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Machen Sie sich winterfest! Mit diesen 5 Versicherungen kommen Sie sicher durch den Winter...



Weihnachten, Winter, Unglücke, Unfälle  & Missgeschicke
Bild: Gary Blakeley

Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und für die meisten von uns zählen die kommenden Festtage im Kreis von Familie und Freunden zu der schönsten Zeit in deren Planung und Vorbereitung viel Engagement investiert wird. Und damit ein brennendes Gesteck oder umgekipptes Rotweinglas nicht zum Stimmungskiller wird, weil der eigene Geldbeutel durch ein Missgeschick auf eine harte Probe gestellt wird, lohnt ein allerletzter kritischer Blick auf den Umfang der eignen Versicherungen, die im Fall der Fälle für einen wirtschaftlichen Schaden aufkommen würden. In diesem Sinne: Frohes Fest!

Weihnachten ist das Fest der Familie: Alle sitzen zusammen, Geschenke werden ausgetauscht und der Weihnachtsbraten wird aufgetischt. Doch über die Feiertage kann viel passieren. Das macht nicht nur die Festtage kaputt, sondern kann auch Leib und Leben in Gefahr bringen. 


Advent, Advent – der Christbaum brennt

Ein Klassiker ist der brennende Christbaum, der ganze Wohnungen und Häuser entzünden kann. Zudem kommen die Feuerwerkskörper, mit denen das neue Jahr begrüßt wird und die im schlimmsten Fall dauerhaften Schaden an Immobilien anrichten können. Passiert ein solches Unglück, springt die Hausratversicherung ein. Sie zahlt den Wiederbeschaffungswert der zerstörten Einrichtung und kommt auch für mögliche Schäden durch Löscharbeiten auf.


Eine nicht so fröhliche Rutschpartie

Weihnachtszeit ist auch Unfallzeit: Rutscht der Gast auf dem Weg zur Weihnachtsparty oder ein Nachbar auf der Treppe aus, weil der Besitzer nicht geräumt hat, kann der Geschädigte Schmerzensgeld und Schadenersatz fordern. Hier springt die private Haftpflichtversicherung ein. Denn diese kommt für alle Schäden rund um die selbst genutzten Immobilien auf.


Jetzt knallt es!

Brennt der Baum im Eigenheim oder setzt eine fehlgeleitete Rakete an Silvester das Haus in Brand, tritt die Wohngebäudeversicherung in Kraft. Diese zahlt auch für eventuelle Aufräumarbeiten und übernimmt die Kosten für einen Hotelaufenthalt, falls die Immobilie vorübergehend nicht bewohnbar sein sollte.


Räumkommando versäumt

Vermieter benötigen zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht. Dabei sollten Privateigentümer und auch Vermieter auf eine ausreichende Deckungssumme von mindestens fünf bis zehn Millionen achten. Denn wenn bei einem Glatteisunfall zusätzlich zum Bußgeld für die versäumte Räumpflicht Schmerzensgeld- oder Schadenersatzansprüche für den Geschädigten hinzukommen, können sehr schnell immens hohe Forderungen entstehen.


Ich glaube, jetzt schneit’s…

So schön die zarten Schneeflöckchen anzuschauen sind, die geschlossene Schneedecke auf dem Dach kann ein enormes Gewicht mit sich bringen und schwere Schäden verursachen. Im schlimmsten Fall kommt es sogar zum Einsturz. Hier reicht eine Wohngebäudeversicherung nicht aus – denn Schnee gehört wie Starkregen oder Hochwasser zu den Naturgefahren – und hier brauchen Eigentümer von Wohnimmobilien eine Elementarschadenversicherung.




(Quelle: procontra-online.de)

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