REISEVERSICHERUNGEN
Welche Reiseversicherungen gibt es?
Für die meisten Menschen ist die Urlaubszeit die schönste Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist der richtige Versicherungsschutz – egal ob man pauschal verreist, mit dem Rucksack unterwegs ist oder auf hoher See die Seele baumeln lässt.
Schnell kippt die Stimmung, wenn ins Hotelzimmer eingebrochen wird oder man aufgrund einer Erkrankung die Reise gar nicht erst antreten kann. Reiseversicherungen schützen Urlauber vor den finanziellen Folgen solcher Situationen.
Zu den „typischen“ Reiseversicherungen bzw. Auslandsversicherungen zählen:
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die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
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die Reisegepäckversicherung
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der Reise-Schutzbrief (auch Soforthilfe- oder Nothilfeversicherung genannt)
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die Auslandsreise-Krankenversicherung
Unter Reiseversicherungen versteht man Versicherungen, die im Rahmen von Reisen gesondert abgeschlossen werden. Sie gelten entweder für eine einzelne Reise oder einen festgelegten Zeitraum.
Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung und Corona-Schutz
Einen Urlaub zu planen, in Zeiten diverser Unsicherheiten und Unwägbarkeiten, in Zeiten von sich rasch ändernden Einreise- und Quarantänebestimmungen, stellt immer eine große Herausforderung dar und birgt etliche Risiken.
Deshalb ist es beruhigend zu wissen, dass es Versicherungen gibt, die ein bisschen mithelfen können, dass der geplante Urlaub zumindest nicht zum finanziellen Fiasko wird, wenn z.B. Krankheiten, Quarantäne, Unfälle, Impfunverträglichkeiten oder gar ein Todesfall eintreten sollte.
Für diese Fälle gibt es die Reiserücktrittsversicherung!
Wenn Du selbst oder Mitreisende zum Beispiel unerwartet schwer erkranken, einen Unfall habt, eine Impfung nicht vertragt oder unerwartet in Kurzarbeit gehen müsst, kann es sein, dass eine Reise storniert werden muss. Aus diesen und vielen weiteren versicherten Gründen springt die Reiserücktrittsversicherung ein und erstattet Storno- oder Umbuchungskosten. Einige Reiserücktrittsversicherung greifen beispielsweise auch, wenn nahe Angehörige oder Personen, die Ihre Angehörigen pflegen oder betreuen, unerwartet schwer erkranken.
Die neue Reiserücktrittsversicherung der "Care Concept AG" in Kooperation mit der Hanse Merkur, kann dabei z.B. mit einem Corona-Schutz sinnvoll ergänzt werden. Dieser greift insbesondere im Falle einer Quarantäne, die wegen einer Infektion mit oder einem Verdacht auf Covid-19 verhängt wird. Erstattungsfähig sind Storno- und/oder Reise-Mehrkosten bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch. Der Corona-Schutz gilt auch bei Reisen in Länder, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht.
Dabei kannst Du wichtigen Bausteine der Reiserücktrittsversicherung individuell kombinieren:
Einzelpolice für einmalige Reisen / Einzelreisen (für bis zu 15.000€)
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Für eine Reise bis 15.000 Euro
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Vergünstigter Familientarif
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Vergünstigte Prämie für Last-Minute-Reisen
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Mit oder ohne Reiseabbruchversicherung
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Ohne Selbstbeteiligung oder mit Selbstbeteiligung wählbar
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Corona-Schutz optional
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Schiffsreisen: Hinreise-Mehrkosten bei Verpassen des Schiffs und in der Reiseabbruchversicherung auch Seekrankheit abgesichert
Jahres- Reiserücktrittsversicherung (Für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres zwischen jeweils 1.000 und 15.000 Euro)
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Vergünstigter Familientarif auch für Paare
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Mit oder ohne Reiseabbruchversicherung
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Ohne Selbstbeteiligung
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Corona-Schutz optional
Zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung empfehle ich den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie). Diese erstattet Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen oder unterbrechen müssen. Die Reiseabbruchversicherung kannst Du zusammen mit Deiner Reiserücktrittsversicherung abschließen.
In diesen Fällen leistet die Reiserücktrittsversicherung
Es gibt leider viele Gründe, aus denen Du eine Reise nicht antreten kannst. Die Reiserücktrittsversicherung leistet in folgenden Fällen:
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Unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Tod
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Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen
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Gebrochene Prothesen, gelockerte implantierte Gelenke
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Impfunverträglichkeit
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Organspende oder Organempfang
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Erheblicher Schaden am Eigentum von mind. EUR 2.500 wegen Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z.B. Einbruch)
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Unerwartete gerichtliche Ladung
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Kurzarbeit
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Adoption eines minderjährigen Kindes
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Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
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Unerwartete Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses von mind. 15 Wochenstunden
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Unerwartete konjunkturbedingte Kurzarbeit (Reduzierung der Arbeitszeit um mind. 1,5 Monate)
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Wechsel des Arbeitgebers, wenn die Reisezeit in die Probezeit oder die ersten sechs Monate des neuen Beschäftigungsverhältnisses fällt und der Versicherungsabschluss vor Kenntnis des Wechsels erfolgte
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Nichtbestehen einer Prüfung an Schule, Uni, FH, College, wenn die Wiederholung in die Reisezeit oder in die 14 Tage danach fällt
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Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres
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Verkehrsmittelverspätung eines innerdeutschen/innerösterreichischen Verkehrsmittels von mehr als 2 Stunden oder Ausfall
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Verkehrsunfall während der Anreise
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Ein zur Reise angemeldeter Hund/Katze stirbt, erkrankt unerwartet und schwer, erleidet eine schwere Unfallverletzung oder verträgt eine Impfung nicht
Wichtig: Die Reiserücktrittsversicherung leistet nicht nur, wenn der Grund zum Nichtantritt der Reise bei Dir selbst liegt. Auch wenn Mitreisenden oder daheim gebliebenen Angehörigen etwas passiert, kannst Du eine Erstattung erhalten. Diese Personen nennt man Risikopersonen. Dazu zählen:
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Mitreisende
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Eigene enge Angehörige oder Angehörige des Ehe-/Lebenspartners:
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Ehepartner, Lebensgefährten
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Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder
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Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern
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Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Schwäger/innen
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Tanten, Onkel, Neffen, Nichten
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Personen, die nicht mitreisende Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
Last-Minute-Reisen
Du möchtest spontan bleiben und last minute reisen? Selbstverständlich können auch Kurzentschlossene die Reiserücktrittsversicherung abschließen – und das sogar zu einer vergünstigten Prämie.
Voraussetzung: Zwischen Reisebuchung und Reisebeginn dürfen maximal 30 Tage liegen. Außerdem müusst Du die Versicherung spätestens innerhalb von drei Werktagen nach der Buchung abschließen.
Schiffsreisen
Stell Dir vor, Du hast eine Kreuzfahrt gebucht und verpasst das Ablegen, weil DeinZubringerflug Verspätung hat. Für Schiffsreisen bietet die Reiserücktrittsversicherung ein besonderes Extra: Verpasst Du Dein Schiff aufgrund einer Verkehrsmittelverspätung von mehr als zwei Stunden, erstattet die Versicherung bis 1.500 Euro pro Person die Mehrkosten, die für die Nachreise (z.B. zum nächsten Hafen) anfallen.
Tipp: Schließe zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) ab, denn diese leistet auch bei Abbruch der Kreuzfahrt wegen Seekrankheit.
Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung
Du entscheidest, ob Du Deine Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen möchtest. Die Selbstbeteiligung wird nur fällig, wenn Du Deine Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung nicht oder verspätet antreten kannst oder umbuchen musst und die Erkrankung ambulant behandelt wird. Sie beträgt 20% (mindestens 25 Euro pro versicherter Person). Im Online-Antrag kannst Du die Versicherung auch ohne Selbstbeteiligung zu einer geringfügig erhöhten Prämie abschließen.
Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
Auch während Ihrer Reise kann es im Urlaub oder zuhause Situationen geben, in denen Du den Urlaub leider abbrechen musst. Deshalb empfehle ich den zusätzlichen Abschluss einer Reiseabbruchversicherung.
Corona-Schutz
In der aktuellen Pandemie wird ein spezieller Corona-Schutz angeboten. Dieser springt ein, wenn Du eine Reise zum Beispiel wegen einer Quarantäne nicht antreten kannst.
Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
Falls Du DeinenUrlaub abbrechen musst, erstattet die Reiseabbruchversicherung die dadurch entstehenden Kosten. Die Reiseabbruchversicherung kannst Du im Online-Antrag ganz einfach zurReiserücktrittsversicherung hinzubuchen.
Leistungen der Reiseabbruchversicherung
Du musst Deine Reise abbrechen:
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Erstattung des gesamten Reisepreises, wenn Sie die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen
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Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn Sie die Reise in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abbrechen
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Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten
Du musst Deine Reise unterbrechen:
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Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
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Erstattung der Nachreisekosten, bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt, um wieder zur Reisegruppe zu gelangen
Du trittst Deine Rückreise verspätet an:
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Erstattung der Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit und Elementarereignissen (Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme)
In diesen Fällen leistet die Reiseabbruchversicherung
Es gibt leider viele Gründe, aus denen Du eine Reise abbrechen oder unterbrechen musst. Die Reiseabbruchversicherung leistet in folgenden Fällen:
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Unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Tod
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Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen
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Gebrochene Prothesen, gelockerte implantierte Gelenke
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Impfunverträglichkeit
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Organspende oder Organempfang
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Erheblicher Schaden am Eigentum von mind. 2.500 Euro wegen Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen und strafbaren Handlungen Dritter (z.B. Einbruch)
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Unerwartete gerichtliche Ladung
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Adoption eines minderjährigen Kindes
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Verkehrsmittelverspätung von mehr als 2 Stunden oder Ausfall
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Verkehrsunfall während der Anreise
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Ein zur Reise angemeldeter Hund/Katze stirbt, erkrankt unerwartet und schwer, verträgt eine Impfung nicht oder erleidet eine schwere Unfallverletzung
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Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme am Urlaubsort
Wichtig: Die Reiseabbruchversicherung kannst Du nicht nur in Anspruch nehmen, wenn der Grund zum Abbruch der Reise bei Dir selbst liegt. Auch wenn Mitreisenden oder daheim gebliebenen Angehörigen etwas passiert, kannst Du eine Erstattung erhalten. Diese Personen nennt man Risikopersonen.
Dazu zählen:
-
Mitreisende
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Eigene enge Angehörige oder Angehörige des Ehe-/Lebenspartners:
-
Ehepartner, Lebensgefährten
-
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder
-
Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern
-
Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Schwäger/innen
-
Tanten, Onkel, Neffen, Nichten
-
Personen, die nicht mitreisende Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
Schiffsreisen
Für Schiffsreisen, wie zum Beispiel Kreuzfahrten, gelten leicht angepasste Prämien und besondere Leistungen. So kannst Du die Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen, wenn Du eine Kreuzfahrt aufgrund von Seekrankheit abbrechen musst.
Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbeteiligung
Du entscheidest, ob Du Deine Reiseabbruchversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen möchtest. Die Selbstbeteiligung wird nur fällig, wenn Du Deine Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung abbrechen musst und die Erkrankung ambulant behandelt wird. Sie beträgt 20% (mindestens 25 Euro pro versicherter Person). Im Online-Antrag kannst Du die Versicherung auch ohne Selbstbeteiligung zu einer geringfügig erhöhten Prämie abschließen.
Corona-Schutz
In der Corona-Pandemie ist eine gute Absicherung auf Reisen wichtiger denn je: Hierzu gehören eine Auslandskrankenversicherung und eine Reiserücktrittsversicherung -> die ideale Ergänzung dazu: ein Corona-Schutz, der Kosten erstattet, wenn Du Dich selbst oder Mitreisende sich wegen einer eigenen Coronainfektion oder als Kontaktperson vor oder während der Reise in Quarantäne begeben müsst. Du kannst den Corona-Schutz auch abschließen, wenn für Dein Reiseland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt.
Du kannst den Corona-Schutz ganz einfach im Online-Antrag direkt zusammen mit Deiner Reiserücktrittsversicherung beantragen. Der Corona-Schutz muss mindestens 30 Tage vor Reisebeginn und spätestens ab dem dritten Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Die maximal versicherbare Reisedauer beträgt 45 Tage. Absichern kannst Du Reisen bis 10.000 Euro. Eine Einzelperson zahlt für eine Reise im Wert von 1.000 Euro nur 9 Euro Prämie. Für Familien gibt es einen häufig günstigeren Familientarif.
Leistungen des Corona-Schutz
Du kannst Deine Reise nicht antreten:
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Erstattung der Stornokosten
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Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten des Doppelzimmers, wenn Mitreisende stornieren
Du trittst Deine Reise verspätet an:
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Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
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Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Du buchst Deine Reise um:
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Ersatz der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten
Du buchst Deine Reise um:
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Erstattung des gesamten Reisepreises, wenn Sie die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen
-
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn Sie die Reise in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abbrechen
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Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten
Du trittst Rückreise verspätet an:
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Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und hierdurch entstandene Mehrkosten
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Erstattung von zusätzlichen Unterkunftskosten (bis zur Höhe der Versicherungssumme)
In diesen Fällen leistet der Corona-Schutz
In Zeiten der Pandemie kann es leider immer zu einer Quarantäne kommen. In folgenden Fällen tritt der Versicherungsfall im Corona-Schutz ein:
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Bei der versicherten Person oder einer Risikoperson (Erklärung siehe unten) liegt der Verdacht auf oder eine Infektion mit Covid-19 vor und es wird von offizieller Stelle eine Quarantäne angeordnet (zum Beispiel durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt).
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Bei der versicherten Person oder einer Risikoperson (Erklärung siehe unten) liegt der Verdacht auf oder eine Infektion mit Covid-19 vor und der Zutritt zu einem Verkehrsmittel oder einem Mietobjekt wird verwehrt. Das kann der Fall sein, wenn eine Fluggesellschaft Sie nicht transportieren möchte oder der Vermieter eines Ferienhauses Ihnen keinen Zutritt gewährt.
Wichtig: Der Corona-Schutz greift, wenn folgende Personen eine Reise insbesondere wegen einer Quarantäne nicht antreten können oder abbrechen müssen (sogenannte Risikopersonen)
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Mitreisende
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Personen, die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft leben
Mehr Infos und Tarifrechner zum Thema Reisversicherung findest Du hier:
https://www.doering-makler.com/reiseversicherung-rechner
https://www.care-concept.de/index.htm?vmnr=0038350000&mail=info@doering-makler.com
Was leisten die Reiseversicherungen?
Schnell kippt die Stimmung, wenn ins Hotelzimmer eingebrochen wird oder man aufgrund einer Erkrankung die Reise gar nicht erst antreten kann. Reiseversicherungen schützen Urlauber vor den finanziellen Folgen solcher Situationen.
Was bedeutet "unerwartete schwere Erkrankung?"
... Beispiele für „unerwartet“:
Fall 1:
Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
Fall 2:
Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn nach einer vom Versicherer festgelegten Anzahl von Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.
Fall 3:
Sofern nach einer vom Versicherer festgelegten Anzahl von Jahr(en) vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.
Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen um den Gesundheitszustand festzustellen. Die Untersuchungen werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung der Erkrankung.
... Beispiele für schwere Erkrankungen, die zu einer Unzumutbarkeit der Reise führen können (nicht abschließend):
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der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert,
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die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann,
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wegen einer ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich ist.
Wissenswertes
Im Versicherungsfall sind alle Rechnungen und Unterlagen im Original oder als Kopie einzureichen (also zum Beispiel Arztbelege, Bestätigungen des Beförderungsunternehmens oder Hotels, Bescheinigungen der Polizei etc.).
Krank im Urlaub
Für die Krankenversicherung müssen die Art der Krankheit und die Behandlungsdaten dokumentiert sein. Aus den Arztrechnungen müssen die ärztlichen Einzelleistungen hervorgehen.
Zerstörtes Gepäck
Auch Sachbeschädigungen müssen angezeigt werden. Den entstandenen Schaden muss man sich auch von den jeweiligen Veranstaltern (etwa Hotel-, Eisenbahn- oder Fluggesellschaft) bestätigen lassen.
Reiserücktritt
Der Versicherte muss den Grund, warum er von der Reise zurücktritt, belegen. So müssen die Krankheit oder der Tod eines nahen Angehörigen durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Wichtig: Der Veranstalter muss über den Reiserücktritt so schnell wie möglich informiert werden. Denn bei verzögerter Meldung erhöhen sich die zeitlich gestaffelten Stornogebühren.
Diebstahl/Raub
Verluste, etwa durch Diebstahl, Raub oder Einbruch ins Hotelzimmer, müssen unverzüglich der örtlichen Polizei gemeldet werden. Die Polizeidienststelle muss eine Liste der verschwundenen Gegenstände bescheinigen und den Besuch auf dem Polizeirevier schriftlich bestätigen.