Balkonkraftwerke erfreuen sich einer kontinuierlich wachsenden Beliebtheit, und auch die Versicherungsbranche reagiert darauf.
Was genau ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kompakte Photovoltaikanlage (PV-Anlage), die aus ein oder zwei Solarmodulen besteht. Es lässt sich unkompliziert aufstellen und anschließen, beispielsweise durch die einfache Befestigung am Balkongeländer.
Warum erfreuen sich Balkonkraftwerke großer Beliebtheit?
Photovoltaik ist eine populäre Methode, einen Teil des für den Haushalt benötigten Stroms selbst zu erzeugen. Obwohl ein Balkonkraftwerk in der Regel nicht ausreicht, um den gesamten Haushaltsstrom zu liefern, kann es dennoch eine Entlastung bieten. Experten schätzen, dass mit solchen Mini-Kraftwerken etwa 10 bis 20 % des Haushaltsstroms selbst erzeugt werden können.
Unter realen Bedingungen, abhängig von Standortfaktoren sowie baulichen und örtlichen Gegebenheiten, erzeugt ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt Peak etwa 550 bis 570 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr. Bei einem angenommenen Ertrag von 560 kWh und einem durchschnittlichen Strompreis von etwa 38 Cent pro Kilowattstunde können mit dem Balkonkraftwerk pro Jahr rund 215 Euro Stromkosten eingespart werden. Die Rentabilität der Anlage kann je nach Ertrag, Strompreis beim Versorger und Preis des Balkonkraftwerks innerhalb von 3-7 Jahren erreicht werden.
Kosten und Förderung
Balkonkraftwerke haben in der Regel einen Preisbereich von 500 bis 1.400 Euro und werden oft als Komplettset angeboten. Typischerweise beinhalten die Pakete ein bis zwei Module, Wechselrichter und teilweise Anschlusskabel. Einige Anbieter liefern auch Aufständerungen oder Halterungen mit.
Seit dem 1. Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer mehr auf Balkonkraftwerke an. Dies gilt auch für Zubehör, wenn die Anlage als Paket erworben wird. Einige Bundesländer fördern den Kauf eines Balkonkraftwerks, beispielsweise:
Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu 500 Euro Zuschuss pro Balkonkraftwerk
Schleswig-Holstein: 200 Euro Zuschuss.
Auch einzelne Städte und Kommunen gewähren Zuschüsse für Balkonkraftwerke. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Fördermittel schnell erschöpft sein können.
Welche Versicherungen sind relevant?
Hausrat und/oder Wohngebäude
Obwohl eine Mini-Photovoltaikanlage außerhalb der Wohnung oder des Hauses aufgestellt oder befestigt wird, gilt ein Balkonkraftwerk als Teil des Inventars und deshalb von der Hausratversicherung abgedeckt. Befindet sich das Balkonkraftwerk im Besitz des Vermieters bzw. Eigentümers und hängt an der Außenwand, kann die Solaranlage auch unter die Wohngebäudeversicherung fallen. Versicherte Gefahren sind hier in der Regel Feuer, Blitzschlag, Sturm oder Hagel und ggf. Elementar.
Privathaftpflichtversicherung und Balkonkraftwerke
Im Falle von Schäden bei Dritten, die dem Inhaber eines Balkonkraftwerks zugeschrieben werden, greift in der Regel die Privathaftpflichtversicherung. Eine Grundvoraussetzung hierfür ist, dass das Balkonkraftwerk zu einer selbst bewohnten Immobilie gehört.
Diese Immobilie kann beispielsweise eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus sein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich außerdem auf Schadenersatzansprüche von Dritten, die sich aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ergeben.
Mögliche Schadensszenarien in diesem Kontext könnten sein:
Ein Solarmodul des Balkonkraftwerks ist unzureichend am Balkongeländer befestigt und fällt auf ein geparktes Auto.
Das Balkonkraftwerk gerät während des Betriebs in Brand und setzt das Haus in Flammen, die auf das Nachbargebäude übergreifen.
Durch die Einspeisung in die Stromversorgung des Hauses kommt es zu einem Kurzschluss, der elektronische Geräte der Nachbarn beschädigt.
Mit der zunehmenden Verbreitung von Balkonkraftwerken in privaten Haushalten passen immer mehr Versicherer ihre Bedingungen an, um diese Form der Energieerzeugungsanlagen in den Deckungsbereich aufzunehmen.
Einige Versicherer, die bereits Versicherungsschutz für Balkonkraftwerke anbieten:
AIG
Alte Leipziger
BSG / (Baloise)
Haftpflichtkasse Darmstadt
Gothaer
(Quelle: Vema eG)
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