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Widerruf Lebens- und Rentenversicherung

Aktualisiert: 16. März 2022


Lebensversicherung / Rentenversicherung: Widerruf prüfen
Lebensversicherung: Widerruf prüfen. (Foto: Jens Büttner/dpa)

Sie haben eine Private oder Betriebliche Rentenversicherung und / oder Lebensversicherung zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen?


Egal, ob Ihr Rentenversicherungsvertrag oder Lebensversicherungsvertrag privat oder in Form einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurde, aktiv ist und weiterhin bespart wird, beitragsfrei gestellt ist oder bereits gekündigt wurde, abgetreten ist oder für eine Finanzierung hinterlegt ...


Achtung: Ihnen könnte eine hohe Nutzungsentschädigung bzw. ein hoher Rückabwicklungsanspruch (auch nachträglich noch) zustehen, der deutlich über den ausgewiesenen oder bereits ausgezahlten Rückkaufswerten der Versicherungsgesellschaften liegt!

*** 4 Berechnungen dazu weiter unten im Artikel***



Rechtsgrundlage dafür sind die Urteile des BGH vom 07. Mai 2014 (Az.: IV ZR 76/11), BGH-Urteil vom 29. Juli 2015 (Az.: IV ZR 384/14 sowie IV ZR 448/14), Urteil vom 11.11.2015, (Az.: IV ZR 513/14), BGH-Urteil vom 21.03.2018 (Az: IV ZR 353/16) sowie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Mai 2016 (Az.: 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15).



Sie möchten wissen, ob sich ein Widerruf Ihrer bestehenden oder bereits abgelaufenen Lebensversicherung lohnt?


Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich.


Der gesamte Vorgang ist sehr einfach:


1.) Sie füllen den anliegenden Fragebogen aus

2.) Sie senden mir Ihre Versicherungspolice/Ihren Versicherungsvertrag

3.) Falls vorhanden, schicken Sie mir die letzte Beitragsrechnung Ihrer Rechts-

schutzversicherung


Ich lasse dann für Sie im ersten Schritt prüfen, ob ein Widerruf Ihrer Versicherung rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Grundsätzlich lohnt sich der Widerruf immer dann, wenn der Rückzahlungsbetrag bei einem Widerruf deutlich höher ist als die vertraglich vereinbarte Ablaufleistung.


Natürlich wird auch geprüft auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Angelegenheit übernimmt.


Sollte sich ein Widerruf lohnen, bekommen sie eine Widerrufserklärung zugeschickt, die Sie nur unterschreiben und per Post an Ihre Versicherungsgesellschaft senden müssen.


Akzeptiert die Versicherungsgesellschaft den Widerruf nicht, übernimmt die SKW Schwarz Rechtsanwälte die komplette Abwicklung des Widerrufs, erforderlichenfalls auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens.


Wann lohnt sich überhaupt ein Widerspruch / Widerruf und wie kann das belegt werden?


In Kooperation mit der SKW Schwarz Rechtsanwälte, der Dr. Schade GmbH sowie der Recht & Sicher werden u.a. zu jedem einzelnen Versicherungsvertrag versicherungsmathematische Gutachten erstellt!

Versicherungsmathematische Gutachten mit Sicherheit.

Unabhängig, kompetent und rechtssicher.


Die versicherungsmathematischen Sachverständigen und deren Aktuariat stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Bewertung und Begutachtung von Versicherungsverträgen als Partner zur Verfügung. Die Dr Schade GmbH bewertet jegliche Form von Versicherungs- und Altersvorsorgeverträgen (Lebens- und Rentenversicherung) und erstellt entsprechende versicherungsmathematischen Gutachten in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Ablaufleistungen oder Rückkaufswert, jährliche Standmitteilungen zu Leistungshöhen, Versicherungsberechnung der Risikoprämien und vieles mehr.


Im Rahmen der Rückabwicklung von Lebensversicherungen bei Widerspruch zählt die Dr. Schade GmbH darüber hinaus zu den führenden Gutachtern und ist in der Lage entsprechende BGH-konforme Entschädigungsberechnungen für Erstattung und Nutzung anzufertigen. Sie unterscheidet sich hier explizit von anderen Gutachtern am Markt und bewertet jeden Vertrag vertragsindividuell – wie zur Tarifkalkulation. So kann ermittelt werden, ob der angegebene Garantiezinssatz angewandt wurde, mit welchen Kostensätzen der Tarifkalkulation gerechnet wurde bzw. wie sich die Vertragskosten detailliert zusammensetzen.


Mit dem eigenentwickelten Rechnersystem philosolve™ ist die Dr. Schade GmbH in der Lage jegliche Form der Lebens- und Rentenversicherung individuell und umfassend zu bewerten und zu begutachten: sowohl klassische als auch fondsgebundene Verträge.


Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Versicherungswiderrufs steht dabei immer an erster Stelle – aber auch jegliche Form der Berechnung, z. B. Ermittlung der aktuellen Rückkaufwerte, der Risikoprämien, der angemessenen Prämienrückzahlung inkl. Nutzungsersatz und vieles mehr.

*** Entschädigungsberechnung für Rückabwicklung durch Widerspruch.

Individuelle Praxisbeispiele für BGH-konforme Berechnungen.

Mit einem speziellen Rechnersystem können jegliche Formen von Versicherungsverträgen kalkuliert und somit die entsprechenden Rückabwicklungsansprüche detailliert ermittelt werden.

Folgende Berechnungsbeispiele zeigen, wie viel die Rückabwicklung dem Versicherungsnehmer unter Umständen tatsächlich bringen kann:


1. Beispielberechnung anhand eines klassischen Rentenversicherungsvertrages der Allianz Lebensversicherung-AG:


Eingezahlte Beiträge: 53.498 EUR

Rückkaufswert: 67.738 EUR

Rückabwicklungsanspruch: 86.555 EUR

Im Vergleich zur Kündigung: +18.817 EUR (+28 %)


2. Beispielberechnung anhand eines fondsgebundenen Vertrages der AachenMünchener Lebensversicherung AG (inkl. Besonderheiten: Beitragsdynamik und fallweises Aussetzen von Beitragsdynamik, Berufsunfähigkeitsleistungen mit Beitragsbefreiung und BU-Rente):


Eingezahlte Beiträge: 34.319 EUR

Rückkaufswert: 22.764 EUR

Rückabwicklungsanspruch: 35.595 EUR

Im Vergleich zur Kündigung: +12.831 EUR (+56 %)


3. Beispielberechnung anhand eines fondsgebundenen Vertrages der Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung S. A. (inkl. Besonderheiten: Fondswechsel, Beitragsdynamik und fallweises Aussetzen von Beitragsdynamik):


Eingezahlte Beiträge: 67.978 EUR

Rückkaufswert: 60.364 EUR

Rückabwicklungsanspruch: 78.468 EUR

Im Vergleich zur Kündigung: +18.104 EUR (+30 %)


4. Beispielberechnung anhand eines fondsgebundenen Vertrages der Skandia Lebensversicherung AG:


Eingezahlte Beiträge: 36.814 EUR

Rückkaufswert: 44.847 EUR

Rückabwicklungsanspruch: 48.113 EUR

Im Vergleich zur Kündigung: +3.265 EUR (+7 %)


(Berechnungen von: Prof. Dr. Schade, Dr. Schade GmbH,)




Gelangen sie zu Ihrem Recht: mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit steht ihnen mehr Geld aus Ihren Verträgen zu! Verschenken Sie nichts!


Wir bleiben hartnäckig: und lassen uns vom Versicherer nicht abwimmeln ;-)


Ich helfe Ihnen: zeige ganz unkompliziert den Weg und unterstütze Sie bei der Umsetzung!


Zu allen Fragen und Details, können Sie mich auch jederzeit gerne persönlich kontaktieren.





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