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Wie lange sind Kinder in der Haftpflichtversicherung mitversichert?

Wann und wie lange sind Kinder über 18 mitversichert?


Grundsätzlich reicht der Versicherungsschutz in der Familienhaftpflicht bis zur Volljährigkeit. Es kann aber auch ein Kind über 18 Jahren in der Haftpflichtversicherung mitversichert sein. Dafür gibt es allerdings bestimmte Bedingungen. Zum Beispiel muss das Kind unverheiratet sein.


Mit der Eheschließung braucht das junge Paar eine eigene Haftpflichtversicherung. Solange die Schulausbildung oder Berufsausbildung andauert, sind unverheiratete Kinder mitversichert – unabhängig von ihrem Alter.

Das gilt zum Beispiel bei einem Studium oder einer Lehre. Auch während eines Freiwilligen Wehrdienstes (FWD), eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD)  gilt der Versicherungsschutz der Eltern. Häufig kommt es vor, dass Kinder auf einen Studienplatz warten müssen oder nach der Berufsausbildung längere Zeit auf Jobsuche sind. Auch solche Wartezeiten sind bei den meisten Gesellschaften in der privaten Haftpflichtversicherung für Ein- oder Mehrpersonenhaushalte mit Kind(ern) für die Dauern von bis zu einem Jahr abgedeckt.

Wann die Familienhaftpflicht nicht mehr gilt


In einigen Sonderfällen sollten Eltern genau prüfen, ob der Schutz durch die Haftpflichtversicherung für das Kind noch greift. Er erlischt zum Beispiel, wenn der Junior nach einem abgeschlossenen Studium oder einer Lehre noch eine weitere Berufsausbildung beginnt. Beim Einstieg ins Berufsleben wird direkt eine eigene Haftpflichtversicherung erforderlich. Das gilt auch für Zeit- und Berufssoldaten.




Mehr Infos rund um die private Haftpflichtversicherung findest Du hier:






(Quellen: HDI, dieversicherer)



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