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WIDERRUF LEBENSVERSICHERUNG

Zertifikat Bundesverband Initiative 50 P
Widerruf | Lebens- und Rentenversicherung

 

Du hast eine Private oder Betriebliche Rentenversicherung und / oder Lebensversicherung zwischen Juli 1994 und Dezember 2007 abgeschlossen?

 

Egal, ob Dein Rentenversicherungsvertrag oder Lebensversicherungsvertrag privat oder in Form einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurde, aktiv ist und weiterhin bespart wird, beitragsfrei gestellt ist oder bereits gekündigt wurde, abgetreten ist oder für eine Finanzierung hinterlegt ...

 

Achtung: Dir könnte eine hohe Nutzungsentschädigung bzw. ein hoher Rückabwicklungsanspruch (auch nachträglich noch) zustehen, der deutlich über den ausgewiesenen oder bereits ausgezahlten Rückkaufswerten der Versicherungsgesellschaften liegt!

 

Ein erfolgreicher Rückruf bedeutet für Dich die Rückzahlung ALLER eingezahlten Beiträge zuzüglich einer Nutzungsentschädigung. Die Nutzungsentschädigung liegt erfahrungsgemäß über 5% p.a.!

Rechtsgrundlage dafür sind die Urteile des BGH vom 07. Mai 2014 (Az.: IV ZR 76/11), BGH-Urteil vom 29. Juli 2015 (Az.: IV ZR 384/14 sowie IV ZR 448/14), Urteil vom 11.11.2015, (Az.: IV ZR 513/14), BGH-Urteil vom 21.03.2018 (Az: IV ZR 353/16) sowie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Mai 2016 (Az.: 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15).

 

Du möchtest wissen, ob sich ein Widerruf Deiner bestehenden oder bereits abgelaufenen Lebensversicherung lohnt?

 

Gerne bin ich Dir dabei behilflich.

Ich lasse dann für Dich im ersten Schritt prüfen, ob ein Widerruf Ihrer Versicherung rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Grundsätzlich lohnt sich der Widerruf immer dann, wenn der Rückzahlungsbetrag bei einem Widerruf deutlich höher ist als die vertraglich vereinbarte Ablaufleistung.

Natürlich wird auch geprüft auch, ob Deine Rechtsschutzversicherung die Angelegenheit übernimmt.

Sollte sich ein Widerruf lohnen, bekommst Du eine Widerrufserklärung zugeschickt, die Du nur unterschreiben und per Post an Deine Versicherungsgesellschaft senden müsstest.

 

Unterstützung erfährt das Unternehmen "Recht & Sicher Recherche und Logistik GmbH" vom Bundesverband Initiative 50Plus e.V.

Das Unternehmen unterzog sich erfolgreich der Zertifizierung des Bundesverbandes und erhielt das Prüfsiegel "Für Verbraucher empfohlen"

 

Wann lohnt sich überhaupt ein Widerspruch / Widerruf und wie kann das belegt werden?

 

In Kooperation mit der SKW Schwarz Rechtsanwälte sowie der Recht & Sicher werden u.a. zu jedem einzelnen Versicherungsvertrag versicherungsmathematische Gutachten erstellt!

​Unabhängig, kompetent und rechtssicher.

 

Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Versicherungswiderrufs steht dabei immer an erster Stelle – aber auch jegliche Form der Berechnung, z. B. Ermittlung der aktuellen Rückkaufwerte, der Risikoprämien, der angemessenen Prämienrückzahlung inkl. Nutzungsersatz und vieles mehr.

Mit einem speziellen Rechnersystem können jegliche Formen von Versicherungsverträgen kalkuliert und somit die entsprechenden Rückabwicklungsansprüche detailliert ermittelt werden.

Eine Beispielberechnung aus der Praxis anhand eines Rentenversicherungsvertrages:

 

Eingezahlte Beiträge:                    53.498 EUR

Rückkaufswert:                              67.738 EUR

Rückabwicklungsanspruch:         86.555 EUR

Im Vergleich zur Kündigung: +18.817 EUR (+28 %)

​​

(Berechnungen von: Prof. Dr. Schade, Dr. Schade GmbH, www.drschade.de)

Folgende Verträge sind davon betroffen:

  • alle klassichen Lebensversicherungen

  • Rentenversicherungen

  • fondsgebundene Versicherungen

 

... unabhängig davon, ob

  • bestehende Verträge

  • beitragsfreie Verträge

  • bereits gekündigte Verträge

  • regulär auslaufende und ausbezahlte Verträge

Für einen Widerruf sind diese Dokumente zwingend notwendig:

  • Ursprungsversicherungspolice (falls nicht vorhanden, fordern wir diesen bei der Versicherung an)

  • Rechtschutzversicherung (falls nicht vorhanden, habe ich einen Tipp für Dich)

Des weiteren benötigst Du je nach Versicherungsart folgende Unterlagen:

  • gekündigte Verträge: Rückkaufswert

  • ausgezahlte Verträge: Auszahlungssumme

  • beitragsfreigestellte Verträge: beitragsfreie Versicherungssumme, Rückkaufswert

Der gesamte Vorgang ist sehr einfach:

 

  1. Du füllst den anliegenden Fragebogen aus

  2. Du sendest mir Deine Versicherungspolice / Deinen Versicherungsvertrag

  3. Falls vorhanden, schickst Du mir die letzte Beitragsrechnung Deiner Rechtsschutzversicherung

Anlagen

Gelange zu Deinem Recht: mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit steht Dir mehr Geld aus Deinen Verträgen zu! Verschenke nichts!

 

Wir bleiben hartnäckig: und lassen uns vom Versicherer nicht abwimmeln ;-)

 

Zu allen Fragen und Details, kannst Du mich auch jederzeit gerne persönlich kontaktieren.

 

Ich helfe Dir: zeige ganz unkompliziert den Weg und unterstütze Dich bei der Umsetzung!

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