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Risikolebensversicherung | Hintergründe, Infos, Versicherungslösungen

Was ist die Risikolebensversicherung?

 

Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, sichert seine Angehörigen gegen den eigenen Todesfall finanziell ab. Konkret: Wenn der Versicherte stirbt, erhalten die Hinterbliebenen einen festgelegten Geldbetrag, die sogenannte Todesfallsumme.

 

Risikolebensversicherungen sind umso wichtiger, je höher die finanzielle Belastung durch den Wegfall eines Einkommens ausfällt - sei es, weil ein Kredit abzubezahlen ist, oder weil Kinder zu versorgen sind.

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Wann zahlt eine Risikolebensversicherung?

 

Für den Fall, dass eine Person frühzeitig stirbt, sollten Familien mit einer Risikolebensversicherung vorsorgen – im Interesse der Kinder und auch des Lebenspartners. Sollte die versicherte Person sterben, zahlt diese Police den Hinterbliebenen einen vorab festgelegten Geldbetrag, die Todesfallsumme. In dieser schwierigen Situation kann die Risikolebensversicherung helfen, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Zum Beispiel kann sie

 

  • den Verlust des Einkommens der verstorbenen Person kompensieren,

  • laufende Kredite für das Haus tilgen und Leasingverträge bedienen (Auto, Konsumgüter, etc.) oder

  • die Ausbildung der Kinder weiterfinanzieren.

 

Neben der finanziellen Versorgung hat eine Risikolebensversicherung auch einen immateriellen Wert: Sie bringt Sicherheit ins Leben einer Familie und schafft die Gewissheit, im Todesfall den gewohnten Lebensstandard weitestgehend fortführen zu können.

 

Die Risikolebensversicherung lässt sich durch Zusatzbausteine wie die Berufsunfähigkeits- oder Unfallzusatzversicherung ergänzen.

 

Welche Vorteile bieten Risikolebensversicherungen?

 

  • Geringe Beiträge bei gleichzeitig hoher Todesfallleistung.

  • Schutz vor finanziellen Belastungen, die die Existenz der Hinterbliebenen bedrohen könnten.

  • Überschüsse können dazu beitragen, die Beiträge zu reduzieren.

 

5 Tipps für den richtigen Todesfallschutz

 

Familien, die sich finanziell im Falle eines Todesfalls absichern möchten, sollten die folgenden Ratschläge berücksichtigen:

1.) Timing ist entscheidend: Der optimale Zeitpunkt für den Abschluss einer Risikolebensversicherung.

 

Der Gesundheitszustand spielt bei der Beantragung einer Risikolebensversicherung eine Rolle. In der Regel sind jüngere Menschen gesünder. Daher zahlen Personen, die in jungen Jahren eine Risikolebensversicherung abschließen, normalerweise niedrigere Prämien als diejenigen, die dies erst im späteren Leben tun.

Abgesehen davon gibt es Lebensphasen, in denen Paare zunehmende Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen, insbesondere finanzielle Verpflichtungen, wie zum Beispiel beim Kauf eines Eigenheims oder bei der Geburt eines Kindes. In beiden Situationen ist es sinnvoll, über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachzudenken. Paare sollten sich fragen: Wie können meine Hinterbliebenen finanziell über die Runden kommen, wenn ich und mein Einkommen nicht mehr verfügbar sind?

2.) Realistische Schätzung der Todesfallsumme.

 

Eine gängige Methode ist die Berechnung von drei bis fünf Bruttojahresgehältern, je nachdem, ob nur der Partner oder auch Kinder abgesichert werden sollen. Dieser Betrag wird dann um finanzielle Verpflichtungen ergänzt, um einen angemessenen Richtwert für die Auszahlung im Todesfall zu erhalten. Ein Beispiel: Ein Angestellter mit einem Bruttojahresgehalt von 40.000 Euro sollte eine Todesfallsumme zwischen 120.000 und 200.000 Euro in Betracht ziehen. Wenn noch ein Kredit über 50.000 Euro abbezahlt wird, sollte die Todesfallsumme auf 170.000 bzw. 250.000 Euro erhöht werden. Zukünftige geplante Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen und ihre Laufzeiten können ebenfalls bei der Bestimmung der richtigen Todesfallsumme berücksichtigt werden.

3.) Passe die Police an Dein Leben an, nicht umgekehrt.

 

Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen sind nicht in Stein gemeißelt und können sich ändern, da sich die Lebensumstände ändern. Risikolebensversicherungsanbieter bieten verschiedene Optionen zur Anpassung des Todesfallschutzes an:

  • Nach Heirat, Geburt, Gehaltserhöhung oder Immobilienkauf können Versicherte oft die Todesfallsumme erhöhen, ohne erneute Gesundheitsprüfung (Nachversicherungsgarantie).

  • Bei Geburt oder Adoption erhöhen einige Versicherer vorübergehend die Todesfallsumme, ohne die Prämie zu erhöhen.

  • Die Laufzeit kann bei Bedarf ohne erneute Gesundheitsprüfung geändert werden.

  • Während der Bauphase einer selbstgenutzten Immobilie kann die Todesfallsumme vorübergehend erhöht werden.

 

In vielen Premiumprodukten können auch zusätzliche Risiken abgesichert werden:

  • Bei bestimmten schweren Erkrankungen mit einer prognostizierten Lebenserwartung von maximal 12 Monaten können Todesfallleistungen im Voraus ausgezahlt werden.

 

 

4.) Steuern auf Risikolebensversicherungsauszahlungen.

Wenn der Versicherte eine Risikolebensversicherung auf seinen eigenen Namen und sein eigenes Leben abschließt, unterliegt die Auszahlung im Todesfall in der Regel nicht der Einkommensteuer. In bestimmten Fällen kann jedoch Erbschaftssteuer anfallen, was besonders für unverheiratete Paare relevant ist, da sie nur einen Erbschaftssteuerfreibetrag von 20.000 Euro haben (Ehepartner: 500.000 Euro).

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuer bei der Auszahlung der Risikolebensversicherung zu vermeiden: Statt das eigene Leben zu versichern, kann man das Leben des Partners versichern (sogenannte "Überkreuzversicherung"). Zum Beispiel schließt der Ehemann eine Risikolebensversicherung ab, bei der seine Frau als versicherte Person im Vertrag aufgenommen wird. Im Todesfall der Frau erhält der Ehemann die Versicherungssumme ohne Erbschaftssteuerpflicht.

 

5.) Beiderseitige Absicherung: Gemeinsamer Schutz für Paare.

 

In vielen Familien tragen sowohl Mann als auch Frau zum Familieneinkommen bei, daher ist die Absicherung beider Leben von finanzieller Bedeutung. Paare können sich gegenseitig mit einer "Versicherung auf verbundene Leben" absichern. Dies kann kostengünstiger sein als der Abschluss zweier separater Verträge für jeden Partner.

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