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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung 2026 – damit Recht bekommen nicht am Geld scheitert

Ein Streit mit dem Arbeitgeber, Ärger nach einem Verkehrsunfall, Probleme mit dem Vermieter oder eine Auseinandersetzung um einen Kaufvertrag:

Recht zu haben und Recht zu bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.

Denn eine rechtliche Auseinandersetzung kann schnell teuer werden. Neben den eigenen Anwaltskosten können

Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Zeugenkosten und gegebenenfalls die Kosten der Gegenseite

entstehen.

Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor diesem finanziellen Risiko und ermöglicht es Dir, Deine rechtlichen Interessen wahrzunehmen, ohne jede Entscheidung von den möglichen Prozesskosten abhängig machen zu müssen.

Aber auch hier gilt:

Rechtsschutzversicherung ist nicht gleich Rechtsschutzversicherung.

Die Unterschiede liegen häufig nicht im Namen des Tarifs, sondern in den Versicherungsbedingungen.

podcast_23342_risiko_leben_episode_26679Folge 14: Idenditätsdiebstahl: Betrüger haben Mario Schmidts Identität gestohlen
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Was bezahlt eine Rechtsschutzversicherung?

Je nach vereinbartem Versicherungsschutz übernimmt sie insbesondere:

  • gesetzliche Gebühren des eigenen Rechtsanwalts

  • Gerichtskosten

  • Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger

  • Zeugenkosten

  • Gerichtsvollzieherkosten

  • Kosten der Gegenseite, soweit Du diese tragen musst

  • Mediationskosten

  • teilweise Kosten außergerichtlicher Gutachter

  • je nach Tarif Strafkautionen als Darlehen

  • gegebenenfalls Übersetzungs- und Reisekosten bei Verfahren im Ausland.

 

Die Leistungen werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme erbracht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 300.000 €. Viele leistungsstarke aktuelle Tarife bieten inzwischen allerdings deutlich höhere oder sogar unbegrenzte Deckungssummen.

Ich würde deshalb heute nicht allein fragen: „Wie hoch ist die Deckungssumme?“, sondern auch: „Welche Leistungen sind innerhalb dieser Deckung tatsächlich enthalten?“

Freie Anwaltswahl – Du entscheidest, wer Dich vertritt

Ein wichtiger Punkt:

Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, den vom Rechtsschutzversicherer empfohlenen Rechtsanwalt zu nehmen.

§ 127 Versicherungsvertragsgesetz räumt dem Versicherungsnehmer die freie Wahl des Rechtsanwalts im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen ein.

Viele Versicherer bieten zusätzlich eigene Anwaltsnetzwerke an.

Das kann Vorteile haben, beispielsweise:

telefonische Erstberatung, schnelle Terminvermittlung oder eine reduzierte Selbstbeteiligung.

Die Entscheidung für einen solchen Anwalt sollte aber bewusst erfolgen.

Die wichtigsten Bausteine einer Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung lässt sich passend zur persönlichen Lebenssituation zusammenstellen.

Für Privatpersonen sind insbesondere vier Bereiche relevant:

Privat-Rechtsschutz

Er betrifft zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen des privaten Alltags.

Beispielsweise Streitigkeiten aus

Kaufverträgen, Reiseverträgen, Reparaturen oder Schadenersatzansprüchen.

Berufs-Rechtsschutz

Für Arbeitnehmer gehört dieser Baustein für mich zu den besonders wichtigen Bereichen.

Beispielsweise bei:

Kündigung | Abmahnung | Arbeitszeugnis | Gehaltsforderungen | Versetzung | Urlaubsansprüchen

Ein wesentlicher Grund:

Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten.

Das gilt selbst dann, wenn Du den Prozess gewinnst.

Eine Rechtsschutzversicherung kann deshalb gerade im Arbeitsrecht sehr wertvoll sein.

Verkehrs-Rechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz betrifft wesentlich mehr als nur einen Verkehrsunfall.

Je nach Tarif können beispielsweise versichert sein:

Schadenersatz nach Unfall | Bußgeldverfahren | Führerscheinangelegenheiten | Strafverfahren | Steuerfragen rund ums Fahrzeug | Streit beim Fahrzeugkauf oder bei Reparaturen

Dabei können nicht nur Autofahrer geschützt sein.

Je nach Tarif besteht Versicherungsschutz auch als

Fußgänger, Radfahrer, E-Bike-Fahrer oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel.

Gerade bei schweren Verkehrsunfällen können hohe Streitwerte entstehen – beispielsweise wegen

Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden oder dauerhaften gesundheitlichen Folgen.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Dieser Bereich ist für Mieter ebenso interessant wie für Immobilieneigentümer.

Typische Fälle sind:

Mieterhöhung | Nebenkostenabrechnung | Kündigung | Mietminderung | Eigenbedarf | Nachbarschaftsstreit | Grundstücksgrenzen | bestimmte Streitigkeiten mit Eigentümergemeinschaften

Wichtig ist:

Der Immobilien-Rechtsschutz ist nicht automatisch in jedem Privat-Rechtsschutz enthalten.

Auch die versicherten Immobilien müssen zu Deiner tatsächlichen Situation passen.

Besonders bei

vermieteten Wohnungen, Mehrfamilienhäusern oder mehreren Immobilien

muss genau geprüft werden, welche Objekte versichert sind.

Vermieter-Rechtsschutz

Wer eine Immobilie vermietet, sollte nicht davon ausgehen, dass sein privater Immobilien-Rechtsschutz automatisch sämtliche Vermieterrisiken einschließt.

Ein separater Vermieter-Rechtsschutz kann beispielsweise relevant werden bei:

Mietrückständen | Kündigung | Räumungsklage | Betriebskosten | Schadenersatzforderungen | Streit über Schönheitsreparaturen

Gerade eine Räumungsklage kann erhebliche Kosten verursachen.

Für Vermieter sollte der Rechtsschutz deshalb gezielt auf die vermieteten Einheiten abgestimmt werden.

Vertrags- und Sachenrecht

Dieser Bereich gehört zu den wichtigsten Bestandteilen des Privat-Rechtsschutzes.

Beispiele:

Du kaufst ein E-Bike und es weist erhebliche Mängel auf.

Eine Werkstatt repariert Dein Auto mangelhaft.

Ein Reiseveranstalter erstattet Dir nach einer ausgefallenen Reise Dein Geld nicht.

Oder ein Handwerker stellt Arbeiten in Rechnung, die aus Deiner Sicht mangelhaft ausgeführt wurden.

Dann kann der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz relevant werden.

Aber Vorsicht bei Bauvorhaben

Streitigkeiten im Zusammenhang mit

Neubau, größeren Umbauten, Kauf eines Baugrundstücks oder Baufinanzierung

sind in klassischen Rechtsschutztarifen häufig ausgeschlossen oder nur sehr eingeschränkt versicherbar.

Wer baut oder eine Immobilie kauft, sollte deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass sein normaler Privat-Rechtsschutz sämtliche Streitigkeiten übernimmt.

Schadenersatz-Rechtsschutz

Hier geht es darum, eigene Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Beispielsweise:

Du wirst bei einem Verkehrsunfall verletzt und forderst Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Oder jemand beschädigt Dein Eigentum und weigert sich, den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen.

Die Rechtsschutzversicherung hilft dann bei der rechtlichen Durchsetzung Deiner Ansprüche.

Sozial-Rechtsschutz

Dieser Bereich wird meiner Ansicht nach häufig unterschätzt.

Streit kann beispielsweise entstehen mit:

gesetzlicher Rentenversicherung | Krankenkasse | Pflegekasse | Berufsgenossenschaft | Agentur für Arbeit

Beispielsweise wegen

Erwerbsminderungsrente, Krankengeld, Pflegegrad, Reha, Arbeitslosengeld oder Anerkennung eines Arbeitsunfalls.

Besonders wichtig: bereits im Widerspruchsverfahren versichert?

Ein einfacher Tarif leistet möglicherweise erst, wenn der Streit vor dem Sozialgericht landet.

Ein leistungsstärkerer Tarif kann bereits das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren einschließen.

Genau das ist ein Beispiel dafür, warum der reine Preisvergleich bei Rechtsschutzversicherungen zu kurz greift.

Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt ausdrücklich, darauf zu achten, dass Widerspruchsverfahren mitversichert sind.

Steuer-Rechtsschutz

Auch Streit mit dem Finanzamt kann versichert sein.

Beispielsweise wenn ein Steuerbescheid aus Deiner Sicht falsch ist und eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig wird.

Aber auch hier gilt:

„Steuer-Rechtsschutz“ bedeutet nicht automatisch, dass jede Auseinandersetzung mit dem Finanzamt ab dem ersten Einspruch versichert ist.

Gute Tarife können bereits das vorgeschaltete Einspruchsverfahren einschließen.

Deshalb lohnt sich der Blick ins Bedingungswerk.

Verwaltungs-Rechtsschutz

Der Verwaltungs-Rechtsschutz kann beispielsweise relevant werden bei Streitigkeiten mit Behörden.

Im Verkehrsbereich etwa bei:

Fahrerlaubnis | Führerscheinentzug | Fahrtenbuchauflage

Je nach Tarif können auch weitere verwaltungsrechtliche Bereiche versichert sein.

Auch hier ist ein wichtiger Qualitätsunterschied:

Leistet der Tarif erst vor Gericht – oder bereits im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren?

Straf-Rechtsschutz – Basisdeckung und Premiumschutz unterscheiden

Die klassische Rechtsschutzversicherung übernimmt regelmäßig die Verteidigung bei bestimmten fahrlässig begangenen Straftaten.

Beispiel:

Nach einem Verkehrsunfall wird Dir fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Deutlich weiter kann ein Spezial-Straf-Rechtsschutz gehen.

Je nach Tarif kann dieser auch bei Vorwürfen vorsätzlicher Straftaten zunächst Versicherungsschutz bieten, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.

Das kann insbesondere für

Selbstständige, Unternehmer, Führungskräfte, bestimmte Berufsgruppen oder Vereinsverantwortliche

 

interessant sein.

Die konkreten Bedingungen unterscheiden sich hier allerdings erheblich.

Familien- und Erbrecht – ein häufiger Irrtum

Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Rechtsschutzversicherung einen kompletten Scheidungs- oder Erbrechtsprozess bezahlt.

Das ist bei klassischen Tarifen regelmäßig nicht der Fall.

Traditionell ist häufig nur eine anwaltliche Beratung versichert.

Moderne Premiumtarife können inzwischen aber weitergehen und beispielsweise zusätzliche Leistungen oder begrenzte Versicherungssummen für

Familien-, Erb- oder Betreuungsrecht

vorsehen.

Wer diesen Bereich wichtig findet, sollte deshalb genau vergleichen.

Vorsorge-Rechtsschutz – moderne Tarife können mehr

Ein interessantes Merkmal neuerer Tarife ist der sogenannte Vorsorge-Rechtsschutz.

Das Prinzip:

Während der Vertragslaufzeit entsteht ein neues rechtliches Risiko oder Deine Lebenssituation verändert sich.

Ein leistungsstarker Tarif kann hierfür vorübergehend Versicherungsschutz bieten, obwohl der neue Bereich ursprünglich nicht ausdrücklich eingeschlossen war – abhängig von den jeweiligen Bedingungen und Meldefristen.

Das kann beispielsweise bei Veränderungen von

Beruf, Immobilieneigentum, Fahrzeugen oder anderen Lebensumständen

interessant sein.

Internet, Identitätsdiebstahl und Cyber-Rechtsschutz

Dieser Bereich gehört für mich auf eine Rechtsschutzseite 2026 unbedingt dazu.

Unser Alltag findet zunehmend digital statt.

Rechtliche Probleme können beispielsweise entstehen durch:

Identitätsmissbrauch | missbräuchliche Online-Käufe | Social Media | Cybermobbing | Rufschädigung | unerlaubte Veröffentlichung persönlicher Inhalte

Moderne Rechtsschutztarife können hierfür zusätzliche Leistungen und Assistance-Angebote enthalten.

Der GDV hat solche Cyberbausteine inzwischen auch in seine unverbindlichen Musterkonzepte aufgenommen.

Wichtig ist aber die Abgrenzung:

Rechtsschutzversicherung und Cyberversicherung sind nicht dasselbe.

Die Rechtsschutzversicherung finanziert insbesondere die Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Eine Cyberversicherung kann darüber hinaus beispielsweise bestimmte Eigenschäden oder technische Assistance-Leistungen abdecken.

Telefonische Rechtsberatung – oft mehr als nur Kostenschutz

Moderne Rechtsschutzversicherungen sind zunehmend auch Rechtsservice-Anbieter.

Je nach Tarif können beispielsweise enthalten sein:

 

telefonische Rechtsberatung | Online-Rechtsberatung | Dokumentenprüfung | Anwaltsempfehlung | Mediation | digitale Rechtsservices

Gerade bei kleineren Rechtsfragen kann eine telefonische anwaltliche Beratung bereits ausreichen, ohne dass daraus ein Gerichtsverfahren entsteht.

Mediation – Streit lösen, bevor es vor Gericht geht

Nicht jeder Konflikt muss mit einem Urteil enden.

Bei einer Mediation versucht ein neutraler Mediator gemeinsam mit den Beteiligten eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Das kann insbesondere sinnvoll sein bei

Nachbarschafts-, Miet-, Familien- oder Vertragsstreitigkeiten.

Viele Rechtsschutzversicherer übernehmen entsprechende Mediationskosten.

Schadenbeispiele Rechtsschutz
Wartezeit – Versicherung erst abschließen, wenn es brennt?

Das funktioniert meistens nicht.

Bei vielen Rechtsschutzbausteinen gilt eine Wartezeit.

Typisch sind:

3 Monate

beispielsweise bei Arbeits-, Wohnungs-, Vertrags-, Steuer- oder Sozial-Rechtsschutz. Je nach Versicherer und Tarif können allerdings andere Regelungen gelten.

Für bestimmte Bereiche besteht häufig keine Wartezeit, beispielsweise beim klassischen Schadenersatz-, Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.

Noch wichtiger als die Wartezeit ist aber:

Wann ist der Rechtsschutzfall entstanden?

Das ist einer der wichtigsten Punkte überhaupt.

Entscheidend ist nicht automatisch der Tag,

an dem Du zum Anwalt gehst, die Klage einreichst oder die Rechnung bekommst.

Je nach versichertem Rechtsbereich und Bedingungswerk kann maßgeblich sein, wann der erste tatsächliche oder behauptete Rechtsverstoß bzw. das maßgebliche Ereignis eingetreten ist.

Liegt dieser Zeitpunkt vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit, kann Versicherungsschutz fehlen.

Vorvertraglichkeit – ein enorm wichtiges Qualitätsmerkmal

Manche leistungsstarken Rechtsschutztarife enthalten einen

Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit.

Das kann bei langjährig bestehenden Verträgen enorm wertvoll werden.

Ein Beispiel:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert Jahre später die Leistung und behauptet, bei Antragstellung seien Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden.

Der zugrunde liegende Vorgang liegt möglicherweise Jahre vor dem heutigen Rechtsstreit – und vielleicht sogar vor Abschluss Deiner Rechtsschutzversicherung.

Ein entsprechender Rechtsschutztarif kann nach einer festgelegten Vertragsdauer trotzdem Schutz bieten.

Die Verbraucherzentrale nennt diese Klausel ausdrücklich als wichtiges Auswahlmerkmal und beschreibt häufig eine Voraussetzung von mindestens fünf Jahren Vertragsdauer.

Stichentscheid – was passiert, wenn der Versicherer keine Erfolgsaussicht sieht?

Auch das würde ich auf Deiner jetzigen Seite neu aufnehmen.

Ein Rechtsschutzversicherer kann die Deckung unter bestimmten Voraussetzungen wegen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit ablehnen.

Dann kann ein Stichentscheid wichtig werden.

Dabei beurteilt der eigene Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten und begründet seine Einschätzung.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt ausdrücklich, auf eine entsprechende Stichentscheid-Regelung zu achten.

Das Versicherungsvertragsgesetz sieht zudem für solche Fälle ein Gutachterverfahren vor.

Selbstbeteiligung – 0 €, 150 €, 300 € oder dynamisch?

Eine Selbstbeteiligung kann den Versicherungsbeitrag reduzieren.

Typisch sind beispielsweise:

150 € | 250 € | 300 €

Es gibt mittlerweile aber auch Tarife mit variabler oder fallender Selbstbeteiligung.

Beispielsweise kann die Selbstbeteiligung nach mehreren schadenfreien Jahren sinken und nach einem Rechtsschutzfall wieder steigen.

Andere Tarife reduzieren oder erlassen sie, wenn ein vom Versicherer empfohlener Anwalt genutzt wird.

Hier sollte man nicht automatisch die niedrigste Selbstbeteiligung wählen.

Entscheidend ist das Verhältnis zwischen

Beitrag + Selbstbeteiligung + Leistung.

Wer ist im Familien-Rechtsschutz mitversichert?

Je nach Tarif können neben dem Versicherungsnehmer beispielsweise

Ehepartner | Lebenspartner | minderjährige Kinder | volljährige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen

mitversichert sein.

Bei volljährigen Kindern unterscheiden sich die Bedingungen erheblich, beispielsweise hinsichtlich

Alter, Ausbildung, Studium, Berufstätigkeit oder eigenem Haushalt.

Die GDV-Verbraucherinformation nennt für klassische Bedingungen beispielsweise unverheiratete volljährige Kinder bis 25, solange sie noch keinen eigenen Beruf ausüben; einzelne aktuelle Tarife können davon deutlich abweichen.

Deshalb sollte bei Familien nicht nur der Preis, sondern auch der versicherte Personenkreis geprüft werden.

Was ist normalerweise nicht versichert?

Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Freibrief für jeden Rechtsstreit.

Typische Einschränkungen können – abhängig vom Tarif – bestehen bei:

  • vorsätzlich begangenen Straftaten

  • bereits bestehenden oder vorhersehbaren Streitigkeiten

  • Bau- und Baufinanzierungsrisiken

  • bestimmten Kapitalanlagegeschäften

  • Scheidungs- und Erbstreitigkeiten über reine Beratungsleistungen hinaus

  • Streit zwischen gemeinsam versicherten Personen

  • bestimmten gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeiten

  • Streitigkeiten gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer

Gerade bei Ausschlüssen unterscheiden sich ältere Basis- und moderne Premiumtarife teilweise erheblich.

Rechtsschutz für Selbstständige und Unternehmen

Bei Selbstständigen reicht ein klassischer Privat-Rechtsschutz häufig nicht aus.

Hier muss zunächst geklärt werden:

  • Welche berufliche Tätigkeit wird ausgeübt?

  • Gibt es Mitarbeiter?

  • Welche Vertragsrisiken bestehen?

  • Gibt es Firmenfahrzeuge?

  • Werden Immobilien gewerblich genutzt?

  • Bestehen besondere strafrechtliche Risiken?

 

Interessant können beispielsweise sein:

 

Firmen-Rechtsschutz | Arbeitgeber-Rechtsschutz | Verkehrs-Rechtsschutz | Immobilien-Rechtsschutz | Spezial-Straf-Rechtsschutz

Besonders wichtig: Vertrags-Rechtsschutz für Unternehmen

Streitigkeiten aus dem eigentlichen Kerngeschäft sind bei klassischen Firmen-Rechtsschutztarifen häufig nicht automatisch umfassend versichert.

Beispielsweise:

Ein Kunde bezahlt Deine Rechnung nicht.

Oder ein Auftraggeber behauptet, Deine Dienstleistung sei mangelhaft.

Wer solche Firmenvertragsrisiken absichern möchte, muss gezielt nach entsprechenden Lösungen suchen.

Was macht einen guten Rechtsschutztarif 2026 aus?

Beim Vergleich würde ich insbesondere auf folgende Punkte achten:

✓ hohe bzw. unbegrenzte Versicherungssumme

✓ weltweiter Versicherungsschutz

✓ ausreichend hohe Strafkaution

✓ freie Anwaltswahl

✓ außergerichtliche Rechtsberatung

✓ Mediation

✓ Widerspruchsverfahren im Sozial- und Verwaltungsrecht

✓ Einspruchsverfahren im Steuerrecht

✓ Stichentscheid

✓ Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit

✓ möglichst kurze Wartezeiten

✓ Vorsorge-Rechtsschutz

✓ Internet-/Cyber-Rechtsschutz

✓ guter Straf-Rechtsschutz

✓ Familien- und Erbrecht über reine Erstberatung hinaus

✓ ausreichender Immobilien-Rechtsschutz

✓ verständliche Selbstbeteiligungsregelung

✓ guter Schutz bei Auslandsfällen

Rechtsschutzversicherung – nicht erst abschließen, wenn der Streit da ist

Das ist wahrscheinlich die wichtigste Botschaft der ganzen Seite.

Wer bereits

die Kündigung erhalten hat, mit dem Nachbarn im Rechtsstreit liegt, einen ablehnenden Bescheid bekommen hat oder einen Anwalt eingeschaltet hat,

kann diesen konkreten Fall normalerweise nicht einfach nachträglich versichern.

Rechtsschutz ist deshalb eine Vorsorgeversicherung.

Sie sollte vorhanden sein, bevor der Konflikt entsteht.

Rechtsschutzversicherung vergleichen

Welcher Rechtsschutz sinnvoll ist, hängt stark von Deiner persönlichen Situation ab.

Ein Arbeitnehmer mit Familie und Eigenheim benötigt möglicherweise:

Privat + Beruf + Verkehr + Immobilie

Ein Rentner benötigt möglicherweise keinen Berufs-Rechtsschutz mehr.

Ein Vermieter braucht einen anderen Immobilienbaustein als ein Mieter.

Und ein Selbstständiger benötigt gegebenenfalls zusätzlich:

Firmen- und Spezial-Straf-Rechtsschutz.

Deshalb vergleiche ich nicht nur Beiträge, sondern insbesondere:

Was ist versichert – wann beginnt der Schutz – und wo liegen die Ausschlüsse?

Rechtsschutzversicherung vergleichen

Bestehenden Rechtsschutz prüfen lassen

Persönliche Beratung vereinbaren

Stand: August 2026. Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich nach den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Schon gewusst?

"Man kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung auch rückwirkend abschließen"

 

Ein Unfall im Straßenverkehr ist schnell passiert. Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ Haftpflichtversicherung bezahlt hierbei normalerweise den Schaden, den du selbst verursacht hast oder für den du verantwortlich gemacht wurdest. Aber wer zahlt, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt? Und hierbei ist es völlig egal, ob du schuld bist oder nicht oder dein Unfallgegner nur behauptet du wärst schuld am Verkehrsunfall. Wenn du hier noch keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dennoch einen Verkehrsrechtsschutz rückwirkend beantragen.
 

Die Leistungen des rückwirkenden Verkehrsrechtsschutzes im Überblick
 

  • schneller Abschluss ohne Wartezeit

  • bis zu 3 Monate rückwirkend abschließbar

  • Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten (wenn erforderlich durch alle Instanzen)

  • die rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung vertritt dich, egal ob als Fahrzeughalter, Besitzer, Fahrer oder Insasse

  • es entstehen keine Selbstbeteiligungskosten, wenn du dich durch einen Anwalt aus dem ARAG-Netzwerk vertreten lässt – wenn du eine Vertretung durch einen unabhängigen Anwalt wünschst, fällt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € an

  • Konfliktlösung durch einen Mediator

  • weltweiter Versicherungsschutz


Aber Achtung
 

  • Es darf noch kein Anwalt das Mandat erhalten oder bereits rechtliche Schritte eingeleitet haben.

  • Die rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt nur bei einem Schaden, der bereits entstanden ist.

  • Es darf noch kein Mahnverfahren beziehungsweise keine Klage bei Gericht gegen dich anhängig sein.

  • Rechtsschutzfälle, die das Vertrags- und Sachenrecht betreffen, können nicht rückwirkend versichert werden.

  • Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Jahre.


Was ist nicht versichert?
 

  • Wenn du nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz geltend machen willst.

  • Bei Streitigkeiten rund um den Kauf oder die Reparatur deines Autos.

  • Nach einem Verkehrsunfall, wenn dir Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird.

  • Wenn du mit Verwaltungsbehörden und -gerichten streitest, zum Beispiel weil dir dein Führerschein entzogen werden soll.


Schutz für die nächsten 3 Jahre
 

Ist der Rechtsschutz rückwirkend abgeschlossen, bist du die nächsten drei Jahre vollständig verkehrsrechtsschutzversichert.

Es sind folgende Bereiche versichert:
 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz

  • Straf-Rechtsschutz

  • Verwaltungs-Rechtsschutz

  • Steuer-Rechtsschutz

  • Deine Familie (u.a. Ehepartner/in und minderjährige Kinder) sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.

 

 

 

 

 

 

Quelle / Bildquelle: dieversicherer.de
(credits by "Versicherungen mit Kopf")

 

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