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Betriebliche Altersvorsorge | Hintergründe, Infos, Versicherungslösungen

Was ist die betriebliche Altersversorgung?

 

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt. Betriebsrenten sind für viele Arbeitnehmer eine sinnvolle Möglichkeit, Einbußen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren.

Rechtsanspruch: Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser Teile ihres Lohnes oder Gehalts in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung umwandelt, die sogenannte Entgeltumwandlung.

 

Steuervorteile: Die betriebliche Altersversorgung bietet aber nicht nur eine zusätzliche Rente und/oder einen umfassenden Risikoschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren auch von beachtlichen Steuervorteilen.

 

Vorteile für den Arbeitgeber: Für den Arbeitgeber bietet sie eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden. Zudem spart der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung oftmals Lohnnebenkosten.

was ist die betriebliche altersversorgung

Was leistet die betriebliche Altersversorgung?

 

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

 

Wer berechtigt ist

 

  • Unbefristet angestellte Mitarbeiter

  • Geringfügig Beschäftigte

  • Teilzeitkräfte

  • Auszubildende

  • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag

  • Geschäftsführer

 

Der Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist ab 2019 verpflichtet, sich hierbei mit einem Zuschuss zu beteiligen.

 

Allerdings kommt es hier durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zukünftig zu einer Änderung: Ab dem Jahr 2019 wird der Arbeitgeber verpflichtet, sich bei Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter mit einem Zuschuss an der betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Daneben gibt es bereits heute viele Tarifverträge und auch Betriebsvereinbarungen, die eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung vorsehen.

Die Durchführungswege einer betrieblichen Altersversorgung

 

Dem Arbeitgeber stehen fünf Wege zum Aufbau und zur Gestaltung einer bAV zur Verfügung, die sogenannten fünf Durchführungswege:

 

  1. Direktzusage/Pensionszusage

  2. Unterstützungskasse

  3. Direktversicherung

  4. Pensionskasse

  5. Pensionsfonds

Direktversicherung

 

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab.

Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter aber ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

 

Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Dabei steht die Sicherheit der zugesagten Leistung im Vordergrund. So müssen die Versicherungsunternehmen sämtliche Vermögenswerte so anlegen, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios als Ganzes sichergestellt werden.

 

Auch bei der fondsgebundenen Direktversicherung werden Mindestleistungen gewährt. So ist auch hier der Kapitalerhalt durch vorsichtige Kapitalanlage gesichert. Bei der Direktversicherung ist der Arbeitgeber bis auf bestimmte Ausnahmefälle nicht zur Zahlung von Beiträgen an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) verpflichtet.

Pensionskasse

 

Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen.


​​​​​​​Pensionskassen gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Sie finanzieren sich über Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen.

 

Wie andere Versicherungen unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

 

Pensionskassen müssen ihr Vermögen eher konservativ anlegen. Wie bei der klassischen Direktversicherung steht eine kontinuierliche und sichere Rendite im Vordergrund. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber auch bei diesem Durchführungsweg nicht in den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) einzahlen.

Unterstützungskasse

 

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet – finanziert entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung, also vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Ähnlich wie bei der Direktzusage sind die Ansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.

Direktzusage/Pensionszusage

 

Bei der Direkt- bzw. Pensionszusage zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters die vereinbarte Leistung, beispielsweise eine monatliche Betriebsrente.

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Sollte der Arbeitnehmer vorher invalide werden oder sterben, sind er bzw. die Hinterbliebenen vielfach ebenfalls über die Direktzusage des Arbeitgebers finanziell abgesichert. Der Umfang der Leistung richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des Einkommens während der Erwerbstätigkeit. Dabei sind die Ansprüche der Arbeitnehmer auch im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt: Hier übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Leistungsverpflichtung.

 

Finanziert wird eine Direktzusage in der Regel allein vom Unternehmen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich aber auch darauf verständigen, Teile des Lohnes oder Gehalts für eine Direktzusage umzuwandeln.

 

Der Betrieb wird bei dieser Zusageform durch mögliche vorzeitige Versorgungsfälle mit einem vergleichsweise hohen finanziellen Risiko belastet – vor allem, wenn er nur wenige Mitarbeiter hat.

Pensionsfonds

 

Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt.

Der Fond orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern und bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung.

 

Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen.

 

Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

 

Die günstigste Lösung für Arbeitnehmer ist natürlich, wenn ihr Arbeitgeber die Betriebsrenten alleine finanziert. Selbstverständlich kann das nicht jeder Arbeitgeber stemmen. Angestellte haben dann die Möglichkeit, selbst aktiv vorzusorgen. Sie zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung ein, sparen dadurch Lohnsteuer und Sozialabgaben und bauen sich eine zusätzliche Rente auf.

 

Bis zu welcher Höhe können Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung verlangen?

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Entgelt in einer Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umwandelt.

 

Dieser Betrag kann steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden.

Die steuerliche Behandlung von Betriebsrenten

 

Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Steuerpflicht. Da die Beiträge während der Anwartschaftsphase grundsätzlich steuerfrei sind bzw. nicht steuerpflichtig erbracht werden, sind die späteren Leistungen aus einer Direkt- oder auch Unterstützungskassenzusage voll steuerpflichtig. Soweit die Leistungen aus den versicherungsförmigen Durchführungswegen auf steuerlich geförderten bzw. steuerfreien Beiträgen beruhen, sind die Leistungen ebenfalls in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass dieser im Alter auf Grund der Einkommenssituation in aller Regel niedriger ist als während der Erwerbsphase.

 

Die vom Arbeitgeber finanzierten Aufwendungen für Direktzusagen und Unterstützungskassen sind in der Sozialversicherung beitragsfrei. Auch die Aufwendungen bei der Entgeltumwandlung sind bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei.

 

Für den Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung gilt: Die steuerfreien Beiträge unterliegen in Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) nicht der Sozialabgabenpflicht, gleich ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung die Aufwendungen finanziert.

 

Sozialabgaben in der bAV

 

Zu beachten ist allerdings, dass bei Auszahlung im Alter auf die Leistungen aus allen fünf Durchführungswegen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Ausgenommen davon sind durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz seit 2018 Leistungen aus Riester-geförderter betrieblicher Altersversorgung. Hier sind allerdings die in der Ansparphase geleisteten Beiträge sozialversicherungspflichtig.

Welche Abgaben fallen auf die Betriebsrente an?

Es ist ratsam, zwischen Sozialabgaben und Steuern zu differenzieren, insbesondere im Kontext von Direktversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden.

 

Sozialabgaben

Rentner, die in der Rentnerkrankenversicherung obligatorisch versichert oder freiwillig versichert sind, müssen auf ihre Betriebsrente den vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einschließlich des Zusatzbeitrags entrichten. Im Jahr 2020 beträgt dieser im bundesweiten Durchschnitt 15,7 Prozent.

Der Direktversicherer ist dazu verpflichtet, zu Beginn der Rentenauszahlung die Krankenkasse zu benachrichtigen. In der Regel wirst du auch zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert. Die Beiträge werden automatisch von der Krankenkasse eingezogen.

Zusätzlich fallen in der Regel noch 3,05 Prozent Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Rentner mit Kindern an. Rentner ohne Kinder zahlen 3,3 Prozent.

Diese Abgaben gelten auch, wenn Rentner sich ihre Direktversicherungsguthaben auf einmal auszahlen lassen. Die Abgaben werden dann über einen Zeitraum von zehn Jahren gestreckt.

 

Steuern

Auf die Betriebsrente wird Einkommensteuer erhoben. Da die Einkommensteuersätze im Alter normalerweise niedriger sind als während des Berufslebens, ergibt sich für Rentner ein Steuervorteil. Betriebsrenten aus neuen Direktversicherungsverträgen müssen in der Steuererklärung in Anlage R, Zeile 31, angegeben werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, das angesparte Kapital auf einmal auszahlen zu lassen, sofern dein Vertrag dies vorsieht. In diesem Fall muss jedoch die volle Steuerlast entrichtet werden. Der Bundesfinanzhof hat eine Steuerermäßigung ausgeschlossen (Az. X R 23/15). Bei einer Kapitalauszahlung handelt es sich um sonstige Einkünfte gemäß Paragraph 22 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes.

 

Auszahlungen aus der Direktversicherung:

Regelfall:

 

Verträge ab 2005: Wenn jemand noch in eine Direktversicherung einzahlt und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, beträgt der durchschnittliche Krankenkassenbeitragssatz für die spätere Betriebsrente oder Einmalauszahlung 15,7 Prozent.

Variante 1:

 

Wenn jemand eine Direktversicherung nach dem Ausscheiden aus dem Beruf privat finanziert, fallen später nur Krankenkassenbeiträge auf die tatsächliche Betriebsrente an. Bitte den Direktversicherer, dir spätestens zu Beginn deiner Rentenzeit eine Aufschlüsselung bereitzustellen, die zeigt, welcher Anteil deiner Rente als private Leibrente gilt. Berücksichtige beide Komponenten entsprechend in deiner Steuererklärung, wenn du Rentner bist.

 

Variante 2:

 

Betriebsrenten von bis zu 160 Euro sind seit 2020 grundsätzlich befreit von Abgaben. Nur Personen, die eine höhere Betriebsrente erhalten, müssen Beiträge auf den Differenzbetrag zur Kran­ken­kas­senbeiträgen zahlen. Erkundige dich bei deiner Krankenkasse nach der Höhe deiner Versorgungsbezüge. Gemäß einer Neuregelung im Jahr 2020 entfallen die Beiträge für Beträge bis zu 159,25 Euro.

 

Altvertrag-Fall:

 

Personen, die seit 2004 oder noch früher monatliche Beiträge in eine Direktversicherung leisten, müssen Krankenkassenbeiträge auf die aktuellen Beiträge und auf die spätere Rentenzahlung entrichten. Bei Rentenbeginn solltest du abwägen, ob du die steuerfreie Einmalauszahlung oder eine monatliche Rente bevorzugst. Bei niedrigen Rentenbeträgen fallen keine Krankenkassenbeiträge an, und die Steuerlast ist vernachlässigbar.

 

Sowohl die Rente als auch die Einmalauszahlung müssen von den Sparerinnen und Sparern gemäß ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Du hast deine Direktversicherung privat fortgeführt?

Wenn du einen Direktversicherungsvertrag nach einem beruflichen Wechsel privat fortführst, fallen später nur Sozialabgaben auf die "echte" Betriebsrente an. Das bedeutet, du zahlst nur auf den Teil der Rente Sozialabgaben, den du während deiner Beschäftigung beim Arbeitgeber angespart hast. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 entschieden (Az. 1 BvR 1660/08).

Es ist von großer Bedeutung, dass du nach dem beruflichen Wechsel den Versicherungsvertrag auf deinen eigenen Namen umschreiben lässt, so dass du der Vertragsinhaber bist und nicht mehr der Arbeitgeber. Sollte hingegen der ehemalige Arbeitgeber weiterhin als Vertragsinhaber geführt werden, bleibst du weiterhin zur Zahlung der Sozialabgaben verpflichtet, selbst wenn du die Beiträge privat entrichtest.

Um die anteiligen Sozialabgaben zu berechnen, musst du vom Direktversicherer eine Bescheinigung anfordern, die angibt, ab welchem Zeitpunkt du die Versicherung selbst finanziert hast und bis zu welchem Zeitpunkt dein Arbeitgeber daran beteiligt war. Diese Informationen sind in den Unterlagen der Versicherungsgesellschaft hinterlegt.

Quelle / Bildquellen: dieversicherer.de

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