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So sollte Schadenabwicklung (immer) gehen: vom Antrag zur Erstattung keine 27 Stunden!

Was war passiert?


Privat-Haftpflicht-Schaden gemeldet am 19.05.20 gegen 10.56 Uhr beim Versicherer (hier im Falle die AIG) per Mail inklusive Fotos vom Schaden und dem entsprechenden Kostenvoranschlag!



So sollte Schadenabwicklung (immer) gehen: vom Antrag zur Erstattung keine 27 Stunden!

Keine 27 Stunden später kam bereits die Zusage zur Regulierung / Repararturfreigabe und Erstattungszusage!


So sollte Schadenabwicklung (immer) gehen: vom Antrag zur Erstattung keine 27 Stunden!


So kann und so sollte eine Schadenregulierung immer gehen! So macht das Arbeiten Spaß und das stellt nicht zuletzt auch Kunden & Geschädigten zufrieden.





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