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Wohngebäudeversicherung

Was leistet eine Wohngebäudeversicherung?

 

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. In der Regel sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt:

 


Feuer
 

Nach einem Brand zahlt die Wohngebäudeversicherung. Außerdem gibt es Schadenersatz für Kosten durch Löschwasser und Ruß.

 


Blitzschlag, Explosion oder Implosion
 

Diese Ereignisse können erhebliche Schäden an z.B. Heizungsanlagen, Elektronischen Anlagen, an der Gebäudesubstanz oder gar einen Totalschaden bedeuten.

 


Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
 

Bei Sturmschäden zum Beispiel am Dach ist Windstärke 8 entscheidend. Dann gibt es ein neues Dach oder die Wohngebäudeversicherung finanziert die Reparatur des alten. Bei Hagelschäden zahlt die Versicherung unabhängig von der Windstärke.

 


Leitungswasser
 

Platzen Wasserrohre, zahlt die Wohngebäudeversicherung Schadenersatz. Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen, Klima- und Wärmepumpen. Auch Aquarien oder Wasserbetten können inklusive sein

 


Überspannung 
 

Versichert sind auch Schäden an versicherten Sachen durch Überspannung als Folge eines Blitzschlags.

 

Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Vertragselemente erweitert werden, wie zum Beispiel um sich vor Starkregen/Überschwemmung/Rückstau (Elementarschadenversicherung) zu schützen.

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Die Wohngebäudeversicherung individuell anpassen

Vor dem Vertragsabschluss sollte man sich gut beraten lassen. Denn einige Gefahren müssen durch separate Vereinbarungen versichert werden:

Naturgefahren

Wie Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben oder Vulkanausbruch – abgedeckt über erweiterte Naturgefahrenversicherung / die sog. Elemtarschadenversicherung.

 

Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und  Wärmepumpenanlagen

Auch für alternative Energiequellen gibt es spezielle Policen. Wird zum Beispiel über eine Photovoltaikanlage Strom ins öffentliche Netz eingespeist, empfiehlt sich eine Ertragsausfallpolice. Sie schützt vor dem Risiko eines Ertragsausfalls infolge eines versicherten Sachschadens.

 

Je nach Anbieter können weitere Extras vereinbart werden, etwa:

 

  • Vandalismus- und Graffiti-Schäden am Gebäude

  • Aufräum- und Wiederherstellungsarbeiten außerhalb des Gebäudes, zum Beispiel nach einem Sturm.

 

Totalschaden am Haus

Ist das Haus z. B. abgebrannt, wird es zum sogenannten Neuwertpreis errichtet: Der Versicherte bekommt ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten.

Glasbruchversicherung

Die Glasbruchversicherung ist ein wichtiger Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung, der nicht fehlen sollte. Sie leistet Ersatz, wenn Scheiben zu Bruch gehen – egal durch welche Ursache. Versichert sind in der Regel:

 

  • Scheiben und Platten aus Glas

  • Spiegel

  • Glasbausteine und Profilbaugläser

  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff

  • Panoramafenster

  • Wintergärten

 

Was bedeutet Gefahrerhöhung in der Wohngebäudeversicherung?

In der Wohngebäudepolice gibt es den Begriff der „Gefahrerhöhung“. Das heißt: Die Versicherung muss über Ausnahmesituationen informiert werden, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Dazu zählt beispielsweise, wenn das Gebäude nicht genutzt wird oder wegen Baumaßnahmen vorübergehend leer steht. Gleiches gilt, wenn in das Haus ein Gewerbe einzieht.

 

Tipp: Kunden sollten den Versicherer so schnell wie möglich über solche Ausnahmesituationen informieren. Oftmals genügt hier ein Anruf.

 

Sinnvolle Ergänzung: Was ein Wohnungsschutzbrief nützt

Es gibt aber häufig auch Situationen rund um Haus und Wohnung, die über reinen Sachschaden hinausgehen - beispielsweise wenn man sich ausgesperrt hat oder bei der Schädlingsbekämpfung. Für diese Notsituationen haben Versicherer Haus- und Wohnungsschutzbriefe entwickelt, die im Notfall konkrete Hilfe leisten.
 

Haus- und Wohnungsschutzbriefe werden in der Regel als Zusatzbaustein zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten – vergleichbar mit einem Autoschutzbrief, der in Verbindung mit einer Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann.

Was leistet so ein Wohnungsschutzbrief?

  • Wohnungsschutzbrief übernimmt Kosten für Schlüsseldienst im Notfall

    Tür zu, Schlüssel drin: Nach diesem Missgeschick sind Verbraucher mit einem Wohnungsschutzbrief auf der sicheren Seite – ohne einen Schlüsseldienst beauftragen zu müssen. Manche Schlüsseldienste verlangen gleich mehrere hundert Euro, um die vor der Tür Stehenden wieder in ihre Wohnung zu lassen.

    Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief leistet in dieser Situation schnelle Hilfe: Der Versicherer kümmert sich darum, einen Schlüsseldienst zu benachrichtigen und bezahlt dessen Dienstleistung auch. Verbraucher laufen somit nicht Gefahr, in ihrer prekären Lage an einen möglicherweise unseriösen und überteuerten Schlüsseldienst zu geraten. Sollte das Schloss nach der Notöffnung beschädigt sein, übernimmt der Schutzbrief ebenfalls die Kosten für ein provisorisches Schloss.

  • Rohrreinigung im Notfall

  • Wasserinstallation im Notfall

  • Schäden an Heizungsinstallation im Notfall

  • Schädlingsbekämpfung und Entfernung von Wespen- und Bienennestern

  • Was passiert mit dem Wohnungsschutzbrief bei einem Umzug?

Quelle / Bildquelle: dieversicherer.de

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