Frostschäden am Haus: Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einem Rohrbruch?
Der Winter steht vor der Tür – und damit beginnt für Hausbesitzer eine häufig unterschätzte Gefahr: eingefrorene Wasserleitungen.
Ein geplatztes Wasserrohr kann innerhalb kürzester Zeit erhebliche Schäden verursachen. Durchfeuchtete Wände, beschädigte Fußböden, zerstörte Möbel und aufwendige Trocknungsarbeiten sind mögliche Folgen.
Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachen frostbedingte Leitungswasserschäden in Deutschland jährlich rund 140 Millionen Euro Schaden.
Dabei lassen sich viele dieser Schäden durch einfache Vorsorgemaßnahmen verhindern.

Warum Frost für Wasserleitungen so gefährlich ist
Wenn Wasser in einer Leitung gefriert, dehnt es sich aus. Dadurch entsteht ein erheblicher Druck auf die Rohrwand. Im schlimmsten Fall platzt das Rohr.
Besonders gefährdet sind:
Wasserleitungen an Außenwänden
unbeheizte Keller und Garagen
Gartenwasseranschlüsse
selten genutzte Gästezimmer und Badezimmer
Ferienhäuser und längere Zeit leerstehende Immobilien
Das Tückische: Häufig wird der Schaden erst bemerkt, wenn das Eis wieder taut und Wasser aus der beschädigten Leitung austritt.
Welche Versicherung übernimmt den Frostschaden?
Hier muss zwischen zwei Versicherungen unterschieden werden.
1. Die Wohngebäudeversicherung
Sie übernimmt im Rahmen der vereinbarten Bedingungen versicherte frostbedingte Rohrbruchschäden und daraus resultierende Gebäudeschäden.
Dazu gehören beispielsweise beschädigte Wasserleitungen, durchfeuchtete Wände, Estrich, fest eingebaute Bodenbeläge und notwendige Trocknungs- und Wiederherstellungsarbeiten.
Wichtig: Nicht jedes Rohr außerhalb des Gebäudes ist automatisch versichert. Gerade bei Zuleitungs- und Ableitungsrohren unterscheiden sich die Tarife teilweise erheblich.
2. Die Hausratversicherung
Werden durch das austretende Leitungswasser Möbel, Teppiche, Kleidung oder andere bewegliche Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist grundsätzlich die Hausratversicherung zuständig – sofern der konkrete Schaden vom Vertrag umfasst ist.
Bei einem größeren Rohrbruch können deshalb beide Versicherungen betroffen sein.
Achtung: Frostschutzstellung bedeutet nicht automatisch Sicherheit!
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass die Frostschutzstellung am Heizkörper – meist mit einem Sternchen gekennzeichnet – sämtliche Wasserleitungen schützt.
Das stimmt nicht.
Die Frostschutzstellung schützt in erster Linie den Heizkörper selbst. Wasserleitungen, die beispielsweise in einer Außenwand oder einem unbeheizten Nebenraum verlaufen, können trotzdem einfrieren.
Deshalb sollten auch selten genutzte Räume ausreichend beheizt beziehungsweise wasserführende Anlagen fachgerecht entleert werden.
Fünf Maßnahmen, mit denen Du Frostschäden vorbeugen kannst
1. Außenwasserhähne absperren und entleeren. Besonders Gartenanschlüsse sollten vor Beginn längerer Frostperioden winterfest gemacht werden.
2. Gefährdete Wasserleitungen isolieren. Vor allem freiliegende Rohre in unbeheizten Bereichen verdienen besondere Aufmerksamkeit.
3. Räume ausreichend beheizen. Auch Keller, Gästezimmer oder Nebenräume sollten nicht unkontrolliert auskühlen.
4. Kellerfenster geschlossen halten. Kalte Zugluft kann die Frostgefahr für nahegelegene Wasserleitungen erheblich erhöhen.
5. Leerstehende Immobilien regelmäßig kontrollieren. Wer über längere Zeit nicht zu Hause ist oder eine unbewohnte Immobilie besitzt, sollte besonders auf die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften achten.
Wann kann die Versicherung ihre Leistung kürzen?
Nicht jeder Frostschaden führt automatisch zu einer vollständigen Versicherungsleistung.
Versicherungsverträge enthalten häufig besondere Sicherheitsvorschriften für die kalte Jahreszeit.
Dazu kann gehören, dass Gebäude ausreichend beheizt und kontrolliert oder wasserführende Anlagen bei Nichtnutzung abgesperrt und entleert werden müssen.
Wer solche Pflichten verletzt, riskiert je nach Verschulden, Ursache und Vertragsbedingungen eine Kürzung der Entschädigung.
Besonders wichtig: Ein vertraglicher Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls bedeutet nicht automatisch, dass auch sämtliche Obliegenheitsverletzungen folgenlos bleiben.
Genau deshalb lohnt es sich, nicht nur den Beitrag, sondern auch die Versicherungsbedingungen zu vergleichen.
Was tun, wenn bereits ein Wasserrohr geplatzt ist?
Zunächst sollte die Wasserzufuhr möglichst schnell abgestellt werden. Besteht eine Gefahr durch elektrische Anlagen, darf der betroffene Bereich nicht ungesichert betreten werden.
Anschließend gilt:
Schaden fotografieren und dokumentieren
Versicherer beziehungsweise Versicherungsmakler informieren
weitere Schäden soweit gefahrlos möglich verhindern
notwendige Notmaßnahmen veranlassen
größere Sanierungsmaßnahmen mit dem Versicherer abstimmen
Eingefrorene Leitungen sollten keinesfalls mit offener Flamme aufgetaut werden. Im Zweifel gehört die Arbeit in die Hände eines Fachbetriebs.
Mein Fazit als Versicherungsmakler
Eine gute Wohngebäudeversicherung sollte nicht erst dann genauer betrachtet werden, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist.
Gerade bei Leitungswasserschäden zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Tarifen.
Welche Rohre sind versichert? Welche Sicherheitsvorschriften gelten? Wie werden grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitsverletzungen behandelt? Und welche Folgekosten übernimmt der Versicherer?
Das sind Fragen, die ich bei einer Vertragsprüfung besonders berücksichtige.
Du möchtest wissen, ob Deine Wohngebäudeversicherung auch bei Frost- und Leitungswasserschäden gut aufgestellt ist?
Dann lass uns Deinen bestehenden Vertrag gemeinsam prüfen.
Weitere Informationen findest Du auf meiner Seite zur Wohngebäudeversicherung.
Michael Döring – Dein Versicherungsmakler aus Greiz.
Ungebunden. Persönlich. Digital. Überregional.




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