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SOLIDARGEMEINSCHAFTEN | SOLIDARISCHE ALTERNATIVEN

Solidargemeinschaften – eine Alternative zu GKV und PKV?

Wer in Deutschland nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig ist, denkt bei der Absicherung von Krankheitskosten meist zunächst an die private Krankenversicherung (PKV). Neben gesetzlicher und privater Krankenversicherung gibt es jedoch noch eine weniger bekannte Form der Absicherung: sogenannte Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen.

Hier schließen sich Menschen zusammen, um Krankheitskosten gemeinschaftlich zu tragen. Eigenverantwortung, Solidarität und häufig auch eine größere Freiheit bei der Wahl von Ärzten und Behandlungsmethoden spielen dabei eine wichtige Rolle.

Doch eine Solidargemeinschaft funktioniert nicht einfach wie eine andere Krankenversicherung. Wer über eine Mitgliedschaft nachdenkt oder bereits Mitglied ist, sollte deshalb genau wissen, welche Leistungen abgesichert sind, welche rechtlichen Besonderheiten bestehen und wie beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeabsicherung geregelt wird.

 

 

Was ist eine Solidargemeinschaft?

Eine Solidargemeinschaft ist keine klassische gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Vereinfacht gesagt zahlen die Mitglieder Beiträge bzw. Solidarbeiträge in ein gemeinschaftliches System ein. Aus diesen Mitteln werden Krankheits- und Behandlungskosten der Mitglieder finanziert.

 

Je nach Solidargemeinschaft können beispielsweise persönliche Konten, gemeinschaftliche Solidarfonds und weitere Rücklagen miteinander kombiniert werden.

Die Grundidee lautet:

 

Eigenverantwortung dort, wo sie möglich ist – gemeinschaftliche Unterstützung dort, wo sie notwendig wird.

Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich allerdings erheblich zwischen den einzelnen Solidargemeinschaften. Satzung, Beitragsordnung und Leistungs- bzw. Zuwendungsordnung sollten deshalb immer individuell betrachtet werden.

 

Seit 2021 gibt es eine gesetzliche Regelung

 

Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) wurde 2021 mit § 176 SGB V eine besondere gesetzliche Regelung für bestimmte bereits bestehende Solidargemeinschaften geschaffen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können diese Gemeinschaften als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall anerkannt werden.

 

Besonders wichtig:

Die von § 176 SGB V erfassten Solidargemeinschaften sind verpflichtet, ihren Mitgliedern Leistungen zu gewähren, die nach Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Davon darf die Satzung nicht zum Nachteil des Mitglieds abweichen.

Die dauerhafte Leistungsfähigkeit muss außerdem regelmäßig durch ein versicherungsmathematisches Gutachten nachgewiesen werden.

Damit unterscheidet sich die heutige Rechtslage wesentlich von der früheren Situation, in der bei Solidargemeinschaften häufig gerade der fehlende Rechtsanspruch auf Leistungen kritisiert wurde.

Aber: Nicht jede Organisation, die sich als Solidargemeinschaft versteht, erfüllt automatisch die Voraussetzungen des § 176 SGB V.

 
Welche Solidargemeinschaften gibt es?

 

Zu den bekannten Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen gehören beispielsweise SOLIDAGO und Samarita.

Daneben existieren weitere gemeinschaftlich organisierte Modelle. Diese dürfen jedoch nicht automatisch mit den nach § 176 SGB V anerkannten Solidargemeinschaften gleichgesetzt werden.

Ein Beispiel dafür ist ARTABANA Deutschland. ARTABANA bezeichnet sich selbst als Solidargemeinschaft und Unterstützungseinrichtung im Gesundheitswesen, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, keine gesetzlich anerkannte Alternative zur Krankenversicherung zu sein.

Gerade deshalb ist eine genaue Prüfung des jeweiligen Modells wichtig.

 

Wie funktioniert eine Solidargemeinschaft?

 

Das genaue System hängt von der jeweiligen Gemeinschaft ab.

Bei der Samarita wird beispielsweise ein Teil des Mitgliedsbeitrages einem persönlichen Individualkonto zugeordnet, während ein weiterer Teil in den gemeinschaftlichen Solidarfonds fließt.

Bei SOLIDAGO orientieren sich die Beiträge unter anderem am Einkommen. Auch dort steht der solidarische Gedanke im Vordergrund.

Der wesentliche Unterschied zu einem klassischen Versicherungsvertrag besteht darin, dass hinter einer Solidargemeinschaft eine andere Organisations- und Finanzierungsstruktur steht.

Mitglieder sollen sich nicht lediglich als Versicherungsnehmer verstehen, sondern übernehmen bewusst Verantwortung für die Gemeinschaft und für den Umgang mit Gesundheitskosten.

Solidargemeinschaften
Welche Vorteile kann eine Solidargemeinschaft haben?

Eine Solidargemeinschaft kann insbesondere für Menschen interessant sein, die Wert auf Eigenverantwortung und ein solidarisches Gemeinschaftsmodell legen.

Je nach Gemeinschaft können unter anderem folgende Aspekte interessant sein:

  • gemeinschaftliche statt rein versicherungswirtschaftliche Organisation

  • stärkere Eigenverantwortung beim Umgang mit Gesundheitskosten

  • teilweise einkommensabhängige Beiträge

  • häufig größere Offenheit gegenüber unterschiedlichen Behandlungsmethoden

  • persönliche Mitwirkung innerhalb der Gemeinschaft

  • keine klassische Gewinnerzielungsabsicht

  • Kombination aus individueller Verantwortung und gemeinschaftlicher Absicherung größerer Krankheitskosten

 

Ob daraus im konkreten Fall tatsächlich ein Vorteil entsteht, hängt jedoch von der persönlichen Situation und der jeweiligen Solidargemeinschaft ab.

Welche Nachteile und Besonderheiten sollte man kennen?

Eine Solidargemeinschaft sollte nicht allein aufgrund eines möglicherweise attraktiven Beitrages gewählt werden.

Zu beachten sind beispielsweise:

  • die konkreten Aufnahmevoraussetzungen

  • die jeweilige Beitrags- und Finanzierungsstruktur

  • mögliche Selbstbehalte

  • mögliche Nachschusspflichten oder Sonderzahlungen

  • die Regelungen zu Behandlungen außerhalb des üblichen GKV-Leistungskatalogs

  • die langfristige Beitragsentwicklung

  • Kündigungs- und Austrittsregelungen

  • die Absicherung bei längeren Auslandsaufenthalten

  • die Pflegepflichtversicherung

  • die Möglichkeiten eines späteren Wechsels in GKV oder PKV

 

Gerade die langfristige Perspektive sollte berücksichtigt werden. Eine heute passende Entscheidung muss nicht zwangsläufig auch in zehn oder zwanzig Jahren noch die optimale Lösung sein.

 
 
Was kostet eine Solidargemeinschaft?

Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht.

Die Beiträge unterscheiden sich zwischen den Gemeinschaften und können beispielsweise von Einkommen, Alter, Familienkonstellation und dem jeweiligen Beteiligungsmodell abhängen.

Bei manchen Solidargemeinschaften werden darüber hinaus Individualkonten, Solidarfonds oder Selbstbehalte eingesetzt.

Deshalb sollte nicht allein der aktuelle Monatsbeitrag mit einem GKV- oder PKV-Beitrag verglichen werden.

 

Entscheidend ist vielmehr das Gesamtpaket aus:

Beitrag + Leistungsumfang + Eigenbeteiligung + möglichen zusätzlichen Verpflichtungen + langfristiger Entwicklung.

Aktuelle Beitragssätze sollten deshalb immer direkt anhand der jeweils gültigen Beitragsordnung der betreffenden Solidargemeinschaft geprüft werden.

Besonders wichtig: Wie ist die Pflegeversicherung geregelt?

Eine Solidargemeinschaft nach § 176 SGB V kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall darstellen. Die Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit ist davon jedoch getrennt zu betrachten.

Die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft ersetzt nicht automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung.

Mitglieder müssen deshalb zusätzlich über einen entsprechenden Pflegeversicherungsschutz verfügen.

Soziale oder private Pflegepflichtversicherung?

Welche Form der Pflegeversicherung erforderlich ist, hängt von der individuellen Ausgangssituation ab.

Für bestimmte Mitglieder einer nach § 176 SGB V anerkannten Solidargemeinschaft regelt § 21a SGB XI ausdrücklich eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.

Dies betrifft insbesondere Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ohne ihre Mitgliedschaft in der Solidargemeinschaft aufgrund der sogenannten Auffangversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gesetzlich krankenversicherungspflichtig wären.

Besteht für diese Person bereits eine private Pflege-Pflichtversicherung, gilt die Pflegeversicherungspflicht ebenfalls als erfüllt.

Je nach persönlicher und versicherungsrechtlicher Ausgangssituation kann somit eine Absicherung über

  • die soziale Pflegeversicherung (SPV) oder

  • eine bereits bestehende bzw. erforderliche private Pflege-Pflichtversicherung (PPV)

 

in Betracht kommen.

 

Eine pauschale Aussage wie „Mitglieder einer Solidargemeinschaft müssen immer eine private Pflegepflichtversicherung abschließen“ wäre daher nicht richtig.

Die Solidargemeinschaft muss den Pflegeversicherungsschutz überprüfen

Der Gesetzgeber hat hierzu besondere Pflichten vorgesehen.

Eine von § 176 SGB V erfasste Solidargemeinschaft muss ihre Mitglieder abfragen, ob eine soziale oder private Pflegeversicherung besteht.

Das Mitglied muss den vorhandenen Pflegeversicherungsschutz nachweisen. Besteht kein entsprechender Schutz, muss die Solidargemeinschaft das Mitglied auffordern, sich gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit zu versichern und anschließend einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

 

Beispiel SOLIDAGO

 

Auch SOLIDAGO weist ausdrücklich darauf hin, dass die Absicherung im Pflegefall nicht Bestandteil der eigentlichen Solidargemeinschaft ist.

Nach den aktuellen Informationen von SOLIDAGO ist jedes Mitglied verpflichtet, eine externe Pflegeversicherung abzuschließen.

Welche konkrete Form der Pflegeversicherung im Einzelfall erforderlich bzw. möglich ist, sollte allerdings anhand der persönlichen Vorversicherung und des jeweiligen Versicherungsstatus geprüft werden.

Warum eine individuelle Prüfung wichtig ist

 

Gerade bei langjährigen Mitgliedern einer Solidargemeinschaft können ungewöhnliche Versicherungskonstellationen entstehen.

Beispielsweise kann jemand seit vielen Jahren Mitglied einer Solidargemeinschaft sein, zuvor privat oder gesetzlich kranken- und pflegeversichert gewesen sein oder zwischenzeitlich im Ausland gelebt haben.

Deshalb sollte nicht einfach irgendeine Pflegepflichtversicherung beantragt werden.

Vorab sollte insbesondere geklärt werden:

  • Welche Kranken- und Pflegeversicherung bestand vor Eintritt in die Solidargemeinschaft?

  • Besteht aktuell bereits eine soziale oder private Pflegeversicherung?

  • Seit wann besteht die Mitgliedschaft in der Solidargemeinschaft?

  • Handelt es sich um eine von § 176 SGB V erfasste Solidargemeinschaft?

  • Wäre ohne die Solidargemeinschaft eine Versicherungspflicht in der GKV gegeben?

  • Kommt die soziale Pflegeversicherung nach § 21a SGB XI in Betracht?

  • Besteht bereits eine private Pflege-Pflichtversicherung, durch die die Versicherungspflicht erfüllt wird?

  • Welche Nachweise werden von Pflegekasse bzw. Versicherungsunternehmen benötigt?

 

Gerade die Pflegepflichtversicherung sollte deshalb bei Mitgliedern einer Solidargemeinschaft immer individuell geprüft werden.

§ 21a SGB XI – Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung bei Mitgliedern von Solidargemeinschaften

Hier ist ausdrücklich geregelt: Für Mitglieder einer nach § 176 SGB V erfassten Solidargemeinschaft besteht unter den dort genannten Voraussetzungen Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. Besteht bereits eine private Pflege-Pflichtversicherung, gilt diese Pflicht als erfüllt.

§ 176 SGB V – Bestandschutzregelung für Solidargemeinschaften

Die Vorschrift definiert, wann die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall anerkannt wird. Interessant ist übrigens eine aktuelle Änderung seit 1. Januar 2026: Der Antrag auf die Bestätigung des erforderlichen Gutachtens kann erstmalig nur noch bis einschließlich 30. Juni 2026 gestellt werden.

 
Kann ich später wieder in die GKV oder PKV wechseln?

Auch diese Frage sollte bereits vor Eintritt in eine Solidargemeinschaft berücksichtigt werden.

Ein späterer Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht allein deshalb möglich, weil man die Solidargemeinschaft verlassen möchte. Entscheidend sind die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Versicherung in der GKV.

Auch der Wechsel in eine private Krankenversicherung kann von verschiedenen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Versicherbarkeit abhängig sein.

Für nach § 176 SGB V erfasste Solidargemeinschaften gilt außerdem eine Besonderheit: Eine Kündigung der Mitgliedschaft wird grundsätzlich erst wirksam, wenn eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.

Ein Wechsel sollte deshalb rechtzeitig vorbereitet und nicht erst nach Ausspruch einer Kündigung geprüft werden.

Für wen kann eine Solidargemeinschaft interessant sein?

Interessant kann dieses Modell beispielsweise für Menschen sein, die

  • nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen,

  • bewusst eine Alternative zur klassischen PKV suchen,

  • Eigenverantwortung bei Gesundheitskosten übernehmen möchten,

  • Wert auf ein solidarisches Gemeinschaftsmodell legen,

  • sich mit den Grundgedanken der jeweiligen Gemeinschaft identifizieren,

  • oder bereits Erfahrungen mit alternativen Gesundheits- und Behandlungskonzepten gesammelt haben.

 

Eine Solidargemeinschaft ist jedoch keine pauschal bessere Alternative zu GKV oder PKV.

Entscheidend ist immer die persönliche Situation.

Solidargemeinschaft oder private Krankenversicherung?

 

Gerade Selbstständige und Freiberufler können vor der Frage stehen:

PKV oder Solidargemeinschaft?

 

Ein reiner Beitragsvergleich reicht dafür nicht aus.

Berücksichtigt werden sollten beispielsweise:

Alter – Gesundheitszustand – Einkommen – Familienplanung – Leistungswünsche – Selbstbeteiligung – Pflegeabsicherung – Altersvorsorge – Auslandsaufenthalte – langfristige Beitragsentwicklung und spätere Wechselmöglichkeiten.

Auch eine Kombination mit privaten Zusatzversicherungen kann je nach bestehender Absicherung sinnvoll oder notwendig sein.

Bereits Mitglied bei SOLIDAGO, Samarita oder einer anderen Solidargemeinschaft?

 

Auch dann können sich versicherungsrechtliche Fragen ergeben.

 

Beispielsweise:

Wie erfülle ich meine Pflegeversicherungspflicht?

Benötige ich zusätzlichen Versicherungsschutz?

Welche Absicherung besteht im Ausland?

Was passiert bei einem späteren Wechsel?

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn sich meine berufliche oder familiäre Situation verändert?

 

Gerade weil Solidargemeinschaften außerhalb der klassischen Einteilung in gesetzliche und private Krankenversicherung liegen, lohnt sich eine individuelle Betrachtung.

Beratung zu Solidargemeinschaften

Als Versicherungsmakler kann ich gemeinsam mit Dir prüfen, wie Deine bestehende Absicherung aufgebaut ist und an welchen Stellen zusätzlicher Versicherungsbedarf bestehen kann.

Dabei schauen wir uns insbesondere an:

  • Deine bestehende Absicherung im Krankheitsfall

  • die konkrete Solidargemeinschaft und deren Regelungen

  • Deine Pflegepflichtversicherung

  • mögliche private Ergänzungstarife

  • Absicherung im Ausland

  • Deine persönliche und berufliche Situation

  • sowie mögliche spätere Wechseloptionen.

 

Dabei geht es nicht darum, eine Solidargemeinschaft grundsätzlich zu empfehlen oder davon abzuraten.

Entscheidend ist, ob das Modell zu Dir, Deiner Lebenssituation und Deinen langfristigen Vorstellungen passt.

 

Du bist bereits Mitglied einer Solidargemeinschaft oder denkst über einen Wechsel nach?

Dann lass uns Deine Situation gemeinsam anschauen.

Weiterführende Informationen und Quellen

Stand: August 2026

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