Haftpflichtversicherung | Wassersporthaftpflicht & -Kaskoversicherung
Wassersporthaftpflicht-/Kaskoversicherung
Wenn du zum ersten Mal ein Boot steuerst, wirst du schnell feststellen: Ein Boot hat keine Bremse. Anders als beim Auto kannst du daher manche gefährliche Situationen einfach nicht mehr verhindern. Jedes Jahr passieren in der Europäischen Union fast 50.000 Unfälle im Zusammenhang mit Wassersport – einige davon mit schweren Folgen. Es ist daher kein Wunder, dass die Wassersporthaftpflicht in Ländern wie den Niederlanden, Italien, Spanien und der Schweiz eine Pflichtversicherung ist. Wenn du auf diesen Versicherungsschutz verzichtest, riskierst du deine Existenz! Auch eigene Schäden am Boot können schnell teuer werden. Für solche Fälle bietet die Wassersportkaskoversicherung umfassenden Schutz – ähnlich wie bei einem Auto. Sorg also vor!
F.A.Q. zur Boots- und Yachthaftpflichtversicherung
Gibt es unterschiedliche Fahrtgebiete in der Haftpflicht-Boatsversicherung?
Nein, die Haftpflicht-Boatsversicherung bietet weltweiten Schutz.
Ist die Haftpflicht-Boatsversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung?
Nein, in Deutschland ist sie noch keine gesetzliche Pflicht. In einigen EU-Ländern ist jedoch eine Haftpflicht-Boatsversicherung Pflicht, um die Gewässer befahren zu dürfen.
Gibt es eine einheitliche Mindestdeckungssumme in Ländern mit Pflicht-Boatsversicherung?
Nein, die Mindestdeckungssumme kann variieren. Informiere dich vorab über die aktuellen Anforderungen im jeweiligen Land. [Mehr zur Boots-Haftpflicht]
Kann der Boots-Trailer auch über die Bootsversicherung mitversichert werden?
Ja, der Bootsanhänger ist in der Haftpflicht-Boatsversicherung beitragsfrei mitversichert, mit einer Deckungssumme von 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden.
Was passiert, wenn der Unfallgegner keine oder unzureichende Haftpflichtversicherung hat?
Mit der Forderungsausfalldeckung bis 1 Mio. Euro wirst du wie ein „Unfallopfer“ behandelt, wenn die Schadenersatzforderung nicht realisiert werden kann. Dieser Schutz gilt, wenn der Schadensverursacher in der EU oder der Schweiz ansässig war.
Sind Auslandsschäden in der Boots- und Yachthaftpflichtversicherung mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht deckt Schäden weltweit.
Wo muss sich der Liegeplatz des Bootes befinden?
Der ständige Liegeplatz muss in Europa sein, es besteht jedoch weltweiter Schutz.
Werden Versicherungstarife angepasst?
Ja, Tarife werden i.dR. individuell angepasst, z.B. nach PS-Stärke oder Segelfläche.
Gibt es noch die „blauen Versicherungskarten“?
Die „blauen Karten“ werden jetzt auf weißem Papier ausgestellt, haben aber weiterhin dieselbe Gültigkeit. [Mehr zur Yacht-/Bootsversicherung]
Wie lange sind die Versicherungszertifikate gültig?
Die Zertifikate sind in der Regel 2 Jahre gültig. Sie werden alle 2 Jahre automatisch versendet, es sei denn, der Vertrag wird vorher gekündigt.
Welche Schäden deckt die Bootskasko?
Die Kasko-Bootsversicherung schützt dein eigenes Boot vor Schäden oder Verlusten, wie Diebstahl, Grundberührungen, Sturmschäden oder Kenterung. Unsere Kaskoversicherung bietet eine All-Gefahren-Deckung und eine “Unanfechtbare Feste Taxe”, sodass du bei einem Totalverlust auch nach Jahren die volle Versicherungssumme erhältst. Teilschäden werden ohne Abzüge "Neu für Alt" ersetzt, und Bergungs- sowie Wrackbeseitigungskosten sind ebenfalls hoch abgesichert, da diese oft teuer werden können.
Zu empfehlen ist diese Versicherung, da bei Booten nicht die Gefährdungshaftung, sondern die Verschuldenshaftung gilt. Das bedeutet, eine Boots-Haftpflichtversicherung zahlt nur bei eigener Schuld. Wenn zum Beispiel eine benachbarte Yacht bei einem Sturm abkommt und dein Boot beschädigt, würde die Haftpflichtversicherung der Yacht nicht für deinen Schaden aufkommen. Deine Yacht-Kaskoversicherung übernimmt in solchen Fällen die Reparaturkosten.
Häufige Fragen zur Boots- und Yachtkaskoversicherung
Was bedeutet eine echte „Allgefahrendeckung“ in der Bootsversicherung?
Eine echte „Allgefahrendeckung“ versichert dich gegen alle Risiken, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das bedeutet, im Schadensfall muss nicht du beweisen, dass der Schaden versichert ist, sondern der Versicherer muss nachweisen, dass der Schaden nicht unter die Deckung fällt. Das bietet dir umfassenderen Schutz als eine Einzelgefahrendeckung.
Für welches Gebiet gilt die Bootsversicherung?
Der Versicherungsschutz umfasst Fahrten, Transporte und Aufenthalte innerhalb des in der Police angegebenen Fahrtgebiets – zu Wasser und an Land, einschließlich des Winterlagers.
Was bedeutet „Keine Abzüge Neu für Alt“?
Bei Totalschäden erhältst du die volle Versicherungssumme, und Teilschäden werden auf Basis der Reparaturrechnung ohne Abzüge reguliert. Dies gilt sowohl für Motoryachten als auch für Segelyachten.
Sind Bergungs-, Wrackhebungs- und Entsorgungskosten mitversichert?
Ja, diese Kosten sind zusätzlich zur Versicherungssumme (je nach Deckungskonzept, bis zu 2,5 Millionen Euro) abgedeckt.
Wie wird der Wert und Zustand des Bootes festgestellt?
Du als Bootseigner bist verantwortlich für die Wertermittlung. Wertgutachten, Schätzungen und Fotos sind hierbei hilfreich. Überschreitungen des Fahrtgebiets von bis zu 6 Wochen pro Jahr sind automatisch versichert und müssen nicht extra angemeldet werden.
Besteht auch Kaskoschutz bei Fahrtgebietsüberschreitungen?
Ja, eine Überschreitung des Fahrtgebiets von bis zu 6 Wochen pro Jahr ist automatisch mitversichert, ohne dass eine vorherige Anmeldung nötig ist.
Was sind „persönliche Effekten“ in der Bootsversicherung?
Persönliche Effekten sind persönliche Gegenstände, die nicht fest mit dem Boot verbunden sind und nicht zur Ausrüstung gehören, wie Kleidung oder Sportausrüstung. Diese sind bis zu 3 % der Versicherungssumme, maximal jedoch 3.000 Euro, beitragsfrei mitversichert. Höhere Werte können gegen einen Aufpreis mitversichert werden.