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Betriebliche Altersvorsorge | Hintergründe, Infos, Versicherungslösungen

Betriebliche Altersvorsorge 2026 – Betriebsrente mit Arbeitgeberzuschuss

Die gesetzliche Rente allein wird für viele Arbeitnehmer nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter vollständig aufrechtzuerhalten.

Eine Möglichkeit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen, ist die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV.

Dabei wird Altersvorsorge über den Arbeitgeber aufgebaut. Die Finanzierung kann

 

  • durch den Arbeitgeber,

  • durch den Arbeitnehmer über Entgeltumwandlung

  • oder gemeinsam

 

erfolgen.

Besonders interessant wird die betriebliche Altersvorsorge, wenn sich der Arbeitgeber finanziell beteiligt.

Aber auch hier gilt:

Eine bAV ist nicht automatisch sinnvoll, nur weil Beiträge steuer- und sozialabgabenbegünstigt eingezahlt werden können.

Kosten, Arbeitgeberzuschuss, Laufzeit, Anlagekonzept, spätere Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge müssen gemeinsam betrachtet werden.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur

  • Altersversorgung,

  • Hinterbliebenenversorgung oder

  • Absicherung bei Invalidität

 

zusagt.

 

Für viele Arbeitnehmer ist die bAV damit neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge ein weiterer Baustein ihrer Altersvorsorge.

Ein besonders verbreitetes Modell ist die Direktversicherung über Entgeltumwandlung.

Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts nicht ausgezahlt, sondern direkt in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.

Entgeltumwandlung – Altersvorsorge aus dem Bruttogehalt

Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Arbeitsentgelts für eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.

2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung:

101.400 € jährlich bzw. 8.450 € monatlich.

Daraus ergeben sich für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds wichtige Höchstgrenzen.

bAV-Höchstbeträge 2026

Förderung                                                                 2026 jährlich                2026 monatlich

steuerfrei bis 8 % der BBG                                           8.112 €                             676 €

sozialversicherungsfrei bis 4 % der BBG                   4.056 €                             338 €

Bis zu 676 € monatlich können damit grundsätzlich nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei in entsprechende Durchführungswege eingezahlt werden. Die Sozialversicherungsfreiheit reicht dagegen grundsätzlich nur bis 338 € monatlich. Die gesetzliche Grundlage sieht die Steuerfreiheit bis 8 % der BBG vor.

Wichtig

Steuerfrei bedeutet nicht automatisch sozialabgabenfrei.

Genau diese Unterscheidung fehlt auf vielen vereinfachten bAV-Darstellungen.

Arbeitgeberzuschuss: mindestens 15 %?

Bei einer Entgeltumwandlung über

Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds

 

muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Zuschuss weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Die Regelung gilt mittlerweile auch für Altvereinbarungen; sie ist also 2026 längst kein „neues Gesetz“ mehr.

Beispiel

Du wandelst monatlich

200 €

Deines Bruttogehalts um.

 

Bei einem Arbeitgeberzuschuss von 15 % kommen weitere

30 € vom Arbeitgeber

hinzu.

 

Insgesamt fließen:

230 € monatlich in Deine Altersvorsorge.

Dein tatsächlicher Nettoaufwand liegt aufgrund der Steuer- und gegebenenfalls Sozialabgabenersparnis jedoch unter 200 €

 

Häufig in der Praxis, bei gängigen Voraussetzungen z.B. Gehälter mit Steuerklassen 1, 4 oder 5, Gesetzlich KV-versichert, kann die Steuer- & Sozialabgabenersparnis zu einem tatsächlichen Nettoaufwand von gerade einmal um die 50% führen!

Einfach gesagt würdest Du in dem Fall mit gerade einmal 100€ Nettoaufwand ganze 230€ monatliche Einzahlungssumme in einen bAV-Vertrag generieren.

Darf der Arbeitgeber auch mehr als 15 % zahlen?

Natürlich.

15 % sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen lediglich der verpflichtende Zuschuss.

 

Ein Arbeitgeber kann beispielsweise

20 %, 25 %, 50 % oder einen festen monatlichen Betrag

bezuschussen oder die betriebliche Altersversorgung vollständig finanzieren.

 

Und genau hier wird eine bAV besonders interessant.

Je höher der Arbeitgeberzuschuss, desto interessanter kann die bAV werden

Bei einer rein arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung sollte genau gerechnet werden.

Beteiligt sich der Arbeitgeber dagegen deutlich über den gesetzlichen Mindestzuschuss hinaus, verändert sich die Rechnung.

Ein hoher Arbeitgeberzuschuss kann einen erheblichen Unterschied bei der Attraktivität einer bAV machen.

 

Deshalb sollte man nie nur fragen:

„Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?“

 

Sondern:

„Wie viel zahle ich netto selbst – und wie viel Geld landet dafür tatsächlich in meinem Vertrag?“

Was spart man durch Entgeltumwandlung?

Der Beitrag zur bAV wird bei der klassischen Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt geleistet.

Dadurch kann sich das

steuerpflichtige Einkommen

und innerhalb der entsprechenden Grenzen auch das

sozialversicherungspflichtige Einkommen

reduzieren.

Der tatsächliche Nettoaufwand ist deshalb geringer als der Beitrag, der im bAV-Vertrag ankommt.

Wie groß der Vorteil ist, hängt unter anderem ab von:

  • Bruttogehalt

  • Steuerklasse

  • Kirchensteuer

  • Krankenversicherung

  • Höhe der Entgeltumwandlung

  • Arbeitgeberzuschuss.

 

Eine individuelle Nettolohnberechnung ist deshalb sinnvoll und zeigt das tatsächliche Potential auf.

Der oft verschwiegene Nachteil der Sozialabgabenersparnis

Hier würde ich Deine neue Seite bewusst transparenter gestalten als viele Versichererseiten.

Wer durch Entgeltumwandlung weniger Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, zahlt dadurch gegebenenfalls auch weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Dadurch können beispielsweise

  • gesetzliche Altersrente,

  • Erwerbsminderungsrente,

  • Krankengeld,

  • Arbeitslosengeld

 

geringfügig niedriger ausfallen.

Die Steuer- und Sozialabgabenersparnis während des Berufslebens ist also kein völlig kostenloser Vorteil.

Das bedeutet nicht, dass Entgeltumwandlung schlecht ist.

Es bedeutet nur:

Eine seriöse Betrachtung berücksichtigt beide Seiten.

Die fünf Durchführungswege der bAV

In Deutschland gibt es fünf klassische Durchführungswege:

1. Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt eine Renten- oder Lebensversicherung für den Arbeitnehmer ab.

Sie ist insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sehr verbreitet.

 

2. Pensionskasse

Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Arbeitnehmern bzw. deren Hinterbliebenen Versorgungsleistungen gewährt.

3. Pensionsfonds

Pensionsfonds besitzen grundsätzlich größere Freiheiten bei der Kapitalanlage und können stärker kapitalmarktorientiert investieren.

4. Unterstützungskasse

Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie wird häufig bei höheren Versorgungszusagen und beispielsweise bei Führungskräften oder Gesellschafter-Geschäftsführern eingesetzt.

5. Direktzusage/Pensionszusage

Hier sagt der Arbeitgeber die Versorgungsleistung unmittelbar selbst zu.

Gerade bei Geschäftsführern und größeren Versorgungszusagen kann dies interessant sein.

Für den klassischen Arbeitnehmer ist allerdings insbesondere die

 

Direktversicherung

 

sehr verbreitet, sehr gängiges Modell

Klassisch, fondsgebunden oder ETF-orientiert?

Auch innerhalb einer Direktversicherung gibt es erhebliche Unterschiede.

Moderne bAV-Produkte können beispielsweise

klassisch, fondsgebunden oder stärker ETF-/indexorientiert

aufgebaut sein.

Gerade bei langen Laufzeiten ist deshalb nicht nur die garantierte Leistung entscheidend.

Ich würde insbesondere betrachten:

Kosten + garantierte Leistung + Kapitalanlage + Fondsangebot + Aktienquote + Ablaufmanagement + Rentenfaktor + Flexibilität.

Ein günstiger Vertrag mit einem guten Arbeitgeberzuschuss und langfristig sinnvoller Kapitalanlage kann völlig anders zu bewerten sein als ein kostenintensiver Vertrag mit niedriger Renditechance.

Garantierter Rentenfaktor – ein wichtiges Detail

Bei fondsgebundenen bAV-Verträgen wird häufig viel über die mögliche Kapitalentwicklung gesprochen.

Mindestens genauso interessant ist jedoch:

Wie wird das vorhandene Kapital später in eine lebenslange Rente umgerechnet?

Hier kommt der Rentenfaktor ins Spiel.

Ein garantierter Rentenfaktor gibt an, welche monatliche Rente der Versicherer beispielsweise je 10.000 € Vertragsguthaben mindestens zahlt.

Deshalb sollte beim Vergleich nicht nur die Hochrechnung des Kapitals betrachtet werden.

Eine hohe Fondsprognose nützt wenig, wenn die spätere Verrentung ungünstig ist.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Die heutige Arbeitswelt ist deutlich mobiler als früher.

Kaum jemand arbeitet zwingend 40 Jahre beim selben Arbeitgeber.

Deshalb sollte bereits bei Abschluss geklärt werden:

  • Kann der neue Arbeitgeber den Vertrag übernehmen?

  • Kann das vorhandene Kapital übertragen werden?

  • Kann der Vertrag privat fortgeführt werden?

  • Kann er beitragsfrei gestellt werden?

  • Welche Kosten entstehen bei einer Übertragung?

  • Welche Garantien bleiben erhalten?

 

Bei einem Arbeitgeberwechsel muss eine bestehende bAV nicht automatisch gekündigt werden.

Je nach Vertragsgestaltung bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Fortführung oder Übertragung.

Was passiert bei Elternzeit oder längerer Krankheit?

Erhält ein Arbeitnehmer vorübergehend kein Arbeitsentgelt, kann auch die Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt entfallen.

Das Betriebsrentengesetz gibt Arbeitnehmern bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis ohne Entgelt grundsätzlich die Möglichkeit, die Versorgung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen.

Das kann beispielsweise relevant sein bei:

Elternzeit | längerer Krankheit | unbezahltem Urlaub | Sabbatical.

Wie sinnvoll eine private Fortführung ist, sollte individuell geprüft werden.

Was passiert mit der bAV bei Tod?

Das hängt von der jeweiligen Versorgungszusage und dem Vertrag ab.

Je nach Gestaltung können Leistungen an bestimmte Hinterbliebene vorgesehen sein, beispielsweise

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder.

Gerade bei unverheirateten Paaren sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Partner tatsächlich abgesichert werden kann.

Auch die Hinterbliebenenregelung gehört deshalb in einen guten bAV-Vergleich.

Kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung in die bAV integriert werden?

Grundsätzlich können über eine betriebliche Altersversorgung neben Altersleistungen auch Risiken wie

Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit

abgesichert werden.

Ob das sinnvoll ist, hängt jedoch stark vom Einzelfall ab.

Eine betriebliche BU kann Vorteile bieten – beispielsweise durch vereinfachte Gesundheitsprüfungen in Gruppenmodellen.

Gleichzeitig bestehen aber Besonderheiten bei

Arbeitgeberwechsel, Besteuerung, Sozialversicherung und Flexibilität.

Deshalb würde ich eine betriebliche BU immer mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen.

Steuern auf die Betriebsrente

Die steuerliche Förderung während der Ansparphase hat eine Kehrseite:

Leistungen aus steuerlich geförderten bAV-Verträgen müssen im Ruhestand grundsätzlich versteuert werden.

Man spricht von der nachgelagerten Besteuerung.

Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung ausfällt, hängt von den persönlichen Einkommensverhältnissen im Ruhestand ab.

Deshalb ist die Aussage

„Die bAV ist steuerfrei“

falsch.

Richtig ist:

Die Beiträge können während der Ansparphase steuerlich begünstigt sein – die späteren Leistungen sind grundsätzlich zu versteuern.

Kranken- und Pflegeversicherung auf die Betriebsrente

Auch dieser Punkt gehört transparent auf die Seite.

Für gesetzlich krankenversicherte Rentner können auf Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Für pflichtversicherte Betriebsrentner gilt in der Krankenversicherung 2026 allerdings ein Freibetrag von:

197,75 € monatlich

Erst auf den darüber liegenden Teil einer entsprechenden Betriebsrente fallen Krankenversicherungsbeiträge an.

Wichtig: Pflegeversicherung

Der Freibetrag gilt nicht entsprechend für die Pflegeversicherung.

Hier gelten andere beitragsrechtliche Regelungen.

Auch deshalb sollte man bei einer bAV nicht nur die prognostizierte Bruttorente betrachten, sondern die voraussichtliche Nettorente nach Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung.

Kapitalauszahlung statt monatlicher Betriebsrente?

Je nach Vertrag kann zum Rentenbeginn neben einer lebenslangen Rente auch eine vollständige oder teilweise Kapitalauszahlung möglich sein.

Eine Kapitalauszahlung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass dadurch Krankenversicherungsbeiträge vermieden werden.

Bei beitragspflichtigen Kapitalleistungen wird für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich ein monatlicher Betrag gebildet, indem die Kapitalleistung auf 120 Monate – also zehn Jahre – verteilt wird.

Deshalb sollte vor Rentenbeginn verglichen werden:

monatliche Rente oder Kapitalauszahlung?

Dabei spielen Steuern, Krankenversicherung, Lebenserwartung, Kapitalbedarf und vorhandenes Vermögen eine Rolle.

Was ist mit privat weitergeführten Direktversicherungen?

Hier existiert eine wichtige Besonderheit.

Wurde eine Direktversicherung nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis privat weitergeführt und ist der ehemalige Arbeitnehmer selbst Versicherungsnehmer geworden, können die aus dieser privaten Phase stammenden Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen anders bei der Krankenversicherung behandelt werden.

Gerade bei älteren Direktversicherungen sollte deshalb vor Rentenbeginn genau geprüft werden,

welcher Teil betrieblich und welcher Teil privat finanziert wurde.

Altverträge vor 2005

Bei älteren Direktversicherungen können völlig andere steuerliche Regeln gelten.

Das betrifft insbesondere Verträge, deren Beiträge nach den früheren Vorschriften pauschal versteuert wurden.

Solche Verträge sollte man nicht vorschnell kündigen, übertragen oder verändern.

Teilweise enthalten sie

  • attraktive Garantiezinsen,

  • besondere steuerliche Regelungen,

  • alte Rechnungsgrundlagen

  • oder günstige Vertragsbedingungen,

 

die bei einem Neuvertrag nicht mehr erreichbar sind.

Bei einer bestehenden Alt-bAV sollte deshalb zuerst der Vertrag analysiert werden – und erst danach über Veränderungen entschieden werden.

bAV-Förderung für Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen

Für Arbeitgeber gibt es zusätzlich einen besonderen bAV-Förderbetrag nach § 100 EStG.

Nach dem für 2026 geltenden Steuerrecht kann ein Arbeitgeber für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von höchstens 2.575 € zusätzliche Arbeitgeberbeiträge zur bAV leisten und dafür eine staatliche Förderung erhalten.

Gefördert werden zusätzliche Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 und 960 € jährlich. Der Förderbetrag beträgt 30 %, maximal also 288 € jährlich.

Das kann insbesondere für Unternehmen interessant sein, die auch Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge anbieten möchten.

Sozialpartnermodell und Betriebsrentenstärkung

Die betriebliche Altersversorgung entwickelt sich auch 2026 weiter.

Mit dem weiterentwickelten Betriebsrentenrecht sollen insbesondere Sozialpartnermodelle leichter zugänglich werden. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen an geöffneten Modellen teilnehmen.

Für die meisten Arbeitnehmer mit einer klassischen Direktversicherung ist dieses Modell aktuell allerdings weniger entscheidend als die Fragen:

Wie viel zahlt mein Arbeitgeber?

Was kostet der Vertrag?

Wie wird mein Geld angelegt?

Und was bekomme ich später tatsächlich netto heraus?

Für wen kann eine bAV besonders interessant sein?

Eine betriebliche Altersvorsorge kann insbesondere interessant sein, wenn

  • der Arbeitgeber einen hohen Zuschuss leistet,

  • die Vertragskosten niedrig sind,

  • eine lange Laufzeit besteht,

  • ein gutes Anlagekonzept zur Verfügung steht,

  • der Arbeitgeber die Versorgung vollständig finanziert,

  • besondere Gruppen- oder Kollektivkonditionen bestehen

  • oder attraktive Arbeitgeberleistungen miteinander kombiniert werden.

 

Weniger eindeutig kann die Rechnung sein, wenn

  • lediglich der gesetzliche Mindestzuschuss gezahlt wird,

  • der Vertrag hohe Kosten besitzt,

  • nur noch eine kurze Laufzeit besteht,

  • häufige Arbeitgeberwechsel wahrscheinlich sind,

  • bereits ausreichend Altersvorsorge vorhanden ist

  • oder alternative Vorsorgeformen flexibler und wirtschaftlicher sein könnten.

 

 
bAV oder private Altersvorsorge?

Diese Frage würde ich nicht mit einem pauschalen „entweder – oder“ beantworten.

Eine private Altersvorsorge bietet häufig mehr Flexibilität.

Eine bAV kann dagegen durch

Steuer-/Sozialabgabenförderung + Arbeitgeberzuschuss

attraktiv werden.

Deshalb sollte verglichen werden:

Betriebliche Altersvorsorge                                       Private Altersvorsorge

Arbeitgeberzuschuss möglich                                      kein Arbeitgeberzuschuss

Einzahlung aus Brutto möglich                                    Einzahlung meist aus Netto

steuerliche Förderung                                                   abhängig vom Produkt

Arbeitgeber eingebunden                                            unabhängig vom Arbeitgeber

eingeschränktere Verfügbarkeit                                  häufig flexibler

spätere Steuer-/ggf. SV-Pflicht                                     abhängig von Anlageform

Arbeitgeberwechsel relevant                                       unabhängig vom Job

In vielen Fällen ist nicht bAV oder privat die beste Lösung, sondern eine sinnvolle Kombination aus beiden.

Bestehende bAV überprüfen lassen

Du hast bereits eine Direktversicherung oder eine andere betriebliche Altersversorgung?

Dann lohnt sich ein Blick in den Vertrag.

Ich würde dabei insbesondere prüfen:

Wie hoch ist Dein eigener Beitrag?

Wie viel zahlt Dein Arbeitgeber?

Bekommst Du den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss?

Wie hoch sind die Kosten?

Welche Garantien bestehen?

Wie wird das Kapital angelegt?

Wie hoch ist der garantierte Rentenfaktor?

Welche Leistungen sind bei Tod vorgesehen?

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel?

Welche voraussichtliche Nettoleistung bleibt im Alter?

Gerade ältere Verträge sollten dabei nicht allein anhand ihrer heutigen Wertentwicklung beurteilt werden.

bAV für Arbeitgeber

Auch für Unternehmen kann eine gut gestaltete betriebliche Altersversorgung interessant sein.

Sie kann Bestandteil eines modernen Vergütungssystems sein und dabei helfen,

Mitarbeiter zu gewinnen, zu binden und langfristig abzusichern.

Dabei sollte ein Arbeitgeber jedoch nicht einfach irgendeinen Versicherungsvertrag anbieten.

Wichtig sind unter anderem:

  • Versorgungsordnung

  • Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Arbeitgeberzuschuss

  • Auswahl geeigneter Durchführungswege

  • Haftungsfragen

  • Dokumentation

  • Mitarbeiterinformation

  • Ausscheiden von Mitarbeitern

  • Verwaltungsaufwand

  • Zusammenspiel mit bKV und weiteren Benefits.

 

Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen kann eine einheitlich strukturierte Versorgungsordnung wesentlich sinnvoller sein als viele unterschiedliche Einzelverträge.

Betriebliche Altersvorsorge – erst rechnen, dann entscheiden

Die bAV kann ein sehr guter Bestandteil der Altersvorsorge sein.

Aber nicht jede Entgeltumwandlung ist automatisch ein gutes Geschäft.

Für eine vernünftige Bewertung sollten mindestens vier Dinge gemeinsam betrachtet werden:

1. Dein tatsächlicher Nettoaufwand

2. der Arbeitgeberzuschuss

3. Kosten und Renditechancen des Vertrages

4. die spätere Nettoleistung nach Steuern und Sozialabgaben

 

Erst daraus ergibt sich ein realistisches Bild.

Du möchtest eine bestehende bAV überprüfen oder eine neue betriebliche Altersvorsorge einrichten?

Dann können wir gemeinsam berechnen, welche Lösung tatsächlich zu Dir bzw. Deinem Unternehmen passt.

Betriebliche Altersvorsorge vergleichen

Bestehenden bAV-Vertrag prüfen lassen

bAV-Konzept für Arbeitgeber erstellen

 

 

 

Stand: August 2026

Die dargestellten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

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