Imkern wird mehr und mehr zum Trendhobby. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Der Deutsche Imkerverband berichtet auf seiner Internetseite, dass es 2018 fast 140.000 Imker in Deutschland gab – Tendenz ganz klar steigend! Mit 6,7 Völkern im Durchschnitt darf der Großteil der Imker im Lande wohl getrost der Hobbyimkerei zugeordnet werden. „Rettet die Bienen“-Aktionen haben der Biene nie dagewesene Sympathien in der Bevölkerung beschert. Förderungen für Imkervereine und Imker tragen dazu bei, dass es immer mehr Bürger für eine gute Idee halten, selbst Bienen zu halten.
Dürfen die das denn?
Da fragt man sich natürlich unweigerlich, ob das ohne Genehmigung erlaubt ist. Es gibt zwar keine expliziten „Bienenparagraphen“ im BGB, der die Erlaubnis des Haltens regelt, durch die §§ 906 ff gibt die Rechtsprechung aber das grundsätzliche „grüne Licht“ für jedermann. Nachbarn werden dies in aller Regel dulden müssen, da nicht von einer wesentlichen Beinträchtigung ausgegangen werden muss. Da hätten wir aber auch schon die erste Problemstellung: der Nachbarschaftsstreit.
Stört sich der Nachbar an den Bienen und schlägt er den Rechtsweg ein, an dessen Ende er sich die Entfernung der Bienen erhofft, fällt dies – wie der berühmte Maschendrahtzaun – in die Deckung jedes WuG-RS. Diese Deckung ist in den beliebten Rundum-Paketen Concordia Sorglos und Auxilia JurPrivat bereits enthalten.
Und wenn die stechen?
Das ist auch gut, wenn wir einen Blick auf den Haftpflichtbereich werfen. Grundsätzlich haftet der Imker im Rahmen der Gefährdungshaftung für seine Tiere und damit auch ohne konkretes Verschulden. Ein erwachsener Mensch kann problemlos mehrere Bienenstiche ertragen, ohne Schaden davon zu nehmen. Hier wird es selbst für eine Schmerzensgeldzahlung schwierig sein, eine Grundlage zu finden. Anders kann es bei Kleinkindern und natürlich bei Allergikern sein. Imkervereine werben auch mit einer Gruppenversicherung um Mitglieder. Mit einem modernen PHV-Tarif ist diese jedoch nicht notwendig. Diese decken oftmals die private Bienenhaltung — ggf. mit Einschränkung bei der Anzahl der Völker. In verschiedenen Deckungskonzepten (z.B. BSG und AIG) ohne Obergrenze. Auch denkbar schlimmste Szenarien sollten so ausreichend hoch abgesichert sein – und nicht vergessen: Auch die Abwehr ist Teil der PHV-Leistung!
Wird in einem Umfang Honig und/oder andere Bienenprodukte veräußert, sodass man von einer gewerblichen Ausrichtung der Imkerei ausgehen darf, kann beispielsweise über die GHV Darmstadt Haftpflichtschutz erworben werden.
Als besondere Gefahr wird oft das Schwärmen angesehen. In diesem Fall hat eine neue Königin die Herrschaft im Bienenstock übernommen und die alte sucht sich zusammen mit einem Teil des Volkes eine neue Heimat. Nimmt der Imker nicht unverzüglich nach dem Schwärmen die Verfolgung des Schwarms auf oder gibt er sie auf, verliert er das Eigentum am Schwarm. Die Bienen sind dann herrenlos und damit auch kein Haftpflichtproblem mehr. Für die Verfolgung gibt das BGB dem Imker einige Sonderbefugnisse was das Betreten fremder Grundstücke angeht; für Schäden, die dabei verursacht werden, gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen Privathaftpflichtschaden: Versehentlich verursachte Schäden sind gedeckt, mutwillige (z. B. das Stutzen einer Hecke) nicht.
Was, wenn mit den Tieren was ist?
Der Ableger eines Bienenvolks kostet zwischen 100 und 150 Euro. Für die Bienenkästen (Beuten) können 300 Euro pro Volk fällig werden. Da Volk und Behausung im Freien aufgestellt werden, sind sie Wind und Wetter relativ schutzlos ausgeliefert. Auch andere Personen kommen so recht problemlos an die Bienen. Vandalismus und auch Diebstahl sind immer wieder auftretende Probleme. Gegen die finanziellen Folgen eines krankheitsbedingten Ausfalls können sich Ihre Imker am sinnvollsten über die für das jeweilige Bundesland zuständige Tierseuchenkasse absichern bzw. sind sie dies bereits. Auf Anfrage bei der Tierseuchenkasse Bayern (BTSK) wurde uns mitgeteilt, dass Bienenvölker nicht gemeldet werden müssen, um eine Leistung zu erhalten. Laut BTSK können bis zu 200 Euro pro Bienenvolk erstattet werden.
Kommen Bienen oder deren Behausung durch Sturm zu Schaden, kann Deckung über die Hausratversicherung geboten sein. Bei einem Hausrat-Deckungskonzept mit AIG wäre Schutz beitragsfrei bis 2.500 Euro (100 Euro SB), bei einigen Konzepten (z.B. mit der BSG/Basler) über das beitragspflichtige Zusatzpaket bis 7.500 Euro ohne SB geboten. Vandalismus wie Brandanschläge oder Diebstahl sind in beiden Deckungskonzepten über die „Powerklausel“ Opfer einer polizeilich gemeldeten Straftat ohne SB gedeckt.
Und der Imkler selbst?
Der Imkler selbst sollte natürlich auch an seine persönliche Absicherung denken. Die größte Gefahr für den Imker besteht beim Einfangen eines Schwarms. Dies ist nur in seltenen Fällen ohne das Besteigen einer Leiter möglich. Da der Schwarm für ein besseres Handling mit Wasser besprüht wird, sind die Sprossen der Leiter also meist auch nass und rutschig. Entsprechend oft fallen Imker von der Leiter. Was meist gut geht und keine bleibenden Schäden hinterlässt, kann bei ungünstigem Aufkommen auf den Boden auch mit dauerhafter Invalidität enden. Eine Unfallversicherung ist also dringend anzuraten.
Unter den Hobbyimkern finden sich paradoxerweise viele Bienengiftallergiker. Da die üblichen Honigbienenrassen über Jahrzehnte auf Sanftmut gezüchtet wurden, ist die Gefahr gestochen zu werden generell recht gering. Daher finden sich in dieser Gefahrengruppe viele Mutige, die diesem schönen Steckenpferd nachgehen. Problematisch ist zumeist auch nicht der einzelne Stich, sondern dass die Bienen mit dem ersten Stich chemische Botenstoffe aussenden, die Angriff signalisieren und „Kolleginnen“ zuhilfe rufen. Es kann – zumindest theoretisch – also schnell zu vielen weiteren Stichen kommen. Erleidet der allergische Imker dadurch einen anaphylaktischen Schock, kann es kein Fehler sein, wenn er bestmöglich behandelt werden kann. Eine entsprechend leistungsstarke stationäre Krankenzusatzversicherung wäre also empfehlenswert.
Quelle: Vema, 21.05.2019
https://www.vema-eg.de/2019/05/21/wer-den-honig-will-der-hobbyimker-und-die-versicherung/?ref=e5fc3b8d9510b02e42361c337597d9fa
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