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Was tun im Schadensfall? | Tipps & wichtige Infos, Hilfestellung & Service, Rechte & Pflichten

Podcast Risiko: Leben Folge 09Folge 09: Iris Hirschauer: Wie das Hochwasser ihr die Heimat nahm
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Schaden passiert oder gar selber verursacht? Keine Panik - so gehst Du richtig vor:

Ein Schaden ist schnell passiert. Wenn Du diesen verursacht hast oder für selbigen in der Verantwortung stehst, musst Du einige Dinge beachten, um Deinen Versicherungsschutz richtig zu nutzen. Der wichtigste Tipp für die Zeit danach: Bewahre einen kühlen Kopf und komm zeitnah Deinen Pflichten nach, damit die Versicherung den Schadenfall auch korrekt regulieren kann. Es hat sich bewährt, nach den folgenden fünf Schritten vorzugehen:

 

1. Den Schaden dokumentieren

 

Ob Lackkratzer oder der Sprung in der Vase – viele Schäden sind Sachschäden. Gerade bei Sachschäden ist es sinnvoll, den beschädigten oder zerstörten Gegenstand zu fotografieren. Mache wenn möglich mehrere Bilder, die den entstandenen Schaden aus unterschiedlichen Perspektiven dokumentieren. Tausche mit dem Geschädigten Adressen und Telefonnummern aus. Diese Angaben benötigen wir später bei der Schadenmeldung. Du kannst auch ein kurzes Gedächtnisprotokoll erstellen: Halte in einigen Stichpunkten die Ereignisse, die zum Schaden führten, schriftlich fest. Ideal ist eine chronologische Reihenfolge, die Dir als Gedächtnisstütze dient. Denn bei der Schadenmeldung werden wir den Hergang des Schadens für die Versicherung rekonstruieren müssen.

Achtung: auch als Geschädigter hast Du einige Pflichten: Bewahre die beschädigten Gegenstände solange auf, bis der Schaden vollständig reguliert ist. Denn unter Umständen müssen diese von einem Sachverständigen begutachtet werden, oder wir müssen den Gegenstand der Versicherung einsenden. Halte zur Schadenregulierung ebenfalls Quittungen über den Kauf bereit.

2. Nicht vorschnell handeln

 

Eine der wichtigsten Aufgaben der Versicherung ist, für Dich den Versicherungsfall zu prüfen. Die Versicherung stellt dabei fest, ob die Ansprüche gegen Dich auf Schadenersatz gerechtfertigt sind oder nicht. Zulässige Forderungen werden beglichen – und unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Geschädigten, tritt die Versicherung für Dich vor Gericht auf. Der sogenannte passive Rechtsschutz durch die Haftpflicht übernimmt dann auch alle notwendigen Kosten. Um der Prüfung durch die Versicherung nicht vorzugreifen, solltest Du auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis abgeben. Du solltest auch niemals Zahlungen leisten, um den Schaden zu ersetzen, bevor wir überhaupt Kontakt mit Deiner Versicherung aufgenommen haben. Möglicherweise kommt die Versicherung hinsichtlich der Bewertung von Zeitwert und Reparaturkosten auf einen geringeren als den vermuteten Betrag oder stuft die Schadenersatzforderung sogar als nicht gerechtfertigt ein. Dann bleibst Du unter Umständen auf Kosten sitzen.

3. Die Versicherung / Deinen Makler kontaktieren

 

Setze Dich umgehend mit mir oder direkt mit der Versicherung in Verbindung – übrigens unabhängig davon, ob Du den Schaden tatsächlich verursacht hast oder nicht. „Umgehend“ heißt in diesem Fall, dass Du bis zu einer Woche Zeit hast, um die Versicherung zu informieren. Bei größeren Sachschäden und insbesondere bei Personenschäden solltest Du Dich aber sofort, spätestens am nächsten Tag an Deine Versicherung wenden. Um Kontakt aufzunehmen, bieten viele Versicherungen mehrere Optionen an: per Telefon, per Brief, in der Filiale, per Online-Formular, per APP

 

Setze Dich telefonisch oder schriftlich mit Deiner Versicherung in Verbindung. Zunächst ist es vor allem wichtig, der Versicherung mitzuteilen, dass es überhaupt einen Schadenfall gegeben hat. So weiß die Versicherung rechtzeitig, dass möglicherweise Schadenersatzforderungen auf Dich zu kommen – auch wenn bislang an Dich noch keine gestellt wurden.

 

4. Die Schadenmeldung ausfüllen

 

Folgende W-Fragen sind (bei Schäden / Unfällen generell) relevant:

  • Welcher Schaden ist entstanden: genaue Angaben zum beschädigten oder zerstörten Gegenstand beziehungsweise zur verletzten Person?

  • Wann ist der Schaden entstanden: Datum und Uhrzeit?

  • Wo ist der Schaden entstanden: genaue Beschreibung des Ortes?

  • Wie ist der Schaden entstanden: detaillierter Ablauf des Geschehens?

 

Mache alle Angaben wahrheitsgetreu und beschreibe den Vorgang so, wie er sich ereignet hat. Nutze Dein Gedächtnisprotokoll und erwähne auch alle Details. Solche vermeintlichen Kleinigkeiten können sich, sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, als wichtig herausstellen. Eventuell vorhandene Fotos fügst Du der Schadenmeldung bei. Bei Online-Formularen kannst Du diese in der Regel direkt hochladen. Bei einer handschriftlichen Meldung druckst Du die Fotos aus und legst sie dem Brief bei.

5. Weitere Forderungen weiterleiten

 

Du hast den Schaden der Versicherung gemeldet, doch der Geschädigte oder sein Rechtsbeistand kommuniziert weiter nur mit Dir? Leite alle weiteren Schreiben, in denen Zahlungen gefordert werden, sowie eingegangene Mahnungen oder Klagen sofort an Deine Versicherung weiter. Sie überprüft deren Rechtmäßigkeit und leitet eigene rechtliche Schritte ein, sollte dies erforderlich sein. Durch den passiven Rechtsschutz kommen keine zusätzlichen Kosten auf Dich zu.

 

Kollision Abdeckung

Und so verhältst Du Dich bei einem (Auto-) Unfall richtig

 

Plötzlich kracht es - und Du hattest einen Verkehrsunfall. Jetzt heißt es, ruhig und besonnen vorzugehen. Diese neun Schritte helfen Dir dabei und zeigen Dir, was Du nach einem Autounfall tun solltest.

 

Wichtige Maßnahmen nach einem Verkehrsunfall:

Sichere die Unfallstelle ab

 

Schalte, wenn Du mit Deinem Auto in einen Unfall verwickelt wurdest, Deine Warnblinkanlage an und stelle das Warndreieck 100 m vor der Unfallstelle auf.

Leiste erste Hilfe und gebe einen Notruf ab

 

Leiste nach einem Autounfall erste Hilfe und rufe bei Bedarf die Polizei (110) und/oder Feuerwehr (112). Wichtig ist das vor allem bei Verletzten, Fahrerflucht, hohem Sachschaden und Einigungsproblemen. Bei eindeutigen Bagatellschäden reguliert die Kfz-Versicherung den Schaden auch ohne eine polizeiliche Unfallaufnahme. Im Zweifelsfall empfehle ich Dir aber, immer die Polizei zu verständigen.

Nehme eigene Beweise auf

 

Fotografiere oder skizziere die Unfallstelle. Markiere die genaue Stellung der Fahrzeuge mit Kreide aus dem Verbandskasten. Erstelle möglichst zusätzlich ein Unfallprotokoll, das von allen Beteiligten unterschrieben wird. Einen entsprechenden Vordruck erhölt man bei der Versicherung.

Stelle den Verkehrsfluss wieder her

 

Achte bei kleineren Schäden darauf, die Unfallstelle wieder zügig zu räumen. Du kannst Dein Fahrzeug nach dem Autounfall einfach zur Seite stellen.

Notiere die wichtigsten Daten:

 

Notiere folgende Daten, um Deiner Versicherung den Schaden zu melden:

  1. Das amtliche Kennzeichen

  2. Namen und Anschriften der Unfallgegner. Lasse Dir dazu bitte Führerschein oder Ausweispapiere zeigen

  3. Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer

  4. Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls

  5. Namen und Anschriften von Unfallzeugen

 

Vermeide ein Schuldanerkenntnis

 

Gebe unter keinen Umständen ein vorzeitiges Schuldanerkenntnis ab. Du kannst sonst in bestimmten Fällen Deinen Versicherungsschutz verlieren.

Informiere umgehend Deine Versicherungsgesellschaft

 

Nach dem Autounfall solltest Du so schnell wie möglich Deine Kfz-Versicherung über den Schaden informieren. Sie übernimmt dann die weitere Kommunikation mit dem Unfallgegner.

Melde den Schaden beim Versicherer des Unfallverursachers

 

Wenn Du mit Deinem Auto in einen Unfall verwickelt wurdest, musst Du nicht warten, bis Dein Unfallgegner den Unfall seiner Versicherungsgesellschaft meldet. Du kannst auch direkt von der Versicherung Schadenersatz verlangen. Wenn Du die Versicherungsgesellschaft Deines Unfallgegners nicht kennst, kannst Du diese beim Zentralruf für Autoversicherungen unter der Telefonnummer 0800 250 2600 erfragen.

Tip: Wenn Du die Reparaturkosten nicht selbst bezahlen willst, ist es ratsam, der Werkstatt eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung vorzulegen. Du kannst diese entweder über die Werkstatt oder direkt bei der gegnerischen Versicherung anfordern. Die Versicherung rechnet dann direkt mit der Werkstatt ab.

Überprüfe, ob sich eine Rückstufung im Schadenfall lohnt

 

Jede Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaft führt – sofern Du kein Schadenfreiheitsrabatt-Rettungspaket mit Deinem Versicherer vereinbart hast – im Folgejahr zu einer Rückstufung Deines Schadenfreiheitsrabattes bzw. einer Erhöhung Deines Versicherungsbeitrags.

 

Tip: Wenn Du mit Deinem Auto einen Unfall hast, kann es deshalb u.U. günstiger sein, Deinen Schaden selber zu bezahlen. Deine Versicherungsgesellschaft rechnet Dir gerne aus, bis zu welcher Summe sich dies lohnt. Da die tatsächliche Höhe eines Schadens jedoch nicht immer sofort feststeht, empfehle ich Dir, den Schaden zunächst Deiner Versicherung zu melden. Du kannst die erhaltene Schadensregulierung dann innerhalb von sechs Monaten zurückerstatten...

 

Zentralruf der Autoversicherer:   00498002502600

Lack- und Dent Repair

Verkehrsrecht

 

Verkehrsunfall: Rechte

Kennst Du Deine Rechte?

Du hast das Recht, für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsanwalt Deines Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt bei einem unverschuldeten Unfall immer die Gegenseite. Wieso also auf kompetente Hilfe verzichten und sich selbst um die Abwicklung kümmern?

Wusstest Du,

  • dass Du die freie Wahl hast, in welcher Werkstatt Du Deinen Unfall reparieren lassen willst?

  • dass Du die freie Wahl hast, ob Du den Schaden überhaupt reparieren lassen willst?

  • dass Du frei wählen kannst, ob Du während der Reparatur einen Mietwagen nutzen oder sogenannte Nutzungsausfallentschädigung geltend machen willst?

  • dass der Unfallverursacher immer den für die Reparatur erforderlichen Geldbetrag schuldet?

  • dass Du selbst im Falle eines Totalschadens reparieren lassen darfst, wenn die Reparatur fachgerecht und entsprechend dem Umfang des Gutachtens erfolgt und die Kosten nicht 30 % über dem Wert Deines Fahrzeugs vor dem Unfall liegen?

  • dass Du einen eigenen Sachverständigen einschalten darfst und nicht auf die Schadensschätzung durch den Versicherer vertrauen musst?

 

Dein Recht auf freie Werkstattwahl

Du hast die freie Wahl, Dein Fahrzeug in der Werkstatt Deines Vertrauens reparieren zu lassen. So ist eine einwandfreie Reparatur garantiert. Viele Versicherer versuchen, Dich auf eine andere Werkstatt zu verweisen, mit der der Versicherer zusammenarbeitet und die Preise der Werkstatt diktiert. Hierzu besteht jedoch kein Recht. Dies wird Dein Verkehrsanwalt dem Versicherer auch mitteilen.

Während der Dauer der Reparatur kanst Du einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Wenn Du ein klassenniedrigeres Fahrzeug anmietest, werden die Kosten in voller Höhe übernommen.

Wenn Du keinen Mietwagen benötigst, kann Dir Dein Verkehrsanwalt für die Dauer der Reparatur Nutzungsausfallentschädigung durchsetzen.

 

Reparieren oder nicht? Du hast die Wahl.

Es kann Dir grundsätzlich niemand vorschreiben, ob Du überhaupt und wo Du reparieren lassen willst. Es steht Dir daher auch frei, auf Grundlage eines Gutachtens den Schaden abzurechnen („fiktive Schadensberechnung“). Für diesen Fall hat Dir der Versicherer die Reparaturkosten netto zuzüglich einer etwaigen Wertminderung zu erstatten. Er kann lediglich die Umsatzsteuer kürzen, weil diese nur zu erstatten ist, wenn sie tatsächlich anfällt.

Anderes gilt allein für den Fall eines Totalschadens, wenn also die Reparaturkosten inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich einer etwaigen Wertminderung den Wert Deines Fahrzeugs vor dem Unfall („Wiederbeschaffungswert“) übersteigen. Auch für diesen Fall kannst Du Dein Fahrzeug reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten brutto zuzüglich einer etwaigen Wertminderung nicht 30 % oberhalb des Wiederbeschaffungswertes brutto liegen.

Es steht Dir auch frei, wie Du mit dem beschädigten Fahrzeug verfahren willst, schließlich ist es Dein Fahrzeug. Auch hier kann Dir kein Versicherer Vorgaben machen. Du kannst Dein Fahrzeug behalten oder verkaufen und darfst hierbei auf den von Deinem Sachverständigen ermittelten Restwert vertrauen. Der Versicherer kann Dich also nicht auf einen höheren Restwert verweisen, wenn Du Dein Fahrzeug zum vom Sachverständigen ermittelten Restwert veräußert hast.

Insbesondere für den Fall fiktiver Schadensabrechnung ist die Hinzuziehung eines Verkehrsanwaltes erforderlich. Denn erfahrungsgemäß kürzen Versicherer insbesondere für den Fall fiktiver Abrechnung die Schadenspositionen.

Und zu guter letzt noch: 6 Fakten rund um den fahrbaren Untersatz

 

1. Weniger Verletzte, mehr Blechschäden

 

Trotz Dieselskandals, Feinstaubbelastung und teuren Sprits fahren die Bundesbürger gern und viel Auto. Gemessen an der Einwohnerzahl besitzt mehr als jeder zweite Deutsche einen Pkw. Mit der Anzahl der Fahrzeuge nimmt auch die Menge der Blechschäden jedes Jahr zu. Die Zahl der Personenschäden hat zuletzt laut destatis glücklicherweise aber abgenommen.

 

 

2. Karambolage-Hauptstadt Berlin

 

Je mehr Menschen auf engem Raum leben, desto höher ist die Schadenhäufigkeit. Durchschnittlich liegt sie in Deutschland bei 11,7%. Deutlich darüber liegt das Bundesland Berlin mit einem Wert von 15,5%, dicht gefolgt von den Stadtstaaten Hamburg (15,4%) und Bremen (13,5%). In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg liegt die Schadenhäufigkeit dagegen nur bei 10,8%.

 

 

3. Sommer und Ende der Arbeitswoche kritisch

 

Wegen glatter Straßen und Schneetreibens gilt im Winter besondere Vorsicht im Straßenverkehr. Überraschend: Die meisten Schäden geschehen nicht im Winter, sondern finden in den Sommermonaten von Mai bis August statt. Außerdem: Unter der Woche ist das Schadenrisiko am Donnerstag mit 16,7% und Freitag mit 16,6% am höchsten. Am Sonntag hingegen verringert sich die Anzahl der Schadenfälle und liegt bei lediglich 8,3%.

 

 

4. Klischee widerlegt: Kaum Geschlechterunterschiede

 

Geht es um Unfälle, wird schnell darüber diskutiert, ob nun Männer oder Frauen besser Auto fahren. Der Generali-Karambolage-Atlas, in dem über 700.000 Kfz-Schäden der Jahre 2015 und 2017 ausgewertet wurden, zeigt: Die Schadenhäufigkeit der Geschlechter unterscheidet sich nur geringfügig (männliche Versicherungsnehmer 11,4%, weibliche Versicherungsnehmer 12,5%).

 

 

5. Klischee bestätigt: Premium-Marken eher in Unfälle verwickelt

 

Fahrern der Premium-Marken wird oft vorgeworfen, besonders unvorsichtig zu fahren. Der Generali-Karambolage-Atlas bestätigt dieses Klischee: Autos keiner anderen Marke verursachen mehr Haftpflichtschäden als die Edel-Hersteller aus Stuttgart (Mercedes-Benz: 5,4 Haftpflicht-Schäden pro Jahr je 100 Versicherte) und München (BMW: 5,2 Haftpflicht-Schäden). Untersucht wurden hierbei jedoch nur die zehn häufigsten Automarken Deutschlands.

 

 

6. Je mehr PS, desto häufiger kracht es

 

Die durchschnittliche PS-Zahl neu zugelassener Wagen steigt seit Jahren und liegt laut Kraftfahrtbundesamt bei mehr als 150 Pferdestärken. Tendenziell geht mehr Leistung auch mit einer höheren Schadenhäufigkeit einher: Schwach motorisierte Autos mit maximal 75 PS kommen auf eine Schadenhäufigkeit von lediglich 6%. Dagegen kommen Fahrzeuge mit 250 bis 300 PS auf 19,9%. Durchschnittlich hat also rund jedes fünfte dieser Autos einen Schaden pro Jahr.

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