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Vor der ersten Impfwelle unbedingt den Impfschadenschutz überprüfen!

Viele Menschen werden sich in den nächsten Wochen und Monaten mit einem neuartigen Impfstoff gegen Corona impfen lassen. Nicht alle mit einem guten Gefühl dabei.


Was viele nicht wissen: In etlichen Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung sind Folgeschäden durch Schutzimpfungen einem Unfall gleichgestellt.


Doch wusstest Du, dass bei sehr vielen Versicherern gar kein Impfschaden versichert und bei anderen der Impfschaden auf bestimmte Krankheiten begrenzt ist?


Eine Absicherung im Vorhinein spezifisch benannter Krankheiten ist bei einem neuen Impfstoff aber aus meiner Sicht nicht opportun. Daher kann ich Dir gerne einen Unfallversicherungsvergleich erstellen und zeigen, wie und wo das gut, also kundenorientiert geregelt ist.


Ich zeige Dir, ob der Versicherer in dem spezifischen Tarif eine Impfschadenschutzversicherung inklusive offener Erkrankungsliste anbietet oder nicht.


Denn darauf kommt es - aus meiner Sicht - momentan an.



 


Hier ein paar Beispiele, wie eine Formulierung im Bedingungswerk im besten Falle lauten sollte:


Impfschäden


"... Versicherungsschutz besteht auch für Impfschäden durch Impfungen

gegen Infektionen. Ein Impfschaden ist eine über das übliche

Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung.

Eine Impfung gilt als Unfallereignis im Sinne (von Absatz3) der AVBs...."


oder:


"...durch Impfung. Abweichend von Ziffer 1.3 sind durch Schutzimpfungen hervorgerufene Infektionen (Impfschäden) mitversichert. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung. Die Schutzimpfung muss gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet oder von einer zuständigen Behörde empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen oder sonst ärztlich empfohlen und durchgeführt worden sein..."


oder


"... Infektionen: Als Unfallereignis gelten Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen..."


oder:


"... Heilmaßnahmen: Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen

oder Eingriffe am Körper der versicherten Person. Davon abweichend besteht jedoch

Versicherungsschutz, wenn a) die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit Schutzimpfungen stehen..."


oder:


"... Erleidet die versicherte Person nach einer erfolgten Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung (Impfschaden), gilt diese ebenfalls als Unfall. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung..."




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Corona-Impfung

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