
Pflegegrade, Pflegekosten | wie Du Dich mit einer privaten Pflegeversicherung vor hohen Eigenanteilen schützt
Pflegebedürftigkeit trifft viele Menschen – oft völlig überraschend. Doch kaum jemand weiß, wie groß die finanzielle Belastung wirklich werden kann. Die gesetzliche Pflegeversicherung hilft zwar, aber sie übernimmt nur einen Teil der Kosten. Die Differenz musst Du selbst tragen. Genau hier entsteht für viele Familien eine erhebliche finanzielle Herausforderung.
Damit Du für Dich und Deine Angehörigen Klarheit bekommst, findest Du hier eine verständliche Übersicht über Pflegegrade, Leistungen, Kosten – und wie Du Dich mit einer privaten Pflegeversicherung oder Pflegerentenversicherung optimal absichern kannst.
Was sind Pflegegrade und wie werden sie bestimmt?
Die gesetzliche Pflegeversicherung teilt den Unterstützungsbedarf in fünf Pflegegrade ein. Grundlage ist ein standardisiertes Begutachtungssystem – es wird geschaut, wie selbstständig Du Deinen Alltag noch bewältigen kannst.
Pflegegrad 1 - Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 - Erhebliche Beeinträchtigungen
Pflegegrad 3 - Schwere Beeinträchtigungen
Pflegegrad 4 - Schwerste Beeinträchtigungen
Pflegegrad 5 - Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen
Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen gibt es. Was viele jedoch unterschätzen: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Sie deckt nur einen festen Betrag – selbst wenn die tatsächlichen Kosten viel höher sind.
Wie hoch sind die Pflegekosten wirklich?
Viele verbinden Pflege mit einem kleinen Eigenanteil – doch tatsächlich können schnell 1.000 bis 3.000 Euro pro Monat auf Dich zukommen. Besonders im Pflegeheim sind die Kosten enorm gestiegen.
Die Gesamtkosten hängen ab von:
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Pflegegrad
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ambulanter Pflege zu Hause oder stationärer Pflege im Heim
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Region und Einrichtung
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zusätzlichen Leistungen wie Tagespflege, Verhinderungspflege oder Betreuung
Wichtig zu wissen:
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt immer nur pauschale Zuschüsse – keine prozentualen Beträge. Steigen die Kosten, steigt Dein Eigenanteil direkt mit.
Für viele Familien wird das zur finanziellen Belastung. Oft müssen Angehörige einspringen oder sogar das soziale Umfeld wird zur Kasse gebeten. Mit der richtigen Vorsorge lässt sich das vermeiden.

Warum eine private Pflegeversicherung heute wichtiger ist denn je
Pflegebedürftigkeit ist kein Thema für “später”. Sie kann jeden treffen – langfristig oder kurzfristig, durch Krankheit oder Unfall. Und weil die Kosten weiter steigen, wächst die finanzielle Lücke zwischen gesetzlicher Leistung und tatsächlichen Ausgaben jedes Jahr weiter.
Eine private Pflegeversicherung fängt genau diese Lücke auf und sorgt dafür, dass Du:
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selbstbestimmt bleibst
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finanziell abgesichert bist
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Deine Familie entlastest
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Dir die Pflege leisten kannst, die Du möchtest
Es gibt zwei bewährte Möglichkeiten der privaten Vorsorge:
1. Die private Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld / Pflegegeld)
Eine Pflegezusatzversicherung zahlt Dir – je nach Pflegegrad – monatlich ein festgelegtes Pflegegeld aus. Du kannst das Geld komplett frei verwenden.
Deine Vorteile:
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Du entscheidest selbst, wofür das Geld genutzt wird
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Entlastung bei Pflege zu Hause oder im Heim
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Gute Preis-Leistungs-Verhältnisse bei frühem Einstieg
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Flexible Tarifmodelle
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Keine Verwendungspflicht – freie Gestaltung Deiner Pflege
Typische Einsatzbereiche:
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Eigenanteil im Pflegeheim
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zusätzliche ambulante Pflegekräfte
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Haushaltshilfen oder Betreuung
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barrierefreie Wohnraumanpassungen
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Entlastung der Angehörigen
Dadurch bleibst Du im Pflegefall finanziell handlungsfähig und bestimmst selbst, wie Deine Pflege aussieht.
2. Die Pflegerentenversicherung – die lebenslange, garantierte Absicherung
Eine Pflegerente kombiniert Vorsorge mit Sicherheit: Erreichst Du einen Pflegegrad, bekommst Du eine lebenslange monatliche Rente – unabhängig davon, ob Deine tatsächlichen Pflegekosten höher oder niedriger sind.
Deine Vorteile auf einen Blick:
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garantierte lebenslange Rentenzahlung
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stabile Beiträge
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langfristige, verlässliche Planung
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zusätzliche Kapitalbildung
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Leistung meist unabhängig von Rechnungen und Verwendungszweck
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besonders sinnvoll für Menschen, die Wert auf garantierte Leistungen legen
Eine Pflegerente ist perfekt, wenn Du eine verlässliche finanzielle Basis im Pflegefall möchtest.
Welche Lösung passt zu Dir?
Ob Pflegezusatzversicherung oder Pflegerentenversicherung – beides hilft Dir, finanzielle Risiken zu reduzieren. Die richtige
Wahl hängt ab von:
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Deinem Alter
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Deiner finanziellen Situation
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Deinem gewünschten Leistungsniveau
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Deinem Sicherheitsbedürfnis
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individueller Lebensplanung
Als unabhängiger Makler prüfe ich für Dich die besten Anbieter und Tarife – transparent, verständlich und auf Augenhöhe. Du bekommst nur Lösungen, die wirklich zu Dir passen.
Fazit: Pflegefall absichern – jetzt, damit es später leicht bleibt
Pflegebedürftigkeit ist emotional und finanziell eine Herausforderung. Mit der richtigen Vorsorge kannst Du:
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hohe Eigenanteile abfedern
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Deine Familie entlasten
-
selbstbestimmt leben
-
Zukunftssorgen reduzieren
Je früher Du vorsorgst, desto günstiger und umfassender kannst Du Dich absichern.
Wenn Du möchtest, erkläre ich Dir gern persönlich die verschiedenen Möglichkeiten und finde gemeinsam mit Dir die optimale Absicherung.

🧾 Wichtige Gesetzestexte & Paragraphen zur Pflegeversicherung (SGB XI)
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Damit Du (und auch Deine Website-Besucher) einen schnellen und verständlichen Überblick über die wichtigsten Regelungen bekommst, findest Du hier die zentralen Paragraphen mit kurzer, leicht verständlicher Erklärung.
§ 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
Hier wird festgelegt, ab wann ein Mensch als pflegebedürftig gilt. Entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist und in welchen Lebensbereichen Unterstützung benötigt wird.
➡️ Grundlage für die Einstufung in Pflegegrade.
§ 15 SGB XI – Pflegegrade und Einstufungssystem
Dieser Paragraph definiert die fünf Pflegegrade und erklärt, wie der Medizinische Dienst den Grad der Selbstständigkeit bewertet.
Wichtige Bereiche der Begutachtung:
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Mobilität
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Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
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Verhalten & psychische Problemlagen
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Selbstversorgung
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Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
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Gestaltung des Alltags
§§ 28–45b SGB XI – Leistungen der Pflegeversicherung
Diese Paragraphen regeln alle Leistungen, die die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt.
Beispiele:
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§ 36 SGB XI: Pflegesachleistungen (ambulante Pflege)
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§ 37 SGB XI: Pflegegeld für häusliche Pflege
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§ 38 SGB XI: Kombinationsleistungen
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§ 39 SGB XI: Verhinderungspflege
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§ 41 SGB XI: Tages- und Nachtpflege
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§ 42 SGB XI: Kurzzeitpflege
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§ 43 SGB XI: Stationäre Pflege
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§ 45b SGB XI: Entlastungsbetrag (125 € monatlich)
Diese Paragraphen zeigen sehr deutlich: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung – sie deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten.
§ 43c SGB XI – Zuschläge bei vollstationärer Pflege
Hier sind die prozentualen Zuschläge geregelt, die Pflegebedürftige im Heim abhängig von der Dauer des Aufenthalts bekommen.
➡️ Trotzdem bleibt ein großer Eigenanteil, der privat getragen werden muss.
§ 45 SGB XI – Pflegekurse und Unterstützungsangebote
Regelt die kostenlose Beratung, Schulung und Unterstützung für pflegende Angehörige.
§ 61 SGB XII – Hilfe zur Pflege (Sozialamt)
Wenn Einkommen & Vermögen nicht ausreichen, kann das Sozialamt einspringen.
➡️ Wichtig: Bevor das passiert, wird geprüft, ob Kinder „leistungsfähig“ sind (Stichwort: Unterhaltspflicht).
Seit 2020 gilt zwar die 100.000-€-Grenze, dennoch bleibt die Situation für Familien oft belastend.
§ 33 SGB XI – Prävention & Reha
Regelt Leistungen zur Prävention und Rehabilitation, die Pflegebedürftigkeit verzögern oder vermeiden sollen.
§ 7a SGB XI – Pflegeberatung
Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung und einen individuellen Versorgungsplan.
Hier ein paar konkrete, nachvollziehbare mit einem „Muster-Patienten“ in Thüringen, einmal mit Pflegegrad 1, einmal mit Pflegegrad 2 und unterschiedlichen Versorgungsumfängen durch einen ambulanten Pflegedienst.
Wichtig: Die Preise stammen aus einer realen Preisliste eines Thüringer Pflegedienstes (Stand 01.02.2024) und den aktuellen Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung 2025. Es sind Orientierungswerte, die je Pflegedienst leicht abweichen können.
Beispiel 1: Herr M., 79 Jahre, Pflegegrad 1
Ziel: Etwas Unterstützung, aber die meiste Zeit kommt er noch gut allein zurecht.
Annahmen zur Versorgung (ambulant, Thüringen)
Herr M. bekommt zweimal pro Woche Besuch vom Pflegedienst:
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Kleine Körperpflege (Leistungskomplex 1): 14,10 € pro Einsatz
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Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (Leistungskomplex 8): 13,46 € pro Einsatz
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Wegepauschale pro Hausbesuch: 5,92 €
Kosten pro Einsatz:
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14,10 € (Körperpflege)
-
13,46 € (Nahrungsaufnahme)
-
5,92 € (Wegepauschale)
= 33,48 € pro Besuch
Bei 2 Besuchen pro Woche → ca. 8 Einsätze pro Monat:
33,48 € × 8 = 267,84 € Gesamtkosten pro Monat
Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistungen, sondern „nur“ den
👉 Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (Stand 2025).
Diesen kann Herr M. u. a. auch für Leistungen des Pflegedienstes einsetzen.
Ergebnis Beispiel 1
-
Monatliche Pflegedienstrechnung: ca. 267,84 €
-
Zuschuss Pflegekasse (Entlastungsbetrag): 131,00 €
-
Eigenanteil von Herrn M.:
267,84 € − 131,00 € = 136,84 € pro Monat
👉 Schon bei einem relativ geringen Unterstützungsbedarf muss Herr M. also über 130 € monatlich selbst aufbringen – und das nur für wenige Einsätze pro Woche.
Beispiel 2: Herr M. später mit Pflegegrad 2 – moderate Hilfe
Nach einem Sturz verschlechtert sich der Zustand, Herr M. wird in Pflegegrad 2 eingestuft.
Annahmen zur Versorgung
Jetzt kommt der Pflegedienst an 5 Tagen pro Woche (werktags):
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Große Körperpflege (Leistungskomplex 2): 28,20 € pro Einsatz
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Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (LK 8): 13,46 € pro Einsatz
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Wegepauschale: 5,92 € pro Hausbesuch
Kosten pro Einsatz:
-
28,20 € (große Körperpflege)
-
13,46 € (Nahrungsaufnahme)
-
5,92 € (Wegepauschale)
= 47,58 € pro Tag
Bei 5 Einsätzen pro Woche → ca. 20 Einsätze pro Monat:
47,58 € × 20 = 951,60 € Gesamtkosten pro Monat
Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2
Für ambulante Pflegesachleistungen stehen bei Pflegegrad 2 seit 2025
👉 bis zu 796 € pro Monat zur Verfügung. Pflege ABC+1
Der Pflegedienst rechnet seine Einsätze direkt über dieses Budget mit der Kasse ab – bis die 796 € ausgeschöpft sind.
Ergebnis Beispiel 2
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Monatliche Pflegedienstrechnung: ca. 951,60 €
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Zuschuss Pflegekasse (Pflegesachleistung PG 2): 796,00 €
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Eigenanteil von Herrn M.:
951,60 € − 796,00 € = 155,60 € pro Monat
👉 Obwohl Herr M. jetzt einen deutlich höheren Leistungsanspruch hat, bleibt jeden Monat ein nennenswerter Eigenanteil.
Beispiel 3: Herr M., Pflegegrad 2 – umfangreiche Unterstützung inkl. Haushalt
Jetzt schauen wir uns eine intensivere Versorgung an – immer noch ambulant, aber mit Haushaltshilfe.
Annahmen zur Versorgung
Täglicher Pflegeeinsatz (7 Tage pro Woche):
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Große Körperpflege (LK 2): 28,20 €
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Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (LK 8): 13,46 €
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Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes (LK 5): 2,54 €
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Wegepauschale pro Besuch: 5,92 €
➜ Kosten pro Tag:
28,20 € + 13,46 € + 2,54 € + 5,92 € = 50,12 €
Bei täglichen Einsätzen (30 Tage/Monat):
50,12 € × 30 = 1.503,60 €
Zusätzlich Haushaltshilfe & Einkaufen:
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Reinigung der Wohnung (LK 15, 30 Minuten = 2 × 10,58 €)
→ 21,16 € je Einsatz, 2× pro Woche, ca. 8× im Monat
→ 21,16 € × 8 = 169,28 € -
Vorratseinkauf (LK 18, 15 Minuten): 10,58 €
→ 1× pro Woche, ca. 4× im Monat
→ 10,58 € × 4 = 42,32 €
Gesamtkosten Haushalt + Einkauf:
169,28 € + 42,32 € = 211,60 €
Gesamtkosten im Monat
-
Grundpflege & Betreuung: 1.503,60 €
-
Haushalt & Einkaufen: 211,60 €
= 1.715,20 € Gesamtkosten pro Monat
Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2
Wieder: maximal 796 € Sachleistung pro Monat. Pflege ABC+1
Ergebnis Beispiel 3
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Monatliche Pflegedienstrechnung: ca. 1.715,20 €
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Zuschuss Pflegekasse (Pflegesachleistung PG 2): 796,00 €
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Eigenanteil von Herrn M.:
1.715,20 € − 796,00 € = 919,20 € pro Monat
👉 Hier wird die Lücke richtig sichtbar: Trotz Pflegegrad 2 muss Herr M. rund 900 € monatlich aus eigener Tasche zahlen, wenn er täglich versorgt und zusätzlich im Haushalt unterstützt werden möchte.

Und noch ein paar weitere reale, zahlenbasierte Kostenbeispiele für eine Patientin in einem stationären Pflegeheim in Thüringen – einmal mit Pflegegrad 3, einmal mit Pflegegrad 4 und einmal mit Pflegegrad 5.
Hier erkennst Du schnell, wie hoch die Eigenanteile wirklich sind und warum private Vorsorge so wichtig ist.
Ausgangslage: Pflegeheim in Thüringen – Durchschnittswerte
Laut Verband der Ersatzkassen (vdek) zahlen Bewohner in Thüringer Pflegeheimen im 1. Heimjahr aktuell im Schnitt:
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*Eigenbeteiligung: ca. 2.796 € pro Monat
-
Darin enthalten:
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pflegebedingter Eigenanteil (EEE) – Ø 1.469 €
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Unterkunft & Verpflegung
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Investitionskosten
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Die Pflegekasse zahlt zusätzlich – je nach Pflegegrad – einen pauschalen Leistungsbetrag für die vollstationäre Pflege. Für 2025 werden u. a. folgende Beträge genannt: www.pflegeberatung.de
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Pflegegrad 3: 1.319 € / Monat
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Pflegegrad 4: 1.855 € / Monat
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Pflegegrad 5: 2.096 € / Monat
Wichtig: Der Eigenanteil ist in den Pflegegraden 2–5 im Heim fast gleich hoch, weil der pflegebedingte Eigenanteil (EEE) einheitlich ist. Höhere Pflegegrade bedeuten also nicht automatisch weniger Eigenanteil, sondern eher höhere Gesamtkosten.
Beispiel 1: Frau S., 82 Jahre – Pflegegrad 3 im Pflegeheim (Thüringen)
Situation:
Frau S. kann zu Hause nicht mehr sicher versorgt werden und zieht in ein Pflegeheim in Thüringen. Sie hat Pflegegrad 3 und lebt im 1. Jahr im Heim.
Monatliche Kosten (Durchschnitt Thüringen)
-
Eigenanteil (inkl. EEE, Unterkunft, Verpflegung, Investition):
👉 2.796 € -
Zuschuss der Pflegekasse für vollstationäre Pflege (PG 3):
👉 1.319 €
Reale Gesamtkosten des Heimplatzes
-
Gesamtkosten Heim ≈ 2.796 € (Eigenanteil) + 1.319 € (Kasse)
= 4.115 € pro Monat
Was zahlt Frau S. wirklich selbst?
-
Eigenanteil im 1. Jahr: ca. 2.796 € pro Monat
👉 Schon bei Pflegegrad 3 muss Frau S. also knapp 2.800 € im Monat aus eigener Tasche stemmen – trotz Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Beispiel 2: Herr K., 86 Jahre – Pflegegrad 4 im Pflegeheim (Thüringen)
Situation:
Herr K. ist deutlich stärker eingeschränkt, erhält die Einstufung Pflegegrad 4 und zieht in ein Heim in Thüringen.
Monatliche Kosten
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Eigenanteil (EEE + Unterkunft + Investition, 1. Jahr):
👉 2.796 € (Durchschnitt Thüringen, wieder derselbe Wert) -
Zuschuss der Pflegekasse für vollstationäre Pflege (PG 4):
👉 1.855 €
Reale Gesamtkosten des Heimplatzes
-
Gesamtkosten Heim ≈ 2.796 € + 1.855 €
= 4.651 € pro Monat
Was zahlt Herr K. selbst?
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Eigenanteil im 1. Jahr: ca. 2.796 € pro Monat
👉 Obwohl Herr K. eine höhere Pflegestufe hat und die Kasse mehr zahlt, bleibt sein Eigenanteil praktisch identisch mit dem von Frau S. – aber die Gesamtkosten der Einrichtung liegen schon bei rund 4.650 € monatlich.
Beispiel 3: Frau T., 79 Jahre – Pflegegrad 5 (Härtefall) im Pflegeheim (Thüringen)
Situation:
Frau T. ist schwerstpflegebedürftig, sie erhält Pflegegrad 5. Eine Versorgung zu Hause ist nicht mehr möglich, sie lebt dauerhaft im Pflegeheim.
Monatliche Kosten
-
Eigenanteil (EEE + Unterkunft + Investition, 1. Jahr):
👉 2.796 € (Durchschnitt Thüringen) -
Zuschuss der Pflegekasse für vollstationäre Pflege (PG 5):
👉 2.096 €
Reale Gesamtkosten des Heimplatzes
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Gesamtkosten Heim ≈ 2.796 € + 2.096 €
= 4.892 € pro Monat
Was zahlt Frau T. selbst?
-
Eigenanteil im 1. Jahr: ca. 2.796 € pro Monat
👉 Selbst im höchsten Pflegegrad 5, also im schwersten Pflegefall, bleibt Frau T. mit knapp 2.800 € monatlich persönlich belastet. Ohne ausreichend Rente oder Vermögen müssen dann häufig Angehörige oder das Sozialamt einspringen.
