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Risikolebensversicherung – finanzielle Sicherheit für die Menschen, die Dir wichtig sind

 

Familie absichern. Partner schützen. Immobilienfinanzierung sichern.

 

Was passiert finanziell mit Deiner Familie, wenn Du plötzlich nicht mehr da bist?

​

Eine Frage, über die niemand gerne nachdenkt.

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Doch gerade wenn Kinder versorgt werden müssen, ein Immobilienkredit läuft oder die Familie auf Dein Einkommen angewiesen ist, kann ein unerwarteter Todesfall erhebliche finanzielle Folgen haben.

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Neben der persönlichen Belastung entstehen dann häufig ganz praktische Fragen:

​

  • Wie wird die monatliche Kreditrate bezahlt?

  • Kann die Familie weiterhin im eigenen Haus wohnen?

  • Wie lassen sich Lebenshaltungskosten und die Ausbildung der Kinder finanzieren?

  • Und reicht das verbleibende Einkommen überhaupt aus?

 

Eine Risikolebensversicherung kann verhindern, dass aus einem persönlichen Schicksalsschlag zusätzlich eine finanzielle Existenzkrise wird.

​

Dabei ist eine gute Absicherung häufig günstiger, als viele Menschen vermuten.

​

Als unabhängiger Versicherungsmakler unterstütze ich Dich dabei, eine passende Versicherungssumme zu ermitteln und unterschiedliche Anbieter und Tarife zu vergleichen.

​

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Familie und Zuhause geschützt

Was ist eine Risikolebensversicherung?

 

Einfach erklärt: Finanzielle Absicherung für den Todesfall

 

Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme aus, wenn die versicherte Person während der vereinbarten Versicherungsdauer verstirbt und die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

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Das Geld erhalten die vertraglich berechtigten Personen.

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Das können beispielsweise der Ehepartner, die Lebensgefährtin, Kinder oder andere Personen sein.

​

Die Auszahlung kann dazu beitragen, laufende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen und den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen abzusichern.

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Was unterscheidet sie von einer Kapitallebensversicherung?

 

Eine Risikolebensversicherung dient ausschließlich der finanziellen Absicherung des Todesfallrisikos.

Sie ist kein klassisches Sparprodukt.

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Erlebt die versicherte Person das Ende der Versicherungsdauer, erfolgt normalerweise keine Auszahlung.

​

Dafür lassen sich häufig vergleichsweise hohe Todesfallsummen mit überschaubaren Beiträgen absichern.

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Das macht die Risikolebensversicherung zu einer wichtigen Absicherung für Familien und Immobilienbesitzer.

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Für wen ist eine Risikolebensversicherung besonders sinnvoll?

 

Familien mit Kindern

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Wenn ein Elternteil verstirbt, fällt möglicherweise ein erheblicher Teil des Familieneinkommens weg.

Gleichzeitig laufen viele Kosten weiter.

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Dazu gehören Miete oder Immobilienfinanzierung, Lebensmittel, Versicherungen, Mobilität und die Ausbildung der Kinder.

Eine ausreichend hohe Risikolebensversicherung kann helfen, diese finanziellen Belastungen aufzufangen.

​

Wichtig: Nicht nur der Hauptverdiener sollte abgesichert werden.

​

Auch der Tod eines Elternteils, der überwiegend Kinderbetreuung und Haushaltsarbeit übernimmt, kann erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.

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Ehepaare und unverheiratete Lebenspartner

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Wenn zwei Menschen gemeinsam ihren Lebensunterhalt finanzieren, kann der Tod eines Partners erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

​

Besonders kritisch wird es, wenn gemeinsame Kredite oder andere langfristige Verpflichtungen bestehen.

​

Für unverheiratete Paare kommt eine zusätzliche Besonderheit hinzu:

​

Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung und die erbschaftsteuerlichen Freibeträge unterscheiden sich erheblich von denen verheirateter Paare.

​

Darauf gehe ich weiter unten ausführlicher ein.

​

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Immobilienkäufer und Bauherren

​

Wer eine Immobilie finanziert, übernimmt häufig eine Verpflichtung über mehrere Jahrzehnte.

​

Stirbt ein Darlehensnehmer, bleibt die Darlehensverpflichtung grundsätzlich bestehen.

​

Eine Risikolebensversicherung kann dazu beitragen, die verbleibende Finanzierung ganz oder teilweise abzulösen.

​

So lässt sich das Risiko reduzieren, dass die Hinterbliebenen das Eigenheim aus finanziellen Gründen verkaufen müssen.

​

→ Risikolebensversicherung für Bauherren und Immobilienkäufer

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Selbstständige und Unternehmer

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Auch für Selbstständige kann eine Risikolebensversicherung wichtig sein.

​

Denn häufig hängen sowohl die privaten Lebenshaltungskosten als auch betriebliche Verpflichtungen wesentlich von einer Person ab.

​

Mögliche Einsatzbereiche sind die Absicherung der Familie, die Absicherung betrieblicher Darlehen oder die finanzielle Vorsorge für eine Unternehmensnachfolge.

​

Bei geschäftlichen Versicherungen sind allerdings besondere steuerliche und vertragliche Aspekte zu berücksichtigen.

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​

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

 

Die wichtigste Frage bei der Risikolebensversicherung

 

Eine Risikolebensversicherung sollte nicht einfach mit einer beliebigen Versicherungssumme abgeschlossen werden.

​

Denn im Todesfall muss das Geld tatsächlich ausreichen, um die finanziellen Verpflichtungen der Hinterbliebenen zu erfüllen.

Als grobe Orientierung werden häufig mehrere Bruttojahreseinkommen genannt.

​

Für eine individuelle Absicherung reicht diese Faustregel allein allerdings nicht aus.

​

Entscheidend sind insbesondere der Einkommensausfall, die Dauer der finanziellen Abhängigkeit, vorhandene Kredite, bestehendes Vermögen und mögliche Hinterbliebenenleistungen.

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Beispiel: Familie mit zwei Kindern und Immobilienkredit

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Angenommen, eine Familie möchte folgende Risiken absichern:

​

Absicherungsbedarf                                     Betrag

​

Verbleibender Immobilienkredit                   180.000 €

​

Monatlicher Einkommensausfall                   1.500 €

​

Gewünschte Absicherungsdauer                  15 Jahre

​

Rechnerischer Einkommensbedarf               270.000 €

​

Zusätzliche Reserve                                         20.000 €

​

Gesamter rechnerischer Bedarf                    470.000 €

​

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​

Vereinfachtes Beispiel ohne Abzinsung, Inflation und mögliche Hinterbliebenenleistungen.

Bereits dieses Beispiel zeigt:

​

Eine Versicherungssumme von 100.000 € oder 150.000 € kann für eine Familie mit größeren finanziellen Verpflichtungen deutlich zu niedrig sein.

​

Andererseits muss nicht jede Familie automatisch eine halbe Million Euro absichern.

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​

Was sollte berücksichtigt werden?

​

Vorhandene Rücklagen, mögliche Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten, andere Versicherungsleistungen und das verbleibende Einkommen können den tatsächlichen Absicherungsbedarf reduzieren.

​

Mein Tipp: Die Versicherungssumme sollte anhand Deiner persönlichen Situation berechnet und nicht ausschließlich nach dem günstigsten Monatsbeitrag ausgewählt werden.

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​

Konstante oder fallende Versicherungssumme?

 

Drei Varianten im Vergleich

​

Nicht jede Risikolebensversicherung funktioniert gleich.

​

Insbesondere die Entwicklung der Versicherungssumme kann sich erheblich unterscheiden.

​

Konstante Risikolebensversicherung

 

Bei einer konstanten Versicherungssumme bleibt der vereinbarte Todesfallschutz grundsätzlich während der gesamten Versicherungsdauer gleich hoch.

​

Diese Variante kann besonders sinnvoll sein, wenn die finanzielle Absicherung der Familie im Vordergrund steht.

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​

Fallende Risikolebensversicherung

 

Bei einer fallenden Versicherungssumme reduziert sich die versicherte Leistung im Laufe der Jahre.

​

Das kann sinnvoll sein, wenn auch der tatsächliche Absicherungsbedarf kontinuierlich sinkt.

​

Beispielsweise bei einer Immobilienfinanzierung, deren Restschuld durch regelmäßige Tilgung abnimmt.

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​

Welche Variante ist besser?

 

Für die reine Kreditabsicherung kann eine fallende Versicherungssumme wirtschaftlich interessant sein.

​

Für die umfassende Familienabsicherung bietet eine konstante Todesfallsumme häufig mehr Planungssicherheit.

Dabei können auch Kombinationen sinnvoll sein.

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Risikolebensversicherung für Bauherren und Immobilienkäufer

 

Das Eigenheim finanzieren – und die Familie finanziell absichern

 

Ein eigenes Haus bedeutet für viele Menschen ein großes Stück Freiheit, Sicherheit und Lebensqualität.

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Doch mit dem Immobilienkauf oder Hausbau entstehen häufig langfristige finanzielle Verpflichtungen.

​

Nicht selten läuft eine Immobilienfinanzierung über 20, 25 oder sogar 30 Jahre.

​

Was passiert, wenn während dieser Zeit einer der Darlehensnehmer plötzlich verstirbt?

​

Die monatlichen Kreditraten müssen grundsätzlich weiterhin bezahlt werden.

​

Gerade wenn die Finanzierung auf zwei Einkommen ausgelegt wurde, kann der Verlust eines Partners erhebliche finanzielle Schwierigkeiten verursachen.

​

Eine Risikolebensversicherung kann hier eine wichtige Absicherung bieten.

​

Sie stellt im versicherten Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung.

​

Damit können Hinterbliebene beispielsweise die Restschuld reduzieren oder vollständig ablösen.

​

Das Ziel: Die Familie soll nicht zusätzlich zum Verlust eines geliebten Menschen auch noch das gemeinsame Zuhause verlieren.

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Beispiel einer Immobilienfinanzierung

 

Position                                                                            Betrag

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Ursprüngliches Immobiliendarlehen                           320.000 €

​

Bereits zurückgezahlter Betrag                                     40.000 €

​

Verbleibende Darlehensschuld                                     280.000 €

​

Zusätzlicher Absicherungsbedarf für die Familie       100.000 €

​

Rechnerischer Gesamtbedarf                                        380.000 €

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Vereinfachtes Berechnungsbeispiel.

​

Je nach persönlicher Situation können zwei getrennte Versicherungsverträge sinnvoll sein:

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​

Vertrag 1: Absicherung des Immobilienkredits

​

Eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, die sich am Verlauf der Darlehensschuld orientiert.

 

Vertrag 2: Absicherung der Familie

​

Eine Risikolebensversicherung mit konstanter Todesfallsumme, die den Einkommensausfall und zusätzliche finanzielle Verpflichtungen absichern soll.

​

Ob diese Kombination wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden.

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Worauf sollten Bauherren besonders achten?

 

Nicht nur die anfängliche Darlehenshöhe ist entscheidend.

​

Auch Sondertilgungen, Tilgungsänderungen, Anschlussfinanzierungen und mögliche zusätzliche Kredite können die benötigte Versicherungssumme beeinflussen.

​

Eine annuitätisch fallende Risikolebensversicherung bildet die tatsächliche Restschuld deshalb nicht zwangsläufig exakt ab.

​

Mein Tipp: Die Laufzeit und die Entwicklung der Versicherungssumme sollten möglichst gut zur Immobilienfinanzierung passen.

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​

Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen

 

Besondere Annahmemöglichkeiten für Bauherren und Immobilienkäufer

 

Eine Risikolebensversicherung wird normalerweise mit einer Gesundheitsprüfung abgeschlossen.

​

Dabei fragt der Versicherer unter anderem nach Erkrankungen, ärztlichen Behandlungen, Medikamenten und weiteren gesundheitlichen Umständen.

​

Gerade für Menschen mit Vorerkrankungen kann dies eine Hürde darstellen.

​

Was viele nicht wissen: Einige Versicherer bieten für bestimmte Personengruppen besondere Annahmeverfahren mit vereinfachten Gesundheitsfragen an.

​

Dazu können insbesondere Bauherren und Immobilienkäufer gehören.

​

Solche Angebote können den Zugang zu einer Risikolebensversicherung erleichtern.

​

Welche Voraussetzungen können gelten?

 

Die Bedingungen unterscheiden sich zwischen den Versicherern.

Häufig sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

​

  • Abschluss eines Immobilien- oder Baufinanzierungsdarlehens innerhalb eines festgelegten Zeitraums

  • Einhaltung bestimmter Altersgrenzen

  • Begrenzung der maximalen Versicherungssumme

  • Beantwortung eines verkürzten Gesundheitsfragebogens

  • Einhaltung bestimmter Antragsfristen

 

Manche Angebote können auch bei Modernisierungsfinanzierungen infrage kommen.

Wichtig: Vereinfachte Gesundheitsfragen bedeuten nicht, dass sämtliche Erkrankungen automatisch mitversichert werden oder keine Gesundheitsprüfung stattfindet.

Alle tatsächlich gestellten Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

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Vereinfachte Gesundheitsprüfung – nicht nur für Bauherren interessant

 

Besondere Möglichkeiten bei wichtigen Lebensereignissen

 

Neben Immobilienkäufern und Bauherren können je nach Versicherer weitere Personengruppen von besonderen Annahmeverfahren profitieren.

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Dazu gehören beispielsweise:

​

Junge Familien: Nach der Geburt oder Adoption eines Kindes kann ein zusätzlicher Absicherungsbedarf entstehen.

​

Existenzgründer: Mit dem Beginn einer Selbstständigkeit entstehen häufig neue finanzielle Verpflichtungen.

​

Praxisübernehmer: Die Übernahme einer Arztpraxis oder einer anderen beruflichen Praxis kann mit erheblichen Darlehensverpflichtungen verbunden sein.

​

Kanzleigründer: Auch bei der Gründung oder Übernahme einer Kanzlei können besondere Absicherungsmöglichkeiten interessant sein.

​

Modernisierer: Wer größere Modernisierungsmaßnahmen finanziert, kann unter Umständen ebenfalls zu einer begünstigten Zielgruppe gehören.

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​

Was ist dabei zu beachten?

 

Nicht jeder Versicherer bietet für jede dieser Gruppen entsprechende Möglichkeiten an.

​

Außerdem können besondere Antragsfristen gelten.

​

Deshalb sollte möglichst frühzeitig geprüft werden, welche Annahmeverfahren tatsächlich zur Verfügung stehen.

​

Mein Tipp: Gerade bei einer geplanten Immobilienfinanzierung kann es sinnvoll sein, die Risikolebensversicherung bereits vor dem endgültigen Abschluss der Finanzierung zu berücksichtigen.

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Welche Versicherer bieten besondere Annahmemöglichkeiten?

 

Beispiele aus dem Versicherungsmarkt

 

Verschiedene Lebensversicherer haben besondere Annahmeverfahren für Bauherren, Immobilienkäufer oder andere Zielgruppen angeboten.

​

Dazu gehören beispielsweise die LV 1871, die Hannoversche und die Dortmunder Lebensversicherung.

​

Die konkreten Möglichkeiten unterscheiden sich allerdings hinsichtlich Gesundheitsfragen, Versicherungssummen, Altersgrenzen und Antragsvoraussetzungen.

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​

LV 1871

 

Die LV 1871 hat im Bereich der Risikolebensversicherung unterschiedliche Absicherungsvarianten und besondere Annahmemöglichkeiten angeboten.

​

Dabei spielen je nach Tarif beispielsweise folgende Leistungsmerkmale eine Rolle:

​

Nachversicherungsgarantien: Möglichkeiten, die Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

​

Verlängerungsoptionen: Möglichkeiten, den Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung fortzuführen.

​

Familienleistungen: Je nach Tarif können zusätzliche Leistungen bei bestimmten familiären Ereignissen vorgesehen sein.

Auch besondere Annahmeverfahren für Immobilienerwerber waren Bestandteil früherer Angebote.

​

Welche Möglichkeiten aktuell bestehen, muss anhand der jeweils gültigen Annahmerichtlinien geprüft werden.

​

​

Hannoversche

 

Auch die Hannoversche hat besondere Annahmemöglichkeiten für Immobilienerwerber, Bauherren und Praxisfinanzierer angeboten.

​

Dabei wurden unter bestimmten Voraussetzungen verkürzte Gesundheitsfragen verwendet.

​

Solche Angebote können insbesondere für Menschen interessant sein, die im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung eine größere Todesfallsumme benötigen.

​

Entscheidend sind die aktuell geltenden Voraussetzungen.

​

​

Dortmunder Lebensversicherung

 

Die Dortmunder hat ebenfalls Risikolebensversicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung für bestimmte Personengruppen angeboten.

​

Dazu gehörten unter anderem Immobilienfinanzierer und junge Familien nach bestimmten familiären Ereignissen.

Auch hier können besondere Fristen, Altersgrenzen und Versicherungssummen gelten.

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Mein Tipp

​

Nicht die Anzahl der Gesundheitsfragen allein entscheidet über die Qualität eines Angebots.

​

Ebenso wichtig sind deren genauer Wortlaut, die Versicherungssumme, die Vertragsbedingungen und die langfristigen Kosten.

Als unabhängiger Versicherungsmakler prüfe ich deshalb, welche Möglichkeiten für Deine persönliche Situation tatsächlich infrage kommen.

​

Hinweis: Die genannten Versicherer sind Beispiele für entsprechende Angebote. Eine aktuell verfügbare Sonderaktion oder bestimmte Annahmekonditionen werden damit nicht zugesichert.

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Risikolebensversicherung trotz Vorerkrankungen

 

Warum eine sorgfältige Gesundheitsprüfung so wichtig ist

 

Nicht jeder Interessent ist vollständig gesund.

​

Bluthochdruck, Übergewicht, frühere Operationen, psychische Erkrankungen oder andere gesundheitliche Besonderheiten können die Annahmeentscheidung eines Versicherers beeinflussen.

​

Allerdings bedeutet eine Vorerkrankung nicht automatisch, dass keine Risikolebensversicherung mehr möglich ist.

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​

Versicherer bewerten Risiken unterschiedlich

 

Ein Versicherer kann einen Antrag zu normalen Bedingungen annehmen.

​

Ein anderer verlangt möglicherweise einen Risikozuschlag.

​

Wieder ein anderer lehnt die Versicherung unter Umständen ab.

​

Deshalb ist es gerade bei gesundheitlichen Besonderheiten wichtig, nicht wahllos mehrere reguläre Anträge zu stellen.

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​

Anonyme oder pseudonymisierte Risikovoranfrage

 

Bei geeigneten Versicherern kann vor der eigentlichen Antragstellung eine anonymisierte oder pseudonymisierte Risikovoranfrage durchgeführt werden.

​

Dabei werden die für die Risikoprüfung notwendigen Informationen zusammengestellt, ohne unmittelbar einen verbindlichen Versicherungsantrag zu stellen.

​

So lässt sich häufig vorab einschätzen, welche Anbieter grundsätzlich infrage kommen.

​

Mein Tipp: Gesundheitsfragen sollten immer sorgfältig und vollständig entsprechend dem tatsächlichen Wortlaut beantwortet werden.

​

Unrichtige oder unvollständige Angaben können später erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus § 19 Versicherungsvertragsgesetz.

​

​

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

 

Warum die Beiträge so unterschiedlich ausfallen

 

Eine Risikolebensversicherung kann vergleichsweise günstig sein.

​

Wie hoch der tatsächliche Beitrag ausfällt, hängt allerdings von mehreren Faktoren ab.

​

Dazu gehören insbesondere:

​

  • Eintrittsalter und Versicherungsdauer

  • Höhe und Verlauf der Versicherungssumme

  • Gesundheitszustand und Vorerkrankungen

  • Raucherstatus und gegebenenfalls Nikotinkonsum

  • Berufliche und private Risiken

  • Tarifgestaltung und Versicherungsanbieter

 

Ein gesunder Nichtraucher kann für dieselbe Versicherungssumme deutlich weniger bezahlen als eine Person mit gesundheitlichen Risikofaktoren.

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​

Zahlbeitrag und Bruttobeitrag unterscheiden

​

Ein wichtiger Punkt beim Vergleich:

​

Viele Versicherer kalkulieren mit einem tariflichen Bruttobeitrag und einem durch Überschussbeteiligung reduzierten Zahlbeitrag.

​

Die Überschüsse sind nicht garantiert.

​

Deshalb kann sich der tatsächlich zu zahlende Beitrag innerhalb der vertraglichen Grenzen verändern.

​

Vergleiche deshalb nicht ausschließlich den anfänglichen Zahlbeitrag, sondern auch den möglichen Bruttobeitrag.

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Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare

 

Ein besonders wichtiger Punkt: die Erbschaftsteuer

 

Viele unverheiratete Paare leben seit Jahren zusammen, besitzen eine gemeinsame Immobilie und haben möglicherweise Kinder.

​

Finanziell sind sie häufig genauso eng miteinander verbunden wie Ehepaare.

Bei der Erbschaftsteuer bestehen jedoch erhebliche Unterschiede.

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​

Die gesetzlichen Freibeträge

 

Personengruppe                                                            Persönlicher Erbschaftsteuerfreibetrag

​

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner            500.000 €

​

Kinder                                                                              400.000 €

​

Unverheiratete Lebenspartner                                   20.000 €

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​

Die Freibeträge ergeben sich aus § 16 ErbStG. Gesetze im Internet

​

Bei einer hohen Todesfallleistung kann deshalb insbesondere für unverheiratete Paare eine ungünstige steuerliche Situation entstehen.

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​

Beispiel

​

Ein unverheiratetes Paar besitzt gemeinsam ein Haus.

​

Beide Partner haben eine Risikolebensversicherung abgeschlossen.

​

Stirbt einer der beiden, erhält der überlebende Partner möglicherweise eine Versicherungssumme von 250.000 €.

​

Abhängig von der konkreten Vertragsgestaltung kann diese Leistung erbschaftsteuerlich relevant sein.

​

Der persönliche Freibetrag beträgt für unverheiratete Partner grundsätzlich nur 20.000 €.

​

Deshalb sollte bereits bei Vertragsabschluss geklärt werden, wer Versicherungsnehmer, versicherte Person, Beitragszahler und Bezugsberechtigter ist.

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Überkreuzversicherung – eine interessante Lösung für Paare

 

Gegenseitige Absicherung mit durchdachter Vertragsgestaltung

​

Bei einer sogenannten Überkreuzversicherung schließen beide Partner jeweils einen eigenen Versicherungsvertrag ab.

Dabei versichert jeder Partner das Leben des anderen.

​
So funktioniert das Prinzip

 

Vertrag 1

​

Partner A ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter.

​

Versicherte Person ist Partner B.

​

Vertrag 2

​

Partner B ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter.

​

Versicherte Person ist Partner A.

​

Stirbt Partner A, erhält Partner B die Leistung aus seinem eigenen Vertrag.

​

Stirbt Partner B, erhält Partner A die Leistung aus seinem eigenen Vertrag.

​

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Warum kann das steuerlich vorteilhaft sein?

​

Die Versicherungsleistung aus einem eigenen Vertrag auf das Leben einer anderen Person gehört bei entsprechender Gestaltung grundsätzlich nicht zu einem Erwerb durch Bezugsrecht aus einem vom Verstorbenen geschlossenen Vertrag.

​

Dadurch kann sich die erbschaftsteuerliche Behandlung erheblich unterscheiden.

​

Die Überkreuzversicherung kann deshalb gerade für unverheiratete Paare eine sehr interessante Gestaltungsmöglichkeit sein.

​

Voraussetzung ist allerdings, dass die Verträge tatsächlich entsprechend ausgestaltet und wirtschaftlich durchgeführt werden.

​

Insbesondere Beitragszahlung, Eigentumsverhältnisse und spätere Vertragsänderungen sollten sorgfältig geprüft werden.

​

Eine pauschale Steuerfreiheit lässt sich daraus nicht für jede denkbare Konstellation ableiten.

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Zwei Einzelverträge oder eine Versicherung auf verbundene Leben?

 

Welche Lösung ist für Paare sinnvoller?

 

Neben zwei getrennten Risikolebensversicherungen gibt es auch Verträge auf verbundene Leben.

​

Dabei sind zwei Personen über einen gemeinsamen Vertrag versichert.

​

Bei einer typischen Versicherung auf den ersten Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, sobald eine der versicherten Personen verstirbt.

​

Anschließend endet der Vertrag in der Regel.

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Der entscheidende Unterschied

​

Kriterium                                                    Zwei Einzelverträge                                           Verbundene Leben

​

Anzahl Verträge                                          Zwei                                                                          Einer

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Auszahlung beim ersten Todesfall          Leistung aus dem betroffenen Vertrag              Vereinbarte Todesfallleistung

​

Schutz nach dem ersten Todesfall           Zweiter Vertrag kann weiterbestehen               Vertrag endet normalerweise

​

Individuelle Versicherungssummen        Möglich                                                                    Häufig gemeinsame Summe

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Individuelle Laufzeiten                               Möglich                                                                    Tarifabhängig

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Steuerliche Gestaltung                               Überkreuz möglich                                                Gesondert prüfen

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Meine Empfehlung: Gerade bei Familien mit Kindern sollten zwei Einzelverträge ernsthaft geprüft werden.

​

Denn wenn nach dem Tod des ersten Partners der zweite Vertrag bestehen bleibt, kann auch für den späteren Todesfall weiterhin Versicherungsschutz vorhanden sein.

Ein Vertrag auf verbundene Leben kann zwar preislich interessant sein, bietet aber nicht automatisch den umfassenderen Schutz.

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​

Welche Tarifleistungen sind wirklich wichtig?

 

Risikolebensversicherung ist nicht gleich Risikolebensversicherung

 

Auch wenn die Grundfunktion bei allen Anbietern ähnlich ist, können sich die Vertragsbedingungen erheblich unterscheiden.

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​

Nachversicherungsgarantie

 

Eine Nachversicherungsgarantie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die spätere Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung.

​

Mögliche Anlässe sind beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf oder bestimmte Einkommenssteigerungen.

Dabei gelten tarifabhängige Fristen und Höchstgrenzen.

​

​

Verlängerungsoption

 

Manche Tarife ermöglichen unter bestimmten Bedingungen eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.

​

Das kann interessant sein, wenn sich finanzielle Verpflichtungen länger als ursprünglich geplant fortsetzen.

​

​

Vorgezogene Todesfallleistung

 

Einige Tarife sehen unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Auszahlung vor, wenn eine schwere Erkrankung mit entsprechend begrenzter Lebenserwartung ärztlich festgestellt wird.

​

​

Vorläufiger Versicherungsschutz

 

Bei manchen Versicherern besteht unter festgelegten Voraussetzungen bereits während der Antragsprüfung ein begrenzter vorläufiger Versicherungsschutz.

​

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Kinder- und Familienleistungen

 

Einige Tarife enthalten zusätzliche Leistungen bei bestimmten familiären Ereignissen.

​

Diese sollten allerdings nicht wichtiger sein als die grundlegende Absicherung.

​

Mein Tipp: Entscheidend sind zunächst eine passende Versicherungssumme, eine ausreichende Laufzeit und verlässliche Vertragsbedingungen.

​

Zusatzleistungen sind sinnvoll, wenn sie zu Deiner persönlichen Situation passen.

​

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​

Wann zahlt eine Risikolebensversicherung nicht?

 

Auch die Leistungsausschlüsse gehören zum Vergleich

 

Grundsätzlich dient eine Risikolebensversicherung dazu, das Todesfallrisiko während der vereinbarten Versicherungsdauer abzusichern.

​

Dabei ist nicht ausschließlich der Unfalltod versichert.

​

Auch der Tod infolge einer Krankheit kann grundsätzlich unter den Versicherungsschutz fallen.

​

Allerdings bestehen gesetzliche und vertragliche Regelungen, die zu beachten sind.

​

​

Vorvertragliche Anzeigepflicht

 

Wer Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet, riskiert unter den gesetzlichen Voraussetzungen erhebliche Konsequenzen bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers.

​

Selbsttötung

 

Nach § 161 VVG besteht bei vorsätzlicher Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre grundsätzlich keine Leistungspflicht des Versicherers.

​

Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme vor, wenn die Handlung in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit erfolgte. Einzelvertraglich kann die Frist verlängert werden. Gesetze im Internet

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Weitere vertragliche Besonderheiten

 

Je nach Tarif können besondere Regelungen beispielsweise zu Krieg, bestimmten gefährlichen Tätigkeiten oder außergewöhnlichen Risiken bestehen.

​

Deshalb lohnt sich ein Blick in die tatsächlichen Versicherungsbedingungen – nicht nur auf den Beitrag.

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Bestehende Risikolebensversicherung prüfen

 

Passt Dein Versicherungsschutz noch zu Deinem Leben?

 

Eine Risikolebensversicherung wird häufig für viele Jahre abgeschlossen.

​

In dieser Zeit können sich die persönlichen und finanziellen Verhältnisse erheblich verändern.

Vielleicht hast Du inzwischen Kinder bekommen.

​

Vielleicht wurde eine Immobilie erworben oder eine bestehende Finanzierung erhöht.

​

Möglicherweise ist auch Dein Einkommen gestiegen.

​

Dann sollte überprüft werden, ob die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme noch ausreicht.

​

​

Wann ist eine Überprüfung sinnvoll?

 

Insbesondere bei Heirat, Familiengründung, Immobilienkauf, Scheidung, Trennung oder größeren finanziellen Veränderungen.

Auch das Bezugsrecht sollte regelmäßig kontrolliert werden.

​

Wichtig: Einen bestehenden Vertrag solltest Du nicht vorschnell kündigen.

​

Bei einem Neuabschluss können sich aufgrund des höheren Eintrittsalters oder veränderter Gesundheitsverhältnisse ungünstigere Konditionen ergeben.

​

Deshalb sollte ein möglicher Wechsel immer sorgfältig geprüft werden.

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Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung

 

Ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll, wenn ich keine Kinder habe?

 

Das hängt von Deinen finanziellen Verpflichtungen ab. Wenn beispielsweise Dein Partner auf Dein Einkommen angewiesen ist oder ein gemeinsamer Immobilienkredit besteht, kann eine Absicherung auch ohne Kinder sinnvoll sein.

​

​

Brauchen beide Partner eine Risikolebensversicherung?

 

 

Häufig ja. Entscheidend ist, welche finanziellen Folgen der Tod des jeweiligen Partners hätte. Dabei sollte auch unbezahlte Familien- und Betreuungsarbeit berücksichtigt werden.

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​

Kann ich die Versicherungssumme später erhöhen?

 

Viele Tarife bieten Nachversicherungsgarantien. Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich.

​

​

Was passiert, wenn ich während der Laufzeit nicht sterbe?

 

Bei einer klassischen Risikolebensversicherung endet der Vertrag normalerweise ohne Auszahlung.

​

​

Ist eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

 

Beiträge können grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. In der Praxis wirken sie sich allerdings häufig nicht zusätzlich steuermindernd aus, weil die entsprechenden Höchstbeträge bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft sind.

​

​

Muss die Auszahlung versteuert werden?

 

Eine Todesfallleistung ist grundsätzlich nicht als normales Einkommen zu versteuern. Je nach Vertragsgestaltung kann allerdings Erbschaftsteuer entstehen.

​

​

Kann ich trotz Vorerkrankungen eine Risikolebensversicherung abschließen?

 

Das ist abhängig von der Erkrankung, dem Gesundheitsverlauf und den Annahmerichtlinien des Versicherers. Eine sorgfältige Risikovoranfrage kann sinnvoll sein.

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​

Gibt es Risikolebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung?

​

Eine vollständig gesundheitsfragenfreie Risikolebensversicherung ist bei üblichen hohen Versicherungssummen nicht die Regel. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch vereinfachte Gesundheitsfragen angeboten werden.

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Können Bauherren von vereinfachten Gesundheitsfragen profitieren?

​

Ja, entsprechende Annahmeverfahren können für Immobilienkäufer und Bauherren angeboten werden. Ob sie aktuell verfügbar sind und welche Voraussetzungen gelten, muss individuell geprüft werden.

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​

Kann ich eine Risikolebensversicherung auch nach Abschluss meines Immobilienkredits abschließen?

​

Grundsätzlich ja. Für besondere Annahmeverfahren können allerdings Fristen ab Darlehensabschluss gelten.

​

​

Muss die Versicherungssumme genauso hoch sein wie mein Immobilienkredit?

​

Nicht unbedingt. Neben der Restschuld sollten auch Einkommensausfall, laufende Lebenshaltungskosten und vorhandene Rücklagen berücksichtigt werden.

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Risikolebensversicherung vergleichen – persönliche Beratung in Greiz und im Vogtland

 

Die Menschen absichern, die Dir wichtig sind

 

Eine Risikolebensversicherung gehört zu den Versicherungen, bei denen es nicht allein um den günstigsten Beitrag gehen sollte.

​

Entscheidend ist, dass die vereinbarte Leistung im Ernstfall tatsächlich zu Deiner familiären und finanziellen Situation passt.

​

Als unabhängiger Versicherungsmakler unterstütze ich Dich dabei, unterschiedliche Anbieter und Tarife zu vergleichen.

​

Dabei berücksichtige ich insbesondere Deine familiäre Situation, vorhandene finanzielle Verpflichtungen, mögliche Vorerkrankungen und die gewünschte Versicherungsdauer.

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Was Du von meiner Beratung erwarten kannst

 

✓ Individuelle Berechnung der Versicherungssumme

✓ Vergleich verschiedener Versicherer und Tarife

✓ Prüfung von Nachversicherungs- und Verlängerungsoptionen

✓ Unterstützung bei der Gesundheitsprüfung

✓ Risikovoranfragen bei gesundheitlichen Besonderheiten

✓ Berücksichtigung der Absicherung von Immobilienkrediten

✓ Überprüfung bestehender Verträge

✓ Hinweise zur Vertragsgestaltung bei unverheirateten Paaren

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Michael Döring – unabhängiger Versicherungsmakler aus Greiz

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Persönlich in Greiz, im Vogtland und den angrenzenden Regionen. Digital auch deutschlandweit.

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Erst verstehen, dann versichern.

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Stand: Oktober 2026

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Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder Steuerprüfung.

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Weiterführende Informationen

 

Eine Risikolebensversicherung ist häufig Bestandteil eines umfassenderen finanziellen Absicherungskonzepts.

Besonders interessant sind dabei folgende Themen:

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Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

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Eine langfristig tragfähige Immobilienfinanzierung sollte nicht nur die monatliche Kreditrate, sondern auch mögliche finanzielle Risiken berücksichtigen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

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Während die Risikolebensversicherung den Todesfall absichert, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung das laufende Einkommen bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit schützen.

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Wohngebäudeversicherung

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Wer eine Immobilie besitzt, sollte auch die finanziellen Folgen von Feuer, Leitungswasser, Sturm und weiteren versicherten Gefahren berücksichtigen.

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