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Millionen Betriebsrentner werden spürbar entlastet und sparen ab 01. Januar 2020!

Millionen von Betriebsrentnern müssen ab 2020 weniger von ihren Bezügen an die Krankenkasse abführen. Der Bundestag verabschiedete ein entsprechendes Gesetz. Den Kassen geht das aber ein wenig zu schnell.


Entlastung der Betriebsrentner beschlossen

Rund vier Millionen Betriebsrenter bundesweit sollen ab dem kommenden Jahr finanziell entlastet werden. Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, durch das für einen großen Teil der Empfänger der Krankenversicherungsbeitrag um bis zu 50 Prozent entfällt.


Die neuen Regelungen, auf die sich die Große Koalition im Rahmen ihrer Verhandlungen über die Grundrente im vergangenen Monat geeinigt hatte, sehen vor, dass ab dem 1. Januar 2020 ein monatlicher Freibetrag eingeführt wird. Dieser liegt bei 159,25 Euro. Für alle Betriebsrenten bis zu dieser Grenze entfallen die Krankenkassenbeiträge. Der Freibetrag soll jährlich an die Lohnentwicklung angepasst werden.


Für den über den Freibetrag hinausgehenden Betriebsrentenanteil muss auch weiterhin der volle Kassenbeitrag aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil gezahlt werden. Der macht derzeit 14,6 Prozent aus, hinzu kommt ein Zusatzbeitrag von durchschnittlich 0,9 Prozent.


Das neue Gesetz soll auch einmalige Kapitalausschüttungen der Betriebsrente umfassen, vorausgesetzt, diese liegen nicht länger als zehn Jahre zurück. ...

Von dem neuen Gesetz profitieren daher am meisten die Betriebsrenter, die Bezüge von bis zu 320 Euro erhalten. Für sie entfällt oder halbiert sich künftig der Krankenkassenbeitrag.


Für Rentner, die freiwillig bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, gelten die Neuregelungen allerdings nicht.

Zudem muss der Beitrag für die Pflegeversicherung weiterhin voll geleistet werden. Der liegt derzeit bei 3,3 Prozent für kinderlose Bezieher. Rentner mit Kindern zahlen 3,05 Prozent.


GKV: Die Technische Umstellung wird jedoch noch ein wenig dauern

Durch das neue Gesetz entfallen für die Krankenkassen künftig Einnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Die Lücke soll durch Mittel aus den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen ausgeglichen werden. Ab 2024 müssen die Kassen den Verlust komplett selbst ausgleichen. Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV Spitzenverband) warnte, dass die technische Umstellung bis zu Jahresbeginn nicht umzusetzen sei.


Zunächst würden die Abzüge auf Betriebsrenten noch wie bisher erfolgen. Die zu viel gezahlten Beiträge würden später zurückerstattet.

 


Zum Verständnis nun drei Beispiel-Rechnungen dazu:


  • Beispiel 1 / Renten bis 159,25€) Einmal-Auszahlung in Höhe von 18.600€, daraus resultiert für die Betrachtung eine Betriebsrente aus Direktversicherung in Höhe von 155,00€ im Monat (Rechenweg: 18.600€ : 10 Jahre : 12 Monate): es fallen weiterhin keine KV-und keine PV-Beiträge an


  • Beispiel 2 / Renten bis 320€) Einmal-Auszahlung in Höhe von 27.015€, daraus resultiert für die Betrachtung eine Betriebsrente aus Direktversicherung in Höhe von 225,13€ im Monat (Rechenweg: 27.015€ : 10 Jahre : 12 Monate) für Differenz von 159,25€ zu 225,13 wird dann der halbe Beitrag fällig. Also auf 65,88€ würden dann unterm Strich 10,21€ an Krankenkassen-Beiträgen (Bsp. AOK Plus 14,9% Beitrag plus 0,6% Zusatzbeitrag) + 6,87€ Pflegeversicherung (hier gilt weiterhin der volle Satz 3,05% auf die ges. Rente ab dem 1. EURO) = Somit fallen in dem Beispiel dann gerade einmal 10,21€ + 6,87€ = also 17,08€ monatliche SV-Abzüge an.

  • Beispiel 2) so sah die bisherige Regelung aus: 225,13 x 15,5% KV-Beitrag = 34,90€ zzgl. 225,13 x 3,05% PV = 6,87€, also ges.: 41,77€ ... somit würde hier unterm Strich eine jährliche Ersparnis in Höhe von 296,28€ resultieren.


  • Beispiel 3 / Renten über 320€) Einmal-Auszahlung in Höhe von 70.000€, daraus resultiert für die Betrachtung eine Betriebsrente aus Direktversicherung in Höhe von 583,33€ im Monat (Rechenweg: 70.000€ : 10 Jahre : 12 Monate): bei dieser Rente sind die ersten 159,25€ frei, auf die weiteren bis 320€ wird dann der halbe Beitrag fällig und erst der Beitrag über 320€ wird zu 100% verbeitragt. Also auf 160,75€ würden dann unterm Strich 24,92€ an Krankenkassen-Beiträgen (Bsp. AOK Plus 14,9% Beitrag plus 0,6% Zusatzbeitrag) + plus der Verbeitragung auf den Differenz-Restbetrag von 583,33 auf 320,00€ , also 263,33 kommen dann widerum zustätzliche 40,82€ an KV-Beiträgen dazu + 17,79€ Pflegeversicherung (hier gilt weiterhin der volle Satz 3,05% auf die ges. Rente ab dem 1. EURO). Somit fallen in dem Beispiel folglich 24,95€ + 40,82€ + 17,79€ = also ges. 83,56€ monatliche SV-Abzüge an.

  • Beispiel 3) so sah die bisherige Regelung aus: 583,33 x 15,5% KV-Beitrag = 90,42€ zzgl. 583,33 x 3,05% PV = 17,79€, also ges.: 101,35€ ... somit würde hier unterm Strich eine jährliche Ersparnis in Höhe von 213,48€ resultieren.












Was heißt das nun für Dich? Ganz einfach: bAV lohnt sich mehr denn je!

Wer heute Entgelt zu Gunsten einer bAV umwandelt, muss bis zu einem monatlichen Umwandlungsbetrag von 268,00 € (Stand 2019) keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Der neue Freibetrag führt dazu, dass auch auf Teile der Betriebsrente im Rentenbezug keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden müssen.

PS: Privat Krankenversicherte sind weiterhin von der Verbeitragung der Betriebsrente nicht betroffen.  


"... auf jeden Fall ein Grund mehr, dass Du bei Deiner persönlichen Ruhestandsplanung die betriebliche Altersversorgung, als eines von mehreren sehr lohnenswerten Durchführungswegen mit einbeziehen solltest!"


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Quelle:


http://www.xing-news.com/reader/news/articles/2862478?link_position=digest&newsletter_id=54600&toolbar=true&xng_share_origin=email



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