Ab 2021 gelten u.a. folgende interessante Neuerungen im Kassenwahlrecht:
Neue Bindungsfrist:
Die Bindefrist verringert sich von 18 auf 12 Monate
Kassenwahlrecht bei neuem Arbeitgeber:
Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln -OHNE Kündigung bei der Vorkasse und OHNE Einhaltung der Bindungsfrist
Kündigung entfällt:
Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten Kasse kümmert sich dann die neue Kasse.
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