top of page

Basis-Rente / Rüruprente | Hintergründe, Infos, Versicherungslösungen

Basisrente / Rürup-Rente 2026 – Altersvorsorge mit Steuervorteil

Die Basisrente – häufig auch Rürup-Rente genannt – verbindet private Altersvorsorge mit einer steuerlichen Förderung.

Besonders interessant kann sie für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Arbeitnehmer sein, die heute eine vergleichsweise hohe Steuerbelastung haben und zusätzlich für ihren Ruhestand vorsorgen möchten.

2026 können Beiträge zur sogenannten Basisversorgung bis zu hohen Beträgen steuerlich berücksichtigt werden.

Aber:

Ein Steuervorteil allein macht noch keine gute Altersvorsorge.

Kosten, Anlagekonzept, Vertragsflexibilität, Rentenfaktor und die spätere Besteuerung müssen ebenfalls betrachtet werden.

Was ist die Basisrente?

Die Basisrente ist eine private, kapitalgedeckte Altersvorsorge.

Sie gehört steuerlich – genauso wie die gesetzliche Rentenversicherung und bestimmte berufsständische Versorgungswerke – zur sogenannten Basisversorgung bzw. ersten Schicht der Altersvorsorge.

Im Unterschied zu einer normalen privaten Rentenversicherung ist sie jedoch bewusst stärker auf die Altersversorgung ausgerichtet.

Der Gesetzgeber schreibt deshalb unter anderem vor:

Das angesparte Kapital wird grundsätzlich nicht als einmalige Kapitalauszahlung ausgezahlt, sondern dient der lebenslangen Rentenzahlung.

Bei heute abgeschlossenen Verträgen kann die Altersrente frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.

Basisrente bedeutet lebenslange Rente

Einer der wichtigsten Unterschiede zu einem normalen ETF-Depot oder einer privaten Rentenversicherung:

Bei der Basisrente besteht grundsätzlich kein normales Kapitalwahlrecht.

Du kannst also nicht einfach mit 67 sagen:

„Ich möchte jetzt mein komplettes Vertragsguthaben auf mein Konto überwiesen bekommen.“

Das vorhandene Kapital wird grundsätzlich in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt.

Das kann ein Vorteil sein:

Die Rente läuft, egal wie alt Du wirst.

Es bedeutet aber gleichzeitig:

Du gibst einen erheblichen Teil Deiner späteren finanziellen Flexibilität auf.

Genau deshalb sollte die Basisrente nicht ausschließlich wegen der Steuerersparnis abgeschlossen werden.

Basisrente 2026 – so hoch ist der steuerliche Höchstbetrag

Beiträge zur Basisversorgung können 2026 grundsätzlich bis zu folgenden Höchstbeträgen als Sonderausgaben berücksichtigt werden:

2026                                                       maximal berücksichtigungsfähig

Ledige / Einzelveranlagung                            30.826 € pro Jahr

zusammen veranlagte Ehegatten                 61.652 € pro Jahr

 

Seit 2023 sind entsprechende Altersvorsorgeaufwendungen innerhalb des verfügbaren Höchstbetrags grundsätzlich zu 100 % steuerlich berücksichtigungsfähig.

Das entspricht theoretisch bis zu:

2.568,83 € monatlich bei Ledigen

bzw.

5.137,67 € monatlich bei zusammen veranlagten Ehepaaren.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder diese Beträge zusätzlich vollständig in eine Basisrente einzahlen und steuerlich geltend machen kann.

Gesetzliche Rentenversicherung und Versorgungswerk zählen mit

Der Höchstbetrag gilt nicht ausschließlich für die Basisrente.

In denselben steuerlichen Förderrahmen fallen beispielsweise auch Beiträge zur

gesetzlichen Rentenversicherung

und zu bestimmten

berufsständischen Versorgungswerken.

Bei Arbeitnehmern ist deshalb ein Teil des Höchstbetrages bereits durch die gesetzliche Rentenversicherung belegt.

Ein Selbstständiger, der keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk zahlt, kann dagegen unter Umständen einen wesentlich größeren Teil des Höchstbetrags für seine Basisrente nutzen.

Deshalb ist die Basisrente besonders für Selbstständige interessant

Ein Selbstständiger hat häufig

keinen Arbeitgeberzuschuss zur Altersvorsorge

und möglicherweise auch keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Gleichzeitig können bei einem erfolgreichen Unternehmen hohe zu versteuernde Einkünfte entstehen.

Hier kann die Basisrente zwei Dinge miteinander verbinden:

langfristigen Aufbau einer lebenslangen Altersrente

und

Reduzierung des heute zu versteuernden Einkommens.

Gerade bei schwankenden Einkommen kann außerdem interessant sein, Beiträge flexibel zu gestalten.

Sonderzahlungen – besonders interessant in guten Geschäftsjahren

Viele Basisrentenverträge erlauben neben regelmäßigen Beiträgen zusätzliche Sonderzahlungen.

Das kann für Selbstständige interessant sein.

Beispiel:

Das Geschäftsjahr läuft besser als erwartet und im November zeichnet sich ein hoher Gewinn ab.

Dann kann – abhängig vom Vertrag und noch verfügbarem steuerlichen Höchstbetrag – eine zusätzliche Einzahlung in die Basisrente vorgenommen werden.

Dadurch wird

mehr Altersvorsorge aufgebaut

und gleichzeitig kann sich das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Gerade deshalb muss eine Basisrente nicht zwingend nur aus einem hohen festen Monatsbeitrag bestehen.

Eine mögliche Strategie kann sein:

moderater Grundbeitrag + flexible Sonderzahlungen in guten Jahren.

Wie hoch ist die tatsächliche Steuerersparnis?

Die Steuerersparnis entspricht nicht einfach dem eingezahlten Beitrag.

Entscheidend ist insbesondere der persönliche Grenzsteuersatz.

Vereinfacht:

Wer einen hohen persönlichen Steuersatz besitzt, profitiert von einem steuerlich abzugsfähigen Beitrag stärker als jemand mit sehr niedrigem steuerpflichtigem Einkommen.

Vereinfachtes Beispiel

Ein Selbstständiger zahlt:

10.000 €

in eine Basisrente ein.

Unterstellen wir vereinfacht einen persönlichen steuerlichen Grenzsatz von rund:

40 %

Dann kann sich daraus grob eine Steuerentlastung in einer Größenordnung von:

rund 4.000 €

ergeben.

Das ist lediglich eine vereinfachte Darstellung.

Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von Einkommen, Familienstand, sonstigen Vorsorgeaufwendungen und der individuellen steuerlichen Situation ab.

Wichtig:
Steuerersparnis ist nicht Rendite.

Wenn Du 10.000 € einzahlst und dadurch beispielsweise 4.000 € weniger Einkommensteuer zahlst, bedeutet das nicht automatisch eine Rendite von 40 % auf Deinen Vertrag.

Du erhältst vielmehr einen steuerlichen Vorteil heute, während die spätere Basisrente grundsätzlich versteuert wird.

Deshalb muss man Anspar- und Rentenphase gemeinsam betrachten.

Wie wird die Basisrente 2026 versteuert?

Die Basisrente wird steuerlich grundsätzlich wie die gesetzliche Altersrente behandelt.

Wer 2026 erstmals eine entsprechende Altersrente bezieht, hat einen Besteuerungsanteil von:

84 %

16 % der maßgeblichen ersten vollen Jahresrente bilden grundsätzlich den Ausgangspunkt für den persönlichen steuerfreien Rentenbetrag.

Mit jedem neuen Rentnerjahrgang steigt der Besteuerungsanteil nach aktueller Rechtslage um 0,5 Prozentpunkte.

Die vollständige Besteuerung wird damit nicht – wie früher vorgesehen – bereits 2040 erreicht, sondern für einen Rentenbeginn im Jahr:

2058

Wichtig: Besteuerungsanteil bedeutet nicht persönlicher Steuersatz

Wenn eine Rente beispielsweise zu 84 % steuerpflichtig ist, bedeutet das nicht:

84 % Steuer.

Die 84 % bestimmen lediglich, welcher Anteil der Rente grundsätzlich in die steuerliche Berechnung einfließt.

Wie viel Einkommensteuer tatsächlich entsteht, hängt unter anderem von

  • Gesamteinkommen im Ruhestand

  • Grundfreibetrag

  • sonstigen Einkünften

  • Familienstand

  • Werbungskosten und Sonderausgaben

  • dem dann geltenden Einkommensteuertarif

 

ab.

ETF-Basisrente – Altersvorsorge mit Kapitalmarktchancen

Eine moderne Basisrente muss nicht zwangsläufig eine klassische Rentenversicherung mit überwiegend verzinslicher Anlage sein.

Es gibt auch fondsgebundene Basisrenten, bei denen das Vertragsvermögen beispielsweise in

Aktienfonds oder ETFs

investiert werden kann.

Gerade bei einer langen Laufzeit kann das interessant sein.

Damit verbindet man:

Kapitalmarktanlage + steuerlichen Sonderausgabenabzug + lebenslange Verrentung.

Aber auch hier gilt:

Eine ETF-Basisrente ist nicht dasselbe wie ein eigenes ETF-Depot.

Beim normalen ETF-Sparplan kannst Du grundsätzlich jederzeit

Beiträge ändern, verkaufen, Kapital entnehmen oder Dein Depot anderweitig verwenden.

Bei der Basisrente ist das angesparte Vermögen dagegen langfristig für die Altersvorsorge gebunden.

ETF-Sparplan oder ETF-Basisrente?

Beide Lösungen können sinnvoll sein – erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.

ETF-Basisrentefreier                                                     ETF-Sparplan

steuerlicher Sonderausgabenabzug möglich             keine entsprechende Basisrenten-Förderung

lebenslange Rentenzahlung                                          Kapital frei verfügbar

kein normales Kapitalwahlrecht                                   Kapitalentnahme jederzeit möglich

Kapital langfristig gebunden                                         hohe Flexibilität

steuerlich geförderter Vorsorgemantel                       normales Depot

spätere Rente nachgelagert besteuert                        Besteuerung nach Regeln für Kapitalanlagen

Hinterbliebenenschutz eingeschränkt                         Depot grundsätzlich vererbbar

Vertrag verursacht Kosten                                             Depot häufig kostengünstiger

 

Deshalb halte ich die Frage

 

„Basisrente oder ETF?“

 

für zu kurz gegriffen.

 

Interessanter ist häufig:

Wie viel meines Vermögens möchte ich steuerlich gefördert und lebenslang verrenten – und wie viel möchte ich flexibel verfügbar halten?

Eine Kombination kann deshalb sinnvoller sein als ein reines Entweder-oder.

Garantien – wie viel Sicherheit brauche ich?

Basisrenten können unterschiedlich aufgebaut sein.

Beispielsweise:

klassisch

fondsgebunden mit Garantien

oder

stärker fonds-/ETF-orientiert ohne hohe Beitragsgarantien.

Mehr Garantie bedeutet regelmäßig:

mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit bei der Kapitalanlage.

Bei einer langen Laufzeit kann eine hohe Garantie einen großen Teil des Kapitals in sicherheitsorientierte Anlagen zwingen und damit die langfristigen Renditechancen reduzieren.

Deshalb sollte die Frage nicht lauten:

„Welcher Vertrag garantiert am meisten?“

Sondern:

„Wie viel Garantie benötige ich tatsächlich?“

Rentenfaktor – bei fondsgebundenen Verträgen besonders wichtig

Bei einer fondsgebundenen Basisrente wird häufig viel über

Fonds, ETFs und mögliche Wertentwicklung

gesprochen.

Mindestens genauso wichtig ist aber:

Wie wird mein angespartes Kapital später in eine lebenslange Rente umgerechnet?

Hier kommt der Rentenfaktor ins Spiel.

Ein Rentenfaktor von beispielsweise

25 € je 10.000 € Kapital

würde bedeuten:

Aus 100.000 € Verrentungskapital ergeben sich nach diesem Faktor:

250 € monatliche Rente.

Bei einem langfristigen Vertrag sollte deshalb geprüft werden:

  • Ist der Rentenfaktor garantiert?

  • Unter welchen Voraussetzungen darf er verändert werden?

  • Welche Rechnungsgrundlagen gelten?

  • Gibt es Besserstellungsregelungen zum Rentenbeginn?

 

Ein hoher prognostizierter Depotwert hilft nur begrenzt, wenn die spätere Verrentung ungünstig ausgestaltet ist.

Kosten – gerade bei langen Laufzeiten entscheidend

Auch die Kosten gehören transparent betrachtet.

Dazu können gehören:

  • Abschluss- und Vertriebskosten

  • Verwaltungskosten

  • Fondskosten

  • Kosten für Garantien

  • und gegebenenfalls weitere Vertragskosten.

 

Bei einer Laufzeit von 20, 30 oder 40 Jahren können kleine Kostenunterschiede einen erheblichen Einfluss auf das spätere Vertragsvermögen haben.

Deshalb sollte nicht nur gefragt werden:

„Wie viel Steuer spare ich?“

sondern ebenso:

„Was kostet mich der Vertrag über die gesamte Laufzeit?“
Kann ich eine Basisrente kündigen?

Eine klassische Kündigung mit Auszahlung des Vertragsguthabens ist bei einer steuerlich anerkannten Basisrente grundsätzlich nicht vorgesehen.

Das unterscheidet sie erheblich von vielen anderen privaten Altersvorsorgeprodukten.

Wenn Du keine Beiträge mehr zahlen möchtest, kann der Vertrag je nach Bedingungen beispielsweise

beitragsfrei gestellt

oder der Beitrag reduziert werden.

Das angesparte Vermögen bleibt jedoch grundsätzlich für die spätere Rentenzahlung gebunden.

Genau deshalb sollte die Entscheidung gut überlegt sein.

Eine Basisrente eignet sich nicht für Geld, das Du vielleicht in fünf Jahren für

Immobilie, Selbstständigkeit, Auto oder andere größere Anschaffungen

benötigst.

Keine Beleihung, Übertragung oder freie Kapitalisierung

Die steuerliche Förderung ist an klare gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.

Ansprüche aus einem Basisrentenvertrag dürfen grundsätzlich nicht

vererblich, frei übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar

sein.

Das klingt zunächst nach einem Nachteil.

Diese starke Zweckbindung ist aber gleichzeitig der Grund dafür, dass die Basisrente steuerlich als echte Altersversorgung behandelt wird.

Was passiert bei Tod?

Auch hier unterscheidet sich die Basisrente erheblich von einem normalen Depot.

Ohne entsprechende Hinterbliebenenregelung kann vorhandenes Vertragsvermögen nicht einfach frei an beliebige Personen vererbt werden.

Ein steuerlich zulässiger Hinterbliebenenschutz kann insbesondere für

Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner und entsprechend berücksichtigungsfähige Kinder

vereinbart werden.

Das sollte bereits bei Vertragsabschluss berücksichtigt werden.

Wichtig für unverheiratete Paare

Ein unverheirateter Lebenspartner kann bei der Basisrente nicht ohne Weiteres genauso begünstigt werden wie bei einer normalen privaten Rentenversicherung oder einem Wertpapierdepot.

Wer in einer solchen Partnerschaft lebt, sollte die Hinterbliebenenabsicherung deshalb besonders sorgfältig planen.

Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Basisrente kann mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) kombiniert werden.

Das kann steuerlich interessant sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Denn dadurch kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Teil bzw. der entsprechende Beitrag der Berufsunfähigkeitsabsicherung innerhalb der Basisversorgung steuerlich berücksichtigt werden.

Aber:
BU in der Basisrente hat nicht nur Vorteile.

Eine solche Kombination ist weniger flexibel als eine separat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bei späteren Änderungen beispielsweise

Beitrag reduzieren, Altersvorsorge beitragsfrei stellen, Anbieter wechseln oder Vorsorge und BU voneinander trennen

kann die Kopplung problematisch werden.

Außerdem wird eine BU-Rente aus einer entsprechend steuerlich geförderten Basisversorgung anders besteuert als eine klassische private BU-Rente.

Deshalb sollte die Frage

„BU separat oder in die Basisrente integrieren?“

immer individuell geprüft werden.

Basisrente und Erwerbsminderung

Auch eine ergänzende Absicherung gegen Erwerbsminderung kann grundsätzlich Bestandteil eines steuerlich begünstigten Basisrentenvertrages sein.

Ob eine solche Lösung sinnvoll ist, hängt aber stark vom Beruf und den persönlichen Absicherungszielen ab.

Für viele Berufstätige ist eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich zielgerichteter, weil dort der konkret ausgeübte Beruf abgesichert werden kann.

Für wen kann die Basisrente besonders interessant sein?
 
Selbstständige und Freiberufler

Für diese Gruppe wurde die Basisrente ursprünglich besonders interessant konzipiert.

Wer keine oder nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, kann einen großen steuerlichen Förderrahmen zur Verfügung haben.

Gutverdienende Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer mit hohem Einkommen können profitieren.

Allerdings sind bereits Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrags zu berücksichtigen.

Freiberufler mit Versorgungswerk

Auch Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte oder andere Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks können grundsätzlich eine Basisrente nutzen.

Beiträge zum Versorgungswerk beanspruchen allerdings ebenfalls einen Teil des steuerlichen Höchstbetrags.

Personen mit stark schwankenden Einkommen

Hier können flexible Sonderzahlungen interessant sein.

In wirtschaftlich guten Jahren wird mehr eingezahlt, in schwächeren Jahren weniger.

Personen mit hoher heutiger Steuerbelastung

Die steuerliche Wirkung kann besonders interessant sein, wenn der persönliche Grenzsteuersatz heute vergleichsweise hoch ist und im Ruhestand voraussichtlich niedriger ausfällt.

Das muss allerdings individuell betrachtet werden.

Für wen kann eine Basisrente weniger geeignet sein?

Eine Basisrente kann weniger passend sein, wenn

  • hohe Flexibilität wichtig ist,

  • das Kapital möglicherweise vor Rentenbeginn benötigt wird,

  • eine größere Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn gewünscht wird,

  • Vermögen frei an beliebige Personen vererbt werden soll,

  • nur ein sehr niedriger persönlicher Steuervorteil entsteht,

  • eine sehr kurze Laufzeit besteht,

  • oder der angebotene Vertrag hohe Kosten und geringe Renditechancen besitzt.

 
Die Steuerersparnis sollte nie allein über die Entscheidung bestimmen.
Basisrente oder private Rentenversicherung?

Auch diese beiden Produkte erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Basisrente                                                                               private Rentenversicherung

hoher steuerlicher Sonderausgabenabzug möglich         Beiträge grundsätzlich aus versteuertem Einkommen

kein normales Kapitalwahlrecht                                           Kapitaloption häufig möglich

lebenslange Rente vorgesehen                                            Rente und/oder Kapital je nach Vertrag

eingeschränkte Vererbbarkeit                                              flexiblere Begünstigung

Kapital langfristig gebunden                                                 höhere Flexibilität

nachgelagerte Besteuerung                                                  steuerliche Behandlung abhängig von Auszahlungsform

besonders für hohe Steuerbelastung interessant             stärker auf Flexibilität ausgerichtet

 

 

Auch hier muss nicht zwingend entweder/oder entschieden werden.

Basisrente, bAV, private Rente oder ETF?

Eine sinnvolle Altersvorsorge kann aus mehreren Bausteinen bestehen.

Beispielsweise:

  • gesetzliche Rente / Versorgungswerk

  • betriebliche Altersvorsorge

  • Basisrente

  • freies ETF-Depot bzw. private Altersvorsorge

Die einzelnen Bausteine erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Basisrente:

Steuerliche Förderung + lebenslange Versorgung.

bAV:

Arbeitgeberförderung + Bruttoentgeltumwandlung.

private Rentenversicherung:

Flexibilität + gegebenenfalls lebenslange Verrentung.

ETF-Depot:

hohe Flexibilität + freie Verfügbarkeit.

Entscheidend ist deshalb nicht, welches einzelne Produkt „das beste“ ist.

Entscheidend ist die richtige Mischung.
Bestehende Basisrente überprüfen lassen

Du besitzt bereits eine Rürup- bzw. Basisrente?

Dann würde ich nicht allein auf den aktuellen Vertragswert oder die prognostizierte Rente schauen.

Interessant sind insbesondere:

  • bisher eingezahlte Beiträge

  • Vertragskosten

  • Fonds bzw. ETFs

  • Garantien

  • garantierter Rentenfaktor

  • aktuelle Fondsauswahl

  • Wechselmöglichkeiten innerhalb des Vertrages

  • Hinterbliebenenschutz

  • eingeschlossene BU

  • Beitragsflexibilität

  • Sonderzahlungsmöglichkeiten

  • bisherige Entwicklung

  • verbleibende Laufzeit

  • aktuelle steuerliche Situation.

 

Denn auch ein bestehender Basisrentenvertrag kann möglicherweise optimiert werden, ohne ihn komplett infrage zu stellen.

Basisrente 2026 – mein Fazit

Die Basisrente kann ein sehr interessanter Altersvorsorgebaustein sein.

Vor allem für

Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hoher Steuerbelastung

kann der steuerliche Sonderausgabenabzug einen erheblichen Vorteil bieten.

Gleichzeitig erkauft man diesen Vorteil mit einer klaren Zweckbindung:

Das Geld ist für die Altersrente bestimmt und nicht frei verfügbar.

Deshalb würde ich eine Basisrente niemals ausschließlich mit

„Damit sparst Du Steuern“

begründen.

Die entscheidende Rechnung lautet vielmehr:

  • Wie viel zahle ich tatsächlich ein?

  • Wie hoch ist meine Steuerentlastung?

  • Wie wird das Kapital investiert?

  • Welche Kosten entstehen?

  • Wie flexibel ist der Vertrag?

 

Welche lebenslange Rente bekomme ich dafür später?

Erst dann lässt sich beurteilen, ob eine Basisrente wirklich zu Dir passt.

Basisrente berechnen und vergleichen

Wir können gemeinsam unterschiedliche Möglichkeiten betrachten:

  • klassische Basisrente

  • fondsgebundene Basisrente

  • ETF-orientierte Basisrente

  • Basisrente mit bzw. ohne BU

und Alternativen wie

  • private Rentenversicherung, bAV oder freies ETF-Depot.

Basisrente berechnen
Bestehenden Rürup-Vertrag prüfen lassen
Persönliche Altersvorsorgeberatung vereinbaren

 

 

Links zur Thematik:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260420-vorsorgen-und-steuern-sparen

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

 

Stand: August 2026

Die steuerlichen Ausführungen stellen allgemeine Informationen dar und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von der persönlichen steuerlichen Situation ab.

bottom of page