Rund 300.000 Erntehelfer helfen in deutschen landwirtschaftlichen Betrieben jedes Jahr bei Aussaat, Pflege und Ernte von Obst, Gemüse oder Wein. Ausländische Erntehelfer sollten während ihres Einsatzes in Deutschland unbedingt krankenversichert werden
Versicherungszeitraum kurzfristig angepasst
Saisonarbeitskräfte können für einen gewissen Zeitraum im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung (kurzfristiger Minijob) sozialversicherungsfrei beschäftigt werden. Um häufigen Personalwechsel und unnötige Einreisen aus Risikogebieten während der Pandemie zu verhindern, hat der Bundestag beschlossen, diesen Zeitraum zu verlängern:
Rückwirkend vom 1. März 2021 bis zum 31. Oktober 2021 dürfen Saisonarbeitskräfte 102 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden.
Covid-19 mitversichert
Speziell für die Absicherung ausländischer Erntehelfer. Die Krankenversicherung deckt u.a. die medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung, ärztlich verordnete Medikamente und die schmerzstillende Zahnbehandlung ab. Erkrankungen mit Covid-19 sind mitversichert. Die Prämie beginnt bei 0,39 Euro pro Tag. Zusätzlich kann eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Nach einer Online-Erstregistrierung können die Erntehelfer taggenau online an- und abgemeldet werden.
Meldepflicht für landwirtschaftliche Betriebe
Ab 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber melden, wie ihre Erntehelfer krankenversichert sind. Dafür erhalten sie bereits jetzt von uns für jede versicherte Person eine Bescheinigung für die Personalakte oder den Steuerberater.
preiswerter Absicherung im Krankheitsfall
optionalem Zusatzschutz (PHV & UV)
Sofortbestätigungen durch Onlineanmeldung
Dokumenten, die die neuen Anforderungen bereits erfüllen und natürlich
kompetenter und erfahrener Unterstützung
Mehr Infos und Tarifrechner inkl. Onlineabschluss findest Du hier:
Quelle: Care-Concept AG
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