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Private Rentenversicherung | Hintergründe, Infos, Versicherungslösungen

Was ist die private Rentenversicherung?

 

Renten- und Lebensversicherungen bieten ihren Kunden garantierte Leistungen im Alter, zum Beispiel in Form einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Beide Produkte sind aber mehr als reine Altersvorsorgeprodukte.

Die private Rentenversicherung zahlt ihren Kunden lebenslang eine garantierte Rente aus und lässt sich durch Berufsunfähigkeits-, Pflegerenten- oder Unfall-Zusatzversicherungen ergänzen.

Im Gegensatz zur Lebensversicherung ist bei der Rentenversicherung die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen nicht integriert.

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Was leistet die private Rentenversicherung?

 

Die private Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, um für das Alter finanziell vorzusorgen. Der Kunde erhält eine lebenslange Rente, die sich aus seinen eingezahlten Beiträgen, einem garantierten Zinssatz und den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens zusammensetzt. Der garantierte Zinssatz liegt aktuell bei 0,9 Prozent und gilt für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Vertragsvarianten wählen.

 

Vorteile

 

  • Garantierte Leistungen machen die Versorgung im Alter kalkulierbar.

 

  • Lebenslange Rentenzahlungen schützen vor dem Risiko, dass das Kapital frühzeitig erschöpft ist.

 

  • Die Rentenzahlungen unterliegen einer günstigen Ertragsanteilbesteuerung.

 

  • Angehörige können über eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente abgesichert werden (die Auszahlung wird für eine bestimmte Zeit, auch nach dem Tod des Versicherten, weiter ausgezahlt).

 

Was unterscheidet die private Rentenversicherung von einer Lebensversicherung?

Die private Rentenversicherung dient in erster Linie der Altersvorsorge der versicherten Person selbst. Sie sorgt durch eine garantierte lebenslange Privatrente für ein zuverlässiges, planbares Alterseinkommen. Eine Hinterbliebenenversorgung muss hier gesondert vereinbart werden.

 

Die private Lebensversicherung dient gleichzeitig dem planbaren Vermögensaufbau und der Absicherung der Angehörigen auch schon vor dem Rentenalter.

 

Weitere Formen der privaten Rentenversicherung

 

Sofortrenten

 

Hier beginnt die Rentenauszahlung auf Lebenszeit direkt nach Abschluss des Vertrages. Deshalb ist die Sofortrente besonders für ältere Menschen interessant. Voraussetzung ist, dass der Versiche- rungsnehmer den Beitrag auf einmal einzahlt. Die Höhe der eingezahlten Summe bestimmt die Höhe der Rente. Das Geld kann beispielsweise aus einer Erbschaft oder aus der Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung stammen.

 

Fondsgebundene Rentenversicherung

 

Bei dieser Variante wird der „Sparanteil“ des Versicherungsbeitrags in einem oder mehreren Investmentfonds angelegt, die der Kunde meist selbst auswählt. An deren Wertentwicklung ist er dann unmittelbar beteiligt. Daraus entstehen Chancen, aber auch Risiken durch sinkende Kurswerte/Kursverluste. Es gibt eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten bei dieser Variante. Oftmals finden sich auch Mischformen zwischen klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen (Hybridprodukte).

 

Übrigens: Auch die Riester-Rente und die Basisrente („Rürup“) sind Varianten der klassischen Rentenversicherung.

Zusatzversicherungen in der privaten Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung mit Hinterbliebenenvorsorge

Obwohl die eigene Versorgung im Vordergrund steht, können bei der privaten Rentenversicherung mit zusätzlichen Vereinbarungen die Angehörigen abgesichert werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

 

Die Rentengarantiezeit:
 

Mit dieser Vereinbarung im Versicherungsvertrag wird die Rente nach Beginn der Rentenzahlung für einen festen Zeitraum an die Hinterbliebenen gezahlt, falls die versicherte Person während der Rentengarantiezeit stirbt.

 

Die Hinterbliebenenrente:

 

Mit diesem Zusatzbaustein erhält die mitversicherte Person nach dem Tod der versicherten Person selbst eine lebenslange Rente.

Die Pflegerentenversicherung

Der Staat kann die Pflegebedürftigkeit finanziell nicht rundum absichern. Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt lediglich eine Grundversorgung dar. Aus diesem Grund empfiehlt sich zusätzliche Vorsorge, zum Beispiel mit einer Pflegerentenversicherung. Wird der oder die Versicherte pflegebedürftig, zahlt der Versicherer eine monatliche Rente und kann so dazu beitragen, die Versorgungslücke zu schließen. Ob sich jemand von Angehörigen zu Hause oder von professionellen Kräften in einem Heim pflegen lässt, spielt für die Rentenzahlungen keine Rolle.

Übrigens: Wer pflegebedürftig ist, muss keine weiteren Versicherungsbeiträge in die private Pflegerentenversicherung mehr einzahlen.

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