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Lockdown-Geld vom Staat: So kommen Solo-Selbstständige und Betriebe an Finanzhilfen


Betrieb geschlossen wegen Corona Lockdown


Wer ist von der Schließung überhaupt betroffen?


Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen – und das ist wichtig – aufgrund der staatlichen Anordnung die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit untersagt wird beziehungsweise schon untersagt wurde. 

Im Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder vom 28. Oktober ist der Kreis der Firmen, die schließen müssen, konkreter benannt:

  • Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen,

  • Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,

  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,

  • Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports

  • Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,

  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

  • Hotels, Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen

  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe

  • Startups und junge Unternehmen


Wie kann ich an Geld kommen?


Neben den bestehenden Hilfen von Bund und Ländern, wie Überbrückungshilfe, Soforthilfen oder Krediten, bietet der Bund seit Neuestem auch das Programm der sogenannten außerordentlichen Wirtschaftshilfen an.



Unternehmen bis zu 50 Mitarbeiter:


Firmen, die dicht machen müssen, können in diesem Monat eine einmalige Kostenpauschale erhalten: 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2020. Die Höhe errechnet sich laut Bundesfinanzministerium aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats. Gezahlt wird das Staats-Geld für jede angeordnete Lockdown-Woche. Bei Firmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab.

Soloselbständige: Sie haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen.



Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:


Auch sie bekommen bis zu 75 Prozent des Umsatzes von November 2019. Die konkrete Höhe wird anhand beihilferechtlicher EU-Vorgaben ermittelt. Details werden derzeit vom Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium erarbeitet.


Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit erst nach dem 31. Oktober 2019 aufgenommen haben, dürfen den Monatsumsatz 2020 als Vergleichsumsatz anführen. Optional können sie ihren durchschnittlichen Umsatz seit der Gründung angeben.



Kann ich die Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld gleichzeitig beantragen?


Nein. Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen werden mit bereits gewährten staatlichen Leistungen für November, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.



Wo kann ich das Geld beantragen?


Der Plan der Bundesregierung ist die Auszahlung nach vereinfachtem Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe zu ermöglichen. Die Finanzämter werden auf Antrag eine Bescheinigung über den Umsatz im November 2019 ausstellen, der auf der Umsatzsteuerzahlung basiert.



Wird es Abschlagszahlungen geben?


Ja. Soloselbständige bekommen bis zu 5000 Euro, Unternehmen bis zu 10.000 Euro. Weitergehende Informationen bietet dazu das Bundeswirtschaftsministerium und die Förderdatenbank mit allen zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln des Bundesfinanzministeriums.





Mehr Infos rund um Corona und Hilfen findest DU hier:







Quellen:


https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html


https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/lockdown-geld-vom-staat-so-kommen-solo-selbststaendige-und-betriebe-die-jetzt-schliessen-muessen-an-finanzhilfen-d/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=lockdown-geld-vom-staat-so-kommen-solo-selbststaendige-und-betriebe-die-jetzt-schliessen-muessen-an-finanzhilfen-d


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