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Familienversicherung bei Trennung und Scheidung: Was passiert mit der Krankenversicherung?

  • vor 19 Stunden
  • 4 Min. Lesezeit

Eine Trennung bringt viele organisatorische und finanzielle Fragen mit sich. Eine davon lautet häufig:


Was passiert jetzt mit der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung?


Die gute Nachricht vorweg: Eine räumliche Trennung oder der Auszug eines Ehepartners beendet die Familienversicherung nicht automatisch.


Entscheidend ist vielmehr, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin erfüllt sind. Anders kann es nach einer rechtskräftigen Scheidung aussehen.



Familienversicherung trotz Trennung – geht das?


Ja. Solange Ihr noch verheiratet seid, kann die beitragsfreie Familienversicherung grundsätzlich auch dann weiterbestehen, wenn Ihr getrennt lebt und unterschiedliche Wohnungen habt.


Ein gemeinsamer Haushalt ist für die Familienversicherung von Ehegatten keine zwingende Voraussetzung.


Das bedeutet beispielsweise:


Du bist über Deinen Ehepartner gesetzlich familienversichert und ziehst nach der Trennung in eine eigene Wohnung.


Allein durch diesen Auszug endet Deine Familienversicherung nicht.


Entscheidend ist vielmehr, dass die übrigen Voraussetzungen der Familienversicherung weiterhin erfüllt werden.


Trennung Familie



Welche Voraussetzungen gelten für die Familienversicherung?


Eine beitragsfreie Familienversicherung über den Ehepartner ist grundsätzlich möglich, wenn unter anderem:


  • Dein Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist,

  • Du Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt grundsätzlich in Deutschland hast,

  • keine vorrangige eigene Versicherungspflicht besteht,

  • Du nicht freiwillig gesetzlich versichert bist,

  • Du nicht hauptberuflich selbstständig tätig bist und

  • Dein regelmäßiges Gesamteinkommen die jeweils geltende Einkommensgrenze der Familienversicherung nicht überschreitet.


Bei einem Minijob gelten hinsichtlich der Einkommensgrenze Besonderheiten.

Wichtig: Die gesetzlichen Einkommensgrenzen ändern sich regelmäßig. Deshalb sollte im konkreten Fall immer mit den aktuell geltenden Werten gerechnet werden.


Trennung ist nicht gleich Scheidung


Genau diese Unterscheidung ist bei der Krankenversicherung besonders wichtig.


Nur getrennt lebend


Seid Ihr weiterhin verheiratet, kann die Familienversicherung grundsätzlich fortbestehen – auch bei:


  • getrennten Wohnungen,

  • unterschiedlichen Meldeadressen oder

  • bereits laufendem Scheidungsverfahren.


Der bloße Auszug eines Ehepartners beendet die Familienversicherung also nicht.


Rechtskräftig geschieden


Mit der rechtskräftigen Scheidung entfällt dagegen die Eigenschaft als Ehegatte.

Damit kann die bisherige Familienversicherung über den ehemaligen Ehepartner nicht mehr fortgeführt werden.


Dann muss geklärt werden, wie der Krankenversicherungsschutz anschließend sichergestellt wird.


Je nach persönlicher Situation kann beispielsweise eine eigene Pflichtversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht kommen.



Was passiert mit den Kindern nach einer Trennung?


Auch die Krankenversicherung der Kinder muss betrachtet werden.


Eine Trennung der Eltern bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Familienversicherung der Kinder endet.


Kinder können grundsätzlich weiterhin über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Besondere Aufmerksamkeit ist beispielsweise erforderlich, wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat krankenversichert ist. Hier können insbesondere Einkommen und Versicherungsstatus der Eltern darüber entscheiden, ob eine beitragsfreie Familienversicherung des Kindes möglich ist.


Auch der Wohnort des Kindes bei Mutter oder Vater entscheidet nicht automatisch darüber, über welchen Elternteil die Familienversicherung läuft.



Was ist mit einem neuen Partner?


Hier gibt es ein häufiges Missverständnis:


Über einen neuen Freund oder eine neue Freundin kannst Du nicht einfach familienversichert werden.


Die Familienversicherung für Partner setzt grundsätzlich eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne der gesetzlichen Regelungen voraus.

Eine reine Lebensgemeinschaft reicht dafür nicht aus.


Heiratest Du später erneut und erfüllt Ihr die Voraussetzungen der Familienversicherung, kann eine Familienversicherung über den neuen Ehepartner grundsätzlich möglich sein.



Welche Rolle spielt Unterhalt?


Nach einer Trennung können Unterhaltszahlungen eine Rolle spielen.

Hier sollte allerdings nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass jede Unterhaltszahlung automatisch zum Wegfall der Familienversicherung führt.


Für die Familienversicherung kommt es auf das Gesamteinkommen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften an. Welche Einnahmen dabei berücksichtigt werden, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden.


Gerade bei Trennungsunterhalt, weiteren Einkünften oder einer späteren freiwilligen Krankenversicherung lohnt sich deshalb eine individuelle Prüfung.



Beispiel aus der Praxis


Anna und Thomas sind verheiratet.


Thomas ist Arbeitnehmer und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Anna arbeitet derzeit nicht und ist beitragsfrei über Thomas familienversichert.


Nach der Trennung zieht Anna in eine eigene Wohnung.


Folge: Allein durch den Auszug endet ihre Familienversicherung nicht. Solange die Ehe besteht und Anna weiterhin die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt, kann sie grundsätzlich über Thomas familienversichert bleiben.


Erst wenn sich beispielsweise Annas Einkommenssituation oder Versicherungsstatus ändert oder die Ehe rechtskräftig geschieden wird, muss die Situation neu beurteilt werden.



Wann solltest Du Deine Krankenkasse informieren?


Änderungen, die für die Familienversicherung relevant sein können, sollten der Krankenkasse zeitnah mitgeteilt werden.

Dazu gehören beispielsweise:


  • Aufnahme einer Beschäftigung,

  • deutliche Veränderungen des Einkommens,

  • Beginn einer hauptberuflichen Selbstständigkeit,

  • Änderung des Versicherungsstatus oder

  • eine rechtskräftige Scheidung.


Die Krankenkasse prüft anschließend, ob die Voraussetzungen der Familienversicherung weiterhin vorliegen.


Chipkarten und ein Buch SGB V
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Häufige Fragen zur Familienversicherung bei Trennung


Endet die Familienversicherung, wenn mein Ehepartner auszieht?


Nein, nicht automatisch. Ein gemeinsamer Haushalt ist für die Familienversicherung von Ehegatten grundsätzlich keine zwingende Voraussetzung.


Kann ich während des Trennungsjahres familienversichert bleiben?


Grundsätzlich ja, wenn die Ehe weiterhin besteht und die übrigen Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind.


Endet die Familienversicherung schon mit Einreichung der Scheidung?

Nein. Allein der Scheidungsantrag beendet die Ehe und damit die Familienversicherung über den Ehepartner noch nicht.



Was passiert nach der Scheidung?


Nach der rechtskräftigen Scheidung ist eine Familienversicherung über den ehemaligen Ehepartner nicht mehr möglich. Dann muss der weitere Krankenversicherungsschutz geklärt werden.


Können die Kinder weiterhin familienversichert bleiben?


Ja, grundsätzlich schon. Die Trennung oder Scheidung der Eltern beendet die Familienversicherung der Kinder nicht automatisch. Entscheidend sind die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.


Kann ich mich über meinen neuen Lebensgefährten familienversichern?


Nein. Eine unverheiratete Partnerschaft allein ermöglicht keine Familienversicherung über den Partner.



Fazit: Nicht der Auszug entscheidet


Bei einer Trennung solltest Du Trennung und Scheidung versicherungsrechtlich nicht gleichsetzen.


Ein Auszug oder ein eigener Haushalt führt bei verheirateten Ehepartnern nicht automatisch zum Ende der gesetzlichen Familienversicherung.

Entscheidend sind insbesondere:


Familienstand + Einkommen + Erwerbstätigkeit + eigener Versicherungsstatus.


Spätestens bei einer rechtskräftigen Scheidung sollte jedoch frühzeitig geklärt werden, wie der Krankenversicherungsschutz anschließend fortgeführt wird.


Du bist Dir unsicher, ob Deine Familienversicherung nach einer Trennung oder Scheidung weiterbesteht?


Dann prüfe ich gerne gemeinsam mit Dir Deine persönliche Situation und welche Möglichkeiten für Deinen weiteren Krankenversicherungsschutz bestehen.


„Du möchtest wissen, wie es in Deiner persönlichen Situation weitergeht? Dann kannst Du direkt einen Beratungstermin vereinbaren.“






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