DOKUMENTE & UNTERLAGEN |
INFORMATIONEN & WISSENSWERTES
Rund um die Gesetzliche Krankenversicherung
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
beinhaltet u.a.: § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot:
"(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen..."
Regelleistungsvolumen-Fallzahlen und Fallwerte
Viele ärztliche Leistungen werden aus dem Regelleistungsvolumen (RLV) bezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Fallwert der Arztgruppe und der individuellen Fallzahl der Praxis in dem jeweiligen Vorjahresquartal. Für einige qualifikationsgebundene Leistungen stehen weitere Honorarvolumen bereit, die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV).
Für besondere ärztliche Leistungen werden versorgungsbereichsspezifische Bereitstellungsvolumen gebildet.
Hornorarumsätze / Hornorarbericht 04/2021
Vergütungsentwicklung, Gesamtumsätze, Umsätze nach Behandlergruppen
Krankenversicherung im Alter; auch als Rentner gut versichert
Wenn Sie Ihre Rente beantragen, werden Sie sich vielleicht fragen, ob Sie nun weiterhin krankenversichert sind und wie hoch Ihre Beiträge sein werden. Antworten auf diese und andere mögliche Fragen rund um den Kranken‑ und auch Pflegeversicherungsschutz als Rentner gibt Ihnen
diese Broschüre. Sie enthält nicht nur alle wichtigen Informa tionen zu den Regelungen für die Kranken‑ und Pflegeversicherung der Rentner. Sie erklärt auch alles andere, was Sie darüber wissen sollten.
Übersicht der Entwicklung der Höchstbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung 1970 – 2024
Vorlage Kündigungsschreiben für einen Kassenwechsel (Normal)
Jeder Versicherte kann nach 18 Monaten Mitgliedschaft – im speziellen Wahltarif für Krankengeld bei Selbständigen nach 36 Monaten – jederzeit seine Krankenkasse wechseln und eine leistungsstärkere oder kostengünstigere Kasse wählen. Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags auch früher.
Kündigungsvorlage bei Erhöhung des Zusatzbeitrags (Sonderkündigungsrecht)
Rund um die Private Krankenversicherung
PKV-Kennzahlen 1989-2004 (Eigenkapitalquote, Nettoverzinsung, RfB-Quote, versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote, Wachstumsrate versicherter Personen)
PKV-Kennzahlen 2004-2017 (Eigenkapitalquote, Nettoverzinsung, RfB-Quote, versicherungsgeschäftliche Ergebinsquote, Wachstumsrate versicherter Personen)
PKV-Kennzahlen 2013-2020 (Eigenkapitalquote, Nettoverzinsung, RfB-Quote, versicherungsgeschäftliche Ergebinsquote, Wachstumsrate versicherter Personen)
Hier erhältst Du eine aktuelle Liste der stationären Einrichtungen, die als Gemischte Krankenanstalten eingestuft sind.
Noch mehr zu anderen Versicherungen & Dienstleistungen
Grafik: Wie grenzt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung zu anderen Absicherungsarten, wie Unfallversicherung, Erwerbsunfähigkeit, Schwere Krankheiten, etc. ab?
Gesetzliche Dienstunfähigkeit - Definition (=Regelung des Verhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten)
§ 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG), (1) "...Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. 2Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. 3In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist. ..."
(4) "...Zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand kann die Beamtin oder der Beamte nach dem Erwerb der Befähigung für eine neue Laufbahn auch ohne Zustimmung in ein Amt dieser Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt versetzt werden, wenn eine dem bisherigen Amt entsprechende Verwendung nicht möglich und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist.(…) "
Grundlagen der Beamtenversorgung - die Versorgungsansprüche sind statusabhängig
1. Beamte auf Lebenszeit (BaL) erwerben Versorgungsansprüche bei Dienstunfähigkeit nach einer 60-monatigen Wartezeit (außer bei einem Dienstunfall, da ohne Wartezeit). Beamte auf Lebenszeit werden dann in den Ruhestand versetzt und beziehen von ihrem Dienstherren ein Ruhegehalt
2. Beamte auf Widerruf (BaW) und Beamte auf Probe (BaP) erwerben hingegen keine Versorgungsansprüche. Wenn sie erkranken oder aufgrund eines privaten Unfalls dienstunfähig werden, werden sie entlassen und in der Deutschen Rentenversicherung nachversichert.
Rund um die Bundeswehr / Soldaten auf Zeit / freie Heilfürsorge / Dienstzeitende / Übergangsgebührnisse /
Neues Versicherungssystem für Soldaten mit DZE ab dem 31.12.2018 /
1. Als Soldat auf Zeit hast du während der gesamten Dienstzeit einen Anspruch auf kostenlose Heilfürsorge.
Nach Ablauf deiner Dienstzeit hast du als ehemaliger Zeitsoldat für den Zeitraum in dem du Übergangsgebührnisse beziehst, einen Anspruch auf Beihilfe der Bundeswehr. Das gilt jedoch nur sofern dein Dienstzeitende vor dem Stichtag 31.12.2018 liegt! Der sogenannte Beihilfebemessungssatz beträgt für Übergangsgebührnisempfänger 70 Prozent. Die verbleibenden 30 Prozent sind von dir über eine private Krankenversicherung abzusichern.
Sobald du nach deiner Dienstzeit in ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis wechselst, wird ein eventueller Beihilfeanspruch zweitrangig. Das bedeutet, dass du über deinen neuen Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert wirst und über die Beihilfe nur noch Kosten abgerechnet bekommst, die von der gesetzlichen Versicherung nicht übernommen werden, aber im Rahmen der Beihilfe erstattet werden können.
2. Sofern dein DZE als Zeitsoldat nach dem 31.12.2018 liegt, hast du einen verbindlichen Anspruch auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) und erhältst auf deine Krankenkassenbeiträge, die du für die Übergangsgebührnisse zahlen musst, einen Beitragszuschuss in Höhe von 50 Prozent.
Der Beihilfeanspruch entfällt komplett und wird ersetzt durch:
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Rechtsanspruch für alle SaZ zur Aufnahme als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Die Mitgliedschaft muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Dienstzeit bei der gewünschten Krankenkasse beantragt werden. Dabei spielen Altersgrenzen und die Vorversicherung keine Rolle!
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Automatische Versicherung in der letzten GKV, sofern ein ausscheidender SaZ bereits vor Diensteintritt in die Bundeswehr gesetzlich versichert war. Hier gilt auch die Mitversicherung in der GKV über einen Elternteil.
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Es besteht auch die Möglichkeit, sich zu 100 Prozent über eine private Krankenkasse (PKV) abzusichern.
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Beitragszuschuss auf die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 50 Prozent - auf Basis der Höhe der Übergangsgebührnisse!
Tipps rund ums Dienstzeitende / Rechner Übergangsgebührnisse / Übergangsbeihilfe / Berufsförderungsdienst / Weiterbildung