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Bessere Hilfsmittel für Patienten - GKV mit neuen Hilfmittelverzeichnis

Aktualisiert: 15. März 2022

Im Hilfsmittelverzeichnis finden Patienten alles, wofür die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt. Diesen Katalog hat der GKV-Spitzenverband nun überarbeitet.


Hilfsmittelverzeichnis
Foto: pixabay

Ob Prothesen, Rollatoren oder Hörgeräte - medizinische Produkte werden ständig weiterentwickelt. Der Katalog der Krankenkassen, in dem diese Hilfsmittel stehen, war dagegen veraltet. Deshalb hat ein Gesetz der Bundesregierung vor zwei Jahren eine Generalüberholung angeordnet. Die Frist lief bis Ende vergangenen Jahres - und bis dahin hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geprüft, welche Hilfsmittel neu in den Katalog kommen und welche herausfallen. Die Entscheidung basiere auf dem Stand der medizinischen Erkenntnisse und der technischen Möglichkeiten, so Vorstand Gernot Kiefer.


Neue und verbesserte Produkte

Auch Hersteller von Medizinprodukten sowie Patientenvertreter konnten ihre Sicht einbringen. Jetzt stehen rund 32.500 Hilfsmittel in dem Verzeichnis. Einige Tausend fielen heraus, weil sie den Standards nicht mehr entsprechen. So dürfen Rollatoren in der Regel künftig nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen.


Und es sind einige neuartige Produkte hinzugekommen, wie das Exo-Skelett, mit dem Querschnittsgelähmte in bestimmten Fällen stehen und gehen können. Oder Handprothesen, mit Hilfe derer Patienten über die vorhandene Muskelspannung im Arm zugreifen können. Auch welche Qualität die Hilfsmittel aufweisen müssen, haben die Krankenkassen festgeschrieben.





Zudem sieht GKV-Vorstand Gernot Kiefer die Rechte der Versicherten gestärkt. Denn Praxen, Apotheken oder Sanitätshäuser sollen die Patienten besser informieren: "Die Leistungserbringer sind verpflichtet, zu sagen, das ist ein qualitativ hochwertiges Produkt, das bekommen Sie zuzahlungsfrei," so Kiefer. "Das heißt, das zahlt vollständig Ihre Krankenkasse, und das entspricht auch den technischen und medizinischen Anforderungen, die für Ihre Beeinträchtigung definiert sind."


Zuzahlungen müssen dokumentiert werden

Theoretisch muss es immer ein solches Angebot geben, erst dann geht es um die teureren Alternativen - wie es allerdings in der Praxis aussieht, dazu gab es bisher keine konkreten Daten. Aber nun muss dokumentiert werden, wenn ein Hilfsmittel mit Zuzahlung verschrieben wird. Der GKV-Spitzenverband will dazu in der zweiten Jahreshälfte einen Bericht veröffentlichen.


Und die Aktualisierung bei den Hilfsmitteln geht weiter. Das ist laut dem Bundesverband Medizintechnologie - also von Herstellerseite - dringend nötig. Es bestehe weiterhin Verbesserungsbedarf, teilt ein Verbandssprecher auf Anfrage mit. So gebe es Mängel bei der inhaltlichen Ausgestaltung und den Qualitätsanforderungen an die Produkte. Für die Krankenkassen ist das ein laufender Prozess.


Der GKV-Spitzenverband will den Katalog stetig aktualisieren, sobald sich bei den Produkten etwas ändert. Gesetzlich ist eine Überarbeitung spätestens alle fünf Jahre fällig.




Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/krankenkassen-arzneimittel-101.html?xing_share=news

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