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Riester-Rente | Hintergründe, Infos, Zulagen

Riester-Rente 2026 – behalten, optimieren oder wechseln?

Die Riester-Rente steht vor einer grundlegenden Veränderung.

2026 ist dabei ein besonderes Übergangsjahr: Bestehende Riester-Verträge können weiterhin mit der bisherigen staatlichen Förderung bespart werden. Ab dem 1. Januar 2027 startet jedoch die reformierte steuerlich geförderte private Altersvorsorge mit neuen Förderregeln und neuen Anlageprodukten.

Für Besitzer eines bestehenden Riester-Vertrages stellt sich deshalb mehr denn je die Frage:

Weiter besparen, Beitrag anpassen, beitragsfrei stellen – oder ab 2027 in die neue Förderung bzw. einen neuen Altersvorsorgevertrag wechseln?

Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Gerade ältere Riester-Verträge können Garantien oder Vertragsbedingungen enthalten, die man nicht vorschnell aufgeben sollte.

 

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente wurde als staatlich geförderte private Altersvorsorge eingeführt.

Der Staat unterstützt den Aufbau der Altersvorsorge bislang auf zwei Wegen:

  • durch direkte Zulagen und

  • gegebenenfalls durch einen zusätzlichen Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug.

 

Insbesondere Familien mit Kindern und Menschen mit niedrigeren oder mittleren Einkommen können aufgrund der Zulagen interessante Förderquoten erreichen.

Ob sich ein konkreter Vertrag tatsächlich lohnt, hängt allerdings nicht allein von der Förderung ab.

Auch Kosten, Garantien, bisherige Vertragsentwicklung, verbleibende Laufzeit, Anlagekonzept und spätere Rentenleistung müssen berücksichtigt werden.

Riester-Förderung 2026: Wie hoch sind die Zulagen?

 

Für bestehende Riester-Verträge gelten 2026 weiterhin die bisherigen Förderregeln.

 

Grundzulage

Die jährliche Grundzulage beträgt maximal:

175 € pro förderberechtigter Person

 

Kinderzulage

Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzlich:

185 € jährlich


für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden,

 

bzw.

300 € jährlich
für Kinder, die ab 2008 geboren wurden.

 

Berufseinsteigerbonus

Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und erstmals die Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich einen einmaligen Bonus von

200 €

erhalten.

 

Wie viel muss ich 2026 selbst einzahlen?

Für die volle Riester-Förderung muss grundsätzlich ein bestimmter Mindesteigenbeitrag geleistet werden.

Dieser beträgt:

4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens

bis zu einem maximal berücksichtigten Gesamtbetrag von

2.100 € pro Jahr.

 

Von diesem Betrag werden die zustehenden Zulagen abgezogen.

 

 

Beispiel

Ein Arbeitnehmer hat im Vorjahr 40.000 € rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielt.

4 % davon entsprechen:

1.600 €

Ist er alleinstehend und erhält die Grundzulage von 175 €, muss er grundsätzlich noch

1.425 € selbst einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.

 

Das entspricht rund:

118,75 € monatlich.

Bei Familien mit Kinderzulagen kann der notwendige Eigenbeitrag erheblich niedriger ausfallen.

 

Warum sollte der Riester-Beitrag regelmäßig überprüft werden?

Ein häufiger Fehler bei bestehenden Riester-Verträgen:

Der Beitrag wurde irgendwann festgelegt und danach jahrelang nicht mehr überprüft.

Ändert sich das Einkommen, kann sich aber auch der notwendige Mindesteigenbeitrag ändern.

Wird zu wenig eingezahlt, können die Zulagen anteilig gekürzt werden.

 

Deshalb sollte insbesondere nach

  • einer Gehaltserhöhung,

  • einem Arbeitgeberwechsel,

  • Elternzeit,

  • Geburt eines Kindes,

  • Wegfall des Kindergeldes,

  • Wechsel in die Selbstständigkeit,

  • Arbeitslosigkeit oder

  • einer sonstigen Änderung des Versicherungsstatus

 

geprüft werden, ob der Beitrag noch zur persönlichen Situation passt.

 

Zusätzlich möglich: Steuervorteil durch die Günstigerprüfung

Neben den Zulagen kann Riester auch einen steuerlichen Vorteil bieten.

Beiträge und Zulagen können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bis zum gesetzlichen Höchstbetrag berücksichtigt werden.

Das Finanzamt prüft dabei automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als der Anspruch auf Zulagen.

Ist der steuerliche Vorteil größer, wird die Differenz über die Einkommensteuer berücksichtigt.

Davon können insbesondere Personen mit höherem zu versteuernden Einkommen profitieren.

Für wen kann ein bestehender Riester-Vertrag weiterhin interessant sein?

Riester ist nicht automatisch „schlecht“.

Gerade bei bestehenden Verträgen lohnt sich eine individuelle Betrachtung.

Interessant kann ein Riester-Vertrag beispielsweise weiterhin sein für:

  • Familien mit mehreren kindergeldberechtigten Kindern,

  • Alleinerziehende,

  • Personen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen,

  • Personen mit hoher individueller Förderquote,

  • Verträge mit guten alten Garantien,

  • Verträge mit bereits hohen angesammelten Zulagen,

  • Personen kurz vor dem Rentenbeginn,

  • oder Nutzer von Wohn-Riester.

 

Entscheidend ist nicht allein:

„Wie hoch ist meine Riester-Rente?“

 

Sondern vielmehr:

„Was habe ich selbst eingezahlt und welche Leistungen, Zulagen, Steuervorteile und Garantien stehen dem gegenüber?“

 
Riester-Reform: Was ändert sich ab 2027?

Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird grundlegend reformiert.

Ab dem 1. Januar 2027 können neue Altersvorsorgeprodukte angeboten werden.

Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Riester-Welt besteht darin, dass künftig auch stärker kapitalmarktorientierte Produkte möglich werden.

Dazu gehört insbesondere das sogenannte:

Altersvorsorgedepot

Damit soll staatlich geförderte Altersvorsorge künftig auch ohne die bisher für Riester typische vollständige Beitragsgarantie möglich sein.

Der Vorteil:

Ohne vollständige Garantie kann ein größerer Anteil des Kapitals beispielsweise in Aktien und andere Kapitalmarktanlagen investiert werden.

Dadurch entstehen langfristig höhere Renditechancen.

Gleichzeitig trägt der Anleger aber auch ein höheres Kapitalmarktrisiko.

Daneben wird es weiterhin Produkte mit Garantien geben.

Somit soll künftig stärker gewählt werden können zwischen:

 

mehr Sicherheit und Garantie

oder

höheren Renditechancen und entsprechend höheren Risiken.

 

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Das ist für Millionen Riester-Sparer besonders wichtig:

Bestehende Riester-Verträge werden nicht abgeschafft.

 

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden bzw. werden, besteht Bestandsschutz.

Das bedeutet:

Du kannst Deinen bestehenden Riester-Vertrag grundsätzlich weiterhin mit den bisherigen Vertragsbedingungen und der bisherigen steuerlichen Förderung fortführen.

Niemand muss seinen bestehenden Vertrag allein wegen der Reform kündigen.

 

Kann ich mit meinem bestehenden Riester-Vertrag in die neue Förderung wechseln?

Ja.

Für bestehende Riester-Verträge wird es grundsätzlich die Möglichkeit geben, durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Anbieter in die neue Fördersystematik zu wechseln und ansonsten den bestehenden Vertrag weiterzuführen.

Das kann interessant sein – muss aber nicht automatisch besser sein.

Deshalb sollte vorher gerechnet werden:

Wie hoch ist meine bisherige Förderung?

Wie hoch wäre die Förderung nach dem neuen System?

Welche Vertragsgarantien bleiben bestehen?

Welche Auswirkungen hat der Wechsel langfristig?

Erst danach sollte eine Entscheidung getroffen werden.

 

Kann ich ab 2027 auch in einen neuen Altersvorsorgevertrag wechseln?

Auch das wird möglich.

Ein bestehender Riester-Vertrag kann grundsätzlich in einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag übertragen werden, ohne dass allein deshalb die bisher erhaltene Förderung zurückgezahlt werden muss.

 

Dabei muss allerdings genau hingeschaut werden.

Ein Wechsel kann beispielsweise

  • neue Abschlusskosten,

  • Vertriebskosten,

  • andere laufende Kosten,

  • andere Garantien,

  • ein anderes Anlagekonzept und

  • ein anderes Chancen-/Risikoverhältnis

 

mit sich bringen.

Nur weil ein Produkt neu ist, ist es nicht automatisch besser als ein bestehender Vertrag.

 

Bestehenden Riester-Vertrag kündigen?

Eine Kündigung sollte sehr genau überlegt werden.

Bei einer normalen Kündigung mit Auszahlung des Kapitals liegt regelmäßig eine sogenannte schädliche Verwendung vor.

Dann müssen grundsätzlich die erhaltenen

Zulagen und steuerlichen Vorteile

zurückgezahlt werden.

Zusätzlich können je nach Vertrag weitere wirtschaftliche Nachteile entstehen.

Deshalb sollte ein Riester-Vertrag nicht allein deshalb gekündigt werden, weil die aktuelle Wertentwicklung enttäuschend erscheint.

Vorher sollten mindestens vier Möglichkeiten miteinander verglichen werden:

1. Vertrag unverändert weiterführen

2. Beitrag reduzieren bzw. optimieren

3. Vertrag beitragsfrei stellen

4. ab 2027 Wechsel in die neue Förderung oder einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag

 

Erst danach lässt sich beurteilen, welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

Riester beitragsfrei stellen statt kündigen

Eine Beitragsfreistellung kann eine Alternative zur Kündigung sein.

Dabei werden keine weiteren Beiträge eingezahlt.

Das bereits vorhandene Vertragsvermögen verbleibt jedoch im Vertrag.

Ein wesentlicher Vorteil:

Bereits erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile müssen allein aufgrund der Beitragsfreistellung grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.

Allerdings entstehen möglicherweise weiterhin Kosten, während keine neuen Zulagen hinzukommen.

Deshalb sollte auch eine Beitragsfreistellung nicht automatisch als beste Lösung betrachtet werden.

 

Anbieterwechsel statt Kündigung

Auch ein Wechsel des Riester-Anbieters kann grundsätzlich möglich sein.

Dabei wird das vorhandene geförderte Altersvorsorgevermögen auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Die bisherige Förderung muss bei einem förderunschädlichen Anbieterwechsel grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.

 

Aber:

Wechselkosten und neue Abschluss- oder Vertriebskosten können den vermeintlichen Vorteil erheblich reduzieren.

Gerade bei älteren Verträgen sollte außerdem geprüft werden, welche Garantien oder Rechnungsgrundlagen durch einen Wechsel verloren gehen könnten.

 

Wohn-Riester: Riester-Guthaben für die eigene Immobilie

Riester-Kapital kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden.

Möglich sind beispielsweise:

  • Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie,

  • Tilgung eines entsprechenden Darlehens,

  • Erwerb bestimmter Genossenschaftsanteile,

  • altersgerechter Umbau und

  • unter bestimmten Voraussetzungen energetische Sanierungsmaßnahmen.

 

Dabei gelten besondere steuerliche Regelungen über das sogenannte Wohnförderkonto.

Deshalb sollte auch bei Wohn-Riester vorher geprüft werden, welche langfristigen steuerlichen Folgen die Entnahme hat.

 

Was passiert bei Rentenbeginn?

Bei klassischen Riester-Verträgen ist grundsätzlich eine lebenslange Altersleistung vorgesehen.

Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu

30 % des vorhandenen geförderten Altersvorsorgevermögens

als Kapital ausgezahlt werden.

Der verbleibende Teil dient grundsätzlich der Altersversorgung.

Die Leistungen aus geförderten Riester-Verträgen unterliegen in der Auszahlungsphase grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung.

Das bedeutet:

Während der Ansparphase erhältst Du Förderung und gegebenenfalls steuerliche Vorteile.

Die späteren Leistungen werden dafür grundsätzlich mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert.

 

Riester 2026: Neu abschließen oder lieber auf 2027 warten?

Diese Frage ist 2026 besonders interessant.

Eine pauschale Empfehlung, grundsätzlich bis 2027 zu warten, wäre genauso falsch wie die Empfehlung, jetzt unbedingt noch einen Riester-Vertrag abzuschließen.

Für einen Abschluss 2026 können beispielsweise sprechen:

  • hohe Kinderzulagen,

  • eine sehr hohe persönliche Förderquote,

  • ein kurzer Zeitraum bis zum Rentenbeginn,

  • bestimmte Garantiewünsche,

  • oder eine konkrete Nutzung von Wohn-Riester.

 

Für ein Abwarten bzw. einen Vergleich mit den neuen Möglichkeiten ab 2027 können insbesondere sprechen:

  • ein langer Anlagehorizont,

  • der Wunsch nach stärkerer Kapitalmarktbeteiligung,

  • höhere Renditeorientierung,

  • Interesse an einem Altersvorsorgedepot,

  • oder bislang fehlende Förderberechtigung.

 

2026 ist deshalb ein Jahr, in dem vor einem Neuabschluss besonders genau verglichen werden sollte.

 

Bestehender Riester-Vertrag: Jetzt überprüfen lassen

Du besitzt bereits einen Riester-Vertrag?

Dann würde ich nicht allein anhand des aktuellen Guthabens entscheiden, ob der Vertrag „gut“ oder „schlecht“ ist.

Für eine vernünftige Analyse sind insbesondere interessant:

  • Vertragsbeginn

  • aktuelles Vertragsguthaben

  • Summe Deiner bisherigen Eigenbeiträge

  • erhaltene Zulagen

  • steuerliche Vorteile

  • garantierte Leistung

  • prognostizierte Leistung

  • laufende Kosten

  • Fonds bzw. Anlagekonzept

  • Rentenfaktor

  • bisherige Wertentwicklung

  • verbleibende Laufzeit

  • aktuelle Förderquote

  • Familien- und Einkommenssituation.

 

Anschließend können wir vergleichen:

Weiterführen – optimieren – beitragsfrei stellen – Wohn-Riester nutzen – oder ab 2027 die neue geförderte Altersvorsorge prüfen.

 

Riester ist nicht automatisch gut – aber auch nicht automatisch schlecht

Gerade bei Riester wird häufig pauschal argumentiert.

 

Die einen sagen:

„Riester lohnt sich nicht.“

Die anderen verweisen ausschließlich auf die staatliche Förderung.

Beides greift zu kurz.

Ein Vertrag mit hohen Kosten und geringer Rendite wird nicht allein durch eine Zulage automatisch zu einer guten Altersvorsorge.

Umgekehrt kann ein bestehender Vertrag mit hohen Zulagen, guten Garantien oder einer attraktiven Förderquote durchaus sinnvoll sein.

Entscheidend ist deshalb immer die konkrete Berechnung des einzelnen Vertrages.

 

Du hast bereits einen Riester-Vertrag?

Dann schauen wir uns gemeinsam an, was tatsächlich darin steckt und welche der Möglichkeiten für Dich sinnvoll ist:

weiterführen | Beitrag optimieren | beitragsfrei stellen | Wohn-Riester | neue Förderung ab 2027 | Vertragswechsel

 
→ Riester-Vertrag überprüfen lassen

 

weiterführende Links:

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) 

Informationen des Bundesfinanzministeriums zur Altersvorsorgereform

 

Stand: August 2026

Quelle / Bildquellen: dieversicherer.de

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