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Rechnung in Höhe von 13.000€ und Krankenkasse erstattete der Rentnerin nur 1.252€ der Kosten!

Aktualisiert: 20. Sept. 2019

Wenn die großen Ferien starten, zieht es viele Deutsche in den Sommermonaten wieder in die Ferne. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichtes Gießen zeigt nun einmal mehr, warum Reisende dabei einen Auslandsreise-Krankenschutz im Gepäck haben sollten.


Auslandsreisekrankenversicherung
Foto: pixabay

Im konkreten Fall erlitt eine deutsche Seniorin in ihrem Türkeiurlaub eine Herzattacke und musste für die Behandlung vor Ort eine Rechnung in Höhe von 13.000 Euro bezahlen (Az.: S 7 KR 261/17). Ihre Krankenkasse erstattete der Rentnerin jedoch lediglich 1.252,41 Euro der Kosten. Dagegen klagte die Frau, blieb aber ohne Erfolg.


Der Grund: Zwar haben Versicherte häufig auch im Ausland einen Anspruch auf Behandlung. In einigen Urlaubsorten müssen Patienten aber meistens kräftig draufzahlen und zwar vor allem dann, wenn sie in Privatkliniken landen.


Und selbst wenn der behandelnde Arzt die Versicherungskarte akzeptiert, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen häufig nur einen Teil der Arztkosten. Erstattet bekommen Betroffene lediglich, was den Bürgern im Urlaubsland von der dortigen Krankenversicherung zusteht.


Auch PKV-Tarife decken nicht immer sämtliche Kosten im Ausland ab. Deswegen sollten sich Privatversicherte ebenfalls gut informieren, ob sie einen zusätzlichen Schutz im Ausland benötigen.


Wer im Jahr nicht länger als sechs bis acht Wochen verreist, kommt mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung günstig weg. Singles zahlen jährlich häufig zwischen fünf und 15 Euro. Familien rund 20 Euro pro Jahr. Für Langzeitreisen bedarf es allerdings einen speziellen Versicherungsschutz, der dann deutlich teurer ist.


Achtung bei Selbstbehalten, Leistungsumfang des Rücktransports, Nachleistungspflichten, Zahnersatzleistungen, psychischen Erkrankungen oder Komplikationen in der Schwangerschaft...


Worauf sonst noch zu achten ist und welche Tarife für welchen Aufenthalt geeignet sind... erfährst Du hier: https://www.doering-makler.com/reiseversicherung-rechner






Quelle: focus-online.de, 30.07.19





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