Regel Einnahmen aus Lohn und Gehalt weg. Meist kommen weitere finanzielle Belastungen hinzu, beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung. Besonders schwerwiegend ist das für junge Leute mit nur geringem Finanzpolster, für Familien mit Alleinverdiener oder für Singles.

 

Bei vielen handwerklichen Berufen ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, besonders hoch. Aber auch Menschen, die nicht körperlich arbeiten, laufen Gefahr, berufsunfähig zu werden, zum Beispiel durch psychische Erkrankungen - mittlerweile die häufigste Ursache von Berufsunfähigkeit.

 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Kurzform: BU-Versicherung) kann die finanzielle Lücke schließen. Das ist umso wichtiger, da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Vergangenheit deutlich reduziert wurden (wie etwa bei der Erwerbsminderungsrente).

 

Das bedeutet: Praktisch jeder, der von seinem Einkommen abhängig ist, kommt um eine zusätzliche Absicherung nicht herum, um im Fall einer Berufsunfähigkeit seinen gewohnten Lebensstandard halten zu können.

Was leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung?

 

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einem berufstätigen Versicherten in der Regel eine BU-Rente, wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Auch wer pflegebedürftig ist und mindestens unter Pflegestufe 1 fällt, gilt häufig als berufsunfähig – je nach vertraglicher Vereinbarung.

 

Achtung: Die Versicherer möchten ihren Kunden sowohl eine preiswerte Basisabsicherung als auch einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten. Deshalb verwenden sie in ihren Verträgen oft unterschiedliche Definitionen dafür, was eine Berufsunfähigkeit ausmacht.

Definition: Wann ist man berufsunfähig?

 

Der Gesetzgeber hat die Berufsunfähigkeit im Versicherungsvertragsgesetz folgendermaßen definiert:

 

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

 

Als weitere Voraussetzung (…) kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."

 

Unter den Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es allerdings keine einheitliche Definition des Begriffs.

 

Ursachen für Berufsnfähigkeit

Zwei Möglichkeiten für den Berufsunfähigkeitsschutz

 

Man hat zwei Möglichkeiten, um sich gegen das finanzielle Risiko im Fall einer Berufsunfähigkeit privat abzusichern. Welche Form am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Lebensumständen und Vorstellungen ab.

 

1. Die selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung

 

Bei dieser Vertragsform handelt es sich um einen eigenständigen Risikovertrag. Ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung kalkuliert hier der Versicherer aufgrund der biometrischen Daten das individuelle Berufsunfähigkeitsrisiko. Daraus errechnen sich der erforderliche Beitrag für die gewünschte Laufzeit (zum Beispiel bis zum 65. Lebensjahr) und die versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente.

 

Eintritt der Berufsunfähigkeit während der Laufzeit: Die Versicherung zahlt die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente, solange die Berufsunfähigkeit andauert; längstens jedoch bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit der BU-Versicherung.

 

Kein Eintritt der Berufsunfähigkeit während der Laufzeit: Eine Schlusszahlung (wie zum Beispiel bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung) wird vom Versicherer nur im Ausnahmefall und gegebenenfalls in relativ geringem Umfang erbracht, da der Versicherte während der Vertragslaufzeit nur einen reinen Risikobeitrag ohne Sparanteil bezahlt.

 

2. Die Berufsunfähigkeits­-Zusatzversicherung (BUZ)

 

Diese Zusatzversicherung kann nur in Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Die Berufsunfähigkeitsrente dient in diesem Fall vor allem dazu, dass der Versicherte, sollte er berufsunfähig werden, die Beiträge zu seiner Altersvorsorge etwa in Form von Lebens- und/oder Rentenversicherungen weiterhin bezahlen kann. So bleibt zumindest die private Altersvorsorge bestehen und kann bis zur Rente fortgeführt werden. Darüber hinaus kann der Kunde noch eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren.

Die Risikoprüfung in der Berufsunfähigkeits-versicherung

 

Ein entscheidender Punkt bei der Gestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Frage: Wie groß ist das Risiko des Antragstellers, berufsunfähig zu werden? Ob und zu welchen Bedingungen man Versicherungsschutz erhält, ist deshalb abhängig von:

 

  • Gesundheitszustand, aktuellen Krankheiten bzw. Vorerkrankungen

  • Alter

  • ausgeübtem Beruf (häufig haben die Versicherungsunternehmen „Berufskataloge“, die das Risiko der Tätigkeiten berücksichtigen.)

  • risikoreichen Hobbys

 

Um diese individuellen Lebensumstände richtig zu bewerten, erfolgt vor dem Abschluss einer BU-Versicherung einmalig die sogenannte Risikoprüfung. Dabei wird man vom Versicherer aufgefordert, schriftlich verschiedene Fragen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsvorgeschichte zu beantworten. Diese Fragen beziehen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre vor Antragstellung. Liegen risikorelevante Einschränkungen vor, zum Beispiel Allergien, müssen darüber auf einem zusätzlichen Fragebogen weitere Angaben gemacht werden.

 

Anhand dieser Angaben wird das Risikoprofil des Kunden ermittelt. Basierend darauf legt der Versicherer einen Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung fest, der dann für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert ist.

 

Wie wird die Berufsunfähigkeit festgestellt?

 

Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann und ohne Einkommen dasteht, hat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gut vorgesorgt. Doch die Versicherung zahlt nicht automatisch: Zunächst muss ein Facharzt feststellen, ob beim Versicherten tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Diese Diagnose kann der Versicherer durch Melde- oder Fragebögen an den Versicherten selbst oder an dessen Hausarzt überprüfen. Gegebenenfalls kann auch ein anderer Arzt mit der Prüfung beauftragt werden.

 

Kommt dieser zu dem Ergebnis, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, kann der Versicherte einen Gutachter einschalten: Das Versicherungsunternehmen schlägt zum Beispiel drei Ärzte vor, die in der Nähe des Betroffenen praktizieren. Der Versicherte wählt einen aus und der erstellt dann ein Gutachten.

Was bedeutet "Dynamik" in der Berufsunfähigkeits-versicherung?

 

Wer sich eine ausreichende Berufsunfähigkeitsrente sichern will, sollte darauf achten, dass die BU-Rente regelmäßig steigt. Dies erfolgt durch eine Anpassung der monatlichen Beiträge. So ist sichergestellt, dass die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht sukzessive von der Inflation entwertet wird. Diese Form der dynamischen Absicherung wird von allen Versicherungen angeboten.

 

Über die Dynamik erhöht der Versicherer jedes Jahr Leistung und Beitrag in der vereinbarten Höhe. Man kann – je nach eigener, finanzieller Situation – widersprechen oder die Erhöhung annehmen. Meist muss die erste Erhöhung und danach jede dritte angenommen werden. Sonst verfällt die Dynamik im Vertrag.

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, seine Arbeitskraft zu schützen?

 

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus und die Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherung ist nicht die ideale Option: Für diesen Fall gibt es Alternativen. Je nach Beruf und individuellem Bedürfnis kommen auch andere private Versicherungen in Frage, wie Arbeitnehmer das Risiko des Einkommensverlustes abdecken können. Dazu zählen unter anderem folgende Versicherungen:

 

  • Die Grundfähigkeitsversicherung: Bei der Grundfähigkeitsversicherung werden bestimmte grundlegende Fähigkeiten versichert. Dazu zählen zum Beispiel das Sehen, Sprechen, Gehen, Autofahren oder Treppensteigen. Wer Fähigkeiten verliert, die im Vertrag bestimmt wurden, bekommt von der Versicherung eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt.

  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann etwa für Personen in körperlich anstrengenden Berufen sinnvoll sein.

  • Auch die Leistungen einer privaten Unfallversicherung helfen Arbeitnehmern weiter, sollten sie aufgrund eines Unfalls nicht mehr arbeiten können (u.a. auch mit monatlichen Renten).

  • Die Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen leisten, wenn eine schwere Krankheit wie etwa Krebs oder Multiple Sklerose die Ursache einer Berufsunfähigkeit ist.

  • Multi-Risk-Versicherungen sorgen für einen Rundumschutz gegen Erkrankungen und Unfälle, indem sie verschiedene Bausteine aus den anderen Versicherungen kombinieren.

(Quelle: dieversicherer.de)

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Pod­cast Risiko:LebenFolge 05: Unfall im Urlaub
00:00 / 26:24
Berufsunfähigkeit Arbeitskraft absichern

1.775.112 beziehen aktuell eine Erwerbsminderungsrente in Deutschland

So viele Menschen beziehen derzeit Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

1.378.698 Menschen sind in Westdeutschland betroffen und 396.414 in Ostdeutschland. Darunter fallen sowohl Erwerbsminderungsrenten der Allgemeinen Rentenversicherung als auch der Knappschaftlichen Rentenversicherung.

 

Ein Anrecht auf Erwerbsminderungsrente hast Du unter folgenden Voraussetzungen (§ 43 SGB 6):

 

  1. Du kannst weniger als sechs Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten. Dabei gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das bedeutet, die Rentenversicherung prüft zunächst, ob Deine Erwerbsfähigkeit durch eine Rehabilitation wieder hergestellt werden kann.

  2. Du hast schon mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt / Wartezeit erfüllt.

  3. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung hast Du mindestens drei Jahre eingezahlt. Die drei Jahre müssen kein zusammenhängender Zeitraum sein.

 

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe erhältst Du nur, sofern es Dir gesundheitlich nicht möglich ist, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten.

 

Kannst Du noch zwischen drei und sechs Stunden irgendeiner Arbeit nachgehen, zahlt die Rentenversicherung nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Denn es wird erwartet, dass Du Dir einen Teilzeitarbeitsplatz suchst. Welchen Beruf Du zuvor ausgeübt hast, ist dabei unerheblich. So kannst Du als Akademiker auch auf eine ungelernte Tätigkeit verwiesen werden. Wenn Du aufgrund der Arbeitsmarktlage keine Teilzeitstelle findest, kannst Du jedoch die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.

 

Sonderregelung für die Jahrgänge vor 1961

Bist Du vor dem 2. Januar 1961 zur Welt gekommen, gilt für Dich eine Sonderregelung. Du kannst die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung schon dann bekommen, wenn Du in Deinem erlernten oder zuletzt dauerhaft ausgeübten Beruf weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kannst. Die Rentenversicherung prüft zwar, ob eine andere, gleichwertige Tätigkeit zumutbar ist, kann Dich aber nicht auf jede beliebige Tätigkeit verweisen.

 

Erwerbsminderungsrente für Selbstständige

Für Selbstständige besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Regel sichern sich selbstständige Gewerbetreibende und Freiberufler privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder einer der BU-Alternativen ab.

Wahlweise kannst Du als Selbstständiger aber auch einen Antrag auf Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Der Nachteil dabei ist, dass Du keinen Arbeitgeberzuschuss erhältst und daher den vollen Beitrag allein tragen musst.

Da viele Selbstständige diesen Betrag nicht aufbringen können, gibt es den sogenannten Regelbeitrag, der deutlich niedriger ist. Indem sie die Regelbeiträge einzahlen, erwerben Selbstständige einen Rentenanspruch in der Höhe eines Durchschnittsverdieners in der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Für das Jahr 2018 gelten folgende Werte für den Regelbeitrag:

 

- alte Bundesländer 566,37 Euro,

- neue Bundesländer 501,27 Euro.

 

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Selbstständige dieselben Voraussetzungen erfüllen wie alle Pflicht-Beitragszahler. Für einen lückenlosen Schutz bei Erwerbsminderung müssen sie die Versicherungspflicht innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung der letzten versicherten Tätigkeit beantragen.

 

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Wie viel Erwerbsminderungsrente Du bekommst, hängt mit Deinem individuellen Rentenanspruch zusammen. Für die Höhe der Erwerbsminderungsrente spielt eine Rolle, wie viele Jahre Du schon in die Rentenversicherung eingezahlt hast. Außerdem kommt es darauf an, wie viele Entgeltpunkte Du dabei gesammelt hast und wie lange Du bis zur regulären Altersrente noch arbeiten müsstest.

Beim Einschätzen Deiner Ansprüche hilft ein Blick in die Renteninformation, die Du i.d.R. einmal im Jahr von der Deutschen Rentenversicherung bekommst: Dort steht, wie viel Rente Du derzeit bei voller Erwerbsminderung bekämst.

 

Die staatliche Absicherung fällt in der Regel ungenügend aus.

 

> Wer im Jahr 2017 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezog, erhielt laut der Deutschen Rentenversicherung durchschnittlich 716 Euro im Monat.

 

> Betroffene, die nur die halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhielten, kamen auf eine durchschnittliche Rente von 410 Euro.

 

Neurentnern mit voller Erwerbsminderungsrente zahlte die Rentenversicherung im Schnitt 749 Euro.

Achtung: Durch den vorzeitigen Rentenbeginn verringert sich die Erwerbsminderungsrente noch einmal um einen individuellen Abschlag. Wie bei der regulären Altersrente gibt es auch bei der Erwerbsminderungsrente eine Altersgrenze für einen Renteneintritt ohne Abschlag. Diese wird bis zum Jahr 2024 schrittweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Jeder Monat vor der maßgeblichen Altersgrenze kostet 0,3 Prozentpunkte, höchstens jedoch 10,8 Prozent.

"Die Erwerbsminderungsrente liegt oft unter dem Bedarf zur Grundsicherung. Sie reicht also zum Leben nicht aus. Es ist existenziell, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um das fehlende Einkommen auszugleichen."

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00:00 / 32:21

5 Tipps zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Im Fall einer Berufsunfähigkeit reichen staatliche Leistungen nicht mehr aus. Verbraucher müssen entsprechend vorsorgen. Wir erklären, wie sie am besten dabei vorgehen.

 

Wer seinen gewohnten Lebensstandard bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beibehalten will, muss privat vorsorgen. Denn wer nach 1961 geboren ist und seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat zunächst einmal geringe Ansprüchr aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Betroffene müssen vielmehr jede andere Arbeit annehmen, die sie noch ausüben können. Zudem gibt es eine volle Erwerbsminderungsrente nur für diejenigen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Für diese Situation sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerüstet sein.

Tipp 1: Versicherung möglichst früh abschließen

 

Zudem sollte man sich so frühzeitig wie möglich versichern. Denn die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Alter des Versicherten. Je jünger man in die Berufsunfähigkeitsversicherung eintritt, desto geringer fallen die Beiträge aus. Der Grund: In jungen Jahren ist man meist noch gesünder und hat nur selten relevante Vorerkrankungen. Wer erst dann zum Versicherer geht, wenn das Risiko berufsunfähig zu werden deutlich gestiegen ist, für den ist der Berufsunfähigkeitsschutz oft teurer oder nur mit Zuschlägen oder Ausschlüssen zu haben.

Tipp 2: Gesundheitsfragen korrekt beantworten

Bevor ein Vertrag zur Berufsunfähigkeit geschlossen wird, führt das Unternehmen eine Risikoprüfung durch. Das sind Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand, zu gefährlichen Hobbys oder zu Vorerkrankungen. Wenn hier falsche Angaben gemacht werden, riskiert man seinen Versicherungsschutz. Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Darum ist es wichtig, dass man sich Zeit nimmt beim Ausfüllen und die Fragen korrekt beantwortet.

Tipp 3: 75 bis 80 Prozent des Nettoverdienstes als Berufsunfähigkeitsrente

 

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist individuell vereinbar. Sinnvoll ist eine Orientierung am letzten Einkommen – in der Regel sichern Versicherungsunternehmen maximal ein Niveau von 75 bis 80 Prozent des Nettoverdienstes ab.

 

Tipp 4: Versicherungssumme an Bedarf anpassen

 

Weil sich der Finanzbedarf im Laufe des Lebens verändert, sollte auch die Versicherungssumme nachträglich angepasst werden können. Dazu kann von Anfang an eine Dynamisierung, das heißt regelmäßige Anpassung der Versicherungsleistung und –prämie, in den Vertrag aufgenommen werden. Vorteil: Es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung, und auch das mit zunehmendem Alter steigende Berufsunfähigkeitsrisiko spielt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags keine Rolle.

 

Tipp 5: Risiko nicht unterschätzen

 

Berufsunfähigkeit trifft viele Menschen mitten im Berufsleben: Wenn der Versicherungsfall eintritt, sind Versicherte mit einer privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Durchschnitt erst 47 Jahre alt. Auch diese Zahl spricht dafür, möglichst früh eine Versicherung abzuschließen. Und: Selbst wer "nur" im Büro arbeitet, ist nicht vor einer Berufsunfähigkeit gefeit. Psychische Erkrankungen sind mittlerweile die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. 

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