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Beamte / öffentlicher Dienst | Kranken-versicherung für Beamte & Beihilfe 2026 

Krankenversicherung für Beamte, Soldaten & Beihilfe 2026

​

Beamte und Beamtenanwärter haben bei ihrer Krankenversicherung eine besondere Ausgangssituation.

Anders als bei einem klassischen Arbeitnehmer beteiligt sich der Dienstherr grundsätzlich nicht über einen normalen Arbeitgeberzuschuss an der Krankenversicherung. Stattdessen besteht – abhängig vom jeweiligen Dienstherrn – ein Anspruch auf Beihilfe.

​

Der Dienstherr übernimmt damit einen bestimmten Anteil der beihilfefähigen Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten.

Den verbleibenden Teil sichern Beamte typischerweise über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab.

Je nach Bundesland kann inzwischen allerdings auch die sogenannte pauschale Beihilfe eine Alternative darstellen.

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Was ist die individuelle Beihilfe?
​

Bei der klassischen bzw. individuellen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr prozentual an den tatsächlich entstandenen beihilfefähigen Aufwendungen.

​

Die private Krankenversicherung muss deshalb nicht 100 % der Krankheitskosten absichern, sondern lediglich den verbleibenden Anteil.

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Ein typisches Beispiel:

​

50 % Beihilfe + 50 % PKV-Restkostenversicherung

​

oder bei einem berücksichtigungsfähigen Kind beispielsweise:

​

80 % Beihilfe + 20 % PKV-Restkostenversicherung

​

Dadurch unterscheiden sich die PKV-Tarife für Beamte erheblich von einer normalen privaten Krankenvollversicherung für Arbeitnehmer oder Selbstständige.

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Wie hoch ist die Beihilfe?
​

Bei Bund und vielen Ländern gelten grundsätzlich folgende Bemessungssätze:

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​

​

Person                                                                                                                              typischer Beihilfebemessungssatz

 

aktiver Beamter ohne bzw. mit einem Kind                                                              50 %

aktiver Beamter mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern          70 %

berücksichtigungsfähiger Ehe-/Lebenspartner                                                         70 %

Versorgungsempfänger/Pensionär                                                                             70 %

berücksichtigungsfähiges Kind/Waise                                                                        80 %

 

Aber: Das Beihilferecht ist nicht bundesweit einheitlich.

​

Hessen und Bremen arbeiten beispielsweise mit familienbezogenen Bemessungssätzen. Auch Sachsen weist inzwischen erhebliche Besonderheiten auf.

​

Deshalb muss immer das Beihilferecht des konkreten Dienstherrn betrachtet werden.

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Beihilfe für Ehepartner – Einkommensgrenzen 2026
​

Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls berücksichtigungsfähig sein.

​

Eine wichtige Voraussetzung ist häufig, dass die eigenen Einkünfte des Ehe- oder Lebenspartners eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

​

Und genau hier unterscheiden sich Bund und Länder erheblich.

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Aktuelle Einkommensgrenzen 2026
​

Dienstherr / Bundesland              Einkommensgrenze 2026

 

Bund                                                 22.648 €

Baden-Württemberg                      20.000 €

Bayern                                              22.648 €

Berlin                                                20.748 € ab 01.03.2026

Brandenburg                                   20.000 €

Bremen                                            12.000 €

Hamburg                                         20.000 €

Hessen                                             24.696 €

Mecklenburg-Vorpommern          20.000 €

Niedersachsen                                22.000 €

Nordrhein-Westfalen                     23.861 €

Rheinland-Pfalz                               22.000 €

Saarland                                           19.087 €

Sachsen                                            20.180 €

Sachsen-Anhalt                               22.648 €

Schleswig-Holstein                         20.000 €

Thüringen                                        18.000 €

 

Stand: August 2026

 

Wichtig: Die Berechnung ist zwischen den Ländern nicht vollkommen identisch. Teilweise wird auf das zweite Kalenderjahr vor Antragstellung, teilweise auf andere Bezugszeiträume abgestellt. Auch die Definition der zu berücksichtigenden Einkünfte unterscheidet sich.

 

Deshalb dienen die Werte als Orientierung – für den konkreten Beihilfeanspruch ist immer die jeweils geltende Beihilfeverordnung des Dienstherrn maßgeblich.

​

​

Beispiel Bundesbeamter 2026
​

Für die Bundesbeihilfe beträgt die Einkommensgrenze 2026:

22.648 €

​

Soll im Jahr 2026 Beihilfe für einen Ehe- oder Lebenspartner beantragt werden, wird grundsätzlich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte des Jahres 2024 abgestellt.

​

Liegt dieser nicht über 22.648 €, kann der Ehe-/Lebenspartner – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – berücksichtigungsfähig sein.

​

Sinkt das Einkommen erst im laufenden Jahr unter die maßgebliche Grenze, kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits vorläufig Beihilfe gewährt werden.

​

​

Beispiel Thüringen 2026
​

Für Thüringer Landesbeamte gilt weiterhin eine Einkommensgrenze von:

18.000 €

​

für berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner.

Gerade im Vergleich zum Bund und zu einigen anderen Bundesländern liegt die Thüringer Grenze damit vergleichsweise niedrig.

​

Für Beamte in Thüringen sollte deshalb besonders genau geprüft werden, ob ein Ehepartner tatsächlich dauerhaft beihilfeberechtigt bleibt und welcher Krankenversicherungsschutz notwendig ist.

​

​

Besonderheit Sachsen
​

Sachsen unterscheidet sich inzwischen deutlich von vielen anderen Ländern.

Die Einkommensgrenze für Ehe-/Lebenspartner beträgt:

​

2025: 18.504 €

2026: 20.180 €

2027: 21.290 €

​

Darüber hinaus gelten in Sachsen besondere Regelungen hinsichtlich des maßgeblichen Einkommenszeitraums und der Bemessungssätze.

​

Eine pauschale Übertragung der Bundesregelungen auf sächsische Beamte ist deshalb nicht möglich.

​

​

Besonderheit Hessen
​

Auch Hessen hat ein eigenes Beihilfesystem.

​

Die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner beträgt 2026:

24.696 €

​

Damit liegt Hessen derzeit deutlich über vielen anderen Bundesländern.

​

Zusätzlich arbeitet Hessen mit familienbezogenen Beihilfebemessungssätzen.

​

Der Bemessungssatz kann sich deshalb abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen verändern.

​

​

Neu und wichtig: Pauschale Beihilfe
​

Die Aussage

​

„Pauschale Beihilfe gibt es nur in Hamburg“

ist längst Geschichte.

​

Hamburg war 2018 Vorreiter. Inzwischen haben zahlreiche weitere Bundesländer entsprechende Modelle eingeführt.

Die pauschale Beihilfe funktioniert grundsätzlich anders als die klassische individuelle Beihilfe:

​

Statt einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlich entstandenen Krankheitskosten zu übernehmen, beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten einer Krankenvollversicherung.

​

Dadurch kann insbesondere für Beamte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben möchten, ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag entstehen.

​

​

Wo gibt es 2026 pauschale Beihilfe?
​

Stand August 2026 gibt es entsprechende Modelle insbesondere in:

 

Bundesland                         Pauschale Beihilfe / entsprechendes Modell

​

Hamburg                                   ja – seit 2018

Bremen                                      ja

Berlin                                         ja – seit 2020

Brandenburg                            ja – seit 2020

Thüringen                                  ja – seit 2020

Baden-Württemberg               ja – seit 2023

Sachsen                                      ja – seit 2024

Niedersachsen                          ja – seit 2024

Sachsen-Anhalt                         seit 2026 besonderes GKV-Zuschussmodell

Mecklenburg-Vorpommern    ja – seit 01.05.2026

Schleswig-Holstein                   Sonder-/Zuschussregelung für bestimmte Personengruppen

 

Keine klassische pauschale Beihilfe besteht derzeit insbesondere beim

Bund, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich erheblich zwischen den Ländern.

​

​

Thüringen: individuelle oder pauschale Beihilfe?

 

Für Thüringer Landesbeamte besteht die Möglichkeit, zwischen der klassischen individuellen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe zu wählen.

 

Bei der individuellen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den tatsächlich entstandenen beihilfefähigen Aufwendungen. Typischerweise wird der verbleibende Anteil über einen beihilfekonformen PKV-Tarif abgesichert.

 

Bei der pauschalen Beihilfe wird dagegen ein Zuschuss zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenvollversicherung gewährt.

 

Diese Entscheidung sollte sehr sorgfältig getroffen werden.

 

Denn es geht nicht nur darum:

​

„Was kostet mich meine Krankenversicherung heute?“

 

Zu berücksichtigen sind beispielsweise:

​

  • Familienplanung

  • Einkommen

  • Teilzeit

  • Elternzeit

  • Zahl der Kinder

  • Ehepartner

  • berufliche Entwicklung

  • mögliche Dienstherrenwechsel

  • spätere Pension

  • Leistungswünsche

  • Gesundheitszustand

  • und die langfristigen Auswirkungen der einmal getroffenen Entscheidung.

  • ​

  • ​

Pauschale Beihilfe oder klassische Beamten-PKV?
​

Die pauschale Beihilfe kann beispielsweise interessant sein für Beamte,

​

  • die bewusst in der GKV bleiben möchten,

  • die bereits lange gesetzlich versichert sind,

  • bei denen Familienangehörige beitragsfrei familienversichert werden können,

  • die aufgrund von Vorerkrankungen Schwierigkeiten beim Zugang zur regulären PKV haben,

  • oder deren persönliche Lebensplanung für die GKV spricht.

 

Die klassische Kombination

​

individuelle Beihilfe + beihilfekonforme PKV

 

kann dagegen insbesondere interessant sein, wenn

​

  • umfangreiche medizinische Leistungen gewünscht werden,

  • ein günstiger beihilfekonformer PKV-Schutz möglich ist,

  • keine beitragsfreie Familienversicherung benötigt wird,

  • langfristig eine Beamtenlaufbahn geplant ist

  • und die persönliche Situation zum klassischen Beihilfesystem passt.

 

Keine der beiden Varianten ist pauschal für jeden Beamten die bessere Lösung.

​

Achtung bei der Entscheidung für die pauschale Beihilfe
​

In vielen Bundesländern ist die Entscheidung für die pauschale Beihilfe grundsätzlich unwiderruflich.

Das kann auch bei einem späteren Dienstherrenwechsel relevant werden.

​

Wechselt ein Beamter beispielsweise in ein Bundesland oder zum Bund, wo kein entsprechendes Modell besteht, können sich erhebliche Auswirkungen auf den Krankenversicherungsschutz ergeben.

​

Deshalb sollte eine Entscheidung für die pauschale Beihilfe nicht ausschließlich aufgrund des heutigen Beitrages getroffen werden.

​

​

Beamtenanwärter und Referendare
​

Für Beamtenanwärter und Referendare bieten viele private Krankenversicherer spezielle Anwärtertarife an.

​

Diese können aufgrund der besonderen Beihilfesituation deutlich günstiger sein als eine normale Krankenvollversicherung.

​

Beim Vergleich sollte allerdings nicht nur auf den Anwärterbeitrag geschaut werden.

 

Entscheidend ist:

​

Wie sieht der Versicherungsschutz nach Ende des Vorbereitungsdienstes aus?

​

Denn aus einem günstigen Anwärtertarif kann anschließend ein jahrzehntelanges Versicherungsverhältnis werden.

​

​

Öffnungsaktion für Beamte
​

Auch bei Vorerkrankungen kann der Zugang zur privaten Krankenversicherung möglich sein.

​

Im Rahmen der Öffnungsaktion für Beamte verpflichten sich teilnehmende private Krankenversicherer unter bestimmten Voraussetzungen dazu,

​

  • keine Ablehnung allein aufgrund des Gesundheitszustandes auszusprechen,

  • keine Leistungsausschlüsse vorzunehmen

  • und Risikozuschläge auf maximal 30 % zu begrenzen.

 

Hier gelten allerdings Fristen und besondere Voraussetzungen.

Deshalb sollte die Öffnungsaktion frühzeitig geprüft werden.

​

​

Was macht einen guten Beihilfetarif aus?
​

Der günstigste Tarif ist nicht automatisch der beste Tarif.

Bei einem langfristigen PKV-Vergleich für Beamte sollten insbesondere betrachtet werden:

​

  • ambulante Leistungen

  • stationäre Behandlung

  • privatärztliche Behandlung

  • Ein- oder Zweibettzimmer

  • Zahnbehandlung und Zahnersatz

  • Implantate

  • Heil- und Hilfsmittel

  • Psychotherapie

  • Vorsorgeuntersuchungen

  • Schutzimpfungen

  • Reha und Anschlussheilbehandlung

  • Gebührenordnung GOÄ/GOZ

  • Leistungen oberhalb der Höchstsätze

  • Auslandsschutz

  • medizinischer Rücktransport

  • Optionsrechte

  • Beihilfeergänzungstarif

  • Beitragsentlastung im Alter.

 

Besonders wichtig ist ein guter Beihilfeergänzungstarif.

​

Denn „50 % Beihilfe“ bedeutet nicht automatisch, dass der Dienstherr tatsächlich 50 % jeder Rechnung übernimmt.

​

Beihilfevorschriften können Höchstbeträge, Eigenbehalte und Leistungseinschränkungen vorsehen.

​

Genau diese verbleibenden Beihilfelücken können – je nach Tarif – über einen Beihilfeergänzungstarif abgesichert werden.

​

​

Dienstherrnwechsel nicht vergessen
​

Beamte können im Laufe ihres Berufslebens den Dienstherrn wechseln.

 

Beispielsweise:

Thüringen → Sachsen

Land → Bund

Berlin → Bayern

 

Damit kann sich auch das anzuwendende Beihilferecht ändern.

​

Ein guter PKV-Tarif für Beamte sollte deshalb flexibel auf veränderte Beihilfebemessungssätze reagieren können.

​

​

Krankenversicherung im Ruhestand
​

Mit Eintritt in den Ruhestand erhöht sich der Beihilfebemessungssatz in vielen Beihilfesystemen typischerweise auf:

70 %.

​

Der über die PKV abzusichernde Restkostenanteil reduziert sich entsprechend.

​

Auch deshalb sollte eine Beamten-PKV nicht nur anhand des heutigen Beitrags betrachtet werden.

​

Die Krankenversicherung begleitet einen Beamten häufig vom Referendariat bzw. Vorbereitungsdienst bis weit in den Ruhestand.

​

​

Beamten-PKV ist mehr als ein Preisvergleich
​

Gerade bei Beamten können zwei Tarife mit nahezu identischem Monatsbeitrag erhebliche Unterschiede in den Versicherungsbedingungen enthalten.

​

Deshalb vergleiche ich nicht nur Beiträge, sondern insbesondere:

​

Tarifbedingungen + Beihilfeergänzung + Leistungsumfang + langfristige Flexibilität.

​

​

Du wirst verbeamtet oder bist bereits Beamter?
​

Dann können wir gemeinsam prüfen:

​

  • Welche Beihilfe gilt für Deinen Dienstherrn?

  • Individuelle oder pauschale Beihilfe?

  • Wie hoch ist Dein notwendiger PKV-Anteil?

  • Welche Tarife passen zu Deiner persönlichen Situation?

  • Welche Auswirkungen haben Ehepartner und Kinder?

  • Ist eine Risikovoranfrage oder die Öffnungsaktion sinnvoll?

​

​

→ Beratung zur Krankenversicherung für Beamte vereinbaren

​

​

Stand: August 2026. Beihilfevorschriften unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern und können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Beihilfevorschriften des zuständigen Dienstherrn.

​

Krankenversicherung Beamte

Sonderfall Bundeswehr: Krankenversicherung für Soldaten​

​

Krankenversicherung für Soldaten – SaZ, Berufssoldaten & freie Heilfürsorge
​​

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben während ihrer aktiven Dienstzeit eine besondere Absicherung im Krankheitsfall.

​

Anders als klassische Beamte erhalten sie grundsätzlich keine normale individuelle Beihilfe für ihre eigene Krankenversorgung.

​

Stattdessen besteht während der aktiven Dienstzeit grundsätzlich Anspruch auf die sogenannte

​

​

unentgeltliche truppenärztliche Versorgung – kurz utV.

​

Diese stellt für aktive Soldaten praktisch das Gegenstück zur Krankenversicherung im zivilen Bereich dar.

​

Die Bundeswehr bezeichnet die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung ausdrücklich als das Äquivalent zur Krankenversicherung im zivilen Leben.

​

Was bedeutet unentgeltliche truppenärztliche Versorgung?

 

Bei Krankheit oder Verletzung wenden sich Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich zunächst an die zuständige sanitätsdienstliche Einrichtung bzw. den Truppenarzt.

​

Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung umfasst insbesondere medizinisch notwendige Leistungen bei

​

  • Krankheit,

  • Verletzungen,

  • Vorsorge,

  • Früherkennung,

  • Rehabilitation,

  • Schutzimpfungen,

  • Schwangerschaft und Entbindung.

 

Die Leistungen müssen mindestens dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Darüber hinaus werden die besonderen Anforderungen an die Dienst- und Verwendungsfähigkeit eines Soldaten

berücksichtigt.

​

Für Arzneimittel sowie viele Heil- und Hilfsmittel fallen für Soldaten grundsätzlich keine klassischen GKV-Zuzahlungen an.

​

​

Kann ein Soldat einfach zu einem normalen Arzt gehen?
​

Grundsätzlich gilt:

​

Nein – nicht ohne Weiteres.
​

Die Behandlung erfolgt grundsätzlich über Einrichtungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr.

​

Kann die notwendige Versorgung dort nicht erbracht werden, kann der Truppenarzt eine Behandlung bei einem zivilen Arzt, Zahnarzt oder anderen Leistungserbringer veranlassen.

​

Auch in einem medizinischen Notfall können zivile Leistungserbringer unmittelbar in Anspruch genommen werden.

​

Wer dagegen ohne truppenärztliche Veranlassung eigenständig eine Behandlung außerhalb der Bundeswehr in Anspruch nimmt, kann grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass die Kosten erstattet werden.

​

​

Brauchen aktive Soldaten überhaupt eine Krankenversicherung?
​

Für die eigene medizinische Versorgung während der aktiven Dienstzeit grundsätzlich nicht in der klassischen Form.

Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung übernimmt diese Funktion.

​

Trotzdem sollten Soldaten das Thema Krankenversicherung nicht einfach ignorieren.

​

Denn spätestens beim Ende der Dienstzeit oder beim Eintritt eines Berufssoldaten in den Ruhestand ändert sich die Situation grundlegend.

​

Deshalb ist für viele Soldaten bereits zu Beginn der Dienstzeit eine Anwartschaft auf eine spätere private Krankenversicherung ein wichtiges Thema.

​

​

Soldat auf Zeit – SaZ
​

Soldaten auf Zeit erhalten während ihrer Dienstzeit ebenfalls grundsätzlich unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Das bedeutet:

​

Während der aktiven Dienstzeit benötigen sie für sich selbst keine normale private Krankenvollversicherung.

Aber:

​

Ein SaZ bleibt nicht automatisch dauerhaft Soldat.
​

Nach Ende der festgelegten Dienstzeit beginnt häufig ein ziviles Berufsleben.

​

Dann muss wieder ein regulärer Krankenversicherungsschutz bestehen.

​

Je nach anschließender Situation kann das beispielsweise sein:

​

gesetzliche Krankenversicherung

​

oder

​

private Krankenversicherung.

​

Welche Möglichkeit besteht, hängt von der individuellen Situation nach Dienstzeitende ab.

​

​
Warum eine Anwartschaft für SaZ sinnvoll sein kann
​

Gerade bei längerer Dienstzeit kann zwischen Dienstbeginn und Dienstzeitende viel passieren.

Beispiel:

​

Ein 20-jähriger Soldat auf Zeit ist bei Dienstbeginn gesund.

​

Zwölf Jahre später endet seine Dienstzeit.

​

Zwischenzeitlich wurden vielleicht

​

  • Rückenprobleme,

  • psychische Beschwerden,

  • Knieverletzungen,

  • Allergien,

  • chronische Erkrankungen

  • oder andere Diagnosen

 

dokumentiert.

 

Möchte er erst dann eine private Krankenversicherung abschließen, kann eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich werden.

Je nach Gesundheitszustand können dann Risikozuschläge oder sogar eine Ablehnung möglich sein.

 

Genau hier setzt die Anwartschaftsversicherung an.

​

​
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
​

Mit einer Anwartschaft wird heute die spätere Möglichkeit abgesichert, einen vereinbarten privaten Krankenversicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufleben zu lassen.

​

Während der Anwartschaft besteht grundsätzlich kein normaler Leistungsanspruch auf Krankheitskosten – dafür ist während des aktiven Dienstes die truppenärztliche Versorgung zuständig.

​

Die Anwartschaft „reserviert“ vereinfacht gesagt den späteren Zugang zur PKV.

​

Die Bundeswehr weist für Soldaten auf Zeit ausdrücklich darauf hin, dass eine Anwartschaft sinnvoll sein kann. Auch der PKV-Verband empfiehlt entsprechende Lösungen für Soldaten mit Heilfürsorgeanspruch.

​

​

Kleine oder große Anwartschaft?
​

Hier sollte man unterscheiden.

​

Kleine Anwartschaft
​

Die kleine Anwartschaft sichert insbesondere:

​

den heutigen Gesundheitszustand.

​

Bei späterer Aktivierung ist grundsätzlich keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.

​

Das spätere Eintrittsalter wird bei der Beitragsberechnung jedoch grundsätzlich neu berücksichtigt.

​

​

Große Anwartschaft
​

Bei der großen Anwartschaft wird zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter stärker berücksichtigt bzw. es werden bereits Alterungsrückstellungen aufgebaut.

​

Dadurch ist der Beitrag während der Anwartschaft höher.

​

Dafür kann der spätere PKV-Beitrag günstiger ausfallen.

​

Gerade bei einer langen Dienstzeit – beispielsweise einem SaZ 8, SaZ 12 oder länger – kann eine große Anwartschaft deshalb interessant sein.

​

Ob kleine oder große Anwartschaft sinnvoller ist, hängt unter anderem ab von:

​

Alter | geplanter Dienstzeit | Wahrscheinlichkeit einer späteren PKV | Kosten der Anwartschaft | beruflicher Planung nach der Bundeswehr.

​

​

Öffnungsaktion für Soldaten
​

Ein ebenfalls wichtiger Punkt:

​

Zeit- und Berufssoldaten mit Anspruch auf truppenärztliche Versorgung können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der PKV-Öffnungsaktion eine Anwartschaft erhalten.

​

Dafür gilt grundsätzlich eine Frist von:

​

6 Monaten ab erstmaliger Begründung des Anspruchs auf truppenärztliche Versorgung.
​

Das ist besonders wichtig für Soldaten mit Vorerkrankungen.

​

Im Rahmen der Öffnungsaktion gelten besondere Aufnahmebedingungen.

​

Der Antrag sollte also nicht erst kurz vor Dienstzeitende gestellt werden.

​

​

Pflegepflichtversicherung – trotz freier Heilfürsorge notwendig
​

Dieser Punkt wird häufig übersehen.

​

Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung ersetzt die Krankenversicherung während des aktiven Dienstes.

Die Pflegeversicherung ist davon jedoch getrennt zu betrachten.

​

In Deutschland besteht grundsätzlich Pflegeversicherungspflicht.

​

Die Bundeswehr weist hierzu ausdrücklich darauf hin, dass während der Dienstzeit grundsätzlich Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung besteht.

​

Beim Dienstantritt müssen SaZ deshalb regelmäßig einen entsprechenden Nachweis über Pflegepflichtversicherung bzw. Anwartschaft vorlegen. Auch aktuelle Informationen der Bundeswehr zur Basisausbildung nennen diesen Nachweis ausdrücklich.

​

Pflegeleistungen und truppenärztliche Versorgung
​
​

Bei Pflegebedürftigkeit können neben den Leistungen der gesetzlichen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung zusätzliche Leistungen im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung bestehen.

​

Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung werden dabei entsprechend berücksichtigt.

​

​

Dienstzeitende bei SaZ – dann ändert sich alles
​

Mit dem Ausscheiden aus der Bundeswehr endet grundsätzlich auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Ab diesem Zeitpunkt muss ein normaler Krankenversicherungsschutz bestehen.

​

Je nach beruflicher Situation nach Dienstzeitende kann beispielsweise entstehen:

​

Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze

→ grundsätzlich GKV-Pflichtversicherung

​

Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze

→ Wahlmöglichkeit zwischen freiwilliger GKV und PKV

​

Selbstständigkeit

→ grundsätzlich Wahlmöglichkeit zwischen freiwilliger GKV und PKV, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind

​

Verbeamtung

→ gegebenenfalls Beihilfe + beihilfekonforme PKV

​

Andere berufliche Situationen

→ individuelle Prüfung erforderlich.

​

Genau deshalb sollte die Krankenversicherung nicht erst am letzten Tag der Bundeswehrzeit organisiert werden.

​
​
Übergangsgebührnisse – Krankenversicherung nach Dienstzeitende
​

Viele Soldaten auf Zeit erhalten nach Beendigung ihrer Dienstzeit sogenannte Übergangsgebührnisse.

​

Die Bezugsdauer hängt unter anderem von der absolvierten Wehrdienstzeit ab.

​

Nach aktueller Rechtslage können Übergangsgebührnisse beispielsweise nach einer Wehrdienstzeit von zwölf oder mehr Jahren grundsätzlich bis zu

​

60 Monate
​

gezahlt werden.

​

Sie betragen grundsätzlich 75 % der maßgeblichen letzten Dienstbezüge; bei bestimmten geförderten Bildungsmaßnahmen kann zusätzlich ein Bildungszuschuss hinzukommen.

​

​
Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Übergangsgebührnisse
​

Dieser Punkt ist für ehemalige SaZ besonders interessant.

​

Wer während des Bezugs von Übergangsgebührnissen gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Beitragszuschuss erhalten.

​

Dieser beträgt grundsätzlich die Hälfte der auf Grundlage der Übergangsgebührnisse anfallenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

​

Auch privat Krankenversicherte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

​

Dabei ist der Zuschuss grundsätzlich auf die Hälfte des tatsächlichen PKV-/PPV-Beitrages begrenzt.

​

Damit ist die Krankenversicherung während der Übergangsphase ein wichtiger Bestandteil der gesamten Planung nach dem Ausscheiden.

​

​
Was passiert mit der GKV nach Dienstzeitende?
​

War ein Soldat vor seiner Bundeswehrzeit gesetzlich versichert, bedeutet das nicht automatisch, dass er nach Dienstzeitende in jedem Fall einfach wieder in die gleiche Situation zurückkehrt.

​

Entscheidend ist insbesondere:

​

  • Welche Tätigkeit wird anschließend aufgenommen?

  • Wie hoch ist das Einkommen?

  • Besteht Versicherungspflicht?

  • Wird eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen?

  • Besteht Anspruch auf Übergangsgebührnisse?

​

Auch eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft kann in Betracht kommen.

​

Deshalb sollte die Anschlussversicherung bereits mehrere Monate vor Dienstzeitende geplant werden.

​

​
Berufssoldaten – andere Perspektive als SaZ
​

Bei Berufssoldaten stellt sich die Situation anders dar.

​

Während der aktiven Dienstzeit besteht ebenfalls die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Mit Eintritt in den Ruhestand endet diese jedoch grundsätzlich.

​

Dann werden Berufssoldaten Versorgungsempfänger und erhalten Beihilfe.

​

Der Beihilfebemessungssatz beträgt für Versorgungsempfänger des Bundes grundsätzlich:

​

70 %
​

Damit verbleiben regelmäßig:

​

30 % Restkosten
​

die über eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert werden können.

​

Die Bundeswehr weist ausdrücklich darauf hin, dass Versorgungsempfänger regelmäßig eine entsprechende 30-%-Restkostenversicherung benötigen.

​

​

Warum die Anwartschaft für Berufssoldaten besonders wichtig ist
​

Ein Berufssoldat kann jahrzehntelang truppenärztlich versorgt werden.

​

Zwischen Dienstbeginn und Pensionierung können entsprechend viele Erkrankungen entstehen.

​

Würde erst zum Ruhestand eine PKV beantragt, könnte dies ohne bestehende Anwartschaft problematisch werden.

Deshalb kann gerade für Berufssoldaten eine frühzeitig abgeschlossene Anwartschaft sehr sinnvoll sein.

​

Die Bundeswehr selbst bezeichnet eine frühzeitig abgeschlossene PKV-Anwartschaft oder eine entsprechend vorbereitete GKV-Lösung als wichtige Vorsorge für den Ruhestand.

​​

​
Familienangehörige von Soldaten
​

Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bezieht sich grundsätzlich auf den Soldaten selbst.

​

Ehepartner und Kinder werden dadurch nicht automatisch mitversichert.

​

Für Familienangehörige muss deshalb ein eigener Krankenversicherungsschutz bestehen.

​

Das kann beispielsweise sein:

​

gesetzliche Familienversicherung

​

oder

​

eigener gesetzlicher bzw. privater Krankenversicherungsschutz.

​

Gerade bei Familienplanung sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, wie Ehepartner und Kinder versichert werden.

​

​

Auslandseinsatz – Versicherungsschutz überprüfen
​

Soldaten können berufsbedingt im Ausland eingesetzt werden.

​

Die medizinische Versorgung im Rahmen des militärischen Einsatzes ist grundsätzlich Teil der dienstlichen Absicherung.

Trotzdem sollte bei privaten Versicherungsverträgen geprüft werden, ob besondere Regelungen für Auslandseinsätze, Kriegs- oder Krisengebiete

bestehen.

​

Das betrifft beispielsweise:

​

  • private Unfallversicherung

  • Berufsunfähigkeits-/Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Lebensversicherung

  • private Kranken-Zusatzversicherungen.

 

Die Bundeswehr weist ausdrücklich darauf hin, dass private Verträge Kriegsklauseln oder Leistungsausschlüsse enthalten können und bei längeren Abwesenheiten gegebenenfalls Informationspflichten gegenüber Versicherern bestehen.

​

​

Welche Versicherungen sollte ein Soldat zusätzlich prüfen?
​

Die Krankenversorgung ist nur ein Teil der Absicherung.

​

Gerade Soldaten sollten auch folgende Bereiche betrachten:

Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Frage lautet:

Was passiert finanziell, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Soldat sein kann?

Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer guten Dienstunfähigkeitsabsicherung für Soldaten.

​

Anwartschaft Krankenversicherung
​

Damit ein späterer Wechsel bzw. die Aktivierung der PKV nicht an neu aufgetretenen Erkrankungen scheitert.

​

Pflegepflichtversicherung

Während der Dienstzeit separat sicherzustellen.

​

Private Haftpflicht / Diensthaftpflicht

Je nach persönlicher und dienstlicher Situation.

​

Unfallversicherung

Insbesondere unter Berücksichtigung der beruflichen Tätigkeit und Auslandseinsätze.

​

Risiko-/Hinterbliebenenabsicherung

Besonders bei Familie, Immobilienfinanzierung oder anderen finanziellen Verpflichtungen.

​

​

Krankenversicherung für Soldaten frühzeitig planen
​

Für einen jungen SaZ scheint das Thema Krankenversicherung zunächst einfach:

​

„Die Bundeswehr kümmert sich doch darum.“

​

Während der Dienstzeit stimmt das im Hinblick auf die medizinische Versorgung grundsätzlich.

​

Aber die wichtigeren Fragen lauten:

​

  • Was passiert nach der Bundeswehr?

  • Was passiert, wenn ich Berufssoldat werde?

  • Brauche ich eine kleine oder große Anwartschaft?

  • Wie sichere ich meine Pflegepflicht ab?

  • Welche Krankenversicherung benötige ich während der Übergangsgebührnisse?

  • Wie sind meine Familie und Kinder versichert?

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Genau diese Fragen sollte man möglichst zu Beginn und nicht erst zum Ende der Dienstzeit beantworten.

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Beratung für Soldaten, SaZ & Berufssoldaten
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Ich unterstütze Dich insbesondere bei:

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  • unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung

  • Pflegepflichtversicherung

  • kleiner und großer Anwartschaft

  • PKV-Öffnungsaktion

  • Planung bei Dienstzeitende

  • Krankenversicherung während Übergangsgebührnissen

  • GKV oder PKV nach der Bundeswehr

  • PKV für Berufssoldaten im Ruhestand

  • Beihilfe und Restkostenversicherung

  • Absicherung von Ehepartnern und Kindern

  • Dienstunfähigkeitsabsicherung.

 
 
→ Krankenversicherung für Soldaten prüfen
→ Anwartschaft vergleichen
→ Absicherung zum Dienstzeitende planen
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Stand: August 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, der konkrete soldatenrechtliche Status und die persönlichen Verhältnisse.

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