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Beamte / öffentlicher Dienst | Kranken-versicherung für Beamte & Beihilfe 2026 

Krankenversicherung für Beamte & Beihilfe 2026

Beamte und Beamtenanwärter haben bei ihrer Krankenversicherung eine besondere Ausgangssituation.

Anders als bei einem klassischen Arbeitnehmer beteiligt sich der Dienstherr grundsätzlich nicht über einen normalen Arbeitgeberzuschuss an der Krankenversicherung. Stattdessen besteht – abhängig vom jeweiligen Dienstherrn – ein Anspruch auf Beihilfe.

Der Dienstherr übernimmt damit einen bestimmten Anteil der beihilfefähigen Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten.

Den verbleibenden Teil sichern Beamte typischerweise über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab.

Je nach Bundesland kann inzwischen allerdings auch die sogenannte pauschale Beihilfe eine Alternative darstellen.

Was ist die individuelle Beihilfe?

Bei der klassischen bzw. individuellen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr prozentual an den tatsächlich entstandenen beihilfefähigen Aufwendungen.

Die private Krankenversicherung muss deshalb nicht 100 % der Krankheitskosten absichern, sondern lediglich den verbleibenden Anteil.

Ein typisches Beispiel:

50 % Beihilfe + 50 % PKV-Restkostenversicherung

oder bei einem berücksichtigungsfähigen Kind beispielsweise:

80 % Beihilfe + 20 % PKV-Restkostenversicherung

Dadurch unterscheiden sich die PKV-Tarife für Beamte erheblich von einer normalen privaten Krankenvollversicherung für Arbeitnehmer oder Selbstständige.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Bei Bund und vielen Ländern gelten grundsätzlich folgende Bemessungssätze:

Person                                                                                                                              typischer Beihilfebemessungssatz

 

aktiver Beamter ohne bzw. mit einem Kind                                                              50 %

aktiver Beamter mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern          70 %

berücksichtigungsfähiger Ehe-/Lebenspartner                                                         70 %

Versorgungsempfänger/Pensionär                                                                             70 %

berücksichtigungsfähiges Kind/Waise                                                                        80 %

 

Aber: Das Beihilferecht ist nicht bundesweit einheitlich.

Hessen und Bremen arbeiten beispielsweise mit familienbezogenen Bemessungssätzen. Auch Sachsen weist inzwischen erhebliche Besonderheiten auf.

Deshalb muss immer das Beihilferecht des konkreten Dienstherrn betrachtet werden.

Beihilfe für Ehepartner – Einkommensgrenzen 2026

Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls berücksichtigungsfähig sein.

Eine wichtige Voraussetzung ist häufig, dass die eigenen Einkünfte des Ehe- oder Lebenspartners eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Und genau hier unterscheiden sich Bund und Länder erheblich.

Aktuelle Einkommensgrenzen 2026

Dienstherr / Bundesland              Einkommensgrenze 2026

 

Bund                                                 22.648 €

Baden-Württemberg                      20.000 €

Bayern                                              22.648 €

Berlin                                                20.748 € ab 01.03.2026

Brandenburg                                   20.000 €

Bremen                                            12.000 €

Hamburg                                         20.000 €

Hessen                                             24.696 €

Mecklenburg-Vorpommern          20.000 €

Niedersachsen                                22.000 €

Nordrhein-Westfalen                     23.861 €

Rheinland-Pfalz                               22.000 €

Saarland                                           19.087 €

Sachsen                                            20.180 €

Sachsen-Anhalt                               22.648 €

Schleswig-Holstein                         20.000 €

Thüringen                                        18.000 €

 

Stand: August 2026

 

Wichtig: Die Berechnung ist zwischen den Ländern nicht vollkommen identisch. Teilweise wird auf das zweite Kalenderjahr vor Antragstellung, teilweise auf andere Bezugszeiträume abgestellt. Auch die Definition der zu berücksichtigenden Einkünfte unterscheidet sich.

 

Deshalb dienen die Werte als Orientierung – für den konkreten Beihilfeanspruch ist immer die jeweils geltende Beihilfeverordnung des Dienstherrn maßgeblich.

Beispiel Bundesbeamter 2026

Für die Bundesbeihilfe beträgt die Einkommensgrenze 2026:

22.648 €

Soll im Jahr 2026 Beihilfe für einen Ehe- oder Lebenspartner beantragt werden, wird grundsätzlich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte des Jahres 2024 abgestellt.

Liegt dieser nicht über 22.648 €, kann der Ehe-/Lebenspartner – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – berücksichtigungsfähig sein.

Sinkt das Einkommen erst im laufenden Jahr unter die maßgebliche Grenze, kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits vorläufig Beihilfe gewährt werden.

Beispiel Thüringen 2026

Für Thüringer Landesbeamte gilt weiterhin eine Einkommensgrenze von:

18.000 €

für berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner.

Gerade im Vergleich zum Bund und zu einigen anderen Bundesländern liegt die Thüringer Grenze damit vergleichsweise niedrig.

Für Beamte in Thüringen sollte deshalb besonders genau geprüft werden, ob ein Ehepartner tatsächlich dauerhaft beihilfeberechtigt bleibt und welcher Krankenversicherungsschutz notwendig ist.

Besonderheit Sachsen

Sachsen unterscheidet sich inzwischen deutlich von vielen anderen Ländern.

Die Einkommensgrenze für Ehe-/Lebenspartner beträgt:

2025: 18.504 €

2026: 20.180 €

2027: 21.290 €

Darüber hinaus gelten in Sachsen besondere Regelungen hinsichtlich des maßgeblichen Einkommenszeitraums und der Bemessungssätze.

Eine pauschale Übertragung der Bundesregelungen auf sächsische Beamte ist deshalb nicht möglich.

Besonderheit Hessen

Auch Hessen hat ein eigenes Beihilfesystem.

Die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner beträgt 2026:

24.696 €

Damit liegt Hessen derzeit deutlich über vielen anderen Bundesländern.

Zusätzlich arbeitet Hessen mit familienbezogenen Beihilfebemessungssätzen.

Der Bemessungssatz kann sich deshalb abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen verändern.

Neu und wichtig: Pauschale Beihilfe

Die Aussage

„Pauschale Beihilfe gibt es nur in Hamburg“

ist längst Geschichte.

Hamburg war 2018 Vorreiter. Inzwischen haben zahlreiche weitere Bundesländer entsprechende Modelle eingeführt.

Die pauschale Beihilfe funktioniert grundsätzlich anders als die klassische individuelle Beihilfe:

Statt einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlich entstandenen Krankheitskosten zu übernehmen, beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten einer Krankenvollversicherung.

Dadurch kann insbesondere für Beamte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben möchten, ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag entstehen.

Wo gibt es 2026 pauschale Beihilfe?

Stand August 2026 gibt es entsprechende Modelle insbesondere in:

 

Bundesland                         Pauschale Beihilfe / entsprechendes Modell

Hamburg                                   ja – seit 2018

Bremen                                      ja

Berlin                                         ja – seit 2020

Brandenburg                            ja – seit 2020

Thüringen                                  ja – seit 2020

Baden-Württemberg               ja – seit 2023

Sachsen                                      ja – seit 2024

Niedersachsen                          ja – seit 2024

Sachsen-Anhalt                         seit 2026 besonderes GKV-Zuschussmodell

Mecklenburg-Vorpommern    ja – seit 01.05.2026

Schleswig-Holstein                   Sonder-/Zuschussregelung für bestimmte Personengruppen

 

Keine klassische pauschale Beihilfe besteht derzeit insbesondere beim

Bund, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich erheblich zwischen den Ländern.

Thüringen: individuelle oder pauschale Beihilfe?

 

Für Thüringer Landesbeamte besteht die Möglichkeit, zwischen der klassischen individuellen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe zu wählen.

 

Bei der individuellen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den tatsächlich entstandenen beihilfefähigen Aufwendungen. Typischerweise wird der verbleibende Anteil über einen beihilfekonformen PKV-Tarif abgesichert.

 

Bei der pauschalen Beihilfe wird dagegen ein Zuschuss zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenvollversicherung gewährt.

 

Diese Entscheidung sollte sehr sorgfältig getroffen werden.

 

Denn es geht nicht nur darum:

„Was kostet mich meine Krankenversicherung heute?“

 

Zu berücksichtigen sind beispielsweise:

  • Familienplanung

  • Einkommen

  • Teilzeit

  • Elternzeit

  • Zahl der Kinder

  • Ehepartner

  • berufliche Entwicklung

  • mögliche Dienstherrenwechsel

  • spätere Pension

  • Leistungswünsche

  • Gesundheitszustand

  • und die langfristigen Auswirkungen der einmal getroffenen Entscheidung.

Pauschale Beihilfe oder klassische Beamten-PKV?

Die pauschale Beihilfe kann beispielsweise interessant sein für Beamte,

  • die bewusst in der GKV bleiben möchten,

  • die bereits lange gesetzlich versichert sind,

  • bei denen Familienangehörige beitragsfrei familienversichert werden können,

  • die aufgrund von Vorerkrankungen Schwierigkeiten beim Zugang zur regulären PKV haben,

  • oder deren persönliche Lebensplanung für die GKV spricht.

 

Die klassische Kombination

individuelle Beihilfe + beihilfekonforme PKV

 

kann dagegen insbesondere interessant sein, wenn

  • umfangreiche medizinische Leistungen gewünscht werden,

  • ein günstiger beihilfekonformer PKV-Schutz möglich ist,

  • keine beitragsfreie Familienversicherung benötigt wird,

  • langfristig eine Beamtenlaufbahn geplant ist

  • und die persönliche Situation zum klassischen Beihilfesystem passt.

 

Keine der beiden Varianten ist pauschal für jeden Beamten die bessere Lösung.

Achtung bei der Entscheidung für die pauschale Beihilfe

In vielen Bundesländern ist die Entscheidung für die pauschale Beihilfe grundsätzlich unwiderruflich.

Das kann auch bei einem späteren Dienstherrenwechsel relevant werden.

Wechselt ein Beamter beispielsweise in ein Bundesland oder zum Bund, wo kein entsprechendes Modell besteht, können sich erhebliche Auswirkungen auf den Krankenversicherungsschutz ergeben.

Deshalb sollte eine Entscheidung für die pauschale Beihilfe nicht ausschließlich aufgrund des heutigen Beitrages getroffen werden.

Beamtenanwärter und Referendare

Für Beamtenanwärter und Referendare bieten viele private Krankenversicherer spezielle Anwärtertarife an.

Diese können aufgrund der besonderen Beihilfesituation deutlich günstiger sein als eine normale Krankenvollversicherung.

Beim Vergleich sollte allerdings nicht nur auf den Anwärterbeitrag geschaut werden.

 

Entscheidend ist:

Wie sieht der Versicherungsschutz nach Ende des Vorbereitungsdienstes aus?

Denn aus einem günstigen Anwärtertarif kann anschließend ein jahrzehntelanges Versicherungsverhältnis werden.

Öffnungsaktion für Beamte

Auch bei Vorerkrankungen kann der Zugang zur privaten Krankenversicherung möglich sein.

Im Rahmen der Öffnungsaktion für Beamte verpflichten sich teilnehmende private Krankenversicherer unter bestimmten Voraussetzungen dazu,

  • keine Ablehnung allein aufgrund des Gesundheitszustandes auszusprechen,

  • keine Leistungsausschlüsse vorzunehmen

  • und Risikozuschläge auf maximal 30 % zu begrenzen.

 

Hier gelten allerdings Fristen und besondere Voraussetzungen.

Deshalb sollte die Öffnungsaktion frühzeitig geprüft werden.

Was macht einen guten Beihilfetarif aus?

Der günstigste Tarif ist nicht automatisch der beste Tarif.

Bei einem langfristigen PKV-Vergleich für Beamte sollten insbesondere betrachtet werden:

  • ambulante Leistungen

  • stationäre Behandlung

  • privatärztliche Behandlung

  • Ein- oder Zweibettzimmer

  • Zahnbehandlung und Zahnersatz

  • Implantate

  • Heil- und Hilfsmittel

  • Psychotherapie

  • Vorsorgeuntersuchungen

  • Schutzimpfungen

  • Reha und Anschlussheilbehandlung

  • Gebührenordnung GOÄ/GOZ

  • Leistungen oberhalb der Höchstsätze

  • Auslandsschutz

  • medizinischer Rücktransport

  • Optionsrechte

  • Beihilfeergänzungstarif

  • Beitragsentlastung im Alter.

 

Besonders wichtig ist ein guter Beihilfeergänzungstarif.

Denn „50 % Beihilfe“ bedeutet nicht automatisch, dass der Dienstherr tatsächlich 50 % jeder Rechnung übernimmt.

Beihilfevorschriften können Höchstbeträge, Eigenbehalte und Leistungseinschränkungen vorsehen.

Genau diese verbleibenden Beihilfelücken können – je nach Tarif – über einen Beihilfeergänzungstarif abgesichert werden.

Dienstherrnwechsel nicht vergessen

Beamte können im Laufe ihres Berufslebens den Dienstherrn wechseln.

 

Beispielsweise:

Thüringen → Sachsen

Land → Bund

Berlin → Bayern

 

Damit kann sich auch das anzuwendende Beihilferecht ändern.

Ein guter PKV-Tarif für Beamte sollte deshalb flexibel auf veränderte Beihilfebemessungssätze reagieren können.

Krankenversicherung im Ruhestand

Mit Eintritt in den Ruhestand erhöht sich der Beihilfebemessungssatz in vielen Beihilfesystemen typischerweise auf:

70 %.

Der über die PKV abzusichernde Restkostenanteil reduziert sich entsprechend.

Auch deshalb sollte eine Beamten-PKV nicht nur anhand des heutigen Beitrags betrachtet werden.

Die Krankenversicherung begleitet einen Beamten häufig vom Referendariat bzw. Vorbereitungsdienst bis weit in den Ruhestand.

Beamten-PKV ist mehr als ein Preisvergleich

Gerade bei Beamten können zwei Tarife mit nahezu identischem Monatsbeitrag erhebliche Unterschiede in den Versicherungsbedingungen enthalten.

Deshalb vergleiche ich nicht nur Beiträge, sondern insbesondere:

Tarifbedingungen + Beihilfeergänzung + Leistungsumfang + langfristige Flexibilität.

Du wirst verbeamtet oder bist bereits Beamter?

Dann können wir gemeinsam prüfen:

  • Welche Beihilfe gilt für Deinen Dienstherrn?

  • Individuelle oder pauschale Beihilfe?

  • Wie hoch ist Dein notwendiger PKV-Anteil?

  • Welche Tarife passen zu Deiner persönlichen Situation?

  • Welche Auswirkungen haben Ehepartner und Kinder?

  • Ist eine Risikovoranfrage oder die Öffnungsaktion sinnvoll?

Beratung zur Krankenversicherung für Beamte vereinbaren

Stand: August 2026. Beihilfevorschriften unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern und können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Beihilfevorschriften des zuständigen Dienstherrn.

Krankenversicherung Beamte
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