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KFZ-Versicherung | Versicherungslösungen | Infos zu KFZ-Haftpflicht, Kasko & Schaden-freiheitsrabatt | Was tun im Schadensfall?

Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?

 

Wer sich mit Auto, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor auf die Straße begibt, muss sein Fahrzeug versichern. Denn ohne die Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße - das hat der Gesetzgeber so festgelegt.


Die Kfz-Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.


Weitere optionale Fahrzeugversicherungen bieten zusätzliche Sicherheit, sie übernehmen zum Beispiel nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland die Kosten für eine sichere Rückkehr nach Hause. Für viele Autofahrer ist die Kaskoversicherung wichtig, schließlich zahlt sie die Schäden am eigenen Fahrzeug.

Podcast Risiko: LebenFolge 06: Enrico Brisannik: Mit 30 Tonnen unterwegs
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Das sind die Leistungen einer Kfz-Haftpflichtversicherung

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie entschädigt die Unfallopfer. Sie kommt unter anderem auf für:

 

Schäden am fremden Fahrzeug, zum Beispiel:

  • Abschleppkosten  

  • Gutachterkosten

  • Reparaturkosten 

  • Nutzungsausfall  

  • Mietwagenkosten 

  • Wertminderung 

  • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden 

  • An- und Abmeldekosten 

  • Anwaltskosten 

weiteren Sachschäden, z. B.:

  • Schäden an Gebäuden 

  • Verkehrseinrichtungen 

 

Personenschäden, z. B.:

  • Behandlungskosten

  • Verdienstausfall 

  • Schmerzensgeld

  • Rente 

  • Beerdigungskosten

  • Hinterbliebenengeld

 

Unbegründete Ansprüche abwehren

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft die Schadenersatzansprüche des Unfallopfers. Sind diese unberechtigt, wehrt sie sie ab – auf ihre Kosten. Sind die Schadenersatzansprüche begründet, leistet der Versicherer den Schadenersatz in Geld. Übrigens: Nicht nur der Geschädigte selbst hat Ansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch Krankenkasse, gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung und der Arbeitgeber holen sich ihre Aufwendungen von der Kfz-Haftpflichtversicherung zurück.

Wie viel zahlt die Kfz-Haftpflicht?

 

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss.

 

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden 

  • bis zu 1.220.000 Euro für Sachschäden 

  • 50.000 Euro für reine Vermögensschäden

 

In der Regel bieten die Versicherungsunternehmen aber deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an, beispielsweise bis zu 100 Millionen Euro.

Wissenswertes: Autokauf

 

Wenn es bei der Probefahrt kracht

 

Natürlich gehört zur Kaufentscheidung eine Probefahrt. Je nachdem, ob man sein Auto beim Händler oder von privat kauft, ist die Situation im Falle eines Unfalls unterschiedlich.

Kauf von privat

Beim Privatkauf ist das Fahrzeug auch während der Probefahrt auf den Verkäufer zugelassen und versichert. Verursacht der Interessent einen Unfall, muss die Haftpflichtversicherung des (Noch-) Eigentümers den Schaden am gegnerischen Fahrzeug bezahlen. Der Eigentümer wird im Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft.

 

Unbedingt beachten: Vor der Probefahrt sollten Verkäufer und Käufer schriftlich festhalten, wer für eventuelle Schäden am Fahrzeug und die Rückstufung aufkommt.

Kauf beim Händler

Beim Fachhändler können Interessierte davon ausgehen, dass die Fahrzeuge vollkaskoversichert sind. Die Versicherung kümmert sich um alles, wenn es bei der Probefahrt zu einem Unfall kommt. Trotzdem gilt: Vor der Probefahrt unbedingt erkundigen, ob dafür auch tatsächlich eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde und wie hoch der Selbstbehalt ist. Nicht selten wird ein Selbstbehalt von 1.000 Euro vereinbart.

 

Schwarz auf weiß: der Kaufvertrag

Standardisierte Vertragsformulare gibt es im Internet. Käufer und Verkäufer sollten darauf achten, dass auf Vorschäden und Mängel eines Gebrauchtwagens ehrlich hingewiesen wird. Bei arglistiger Täuschung kann der Kunde ansonsten sein Geld zurückverlangen.


Der Verkäufer eines Fahrzeugs sollte seinen Versicherer mit einer Kopie des Kaufvertrags, auf dem Datum und Uhrzeit der Übergabe vermerkt sind, über den Eigentümerwechsel informieren.

 

Wichtig: Die Kfz-Steuerpflicht endet mit der Abmeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde.

Vorsicht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt zunächst nur vorläufig

 

Wenn Autofahrer ihren Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, kann der Versicherungsschutz rückwirkend verloren gehen und das Fahrzeug wird behördlich stillgelegt. Beim Kauf von einem privaten Anbieter ist das Fahrzeug oft noch in Gebrauch und zugelassen. Der Käufer übernimmt mit dem Fahrzeug zunächst auch dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie bleibt bis zur Ummeldung durch den neuen Halter bestehen.

Was sind Kaskoversicherungen?

 

Mit einer Kaskoversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem eigenen Fahrzeug versichern. Pflicht ist sie nicht, dennoch besitzen ca. 85 Prozent aller Pkw-Fahrer eine Kaskoversicherung.

Das sind die Leistungen der Voll- und Teilkaskoversicherung

 

Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Schäden versichert sind. In der Regel sind das Schäden durch

 

  • Kollisionen mit Haarwild

  • Glasbruch

  • Fahrzeugdiebstahl/Einbruchsversuch

  • Diebstahl/Beschädigung von Zubehör

  • Hagel/Sturm

  • Überschwemmung

  • Brand

 

Die Vollkaskoversicherung ersetzt – zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung – weitere Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.

 

Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung

 

Versicherungskunden können darüber hinaus bei der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Der Kunde übernimmt dann im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst, zum Beispiel 150 Euro oder 300 Euro – auch dadurch lässt sich die Höhe des Beitrags beeinflussen. Dreh- und Angelpunkt ist aber der Schadenfreiheitsrabatt.

 

Der Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung

 

Wenn der Versicherungskunde über viele Jahre keine Unfälle oder Schäden meldet, können dadurch die Beiträge sinken. Die Versicherer sprechen hier vom Schadenfreiheitsrabatt. Das heißt, sie gewähren dem Kunden – je nach Anzahl der schadenfreien Jahre – einen finanziellen Nachlass.

 

Ein Beispiel: Schließt ein Fahranfänger erstmalig einen Vertrag ab, zahlt er in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkaskoversicherung in der Regel mehr Beiträge als für einen Vertrag, der bereits viele Jahre unfallfrei läuft. Der Einfluss einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse auf den Beitrag ist dabei von Versicherer zu Versicherer verschieden. Auch Sondereinstufungen eines Versicherers, zum Beispiel durch einen sogenannten „Rabattschutz“, werden nur unternehmensindividuell berücksichtigt und können nicht auf einen anderen Versicherer übertragen werden.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit für die Kasko?

 

Die Kfz-Kaskoversicherung muss in der Regel nur teilweise oder gar nicht für die am Fahrzeug entstandenen Schäden aufkommen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Der Versicherer kann die Leistung anteilig kürzen. Entscheidend ist dabei die Schwere der Fahrlässigkeit.

 

Beispiele für eine grobe Fahrlässigkeit sind Fahren unter Alkoholeinfluss und das Überfahren einer roten Ampel. Auch in anderen Versicherungssparten spielt die grobe Fahrlässigkeit eine wichtige Rolle.

Welche Folgen hat Alkohol am Steuer für die Kfz-Versicherung?

 

Wer mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut hat, gilt als relativ fahrunfähig. Einzige Ausnahme: Für unter 21-Jährige und für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot, also 0,0 Promille. Die relative Fahrunfähigkeit gilt allerdings nur, wenn noch weitere Indizien wie alkoholtypische Fahrfehler, Sprachschwierigkeiten oder ein beeinträchtigter Gang hinzukommen.

 

Folgen für die Kfz-Haftpflichtversicherung:

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des alkoholisierten Versicherungskunden übernimmt immer den Schaden des Verkehrsopfers. Das Verkehrsopfer geht auch dann nicht leer aus, obwohl der Fahrer alkoholisiert gefahren ist.

 

Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, kann von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden, und zwar grundsätzlich bis zu einer Grenze von 5.000 Euro. Die Regress-Grenzen sind in der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung geregelt.

 

Folgen für die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung:

 

Der Kaskoversicherer kann bereits bei relativer Fahrunfähigkeit die Leistungen kürzen.​​​​​​​

 

Übrigens: Es gibt Anbieter am Markt, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Das gilt allerdings nicht für Schäden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurden oder beim Diebstahl des Fahrzeuges.

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Füße aus dem Fenster

Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?

 

Wer keine Autounfälle verursacht, erhält einen günstigeren Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Der Versicherer gewährt den Schadenfreiheitsrabatt. Die jeweilige Höhe ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherer.

 

Der Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wird jeweils zum 1. Januar für das vergangene Kalenderjahr neu eingestuft. Liegt kein Versicherungsschaden vor, wird man in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Eine Rückstufung erfolgt, wenn im abgelaufenen Kalenderjahr Schäden am Auto der Versicherung gemeldet wurden. Maßgeblich ist hier der Tag der Schadenmeldung. Wirksam wird die Neueinstufung stets zur ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr.

 

GUT ZU WISSEN

Für den Schadenfreiheitsrabatt ist nicht die Höhe des einzelnen Schadens ausschlaggebend, sondern die Anzahl der Schäden. Mehrere kleine Unfälle können zu einem höheren Rabattverlust führen als ein großer Schaden.

 

Wie können Autofahrer ihren Schadenfreiheitsrabatt beeinflussen?

 

Den Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Aus gutem Grund: Hier können Autofahrer selbst Einfluss darauf nehmen, ob sie einen Schaden bei sich oder anderen Verkehrsteilnehmer verursachen. Autofahrer, die keine oder wenig Schäden verursachen, werden so mit günstigeren Beiträgen belohnt.

 

Warum gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt in der Teilkaskoversicherung?

 

Die Teilkaskoversicherung beinhaltet Risiken, die der Versicherungsnehmer selbst nicht direkt beeinflussen kann. Warum sollte man für einen Brand, Glasbruch oder Diebstahl mit einem schlechten Schadenfreiheitsrabatt bestraft werden, wenn man nicht dafür verantwortlich ist?

 

Können Autofahrer ihren Schadenfreiheitsrabatt behalten, selbst wenn sie einen Schaden hatten?

 

Nach einem Schadensfall können Autofahrer unter bestimmten Voraussetzungen ihren Schadenfreiheitsrabatt behalten. Dafür müssen sie die Kosten für den Schaden nachträglich aus eigener Tasche begleichen.

 

Prinzipiell funktioniert das so: Der Versicherer reguliert zunächst den Schaden am Auto. Der Versicherer ist hier verpflichtet, den Autofahrer über die Kosten für den Schaden zu informieren. Nach dieser Mitteilung hat der Kunde dann 6 Monate Zeit, diese Kosten der Versicherung zu erstatten. In diesem Fall behält der Kunde seinen Schadenfreiheitsrabatt. Begleicht er die Kosten hingegen nicht, wird der Vertrag zum Jahreswechsel bzw. zur Hauptfälligkeit in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

Was passiert mit dem Schadenfreiheitsrabatt bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung?

 

Wechselt ein Autofahrer den Anbieter seiner Kfz-Versicherung, kann er in der Regel seinen Schadenfreiheitsrabatt zum neuen Versicherer mitnehmen. Er muss dafür noch nicht mal tätig werden: Die neue Kfz-Versicherung erfragt elektronisch beim Vorversicherer den Status des Schadenfreiheitrabatts. Möglich wird das mit dem sogenannten Versichererwechselbescheinigungsverfahren (VWB-Verfahren). Der GDV fungiert hier als Schnittstelle zwischen den einzelnen Versicherern.

 

Wie lange muss der Versicherungsschutz bestehen, um den Schadenfreiheitsrabatt zu bekommen?

 

Eine Umstufung in einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt kann nur erfolgen, wenn mindestens sechs Monate ununterbrochen Versicherungsschutz bestanden hat. Bei weniger als sechs Monaten bleibt die Rabatteinstufung unverändert.

 

Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenfreiheitsrabatt aus?

 

Es gibt mehrere Möglichkeiten, warum der Versicherungsschutz unterbrochen werden kann. Dazu zählen etwa die Kündigung eines Vertrages, die Stilllegung, der Verkauf, die Verschrottung oder der Diebstahl eines Fahrzeugs. Diese Unterbrechungen können sich auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken. In welcher Form, zeigt die Tabelle:

Dauer der Unterbrechung des Versicherungsschutzes >>> Folgen für Schadenfreiheitsrabatt

  • Kürzer als 6 Monate   >>> Der Rabatt verbessert sich, es erfolgt eine Umstufung im nächsten Jahr.

  • Länger 6 Monate         >>> Der Rabatt bleibt gleich, es erfolgt keine Umstufung im nächsten Jahr.

  • Länger als 12 Monate >>> Beim Schadenverlauf wird für jedes weitere angefangene Kalenderjahr seit der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr abgezogen. Das heißt, der Schadenfreiheitsrabatt sinkt allmählich.

  • Länger als 7 Jahre       >>> Der Schadenfreiheitsrabatt verfällt komplett.

Quelle / Bildquellen: dieversicherer.de

Unter dem Auto

Schaden passiert oder gar selber verursacht? Keine Panik - so gehst Du richtig vor:

Ein Schaden ist schnell passiert. Wenn Du diesen verursacht hast oder für selbigen in der Verantwortung stehst, musst Du einige Dinge beachten, um Deinen Versicherungsschutz richtig zu nutzen. Der wichtigste Tipp für die Zeit danach: Bewahre einen kühlen Kopf und komm zeitnah Deinen Pflichten nach, damit die Versicherung den Schadenfall auch korrekt regulieren kann. Es hat sich bewährt, nach den folgenden fünf Schritten vorzugehen:

 

1. Den Schaden dokumentieren

 

Ob Lackkratzer oder der Sprung in der Vase – viele Schäden sind Sachschäden. Gerade bei Sachschäden ist es sinnvoll, den beschädigten oder zerstörten Gegenstand zu fotografieren. Mache wenn möglich mehrere Bilder, die den entstandenen Schaden aus unterschiedlichen Perspektiven dokumentieren. Tausche mit dem Geschädigten Adressen und Telefonnummern aus. Diese Angaben benötigen wir später bei der Schadenmeldung. Du kannst auch ein kurzes Gedächtnisprotokoll erstellen: Halte in einigen Stichpunkten die Ereignisse, die zum Schaden führten, schriftlich fest. Ideal ist eine chronologische Reihenfolge, die Dir als Gedächtnisstütze dient. Denn bei der Schadenmeldung werden wir den Hergang des Schadens für die Versicherung rekonstruieren müssen.

Achtung: auch als Geschädigter hast Du einige Pflichten: Bewahre die beschädigten Gegenstände solange auf, bis der Schaden vollständig reguliert ist. Denn unter Umständen müssen diese von einem Sachverständigen begutachtet werden, oder wir müssen den Gegenstand der Versicherung einsenden. Halte zur Schadenregulierung ebenfalls Quittungen über den Kauf bereit.

2. Nicht vorschnell handeln

 

Eine der wichtigsten Aufgaben der Versicherung ist, für Dich den Versicherungsfall zu prüfen. Die Versicherung stellt dabei fest, ob die Ansprüche gegen Dich auf Schadenersatz gerechtfertigt sind oder nicht. Zulässige Forderungen werden beglichen – und unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Geschädigten, tritt die Versicherung für Dich vor Gericht auf. Der sogenannte passive Rechtsschutz durch die Haftpflicht übernimmt dann auch alle notwendigen Kosten. Um der Prüfung durch die Versicherung nicht vorzugreifen, solltest Du auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis abgeben. Du solltest auch niemals Zahlungen leisten, um den Schaden zu ersetzen, bevor wir überhaupt Kontakt mit Deiner Versicherung aufgenommen haben. Möglicherweise kommt die Versicherung hinsichtlich der Bewertung von Zeitwert und Reparaturkosten auf einen geringeren als den vermuteten Betrag oder stuft die Schadenersatzforderung sogar als nicht gerechtfertigt ein. Dann bleibst Du unter Umständen auf Kosten sitzen.

3. Die Versicherung / Deinen Makler kontaktieren

 

Setze Dich umgehend mit mir oder direkt mit der Versicherung in Verbindung – übrigens unabhängig davon, ob Du den Schaden tatsächlich verursacht hast oder nicht. „Umgehend“ heißt in diesem Fall, dass Du bis zu einer Woche Zeit hast, um die Versicherung zu informieren. Bei größeren Sachschäden und insbesondere bei Personenschäden solltest Du Dich aber sofort, spätestens am nächsten Tag an Deine Versicherung wenden. Um Kontakt aufzunehmen, bieten viele Versicherungen mehrere Optionen an: per Telefon, per Brief, in der Filiale, per Online-Formular, per APP

 

Setze Dich telefonisch oder schriftlich mit Deiner Versicherung in Verbindung. Zunächst ist es vor allem wichtig, der Versicherung mitzuteilen, dass es überhaupt einen Schadenfall gegeben hat. So weiß die Versicherung rechtzeitig, dass möglicherweise Schadenersatzforderungen auf Dich zu kommen – auch wenn bislang an Dich noch keine gestellt wurden.

 

4. Die Schadenmeldung ausfüllen

 

Folgende W-Fragen sind (bei Schäden / Unfällen generell) relevant:

  • Welcher Schaden ist entstanden: genaue Angaben zum beschädigten oder zerstörten Gegenstand beziehungsweise zur verletzten Person?

  • Wann ist der Schaden entstanden: Datum und Uhrzeit?

  • Wo ist der Schaden entstanden: genaue Beschreibung des Ortes?

  • Wie ist der Schaden entstanden: detaillierter Ablauf des Geschehens?

 

Mache alle Angaben wahrheitsgetreu und beschreibe den Vorgang so, wie er sich ereignet hat. Nutze Dein Gedächtnisprotokoll und erwähne auch alle Details. Solche vermeintlichen Kleinigkeiten können sich, sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, als wichtig herausstellen. Eventuell vorhandene Fotos fügst Du der Schadenmeldung bei. Bei Online-Formularen kannst Du diese in der Regel direkt hochladen. Bei einer handschriftlichen Meldung druckst Du die Fotos aus und legst sie dem Brief bei.

5. Weitere Forderungen weiterleiten

 

Du hast den Schaden der Versicherung gemeldet, doch der Geschädigte oder sein Rechtsbeistand kommuniziert weiter nur mit Dir? Leite alle weiteren Schreiben, in denen Zahlungen gefordert werden, sowie eingegangene Mahnungen oder Klagen sofort an Deine Versicherung weiter. Sie überprüft deren Rechtmäßigkeit und leitet eigene rechtliche Schritte ein, sollte dies erforderlich sein. Durch den passiven Rechtsschutz kommen keine zusätzlichen Kosten auf Dich zu.

 

 

 

 

 

Und so verhältst Du Dich bei einem (Auto-) Unfall richtig

 

Plötzlich kracht es - und Du hattest einen Verkehrsunfall. Jetzt heißt es, ruhig und besonnen vorzugehen. Unsere neun Schritte helfen Dir dabei und zeigen Dir, was Du nach einem Autounfall tun solltest.

Wichtige Maßnahmen nach einem Verkehrsunfall:

Sichere die Unfallstelle ab

 

Schalte, wenn Du mit Deinem Auto in einen Unfall verwickelt wurdest, Deine Warnblinkanlage an und stelle das Warndreieck 100 m vor der Unfallstelle auf.

Leiste erste Hilfe und gebe einen Notruf ab

 

Leiste nach einem Autounfall erste Hilfe und rufe bei Bedarf die Polizei (110) und/oder Feuerwehr (112). Wichtig ist das vor allem bei Verletzten, Fahrerflucht, hohem Sachschaden und Einigungsproblemen. Bei eindeutigen Bagatellschäden reguliert die Kfz-Versicherung den Schaden auch ohne eine polizeiliche Unfallaufnahme. Im Zweifelsfall empfehlen wir Dir aber, immer die Polizei zu verständigen.

Nehme eigene Beweise auf

 

Fotografiere oder skizziere die Unfallstelle. Markiere die genaue Stellung der Fahrzeuge mit Kreide aus dem Verbandskasten. Erstelle möglichst zusätzlich ein Unfallprotokoll, das von allen Beteiligten unterschrieben wird. Einen entsprechenden Vordruck erhölt man bei der Versicherung.

Stelle den Verkehrsfluss wieder her

 

Achte bei kleineren Schäden darauf, die Unfallstelle wieder zügig zu räumen. Du kannst Dein Fahrzeug nach dem Autounfall einfach zur Seite stellen.

Notiere die wichtigsten Daten:

 

Notiere folgende Daten, um Deiner Versicherung den Schaden zu melden:

  1. Das amtliche Kennzeichen

  2. Namen und Anschriften der Unfallgegner. Lasse Dir dazu bitte Führerschein oder Ausweispapiere zeigen

  3. Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer

  4. Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls

  5. Namen und Anschriften von Unfallzeugen

 

Vermeide ein Schuldanerkenntnis

 

Gebe unter keinen Umständen ein vorzeitiges Schuldanerkenntnis ab. Du kannst sonst in bestimmten Fällen Deinen Versicherungsschutz verlieren.

Informiere umgehend Deine Versicherungsgesellschaft

 

Nach dem Autounfall solltest Du so schnell wie möglich Deine Kfz-Versicherung über den Schaden informieren. Sie übernimmt dann die weitere Kommunikation mit dem Unfallgegner.

Melde den Schaden beim Versicherer des Unfallverursachers

 

Wenn Du mit Deinem Auto in einen Unfall verwickelt wurdest, musst Du nicht warten, bis Dein Unfallgegner den Unfall seiner Versicherungsgesellschaft meldet. Du kannst auch direkt von der Versicherung Schadenersatz verlangen. Wenn Du die Versicherungsgesellschaft Deines Unfallgegners nicht kennst, kannst Du diese beim Zentralruf für Autoversicherungen unter der Telefonnummer 0800 250 2600 erfragen.

Tip: Wenn Du die Reparaturkosten nicht selbst bezahlen willst, ist es ratsam, der Werkstatt eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung vorzulegen. Du kannst diese entweder über die Werkstatt oder direkt bei der gegnerischen Versicherung anfordern. Die Versicherung rechnet dann direkt mit der Werkstatt ab.

Überprüfe, ob sich eine Rückstufung im Schadenfall lohnt

 

Jede Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaft führt – sofern Du kein Schadenfreiheitsrabatt-Rettungspaket mit Deinem Versicherer vereinbart hast – im Folgejahr zu einer Rückstufung Deines Schadenfreiheitsrabattes bzw. einer Erhöhung Deines Versicherungsbeitrags.

 

Tip: Wenn Du mit Deinem Auto einen Unfall hast, kann es deshalb u.U. günstiger sein, Deinen Schaden selber zu bezahlen. Deine Versicherungsgesellschaft rechnet Dir gerne aus, bis zu welcher Summe sich dies lohnt. Da die tatsächliche Höhe eines Schadens jedoch nicht immer sofort feststeht, empfehle ich Dir, den Schaden zunächst Deiner Versicherung zu melden. Du kannst die erhaltene Schadensregulierung dann innerhalb von sechs Monaten zurückerstatten...

 

Zentralruf der Autoversicherer:   00498002502600

Und zu guter letzt noch: 6 Fakten rund um den fahrbaren Untersatz

 

1. Weniger Verletzte, mehr Blechschäden

 

Trotz Dieselskandals, Feinstaubbelastung und teuren Sprits fahren die Bundesbürger gern und viel Auto. Gemessen an der Einwohnerzahl besitzt mehr als jeder zweite Deutsche einen Pkw. Mit der Anzahl der Fahrzeuge nimmt auch die Menge der Blechschäden jedes Jahr zu. Die Zahl der Personenschäden hat zuletzt laut destatis glücklicherweise aber abgenommen.

 

 

2. Karambolage-Hauptstadt Berlin

 

Je mehr Menschen auf engem Raum leben, desto höher ist die Schadenhäufigkeit. Durchschnittlich liegt sie in Deutschland bei 11,7%. Deutlich darüber liegt das Bundesland Berlin mit einem Wert von 15,5%, dicht gefolgt von den Stadtstaaten Hamburg (15,4%) und Bremen (13,5%). In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg liegt die Schadenhäufigkeit dagegen nur bei 10,8%.

 

 

3. Sommer und Ende der Arbeitswoche kritisch

 

Wegen glatter Straßen und Schneetreibens gilt im Winter besondere Vorsicht im Straßenverkehr. Überraschend: Die meisten Schäden geschehen nicht im Winter, sondern finden in den Sommermonaten von Mai bis August statt. Außerdem: Unter der Woche ist das Schadenrisiko am Donnerstag mit 16,7% und Freitag mit 16,6% am höchsten. Am Sonntag hingegen verringert sich die Anzahl der Schadenfälle und liegt bei lediglich 8,3%.

 

 

4. Klischee widerlegt: Kaum Geschlechterunterschiede

 

Geht es um Unfälle, wird schnell darüber diskutiert, ob nun Männer oder Frauen besser Auto fahren. Der Generali-Karambolage-Atlas, in dem über 700.000 Kfz-Schäden der Jahre 2015 und 2017 ausgewertet wurden, zeigt: Die Schadenhäufigkeit der Geschlechter unterscheidet sich nur geringfügig (männliche Versicherungsnehmer 11,4%, weibliche Versicherungsnehmer 12,5%).

 

 

5. Klischee bestätigt: Premium-Marken eher in Unfälle verwickelt

 

Fahrern der Premium-Marken wird oft vorgeworfen, besonders unvorsichtig zu fahren. Der Generali-Karambolage-Atlas bestätigt dieses Klischee: Autos keiner anderen Marke verursachen mehr Haftpflichtschäden als die Edel-Hersteller aus Stuttgart (Mercedes-Benz: 5,4 Haftpflicht-Schäden pro Jahr je 100 Versicherte) und München (BMW: 5,2 Haftpflicht-Schäden). Untersucht wurden hierbei jedoch nur die zehn häufigsten Automarken Deutschlands.

 

 

6. Je mehr PS, desto häufiger kracht es

 

Die durchschnittliche PS-Zahl neu zugelassener Wagen steigt seit Jahren und liegt laut Kraftfahrtbundesamt bei mehr als 150 Pferdestärken. Tendenziell geht mehr Leistung auch mit einer höheren Schadenhäufigkeit einher: Schwach motorisierte Autos mit maximal 75 PS kommen auf eine Schadenhäufigkeit von lediglich 6%. Dagegen kommen Fahrzeuge mit 250 bis 300 PS auf 19,9%. Durchschnittlich hat also rund jedes fünfte dieser Autos einen Schaden pro Jahr.

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