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Rechtsschutzversicherung

Was ist die Rechtsschutzversicherung?

 

Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen. In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor Gericht gehen, wenn man zu seinem Recht kommen möchte. Mit der richtigen Absicherung kann man diesen Fällen gelassener entgegensehen.

 

Eine Rechtsschutzversicherung hilft beispielsweise bei:

 

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten

  • Mietrechtsstreit

  • Durchsetzung von Schadenersatzforderungen

  • Steuerrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht

  • Streitigkeiten im Arbeitsrecht

  • Verkehrsunfällen

 

Die Rechtsschutzversicherung kann mit verschiedenen Leistungsbausteinen individuell gestaltet werden (siehe weiter unten). Interessierte sollten sich an einen Rechtsschutzversicherer oder einen Berater wenden.

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Was leistet die Rechtsschutzversicherung?

 

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

 

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts

  • Gerichtskosten

  • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare

  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss

  • Kosten für Mediationsverfahren

 

In welchen Fällen leistet die Rechtsschutzversicherung?

 

  1. Bei Teilerfolgen vor Gericht:
    Wenn die Kosten zwischen den Parteien durch den Richter aufgeteilt werden.

  2. Bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners:
    Die eigenen Anwalts-/ Gerichtskosten, wenn man einen Prozess gewinnt – der Gegner aber zahlungsunfähig ist.

  3. Bei außergerichtlichen Streitigkeiten:
    Wenn der Gegner nicht verpflichtet ist, die fremden Anwaltskosten zu erstatten.

 

Kosten, die ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen worden sind, werden nicht erstattet. Dazu zählen z. B. Anwaltshonorare, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen oder Kosten des Gegners, die man freiwillig übernommen hat.

Mediation – für beide Seiten eine faire Lösung

 

Bei der Mediation versuchen beide Streitparteien mit Hilfe eines speziell ausgebildeten und neutralen Vermittlers (Mediator) frühzeitig gemeinsam eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Die Kosten für den Versicherungsnehmer übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

 

Bei einer erfolgreichen Mediation spart man Zeit, Nerven und unter Umständen auch viel Geld. Denn durch ein erfolgreiches Mediationsverfahren finden die Streitparteien eine für beide Seiten akzeptable Lösung. Die Mediation eignet sich besonders für alltägliche Streitigkeiten, z. B. im Zivilrecht bei Mietrechts- oder Nachbarschaftsstreits. Damit kann man auch nach der Auseinandersetzung noch gut mit seinem Nachbarn Tür an Tür wohnen.

 

Am besten fragt man seinen Versicherer, ob eine Mediation im individuellen Fall weiterhelfen kann. Sollte der Konflikt nicht durch das Mediationsverfahren gelöst werden, kann man jederzeit den Rechtsweg wählen, den die Rechtsschutzversicherung dann in der Regel auch finanziert.

Schnelle Orientierung im Streitfall

 

Unverhofft kommt oft: Nach einem Verkehrsunfall oder bei plötzlichem Streit mit dem Arbeitgeber ist schneller Rat gefragt. Doch welchen Anwalt soll man beauftragen? Für viele Menschen wird diese Entscheidung zur Qual der Wahl. Mittlerweile sind mehr als 165.000 Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen.

 

Rechtsschutzversicherer bieten Orientierung im Konflikt, das heißt neben der Übernahme der Kosten stehen immer mehr Services rund um die Klärung des Streitfalls zur Verfügung. Die Empfehlung eines kompetenten Anwalts in der Nähe ist nur ein Service von vielen. Auch der schnelle telefonische Rechtsrat durch einen Anwalt gehört in der Regel zur Versicherungsleistung.

 

Die Leistungsbausteine der Rechtsschutzversicherung

 

Die Rechtsschutzversicherung kann an den persönlichen Bedarf angepasst werden. Zum Beispiel:

Kraftfahrzeuge

 

Der Versicherungsschutz kann auf Streitigkeiten rund ums Fahrzeug beschränkt werden.

Selbstständige

 

Je nach individueller Situation können nur der berufliche, nur der private oder beide Bereiche versichert werden.

 

Nichtselbstständige

Man kann zwischen einem „großen“ und einem „kleinen“ Versicherungspaket wählen, sich zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen versichern oder als älterer Mensch den beruflichen Bereich ausschließen. Dafür bieten die Versicherer verschiedene Rechtsschutzpakete an, die aus unterschiedlichen Leistungsbausteinen bestehen.

 

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

 

Wenn wegen der Steuer oder anderer Abgaben, zum Beispiel Gebühren oder Zölle, ein Prozess notwendig wird, z. B. weil das Finanzamt die Einkommensteuererklärung nicht anerkennen will.

 

Arbeitsrechtsschutz

 

Für Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsverhältnis, z. B. wenn einem gekündigt wird oder der Arbeitgeber einem Geld schuldet. Oder bei dienst- und versorgungsrechtlichen Ansprüchen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, zum Beispiel Streitigkeiten hinsichtlich der Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe, Beförderungen, Versetzungen oder Beihilfen im Krankheitsfall.

 

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

 

Wenn man seine Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter behaupten muss, zum Beispiel bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder Streit um Betriebskostenabrechnungen.

 

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

 

Wenn man im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren muss, zum Beispiel aus einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag oder einem Reisevertrag.

 

Opfer-Rechtsschutz

 

Wenn man als Opfer einer Gewaltstraftat Ansprüche in einem Strafgerichtsprozess als Nebenkläger geltend machen möchte. Beispiel: Aufgrund eines Angriffs wird man als Fahrgast im öffentlichen Nahverkehr schwer verletzt.

 

Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz

 

Wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um den Führerschein geht, z. B. wenn einem der Führerschein wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften entzogen wird.

 

Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

 

Wenn man sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen muss, zum Beispiel wenn man beschuldigt wird, sich im Straßenverkehr vorschriftswidrig verhalten oder fahrlässig einen Menschen verletzt zu haben.

 


Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Wenn sich in Fragen des Familien­ und Erbrechts die Rechtslage ändert und man sich anwaltlich beraten lässt, zum Beispiel wenn man nach einem Erbfall wissen möchte, welche Ansprüche man hat.

 


Schadenersatz-Rechtsschutz

Für die Durchsetzung der Ansprüche auf Schadenersatz, z. B. nach einem Verkehrsunfall.

 

Disziplinar- und Standesrechtsschutz

 

Wenn einem z. B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird.

 

Sozialgerichts-Rechtsschutz

 

Bei Prozessen vor einem deutschen Sozialgericht, zum Beispiel wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet.

 

Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung

 

Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es für manche Leistungsbausteine Wartezeiten. Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes. Er beträgt in der Regel drei Monate. Dadurch soll vermieden werden, dass ein Versicherungsvertrag erst kurz vor einer absehbaren rechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen wird.

3 Monate Wartezeit für…

  • Arbeits-Rechtsschutz

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

  • Sozialgerichts-Rechtsschutz

  • Verkehrs-Verwaltungs-

  • Rechtsschutz

 

Keine Wartezeit für…

  • Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

  • Interessenwahrnehmung bei Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug

  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

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>>> Tarifrechner Rechtschutzversicherung <<<





Schon gewusst?

Man kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung auch rückwirkend abschließen"


Ein Unfall im Straßenverkehr ist schnell passiert. Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ Haftpflichtversicherung bezahlt hierbei normalerweise den Schaden, den du selbst verursacht hast oder für den du verantwortlich gemacht wurdest. Aber wer zahlt, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt? Und hierbei ist es völlig egal, ob du schuld bist oder nicht oder dein Unfallgegner nur behauptet du wärst schuld am Verkehrsunfall. Wenn du hier noch keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dennoch einen Verkehrsrechtsschutz rückwirkend beantragen.


 

Die Leistungen des rückwirkenden Verkehrsrechtsschutzes im Überblick
 

  • schneller Abschluss ohne Wartezeit

  • bis zu 3 Monate rückwirkend abschließbar

  • Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten (wenn erforderlich durch alle Instanzen)

  • die rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung vertritt dich, egal ob als Fahrzeughalter, Besitzer, Fahrer oder Insasse

  • es entstehen keine Selbstbeteiligungskosten, wenn du dich durch einen Anwalt aus dem ARAG-Netzwerk vertreten lässt – wenn du eine Vertretung durch einen unabhängigen Anwalt wünschst, fällt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € an

  • Konfliktlösung durch einen Mediator

  • weltweiter Versicherungsschutz


Aber Achtung
 

  • Es darf noch kein Anwalt das Mandat erhalten oder bereits rechtliche Schritte eingeleitet haben.

  • Die rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt nur bei einem Schaden, der bereits entstanden ist.

  • Es darf noch kein Mahnverfahren beziehungsweise keine Klage bei Gericht gegen dich anhängig sein.

  • Rechtsschutzfälle, die das Vertrags- und Sachenrecht betreffen, können nicht rückwirkend versichert werden.

  • Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Jahre.


Was ist nicht versichert?
 

  • Wenn du nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz geltend machen willst.

  • Bei Streitigkeiten rund um den Kauf oder die Reparatur deines Autos.

  • Nach einem Verkehrsunfall, wenn dir Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird.

  • Wenn du mit Verwaltungsbehörden und -gerichten streitest, zum Beispiel weil dir dein Führerschein entzogen werden soll.


Schutz für die nächsten 3 Jahre
 

Ist der Rechtsschutz rückwirkend abgeschlossen, bist du die nächsten drei Jahre vollständig verkehrsrechtsschutzversichert.

Es sind folgende Bereiche versichert:
 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz

  • Straf-Rechtsschutz

  • Verwaltungs-Rechtsschutz

  • Steuer-Rechtsschutz

  • Deine Familie (u.a. Ehepartner/in und minderjährige Kinder) sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.


     

Weitere und ausführlichere Informationen zum rückwirkenden Versicherungsschutz erhältst Du im Chat, bei einem Telefonat oder im persönlichen Gespräch


Quelle / Bildquelle: dieversicherer.de
(credits by "Versicherungen mit Kopf")
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