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Achtung! Neuerungen zum Krankenkassen-Wahlrecht...

Ab 2021 gelten u.a. folgende interessante Neuerungen im Kassenwahlrecht:

Neue Bindungsfrist:


Die Bindefrist verringert sich von 18 auf 12 Monate

Kassenwahlrecht bei neuem Arbeitgeber:


Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln -OHNE Kündigung bei der Vorkasse und OHNE Einhaltung der Bindungsfrist

Kündigung entfällt:


Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten Kasse kümmert sich dann die neue Kasse.






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