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Tierhalterhaftpflichtversicherung | Hundehalter und Pferdehalter

Haftpflichtversicherung für Hundehalter

Haftung von Hundehaltern

Auch wenn Hunde meist friedlich und brav sind, gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn ein Hund in der Wohnung von Freunden mit seinem Schwanz eine wertvolle Vase umstößt oder eine Passantin aufgrund des Bellens vom Fahrrad fällt und sich verletzt.

In allen solchen Fällen gilt: Der Hundehalter ist für die Schäden verantwortlich, die sein Hund verursacht. Diese Haftung ist unbegrenzt und umfasst das gesamte Vermögen des Halters, im schlimmsten Fall kann dies zu einem finanziellen Ruin führen. Eine Hundehaftpflichtversicherung kann dieses Risiko jedoch abdecken und übernimmt die Kosten für Schäden, die der Hund Dritten zufügt.

​Was deckt die Hundehaftpflichtversicherung ab?


Die Hundehaftpflichtversicherung bietet in der Regel Schutz für folgende Schäden:

Personenschäden: Zum Beispiel Schmerzensgeld oder Behandlungskosten nach einem Biss.
Sachschäden: Wenn der Hund beispielsweise die teuren Schuhe eines Gastes zerstört.
Vermögensschäden: Die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren, wie etwa der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes.

Oft sind auch Mietsachschäden über die Hundehaftpflicht abgedeckt, wobei der Schutz in der Regel nur für Wohnräume und privat genutzte Räume gilt.

Ein weiterer Vorteil der Hundehaftpflicht besteht darin, dass sie unberechtigte Schadensersatzforderungen gegen den Halter abwehrt.

 

 
Sind ungewollte Deckakte versichert?



Wenn der Hund des Versicherungsnehmers eine Hündin ungewollt deckt, können die entstehenden Kosten möglicherweise durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Deckt die Versicherung ungewollte Deckakte ab, könnte sie etwa folgende Kosten übernehmen:

Vermögensschäden durch eine Abtreibung,
Kosten für die Versorgung des Wurfs,
oder Schäden, wenn die Hündin aufgrund des Deckakts nicht mehr zur Zucht verwendet werden kann.

Die Leistung der Hundehaftpflichtversicherung hängt davon ab, ob ein berechtigter Anspruch gegen den Halter besteht. Wird der Halter hingegen ungerechtfertigt in Anspruch genommen, wehrt die Versicherung diese Forderung ab ("passiver Rechtsschutz").

Unter dem Hund für einen Spaziergang

Was bedeutet Gefährdungshaftung?


Da von einem Hund grundsätzlich eine potenzielle Gefahr ausgeht, greift hier die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Hundehalter automatisch für alle Schäden haftet, die sein Tier verursacht. Dies gilt auch dann, wenn der Halter zum Zeitpunkt des Schadens nicht anwesend war oder sich korrekt verhalten hat. Deshalb ist eine Hundehaftpflichtversicherung nahezu unverzichtbar.

Die Versicherung übernimmt die Kosten für alle Schäden, die das Tier anderen zugefügt hat. Eigene Schäden, wie Verletzungen von Familienmitgliedern durch den eigenen Hund, sind jedoch nicht abgedeckt, da Familienangehörige rechtlich nicht als Dritte gelten. Hier springt stattdessen eine private Unfallversicherung ein.
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. In den meisten anderen Bundesländern müssen nur Halter bestimmter Hunderassen, wie Kampfhunde, eine solche Versicherung abschließen. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen gibt es keine Versicherungspflicht für Hundehalter.
Haftpflichtversicherung für andere Haustiere

Hunde- und Pferdehalter benötigen eine spezielle Haftpflichtversicherung, um nicht mit ihrem eigenen Vermögen für verursachte Schäden haften zu müssen. Für Katzen, Nagetiere oder andere zahme Haustiere greift dagegen die private Haftpflichtversicherung, wenn diese Tiere Schäden verursachen.
Was gilt für exotische Tiere?

Besitzer exotischer Tiere, wie Schlangen oder Echsen, sollten eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Ohne eine solche Versicherung müssen sie beispielsweise Behandlungskosten für verletzte Personen aus eigener Tasche zahlen. Es ist ratsam, den Haftpflichtversicherer zu kontaktieren, bevor man sich ein exotisches Tier zulegt.

Hunde auf einer Bank
Ist eine Tierkrankenversicherung sinnvoll?



Viele tierärztliche Behandlungen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen wie einer Schilddrüsenunterfunktion, können hohe Kosten verursachen. Eine Tierkrankenversicherung deckt diese Kosten ab, von kleineren Verletzungen bis hin zu schweren Erkrankungen, und schützt den Halter vor hohen Ausgaben, auch bei Operationen.

Alternativ gibt es eine reine Haustier-OP-Versicherung, die nur die Kosten für Operationen und Nachbehandlungen übernimmt. Normale Behandlungskosten, wie etwa Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungen von Viruserkrankungen, sind hier jedoch nicht abgedeckt.

Michael Döring mit Pferden.png

Pferdehalterhaftpflicht

 

Warum eine private Haftpflicht für Pferde nicht ausreicht



Reiten ist ein beliebtes Hobby, aber das Halten eines Pferdes birgt Risiken. Ein entlaufenes Pferd kann erhebliche Schäden verursachen, und selbst wenn es bei einem Unfall nur sich selbst verletzt, kann das teure Konsequenzen haben. Daher ist es für Pferdehalter wichtig, die richtige Versicherung zu haben.

Grundsätzlich haftet der Besitzer für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Je größer das Tier, desto eher benötigt der Halter eine separate Versicherung. „Private Haftpflichtversicherungen decken in der Regel nur Schäden ab, die von kleineren Haustieren wie Katzen, Meerschweinchen, Vögeln oder Hamstern verursacht werden", erklärt Mathias Zunk, Verbraucherexperte beim Versicherungsverband GDV. Für größere Tiere wie Hunde und Pferde ist hingegen eine spezielle Versicherung notwendig.

Warum sollten Pferdehalter eine spezielle Versicherung abschließen?

Pferde sind Fluchttiere. Erschrecken sie, reißen sie sich los. Ein 600 Kilogramm schweres Tier kann bei seiner Flucht erheblichen Schaden anrichten, und der Pferdehalter haftet unabhängig davon, ob er eine Schuld trägt. Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Unfälle.

Ist die Pferdehaftpflichtversicherung verpflichtend?

Im Gegensatz zur Hundehaftpflicht, die in sechs Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es für Pferdehalter keine bundesweite Versicherungspflicht.

Reitschule
Welche finanziellen Risiken deckt die Pferdehalterhaftpflicht ab?



Besitzer von Hengsten sollten sicherstellen, dass auch sogenannte Deckschäden durch die Versicherung abgedeckt sind. Wenn eine fruchtbare Stute ungewollt gedeckt wird, können hohe Kosten entstehen, besonders wenn die Stute ein professionelles Reitpferd ist und ausfällt. Stutenhalter sollten darauf achten, dass Fohlen in den ersten Lebensmonaten mitversichert sind. Bei Reitbeteiligungen ist es wichtig, dass die Versicherung auch Schäden abdeckt, die durch andere Reiter verursacht werden.
 

 

Wann übernimmt die Pferdehaftpflicht keinen Schaden?

Schäden, die dem Pferdehalter selbst entstehen, wie zum Beispiel Knochenbrüche nach einem Sturz, sind nicht versichert. Für solche Risiken kann eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Wird das Pferd gewerblich genutzt, etwa als Therapie- oder Schulpferd, ist eine spezielle Versicherung erforderlich, da die private Pferdehaftpflicht solche Nutzungen nicht abdeckt. Auch Buß- und Strafgelder sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen.
 

 

Wer ist durch die Pferdehalterhaftpflicht versichert?

Neben dem Pferdehalter sind auch Personen abgesichert, die das Tier betreuen. Das bedeutet, dass die Versicherung Forderungen Dritter übernimmt, wenn beispielsweise ein Familienmitglied oder ein Freund mit dem Pferd ausreitet und dabei ein Schaden entsteht. Auch Tierhüter und sogenannte Fremdreiter, also Personen, die das Pferd unentgeltlich hüten oder reiten, sind mitversichert.
 

 

Welche Deckungssumme sollten Pferdebesitzer vereinbaren?

Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein, um alle möglichen Schäden abzudecken. Experten empfehlen eine pauschale Versicherungssumme von fünf Millionen Euro. „Der Beitrag für eine höhere Versicherungssumme ist oft nicht viel teurer als bei einer geringeren", sagt Zunk. Es ist ratsam, sich im Vorfeld gut zu informieren und beraten zu lassen. Je höher die vereinbarten Leistungen, desto umfassender der Schutz.

 


 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind für Pferdehalter sinnvoll?



Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die an fremdem Eigentum oder Dritten verursacht werden. Pferdehalter sollten jedoch auch andere finanzielle Risiken berücksichtigen, denen sie ausgesetzt sein könnten. Im Folgenden werden einige Versicherungen rund ums Pferd vorgestellt, die ebenfalls sinnvoll sein können.

Tierarzt streichelt ein Pferd

Pferdekrankenversicherung

Pferde sind anfällig für Krankheiten, und selbst ein einfacher Husten kann langwierige Behandlungen und hohe Kosten nach sich ziehen. Eine Pferdekrankenversicherung deckt einen Großteil der ambulanten und stationären Behandlungskosten ab. Ob es sich um die Versorgung einer kleinen Wunde am Vorderlauf handelt, die mit einer örtlichen Betäubung schnell behandelt werden kann, oder um einen operativen Eingriff – die Versicherung übernimmt die Kosten.

 

Pferde-OP-Versicherung

 

Eine kostengünstigere Alternative zur Pferdekrankenversicherung ist die Pferde-OP-Versicherung, die jedoch einen eingeschränkteren Leistungsumfang bietet. Diese Versicherung deckt ausschließlich die Kosten für Operationen ab, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit notwendig werden.

 

Pferdelebensversicherung

Bei Verlust und Beeinträchtigung eines Pferdes erstattet eine Pferde­­lebens­­versicherung den Wert des Pferdes bis zur vereinbarten Deckungs­summe.

 

(Quelle / Bildquelle: dieversicherer.de )

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